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PRESSEKONFERENZ/967: Regierungspressekonferenz vom 1. April 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 1. April 2015
Regierungspressekonferenz vom 1. April 2015

Themen: Kabinettssitzung (Regelungspaket zum Fracking, Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, Nationales Reformprogramm 2015, Stand der Arbeiten am Absturzort der Germanwings-Maschine in Frankreich), Überprüfung der Zuverlässigkeit des bei der Bundeswehr eingesetzten G36-Gewehres, finanzielle Lage Griechenlands, Ablehnung der Übernahme der Supermärkte von Kaiser's Tengelmann durch Edeka durch das Bundeskartellamt, Verhandlungen über das iranische Atomprogramm, Pflegenoten

Sprecher: StS Seibert, Brüning (BMBF), Moosmayer (BMVI), Flosdorff (BMVg), Jäger (BMF), Braams (BMWi), Chebli (AA), Wackers (BMG)


Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Den ersten Punkt aus der Kabinettssitzung kann ich kurz ansprechen, denn den hat Ihnen die Umweltministerin, Frau Hendricks, hier schon ausführlich vorgestellt. Es geht um das Regelungspaket zum Fracking. In den Worten der Ministerin: Damit wird ein bisher weitgehend ungeregelter Zustand geregelt. Es wird nichts ermöglicht, was bislang verboten ist. Im Gegenteil: Es wird vieles verboten, was bislang möglich ist. Es werden Rechtslücken geschlossen und strenge Regeln eingeführt, wo es bislang keine klaren Regeln gibt.

Dieses Regelungspaket teilt sich in drei Teile auf: ein Gesetz zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, ein Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung und eine Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Das Ziel des Regelungspakets der Bundesregierung ist es, das umzusetzen, was im Koalitionsvertrag beschlossen worden ist, nämlich dass der Schutz von Trinkwasser und der Schutz von Gesundheit absoluten Vorrang haben. Sie sollen vor etwaigen Risiken beim Einsatz der Fracking-Technologie geschützt werden. Zugleich werden mit diesem Regelungspaket auch bei der konventionellen Förderung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, also Geothermie, die Sicherheits- und Umweltstandards erhöht und an europäische Vorgaben angepasst. So viel zu diesem ersten Punkt.

Der zweite Punkt aus der Kabinettssitzung, über den ich Ihnen gerne berichten möchte, ist das Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Die Bundesregierung hat ja vor drei Jahren zum ersten Mal ein Anerkennungsgesetz geschaffen. Das ist bis heute einmalig in Europa, weil es tatsächlich einen Rechtsanspruch auf Einschätzung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses beziehungsweise einer Berufsqualifikation schafft. Nun geht es um weitere Vereinfachungen, und zwar für Antragsteller aus dem EU-Raum oder aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Ab Mitte Januar 2016 sollen sie ihre Anträge und ihre Unterlagen auch elektronisch bei den deutschen Anerkennungsstellen einreichen können. Zugleich können Anträge dann auch an die sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner versendet werden. Das soll die Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschleunigen und insgesamt erleichtern. Dazu hat das Kabinett heute Änderungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und in der Gewerbeordnung beschlossen. Die sind dann der Auftakt für weitere Änderungen in beruflichen Fachgesetzen des Bundes wie auch im Landesrecht.

Noch einmal zurück zum Ausgangspunkt: Das Anerkennungsgesetz, das jetzt hier für EU-Bürger ergänzt wurde, ist ein Stück Willkommenskultur. Es ist für viele Menschen, die als Ausländer zu uns kommen, eine ganz praktische Verbesserung ihres Lebens hier in Deutschland.

Dann ging es um das sogenannte Nationale Reformprogramm 2015. Es ist ja seit 2011 so, dass die europäischen Mitgliedstaaten einmal jährlich im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters der Europäischen Kommission ein Nationales Reformprogramm vorlegen. Sie legen darin dar, mit welchen Mitteln und Maßnahmen sie die europäischen Ziele und die europäischen Empfehlungen in der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik umsetzen. Dieses Nationale Reformprogramm für 2015 hat die Bundesregierung heute beschlossen. Es dokumentiert, wie Deutschland die Empfehlungen, die die Europäische Kommission an Deutschland gerichtet hat, aufgegriffen hat.

In allen Bereichen - ob nun im Bereich der öffentlichen Finanzen, des Arbeitsmarkts, auch der Erwerbsbeteiligung oder der Energie- und der Wettbewerbspolitik - ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen. Ich nenne einige Beispiele:

Wir treiben die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte deutlich voran. Wir nutzen vorhandene oder entstehende Spielräume, um mehr und effizientere Investitionen tätigen zu können. Der Gesamtstaat - Bund, Länder und Kommunen - hat 2014 bereits zum dritten Mal in Folge einen leichten Überschuss erzielt.

Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die diesem Ziel nahe kommen und die immer bessere Erwerbschancen eröffnen. Wir stellen fest, dass der Anstieg der Beschäftigung in den vergangenen Jahren mehrfach die Erwartungen übertroffen hat und dass der Beschäftigungsstand in diesem Jahr auf einen neuen Rekordwert zusteuert.

Im Bereich der Energiewende haben wir, um die Kosten einzudämmen und so gering wie möglich zu halten, das EEG reformiert. Wir haben weitere zentrale Vorhaben hierzu in einer 10-Punkte-Agenda gebündelt.

Wir begrüßen vor allem auch die Feststellung der Europäischen Kommission, dass der deutsche Leistungsbilanzüberschuss im Wesentlichen auf der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und auf der hohen Exportnachfrage beruht. Es ist ja so, dass die gute Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, wie die Kommission auch festgestellt hat, aufgrund der engen Verflechtung der europäischen Partnerländer über die Wertschöpfungsketten hinaus dann auch eine große Bedeutung für andere europäische Mitgliedstaaten hat.

Wir halten es weiterhin für wichtig, die Investitionsdynamik in Deutschland weiter zu stärken. Wichtigstes Ziel der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang - das ist hier ja oft besprochen worden - die Stärkung der öffentlichen und die Stärkung der privaten Investitionen. - So viel zum Nationalen Reformprogramm 2015.

Zum Schluss kann ich Ihnen nur noch einmal berichten, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt seinen Kabinettskollegen über den Stand der Arbeiten am Absturzort der Germanwings-Maschine berichtet hat. Er hat noch einmal die große Dankbarkeit der Bundesregierung für den enormen Einsatz der französischen Kräfte vor Ort und auch den großen Respekt vor der Arbeit der Ermittler, der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, der Seelsorger und der Identifizierungsexperten ausgedrückt, die ihre Arbeit dort alle unter denkbar schwersten Bedingungen erbringen. - So viel zum Bericht aus dem Kabinett.

Frage : Die Lehrerausbildung in den meisten EU-Ländern wird in Deutschland nicht als vollwertig angesehen. Soweit ich weiß, ist das Ländersache, aber in Anbetracht des Lehrermangels in Deutschland wollte ich wissen, ob es Pläne gibt, die Berufsausbildungsanerkennung bei Lehrern mit den Ländern zu diskutieren.

StS Seibert: Die Kollegin aus dem Bildungs- und Forschungsministerium rückt schon nach vorne, und ich glaube, es wäre auch am besten, wenn sie Ihnen da antwortet.

Brüning: Sie hatten es gerade praktisch schon selbst angesprochen: Das Anerkennungsgesetz, wie Herr Seibert es vorhin kurz vorgestellt hat, bezieht sich auf die Anerkennung von reglementierten Berufen, die bundesrechtlich geregelt sind. Das sind beispielsweise Ärzte oder Krankenpfleger und Apotheker. Die Länder wiederum sind zuständig für den Lehrerberuf und haben hier auch entsprechende Anerkennungsgesetze umgesetzt. Das wäre auch die richtige Stelle, um nachzufragen. Da gibt es aktuell keinen neuen Stand, soweit ich weiß.

Zusatzfrage : Gibt es denn Druck vonseiten der EU-Partner, dass die Bundesregierung das Thema mit den Länderkollegen anspricht?

Brüning: Dazu ist mir nichts bekannt.

Frage : Der Kopilot der Germanwings-Maschine hat die Flugschule der Lufthansa nach Angaben des Unternehmens 2009 darüber unterrichtet, dass er eine schwere depressive Episode hatte. Gibt das Anlass zu Überlegungen über besondere Prüfungen oder Sicherheitschecks bei Einstellungen in sicherheitssensiblen Bereichen?

Moosmayer: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es die natürlich schon gibt. Die Anforderungen an einen Piloten, sowohl in der Bewerbungsphase als auch in den jährlichen Überprüfungen, die er durchlaufen muss, sind hoch. Wir werden jetzt natürlich abwarten und sammeln, was aufgrund dieses schrecklichen Unglücks an Erkenntnissen zusammengetragen wird, und dann entscheiden, ob Änderungen vorgenommen werden müssen.

Aber die Untersuchungen müssen jetzt wirklich erst einmal abgewartet werden. Ich bitte dafür um Verständnis, dass man nicht jedes Mal, wenn neue Spekulationen oder Überlegungen auftauchen, sofort eine Reaktion und eine Konsequenz hier ankündigen kann. Jetzt müssen wir erst einmal in aller Ruhe auswerten, bewerten und dann zu Schlüssen kommen, wie man mit den Ergebnissen gegebenenfalls umzugehen hat.

Wenn Sie sagen, dass man sammeln wird und dann gegebenenfalls prüfen wird, was für Reglementierungen geändert werden können: Auf welche Themenfelder würde sich das beziehen? Die ärztliche Schweigepflicht ist wahrscheinlich nicht Ihr Thema. Welche Möglichkeiten gibt es da überhaupt?

Moosmayer: Da würde ich jetzt gar nichts irgendwie ausschließen oder benennen wollen. Es gibt bestimmte Regelungen, nach denen die Flugsicherung und die Sicherheit im Luftverkehr bislang geregelt sind. Wenn sich aus diesem Einzelfall ergeben sollte, dass man in irgendeinem Bereich Änderungen vornehmen muss, dann wird man das tun. Aber in welchen Bereichen das sein wird, dem kann man ja jetzt nicht vorgreifen. Da wird man einfach abwarten müssen, was von der Staatsanwaltschaft und den Luftfahrtuntersuchungsstellen alles an Ergebnissen zusammengetragen wird.

Frage: Ist es nach dem aktuellen Regelwerk überhaupt möglich, dass jemand, der in der Vergangenheit eine schwere psychische Störung, eine schwere Depression gehabt hat, in der Zukunft Pilot werden kann?

Moosmayer: Bislang ist es so geregelt, dass zur Erreichung einer Pilotenlizenz eine Flugtauglichkeitsuntersuchung stattfindet, die durch die dafür lizenzierten Stellen durchgeführt wird. Es ist reglementiert, auch auf internationaler Ebene, nach welchen Regelungen und nach welchen Kriterien das erfolgt. Diese Tauglichkeitszeugnisse werden auch aufbewahrt und gegebenenfalls mit Vermerken versehen. Das ist international geregelt und gilt bislang für alle gleichbedeutend.

Wie gesagt, wenn sich im Laufe dieser Ermittlungen Tatsachen oder Sachverhalte ergeben, wird man sich das anschauen.

Zusatzfrage: Vielleicht habe ich etwas verpasst oder nicht richtig verstanden, aber ich wollte wissen: Wenn man in der Vergangenheit eine Depression hatte, gibt es dann die Möglichkeit, Pilot zu werden? Ja oder nein?

Moosmayer: Ich bin kein lizenzierter Fliegerarzt. Wie da die Regelungen sind, müsste man bitte dort erfragen. Es sind ganz klare Regelungen, nach denen die Ärzte vorgehen.

Zusatz: Die antworten uns nicht. Das LBA antwortet nicht, Lufthansa antwortet auch nicht. Deshalb frage ich das Ministerium. Das ist mein letzter Versuch.

Moosmayer: Ja, gut.

Frage: Die Frage geht eigentlich in die gleiche Richtung. Sie sagen, für die Flugtauglichkeitsuntersuchung gibt es ganz klare Regelungen. Können Sie da etwas spezifischer werden? Wird da zum Beispiel abgefragt, ob es irgendwelche früheren psychischen Krankheitsepisoden gegeben hat, oder wird da nur geprüft, ob die physischen Voraussetzungen gegeben sind, um Pilot zu werden?

Moosmayer: Auch ich müsste mir die Regelungen anschauen. Es gibt diese beiden Möglichkeiten, die Aeronautical Medical Centers oder die Aeromedical Examiners, die sich mit Lizenzen darum kümmern, sich die Piloten anschauen, sowohl die Bewerber als auch die, die bereits fliegen. Das ist alles in einer EU-Richtlinie geregelt und dann mit verschiedenen Verordnungen versehen. Wie die das im Einzelnen machen, kann ich Ihnen hier nicht sagen; das müsste ich nachreichen.

Vorsitzender Leifert: Dann geht das bitte über unseren Verteiler.

Frage: Noch eine Frage zur Verantwortung: Wir haben erfahren, dass Lubitz die Tauglichkeit von einem Aeromedical Center von Lufthansa bescheinigt wurde. Lufthansa hatte vorher gesagt, das LBA sei dafür verantwortlich. Das LBA hat uns gesagt: Nein, das Aeromedical Center hat die Verantwortung gehabt.

Wer hat nach der Regelung letztendlich die Verantwortung für die Bescheinigung der Flugtauglichkeit? Das LBA ist auch dafür zuständig. Können Sie uns seine Rolle ein bisschen beschreiben?

Moosmayer: Ja, das kann ich gerne machen. Das Luftfahrtbundesamt, das LBA, ist verantwortlich für die Lizenzierung der Verkehrspiloten. Es stellt also die Lizenzen aus. Und es ist auch zuständig für die Lizenzierung der Flugmediziner, die die Tauglichkeitsuntersuchungen machen. Die Tauglichkeitsuntersuchungen werden von den Flugmedizinern gemacht. Das LBA erfährt nur von Fällen, wenn eine Ablehnung oder eine Einschränkung erfolgt. Dann kann das LBA eigene Untersuchungen anstellen oder sagen: Wir nehmen einen eigenen Flugmediziner und gehen der Sache nach. Die Tauglichkeitsbescheinigung erfolgt also durch die Fliegerärzte.

Frage: Herr Flosdorff, entspricht das G36 Stand heute noch den Anforderungen des Bestellers?

Ist die Bundesverteidigungsministerin bereit, sämtliche Unterlagen im Zuge der 20-jährigen Geschichte des G36 transparent und öffentlich zu machen, um damit letzten Endes auch mögliche Schadenersatzforderungen beurteilen zu können? Ist die Bundesministerin zur völligen Transparenz bereit, oder ist ein Teil der Untersuchungen zwangsläufig geheim oder als vertraulich zu erwarten?

Flosdorff: Es ist ja schon ein Ausdruck von Transparenzwillen, dass im Sommer letzten Jahres überhaupt diese umfassende Untersuchung in Auftrag gegeben worden ist, nachdem es bereits in den Jahren unmittelbar davor häufig Meldungen oder unterschiedliche Expertenmeinungen oder Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Gewehres gegeben hat. Da sie teils widersprüchlich, widerstreitend waren und wir auch immer nur bestimmte Teilaspekte untersucht haben, wurde ja diese Gesamtuntersuchung beauftragt.

Ich möchte auch noch einmal sagen, wie breit sie angelegt war. Es war der gesamte wehrtechnische Sachverstand der Bundeswehr, die Wehrtechnische Dienststelle 91 und das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe, dabei; das unabhängige Ernst-Mach-Institut der Fraunhofer-Gesellschaft in Freiburg, der Bundesrechnungshof und auch Expertinnen und Experten der Teilstreitkräfte waren damit befasst. Das ist eine sehr umfassende Untersuchung. Sie hat mehrere Monate stattgefunden. Die abschließenden Tagungen dazu haben gestern und vorgestern stattgefunden.

Der Untersuchungsbericht wird jetzt redaktionell endbearbeitet und soll noch im April vorgelegt werden. Das ist sicherlich ein umfangreiches Werk. Die Tendenzen, die darin vorgestellt worden sind, gingen sehr eindeutig in die Richtung, dass das G36 bei bestimmten klimatischen Bedingungen offenbar Probleme hat, große Hitze, Luftfeuchtigkeit über einen längeren Zeitraum, aber auch im heißgeschossenen Zustand.

Diese Befunde haben nicht nur die Bundesverteidigungsministerin, sondern auch den Generalinspekteur dazu veranlasst, unmittelbar die Truppe über den Sachstand zu unterrichten, sodass die Soldatinnen und Soldaten, die heute unter diesen bestimmten Umständen operieren, ihren Einsatz leisten, darüber in Kenntnis gesetzt sind. Es wird auch im Laufe der Woche noch eine Weisung des Generalinspekteurs ergehen, wie die Soldaten durch die Art der Nutzung dieses Gewehres oder einen bestimmten Waffenmix, den sie bei sich führen, das Risiko minimieren können.

Alle weiteren Konsequenzen, die sich aus diesen Untersuchungen ergeben, werden wir ziehen und auch bekannt geben, wenn der Untersuchungsbericht, dessen Abschluss noch aussteht, vorliegt und ausgewertet worden ist.

Es gibt überhaupt gar kein Vertun, dass wir selbst ein hohes Eigeninteresse daran haben, alle Vorgänge rund um die Diskussion um diese Waffe aufzuklären. Unter anderem hat die Ministerin heute schon - es war ja auch zu lesen - bekannt gegeben, dass wir beabsichtigen, eine Kommission einzusetzen, die in der Rückschau die Punkte, die Defizite, die jetzt bei dieser Waffe festgestellt worden sind, prüft: Haben sie vielleicht bei früheren Einsätzen irgendwo mal eine Rolle gespielt? Da schaut man sich die ganzen alten Unterlagen noch einmal im Lichte dieser neuen Erkenntnisse an. Man wird auch noch einmal die Kommandeure befragen, ob noch darüber hinausgehend bestimmte Sachverhalte heute irgendwie berichtenswert erscheinen, die vielleicht damals nicht Einzug in die Aktenlage gefunden haben.

Wir werden auch intern - das ist davon zu trennen - noch einmal aufrollen, wie man mit diesen ganzen Hinweisen über die Jahre umgegangen ist. Man wird fragen: Sind vielleicht irgendwelche Meldungen nicht so ernst genommen worden, wie man sie hätte ernst nehmen müssen? Hätte man im Zuge einer internen Revision vielleicht schon früher die Weichen anders stellen müssen? Wir werden also noch einmal in die Historie gehen, und selbstverständlich kann ich mir vorstellen, dass es auch auf Interesse im parlamentarischen Raum stößt. Alle relevanten Informationen werden wir zur Verfügung stellen. Da gibt es gar kein Problem.

Zusatzfrage: Wie beurteilt das Verteidigungsministerium die Frage möglicher Schadenersatzforderungen, nachdem von Vorgängern von Frau von der Leyen selbst das Anforderungsprofil für das G36 reduziert wurde?

Wieso wurde Heckler & Koch an den letzten Untersuchungen nicht beteiligt? Lässt das darauf schließen, dass die Verteidigungsministerin die Aufklärung gegen die Rüstungsindustrie vorantreiben will?

Flosdorff: Was mögliche Schadenersatzforderungen angeht, das gehört in den Bereich einer intensiven Analyse, die erst möglich ist, wenn der Abschlussbericht vorliegt, der ausgewertet werden muss.

Man muss aber wissen, dass wir hier über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren sprechen, von der ersten Beauftragung der Spezifikation - was muss eine Waffe leisten? - bis hin zu konkreten Bestellungen. Was hat dem ursprünglich mal zugrunde gelegen? Das sind viele Akten und viele Tatbestände, die erst einmal gesichtet und aufbereitet werden müssen. So etwas kann man sicherlich nicht in wenigen Tagen feststellen.

Man muss in diesem Zusammenhang auch mal vorsichtig sein und die Kirche im Dorf lassen. Dass die Tauglichkeit dieses Gewehrs jetzt infrage gestellt wurde, betrifft ein bestimmtes Szenario, also besondere klimatische Bedingungen und eine hohe Kadenz von Schüssen in kurzer Zeitfolge, was bei Einsätzen nicht die Regel ist, was also auch wirklich sehr selten vorkommt. Das G36 ist ein Sturmgewehr; das ist kein Maschinengewehr, das für einen Dauerbeschuss ausgelegt ist.

Trotzdem sehen wir hier, gemessen an den Szenarien, mit denen wir auch heute umgehen, eine Fähigkeitslücke - das sagen uns die Militärs - an den festgestellten Eigenschaften, und wir müssen uns diesem Problem stellen. Wir müssen schauen, wie wir damit verantwortlich umgehen.

Die weitere Frage war: Warum gehören Heckler & Koch nicht in die Reihe der Institutionen, die ich Ihnen eben genannt habe, die mit dieser Gesamtuntersuchung beauftragt worden sind? Das hat auch etwas mit den Vorwürfen und der Art der Diskussion zu tun, die bis zum Sommer letzten Jahres rund um dieses Gewehr geführt worden ist. Da gab es ja immer gegenseitige Unterstellungen, was Interessen angeht, die in die Bewertung hineinspielen.

Deswegen haben wir sehr großen Wert darauf gelegt, dass es hier eine unabhängige Bewertung gibt, frei von sonstigen Interessen. Deswegen sind der Bundesrechnungshof und das Fraunhofer-Institut einbezogen. Der Hersteller, der ganz natürlich und legitim ein Eigeninteresse an diesen Untersuchungen hat, ist bewusst nicht direkt in die Untersuchungen einbezogen, aber ist selbstverständlich mit den Ergebnissen dann konfrontiert.

Zusatzfrage: Heißt das eine Aufklärung gegen die Rüstungsindustrie oder mit der Rüstungsindustrie? Heckler & Koch beklagt sich, dass sie erst aus der Presse erfahren müssen, dass das Verteidigungsministerium jetzt zu einem anderen Ergebnis als frühere Untersuchungen kommt.

Flosdorff: Ich weiß jetzt, ehrlich gesagt, nicht genau, woraus sich dieses Recht ableitet. Es gibt einen Lieferanten eines wehrtechnischen Produktes - das ist Heckler & Koch -, und es gibt einen Kunden, der in den letzten 20 Jahren 176.000 G36-Gewehre gekauft hat. Ich denke, es gibt auch das Recht dieses Kunden, dass er sein eigenes Gewehr überprüfen kann. Das ist geschehen.

Ich möchte auch jedem Eindruck entgegentreten, dass sich diese Überprüfungen in irgendeiner Form gegen diese Firma richten. Das sieht man schon an dem Untersuchungsaufbau, dass das G36 in einigen Rubriken schlecht abgeschnitten hat, aber signifikant schlecht abgeschnitten hat gegen andere Produkte desselben Herstellers. Die Botschaft dieser Untersuchung, wenn der Bericht dann vorliegt, wird auch sein: Die Firma ist durchaus in der Lage, sehr gute Gewehre herzustellen, auch für diese speziellen Einsatzszenarien. Aber dieses Gewehr, das das Standardgewehr der Bundeswehr ist, hat halt in diesem Bereich Defizite, und wir müssen jetzt schauen, wie wir damit umgehen.

Frage: Soweit ich weiß, wird dies Waffe seit vielen Jahren auch in den Streitkräften anderer Staaten eingesetzt. Ist Ihnen bekannt, ob es dort auch solche Probleme gab, die identifiziert wurden und vielleicht auch dort in irgendwelchen Berichten untersucht worden sind? Greifen Sie darauf denn zurück?

Flosdorff: Ich kann Ihnen hier nicht über die Fehlerstatistiken von anderen Staaten berichten, tut mir leid.

Frage: Herr Flosdorff, wie kann es sein, dass unter dem Vorgänger von Frau von der Leyen das Gegenteil an Qualitätsergebnis über das G36 mitgeteilt wird wie bei Frau von der Leyen? Schießt man bei von der Leyen anders als bei de Maizière, oder ist die Hitze anders? Oder wie erklären Sie sich das?

Flosdorff: Es war gerade Auslöser für diese Gesamtuntersuchung, diese Gesamtschau im letzten Jahr, dass es im Vorfeld widersprüchliche Expertenuntersuchungen und Expertenmeinungen gegeben hat. Wir werden jetzt im Zuge dieser Gesamtuntersuchung, dieser Revision, die wir jetzt vornehmen, auch schauen: Wie passen diese ganzen einzelnen Gutachten zueinander? Wie verhalten sie sich logisch zueinander?

Es kann sich herausstellen, dass diese ganzen Teilgutachten durchaus auch berechtigt und zu fundierten Ergebnissen gekommen sind. Man hat zum Beispiel untersucht, um es mal plastisch zu sagen: Hat die Munition einen Einfluss? Man hat herausgefunden: Mit unterschiedlichen Munitionssorten und unterschiedlichen Chargen hat man ein unterschiedliches Trefferbild. Da hat man gedacht, wir haben den Fehler gefunden; es war die Munition.

Es zeigte sich aber jetzt im Laufe dieser Gesamtuntersuchung, dass sowohl die Munition als auch Faktoren, die dem Gewehr zuzuordnen sind, und klimatische Bedingungen irgendwie eine Rolle spielen und einen Einfluss auf das Trefferbild haben. Es kann sich also am Ende auch herausstellen, dass die Teilaspekte früher alle valide waren. Das müssen wir jetzt alles abgleichen. Vielleicht hat man einfach einen falschen Schluss oder einen nicht abschließenden Schluss daraus gezogen, weil das Gesamtbild nicht vorhanden war.

Zusatzfrage: Also de Maizière fehlte der Überblick, den Frau von der Leyen jetzt hat?

Flosdorff: Es hat vorher keine Untersuchungen in diesem Umfang gegeben. Man muss dazu auch sagen: Dieses Gewehr ist seit 20 Jahren im Einsatz. Es wurde angeschafft, kurz nachdem der Kalte Krieg beendet war. Da gab es noch keine Auslandseinsätze in klimatisch exponierten Gebieten. Es war ein anderes Szenario.

Um das noch einmal zu sagen: Dieses Gewehr ist kein Maschinengewehr, sondern das ist ein Sturmgewehr, womit man in der Regel nicht mehrere Magazine in kurzer Zeit hintereinander befeuert.

Wenn wir uns die Aktenlage ansehen, ist es nicht so, dass es in all diesen Jahren eine Fülle von Beschwerden gegeben hat. Es waren wenige Beschwerden, aber wir haben jetzt am Ende gesehen, dass durchaus auch ernst zu nehmende Beschwerden darunter gewesen sind.

Frage: Herr Seibert, die griechische Regierung hat gestern einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu der Frage eingesetzt, ob das Memorandum verfassungswidrig war und wer was mit wem unterschrieben hat. Haben Sie einen Kommentar?

StS Seibert: Nein, habe ich nicht. Das griechische Parlament hat alle Rechte, Untersuchungsausschüsse über die Themen einzusetzen, die ihm untersuchungswürdig erscheinen. Ich habe das nicht zu kommentieren.

Zusatzfrage: Herr Jäger, Athen behauptet seit gestern, man stehe kurz vor einer Vereinbarung, vielleicht in der nächsten Woche. Von Brüssel hören wir etwas total anderes. Was meinen Sie?

Jäger: Da wir diese Gespräche nicht führen, kann ich das natürlich hier auch nicht abschließend einschätzen. Es wird heute Nachmittag eine Telefonkonferenz auf Ebene der Stellvertreter, also in diesem Fall der Staatssekretäre, geben. Das ist eine reguläre Telefonkonferenz. Wir gehen mit zurückhaltenden Erwartungen in diese Telefonkonferenz. Wir rechnen damit, dass es dabei bestenfalls eine Art erste vorläufige Zwischenbilanz geben kann. Wie sich die Dinge dann in der nächsten Woche weiterentwickeln, das ist schwer vorhersehbar.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Heute Morgen kam die Nachricht, dass das Bundeskartellamt die Übernahme der Supermärkte von Kaiser's Tengelmann durch den Rivalen Edeka untersagt hat. Der Wirtschaftsminister kann diese Entscheidung des Kartellamts ja noch kippen. Gibt es dazu schon Überlegungen? Wenn nein, fürchten Sie auch im Sinne der Verbraucher eine zu große Marktmacht?

Braams: Vielen Dank für die Frage. Ja, es ist zutreffend. Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass es den geplanten Zusammenschluss auf Basis der bislang in Aussicht gestellten Zusagen nicht genehmigen kann. Das Bundeskartellamt hat dazu auch eine entsprechende Presseinformation herausgegeben.

Alles Weitere liegt jetzt in den Händen der Unternehmen. Es ist an ihnen, darauf zu reagieren und zu überlegen, wie sie mit dieser Entscheidung umgehen. Es gibt daher keinen Anlass, über andere politische Handlungsoptionen zu spekulieren. Es gibt keinen Anlass, über andere Fragen oder Fragen der Ministererlaubnis zu spekulieren. Das steht aktuell nicht zur Debatte.

Frage : Frau Chebli, wären Sie so freundlich, uns ein Update über den Verhandlungsstand in Lausanne zu geben und vielleicht auch die Frage zu beantworten, ob Ihr Minister noch dort ist, nachdem seine Kollegen Wang Yi, Lawrow und Fabius, glaube ich, bereits vom Verhandlungsort abgereist sind.

Chebli: Es sind nach wie vor sehr intensive Verhandlungen, die in den letzten Tagen die Nacht hindurch in den verschiedensten Formaten geführt wurden, mal E3+3-Außenminister, dann bilateral, dann zwischen den Experten. Gestern - ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben - wurden die Verhandlungen zunächst unterbrochen, aber die Fachleute haben die ganze Nacht über weiter verhandelt. Heute Morgen gab es dann ein Treffen der Außenminister der E3+3 zur Bestandsaufnahme und dann mit der iranischen Delegation.

Was ich Ihnen jetzt als Zusammenfassung sagen kann, ist: Es gibt Fortschritte, und eine Einigung ist möglich, aber mit hundertprozentiger Sicherheit können wir das nach wie vor nicht bestätigen. Der Minister hat sich in den vergangenen Tagen ja dazu geäußert und gesagt: Mit Blick auf die ernsthafte Verhandlungsbereitschaft, die es auf allen Seiten gegeben hat - das ist in Lausanne ganz klar geworden -, ist hier jede Anstrengung erforderlich, um zu einem Gesamtergebnis zu kommen. Sie arbeiten unter Hochdruck und höchst verantwortlich daran, und letztendlich gilt die Maßgabe: Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, weil wir der Meinung sind, dass eine Einigung nachprüfbar, langfristig und glaubhaft den Weg Irans zu einer Atombombe ausschließen muss.

Ich kann Ihnen zu den Details der Verhandlungen, wie Sie wissen, natürlich nichts sagen. Es gab in den letzten Tagen immer mal wieder Gerüchte, wo es denn genau hakt und welche Fragen noch offen seien. Wir hoffen, dass wir schnell zu einer Einigung kommen, die genau diesen Maßstab, den ich gerade genannt habe, letztendlich zur Grundlage hat.

Wann mein Minister in Berlin sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich hoffe, dass er sehr bald kommt. Aber die Tatsache, dass die anderen Außenminister abgereist sind, sagt nichts über den aktuellen Stand und sagt auch nicht, ob das positiv oder negativ ist, sondern alle haben eigentlich in den letzten Stunden gesagt: Es gibt Fortschritte. Das kann ich bestätigen, aber hier zu 100 Prozent eine Einigung zu prognostizieren, ist mir leider nicht möglich.

Zusatzfrage : Wenn Sie sagen, ich hoffe, dass er sehr bald nach Berlin kommt, heißt das, dass er nach Berlin zurückkommt, wenn die Verhandlungen hoffentlich erfolgreich beendet wurden?

Chebli: Ich kann Ihnen zum genauen Programmablauf nichts sagen. Ich telefoniere mindestens stündlich mit meinem Kollegen vor Ort. Das ist alles offen.

Zusatzfrage : Also bleibt er bis zum Schluss?

Chebli: Auch das kann ich nicht bestätigen.

Zusatzfrage : Gibt es denn irgendwann einen Schluss?

Chebli: Ich kann auch nicht bestätigen oder ausschließen, dass es irgendwann einen Schluss gibt. Das Ziel ist ja zunächst einmal eine Grundsatzeinigung. Die verbindliche Frist, die wir uns im November gesetzt haben, ist Ende Juni. So lange gilt der Joint Plan of Action, der die Grundlage für die Verhandlungen ist. Bis dahin muss es eine verbindliche Vereinbarung mit allen Details geben.

Zusatzfrage : Es wird jetzt, glaube ich, seit sieben Tagen verhandelt.

Chebli: Seit Samstag.

Zusatzfrage : Wird man denn jetzt noch Tage dranhängen, oder wird man diese Verhandlungsrunde in Lausanne irgendwann beenden? Gibt es da einen Endpunkt?

Chebli: Sie können sich ja vorstellen, dass wir uns gewünscht hätten, dass wir viel schneller zu einer Grundsatzeinigung gekommen wären. Aber wissen Sie, wenn man zwölf Jahre verhandelt, wie wir es getan haben, dann kommt es auf die eine Stunde oder auf den einen Tag mehr jetzt auch nicht an.

Wir wollen eine Einigung, und wir wollen, dass diese Einigung die Kriterien erfüllt, die ich genannt habe. Letztendlich, glaube ich, sind alle, die da vor Ort sind, sich ihrer großen Verantwortung bewusst und auch bereit, weiter daran zu arbeiten, auch wenn es jetzt noch mehr Stunden kostet, um zu einer Einigung zu kommen.

Frage : Es gibt die grundsätzliche Unterscheidung oder Bewertung in den verschiedenen politischen Lagern im Inland und im Ausland, dass ein Abkommen, das nicht zu 100 Prozent oder auch nur zu 80 Prozent die Kriterien erfüllt, die man sich wünscht, besser sei als gar kein Abkommen. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

Chebli: Dazu haben der Minister und auch der Sprecher und ich ja mehrfach Stellung bezogen. Für uns gibt es nur einen Weg: Eine Einigung muss nachprüfbar, langfristig und glaubhaft den Weg Irans zu einer Atombombe ausschließen. Es wird keinen "Bad Deal" mit uns geben. Wir reden auch nicht in Kategorien von "Good Deal" oder "Bad Deal", sondern die Maßgabe ist das, was ich Ihnen gerade genannt habe. Alles andere ist in diesem Moment irrelevant.

Zusatzfrage : Noch einmal: Wenn diese Kriterien nach Einschätzung der Bundesregierung nicht erfüllt werden, ist die Bundesregierung nicht bereit, ein solches Abkommen mitzutragen?

Chebli: Die Bundesregierung ist nur bereit, ein Abkommen mitzutragen, das nachprüfbar, langfristig und glaubhaft den Weg Irans zu einer Atombombe ausschließt. Nur das ist die Einigung, auf die wir uns einlassen. Das ist der Maßstab, der Grundsatz für unsere Haltung ist.

Zusatzfrage : Die Bundesregierung ist ja nur einer der Verhandlungsführer; das wissen wir alle. Wenn die anderen anderer Meinung sind oder einige davon anderer Meinung sind, zum Beispiel China und Russland, was dann?

Chebli: Sie können sicher sein, dass alle, die da vor Ort verhandeln, sich ihrer Verantwortung bewusst sind und dass die Bundesregierung mit ihrer Meinung da nicht alleine steht, sondern dass das von allen geteilt wird.

Die Tatsache, dass man bis jetzt verhandelt, zeigt doch auch, dass das keiner auf die leichte Schulter nimmt, sondern dass sich alle dessen bewusst sind, was da auf dem Spiel steht, und dass sich alle einig sind in dem, was ich gerade gesagt habe: dass der Weg Irans zu einer Atombombe ausgeschlossen werden muss. Sonst hätte es längst eine Einigung gegeben.

StS Seibert: Ich will nur ganz kurz hinzufügen, dass Deutschland da keineswegs alleine steht. Das ist auch gestern bei der Begegnung des französischen Staatspräsidenten mit der Bundeskanzlerin sehr klar geworden. Sie haben sich in der Pressekonferenz beide zu genau dem Ziel bekannt, das Frau Chebli hier gerade benannt hat. Es gibt eine ganz enge deutsch-französische Abstimmung und eine ganz enge Interessengemeinschaft.

Chebli: Das gilt für alle Partner.

StS Seibert: Ich wollte nur ein Beispiel nennen. Es ist nicht der einzige.

Zusatzfrage : Auch für China und Russland?

Chebli: Auch für China und für Russland.

Frage : Frau Chebli, würden Sie zum jetzigen Zeitpunkt auch die Möglichkeit ausschließen, dass die Gespräche ganz scheitern? Welche Konsequenzen hätte das?

Chebli: Ich habe ja gesagt, wie ich das Ergebnis bisher zusammenfassen würde. Ich habe gesagt: Es sind Fortschritte erkennbar. Eine Einigung ist möglich. Aber noch ist nichts ausgemacht.

Frage. Die Fragen richten sich an das Gesundheitsministerium und betreffen die Pflegenoten. Frau Wackers, ich wollte Sie zuerst fragen, wie es passiert, dass diese Noten jetzt ausgesetzt werden. Ist das ein Gesetzgebungsverfahren oder eine Verordnung? Wie wird das ablaufen?

Als zweite Frage: Befürchtet der Gesundheitsminister nicht, dass durch die Aussetzung der Noten die Nachvollziehbarkeit der Bewertung für die Leute so kompliziert wird, dass das am Ende keinen Sinn mehr hat, weil die Leute sich einfach sagen, diese Berichte durchzuackern, das mache ich nicht, ich schicke denjenigen, der gepflegt werden muss, einfach irgendwohin und habe Vertrauen? Ist die Bewertung dann nicht letztlich sinnlos, weil sie nicht mehr wahrgenommen wird?

Wackers: Zu Ihrer ersten Frage, zum technischen Ablauf: Es wäre möglich, die Aussetzung der Pflegenoten durch eine Änderung des laufenden Präventionsgesetzes zu bewerkstelligen. Aber, wie gesagt, vorher müssten wir noch Gespräche mit den Fraktionen und allen anderen Beteiligten führen.

Die zweite Frage, fürchte ich, verstehe ich nicht ganz. Es ist ja daran gedacht, die bisherigen Pflegenoten durch Kurzzusammenfassungen zu ersetzen. Sie sollen dann den Pflegebedürftigen beziehungsweise ihren Angehörigen eine Orientierung bieten.

Zusatzfrage: "Kurz" heißt dann auch wirklich kurz?

Wackers: Ja, prägnant. Darüber kann ich Ihnen noch keine Angaben machen. Es wird letztlich auch Aufgabe der Selbstverwaltung sein, dafür Kriterien zu entwickeln.

Mittwoch, 1. April 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. April 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/04/2015-04-01-regpk.html;jsessionid=95CB1E178F80473B961BD00610A37A81.s1t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2015

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