Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/816: Regierungspressekonferenz vom 27. Juni 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 27. Juni 2014
Regierungspressekonferenz vom 27. Juni 2014

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Eröffnung der neuen Dauerausstellung in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Kabinettssitzung, Empfang des Nato-Generalsekretärs, Gedenkstunde zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Deutschen Bundestag, Gespräch mit dem irischen Ministerpräsidenten, Reise der Bundeskanzlerin nach China), Rüstungsexporte aus Deutschland, in der Ukraine entführte OSZE-Beobachterteams, geplante Neubesetzungen im Bundesverteidigungsministerium, E3+3-Verhandlungen mit dem Iran, Beendigung des Vertragsverhältnis mit dem US-Telekommunikationsanbieter Verizon durch den Bund, Umfrage des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft zu Auswirkungen der Krise in der Ukraine, Rente mit 63, Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zur Auslieferung einer französischen Staatsangehörigen nach Chile

Sprecher: SRS'in Wirtz, Dünow (BMWi), Schäfer (AA), Gerhartz (BMVg), Plate (BMI), Westhoff (BMAS),



Vors. Szent-Ivanyi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Ein kurzer Ausblick auf die Woche der Bundeskanzlerin. Es geht am Dienstag, dem 1. Juli, mit einem Termin in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand los. Die Bundeskanzlerin wird die neue Dauerausstellung eröffnen. Die Ausstellung im Bendlerblock ist neu gestaltet worden. Der Grund: Am 20. Juli jährt sich das Stauffenberg-Attentat zum 70. Mal. Die Bundeskanzlerin wird also um 11 Uhr zunächst eine Rede im Hotel Maritim in Berlin halten, das direkt gegenüber der Gedenkstätte liegt, und anschließend wird sich die Bundeskanzlerin einen Teil der Ausstellung im Bendlerblock ansehen.

Am Mittwoch wird es, wie gewohnt, um 9.30 Uhr die Sitzung des Kabinetts geben.

Mittags, gegen 12.30 Uhr, wird die Bundeskanzlerin dann Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen im Bundeskanzleramt treffen. Die beiden werden bei einem gemeinsamen Mittagessen über die Vorbereitung des Nato-Gipfels sprechen, der am 4. und 5. September in Newport, Wales, stattfinden wird. Eine kurze Unterrichtung der Presse, einer Pressebegegnung, wird es dann voraussichtlich um 13.30 Uhr geben.

Am Mittwochnachmittag wird die Bundeskanzlerin dann ab 17 Uhr die Festveranstaltung der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Frankfurt am Main besuchen. Diese findet diesmal an der Goethe-Universität in Frankfurt statt, die in diesem Jahr ihr 100-jähriges Jubiläum feiert. Während der Jahresversammlung tagen alle zentralen Gremien der DFG, und die Bundeskanzlerin selbst nimmt zum dritten Mal an dieser Festveranstaltung teil. Sie wird dort eine Rede halten.

Am Donnerstag, dem 3. Juli, wird es eine Gedenkstunde im Deutschen Bundestag zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren geben. Daran wird die Bundeskanzlerin teilnehmen und sich auch die Reden von Bundestagspräsident Norbert Lammert und des deutsch-französische Publizist Alfred Grosser zum Gedenken an den Ersten Weltkrieg anhören.

Am Donnerstagnachmittag wird die Kanzlerin dann um 14.30 Uhr zu einem kurzen Gespräch mit dem irischen Ministerpräsidenten Enda Kenny zusammentreffen, wobei dieses Treffen am Rande des "Wirtschaftstags 2014" stattfindet, der vom Wirtschaftsrat der CDU organisiert wird. Eine gemeinsame Pressebegegnung ist in diesem Zusammenhang nicht geplant.

Dann darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass die Bundeskanzlerin am 5. Juli zu einer China-Reise aufbrechen wird. Sie wird am 6. Juli in Chengdu in China beginnen, und die Kanzlerin wird bis zum 8. Juli in Peking bleiben. Weitere Einzelheiten befinden sich derzeit noch in der Abstimmung, werden also entsprechend nachgereicht. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen, dass es am 3. Juli ein Briefing mit Herrn Heusgen und Herrn Seibert hier in der Bundespressekonferenz geben wird.

Frage: Sie sagten, die Einzelheiten befänden sich noch in der Abstimmung. Aber können Sie wenigstens schon sagen, mit wem sie zusammentreffen wird? Wird sie auch mit dem Staatspräsidenten zusammentreffen oder sozusagen nur mit dem Regierungschef?

SRS'in Wirtz: Da sich das jetzt tatsächlich noch alles in der Feinabstimmung befindet, möchte ich Sie gerne um etwas Geduld bitten. Wir reichen das nach, sobald das Programm ganz feststeht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Herr Dünow, wir arbeiten ja eine Reihe von früheren Entscheidungen früherer Bundesregierungen zu Rüstungsexporten ab. Nun ist es ja kein unbekanntes Thema, dass im letzten Jahr große Rüstungsexporte im Umfang von etwa 1,9 Milliarden Euro nach Katar genehmigt und bewilligt wurden. Die erste Frage ist: Warum findet sich dazu nichts im Rüstungsexportbericht? Zur Transparenz, die die neue Regierung angekündigt hat, würde ja gehören, dass sich ein solch gigantisches Geschäft darin irgendwie wiederfinden würde.

Dünow: Das ist relativ einfach zu erklären. Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr - im April, wenn ich das richtig sehe - in einer Kleinen Anfrage umfassend über die erteilten Genehmigungen informiert. Da die Güter, die, wie gesagt, von der Vorgängerregierung genehmigt worden sind, noch nicht geliefert wurden und auch noch formale Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz ausstehen, taucht dieses Geschäft nicht im Rüstungsexportbericht 2013 auf. Das ist aber ganz normal - das war immer so -, denn der Rüstungsexportbericht hat immer schon über die erteilten außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen und die tatsächlich erfolgten Ausfuhren von Kriegswaffen informiert. Wenn Sachen ausgeführt werden, dann tauchen sie selbstverständlich auch im Rüstungsexportbericht auf.

Zusatzfrage: Aber wenn ich es recht verstanden habe, ergibt sich die Rechtsverbindlichkeit ja durch die Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Ist es nicht eine Irreführung, wenn wir in der Öffentlichkeit nur über das informiert werden, was sozusagen die Abwicklung des Ganzen betrifft, aber nicht mehr über die verbindliche rechtspolitische Entscheidung mit einer Reichweite, die bis in das Jahr 2021 gehen könnte, was natürlich auch politische Auswirkungen hat? Ist das nicht auch etwas, das die Öffentlichkeit in dem Bericht erfahren müsste?

Dünow: Nein, die Öffentlichkeit hat, wie gesagt, von diesem Projekt im Zusammenhang mit mehreren Kleinen Anfragen und auch einer ganzen Reihe von Presseberichten erfahren. In der Tat ist es so, dass wir über die außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen und über die konkreten Ausfuhren informieren, die dann über das Statistische Bundesamt abgefragt werden. Das sind die Regeln des Rüstungsexportberichts. Das war schon immer so.

Zusatzfrage: Es gibt jetzt eine ganze Reihe von Detaildokumenten über diesen Genehmigungsprozess, die mich zumindest in der Frage überrascht haben, dass das ursprünglich politische, durch den Sicherheitsrat gebilligte Paket in erheblichen Teilen von dem abweicht, was am Ende genehmigt wurde. Ist es üblich, dass sich zwischen dem, was im Bundessicherheitsrat verhandelt wird und was dann auch in einem Entscheid durch das Auswärtige Amt bestätigt wird, und dem, was am Ende im Umfang von 400 Millionen Euro auch bezüglich ganz andere Rüstungskategorien genehmigt wird, noch Änderungen ergeben?

Dünow: Das vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kenne die Unterlagen, die Ihnen vorzuliegen scheinen, nicht. Ich verweise aber gerne noch einmal darauf, dass das Entscheidungen der Vorgängerregierung waren, die nicht in der Verantwortung des amtierenden Wirtschaftsministers lagen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Ukraine. Dort ist ja wohl ein Team der OSZE Beobachter freigekommen. Können Sie dazu etwas sagen? Haben Sie Erkenntnisse über die anderen festgehaltenen Mitarbeiter?

Schäfer: Es ist zunächst einmal eine gute Nachricht, dass das, was schon Montagnacht von Separatisten im Osten der Ukraine als Teil eines Vier-Punkte-Plans angekündigt worden ist, jetzt zumindest teilweise umgesetzt worden ist. Eines der beiden OSZE-Teams, die vor vielen Wochen entführt und dann an unbekanntem Ort festgehalten worden sind, befindet sich auf freiem Fuß. Das ist eine gute Nachricht für die vier Männer, die nach Wochen der Qual, der Tortur und der Ungewissheit endlich wieder in Freiheit sind.

Das ist aber nicht genug, sondern es bleibt bei unserer Forderung, dass auch die anderen vier in den Händen von Separatisten befindlichen OSZE-Beobachter unverzüglich auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Diesbezüglich wird vonseiten der Separatisten verlangt und erwartet, dass sich die internationale Gemeinschaft und die OSZE an einer möglichen Überwachung eines möglicherweise verlängerten Waffenstillstandes beteiligen.

Gleichzeitig befinden sich diejenigen, die diese Arbeit leisten sollen, nämlich Angehörige der OSZE-Mission, weiter in Haft. Das ist ja, vorsichtig gesprochen, schlichtweg widersprüchlich und, ehrlich gesagt, zynisch. Deshalb ist und bleibt es unsere klare Forderung, dass auch die letzten vier OSZE-Beobachter unverzüglich auf freien Fuß gesetzt werden. Wir unterstützen alle Bemühungen der OSZE, sich dann auch erfolgreich um die zweite Gruppe zu kümmern.

Zusatzfrage: Besteht zu der zweiten Gruppe in irgendeiner Weise Kontakt? Es ist ja auch eine deutsche Mitarbeiterin dabei.

Schäfer: Ihre Frage unterstellt etwas, das von der Bundesregierung nicht bestätigt worden ist und was ich auch jetzt nicht bestätige. Operative und taktische Details des Umgangs mit diesem Fall - da bitte ich Sie um Verständnis - liegen erstens bei der OSZE. Wir sind dabei und bemühen uns auch um Unterstützung, soweit das in unseren Kräften liegt. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich nicht in einer Situation befinde, in der ich Ihnen operative Details eines laufenden Falls hier in der Öffentlichkeit mitteilen kann.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium. Herr Gerhartz, könnten Sie uns auf den Stand bringen, in dem sich das Verfahren zur Neubesetzung eines vakanten Staatssekretärspostens in Ihrem Haus befindet?

Trifft es zu, dass die potenzielle Kandidatin Suder erstens angeblich mehr Geld für ihre Anschlussverwendung haben möchte und zweitens eigene Leute mitbringen möchte?

Gerhartz: Herr Fried, wenn Sie hier den entsprechenden Namen nennen, möchte ich darauf verweisen, dass das im Bereich der Spekulationen ist. Wir haben immer gesagt - ich habe das auch vor einigen Wochen an dieser Stelle hier gesagt -, dass die Entscheidung im Laufe des Sommers fallen wird. Sie ist noch nicht gefallen. Wir befinden uns jetzt im Rahmen eines üblichen Abstimmungsverfahrens für solch eine Personalie. Gehen Sie davon aus, dass wir uns, was Besoldung, Vergütung, Gehalt - oder wie immer man es nennen mag -, betrifft, an alle dienstrechtlichen Vorgaben halten werden, die einzuhalten sind. Wir werden hier alle Regeln einhalten, die uns vorgegeben sind.

Zu Spekulationen, dass man neben Personalspekulationen in Bezug auf die Staatssekretärsbesetzung in Betracht zieht, eventuell weitere Mitarbeiter ins Haus zu nehmen, ist mir überhaupt nichts bekannt. Ich kann dementieren, dass es sich hier noch um andere weitere Mitarbeiter handeln sollte.

Vielleich darf ich das noch etwas erweitern, weil im Rahmen dieser Berichterstattung auch noch über die Besetzung der Abteilungsleiterebene spekuliert wurde. Auch hier befinden wir uns in dem üblichen Abstimmungsverfahren und auch hier ist noch keine Entscheidung getroffen. Ich möchte den entsprechenden Gremien, die diese Entscheidung zu treffen haben, auch nicht vorgreifen.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle eines erwähnen, da die Berichterstattung teilweise darauf abhebt, dass es hier zu einem Ungleichgewicht der Besetzung von zivilen und militärischen Stellen kommen könnte: Angenommen, diese Spekulationen würden sich wahr erweisen, dann hätten wir selbst bei neun Abteilungen im Ministerium ein Verhältnis von fünf militärischen zu vier zivilen Stellen. Bei neun Abteilungen - die Neunte können wir schlecht teilen - würde ich das immer noch als eine paritätische Besetzung betrachten.

Zusatzfrage: Zunächst noch eine Lernfrage, Herr Gerhartz: "Abstimmungsverfahren" heißt Abstimmung auch mit den anderen Ressorts beziehungsweise mit dem Kanzleramt? In welchem Rahmen findet dieses Abstimmungsverfahren statt?

Gerhartz: Es gibt bei den jeweiligen Personalien - sei es die Ebene der Abteilungsleiter oder sei es die Staatssekretärsebene - natürlich leicht unterschiedliche Zu- und Abstimmungsverfahren. Genau das sind die entsprechenden Verfahren, die wir gerade durchlaufen. Bei einer Entscheidung über einen Staatssekretär - auch das ist hier schon mehrmals angesprochen worden - gibt es letztlich auch eine Kabinettsbefassung. Wir befinden uns im Moment eben in diesem Prozess. Ich möchte hier aber nicht sagen, wo wir genau mit welcher Entscheidung in diesem einzelnen Prozess stecken.

Zusatzfrage: Eine Frage an das Innenministerium. Könnten Sie mir erläutern, unter welchen Umständen es bei der eigentlich festgeschriebenen Besoldung nach B11 für einen beamteten Staatssekretär möglich ist, zum Beispiel einen Zuschlag zu zahlen und, falls das zutrifft, aus welchen Gründen?

Eine Frage an das Arbeitsministerium. Trifft es zu, dass Staatssekretär Asmussen eine solche, über B11 hinausgehende Zuschlagszahlung bekommt? Wenn ja, warum?

Plate: Zu der Frage bezüglich Zuschlagszahlung zu B11 kann ich Ihnen aus dem Stand nichts sagen, kann ich aber gerne nachtragen.

Hinsichtlich der Frage, die Herrn Asmussen betrifft, würde ich an das zuständige Ressort, wo Herr Asmussen tätig ist, verweisen wollen.

Westhoff: Ich war ja auch angesprochen. - Ich kann Ihnen leider aus dem Stand nicht sagen, wie Herr Asmussen genau entlohnt wird und welche Gegebenheiten dabei eine Rolle spielen. Das kann ich gerne nachtragen und werde sicherlich die Information über die Bundespressekonferenz weitergeben, wie das gewünscht und auch gewollt ist. Ich kann schon einmal vorwegschicken, dass das sicherlich alles im rechtlich zulässigen Rahmen passiert.

Gerhartz: Ich würde auf Ihre Frage hin empfehlen, Herr Fried, noch einmal im Bundesbesoldungsgesetz nachzuschauen. 43 behandelt die verschiedenen Zuschläge, die möglichst im Rahmen einer Personalgewinnung im Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes erfolgen sollten. Ich denke, dort könnten Sie Ihre Antwort finden.

Zusatz: Ich wäre trotzdem dankbar, wenn es auf den konkreten Fall gemünzt die Auskunft aus dem Ministerium gäbe.

Vors. Szent-Ivanyi: Das wird dann über die üblichen Kanäle nachgereicht.

Frage: Die Frage wäre: Wenn es solch einen Zuschlag zur üblichen Besoldung gibt und das im rechtlichen Rahmen alles in Ordnung ist, wer hat denn darüber zu entscheiden? Liegt das in der Hoheit des betreffenden Ministeriums oder muss das Kabinett damit befasst werden, muss das Bundesfinanzministerium das genehmigen, muss das Bundesinnenministerium, weil es irgendwelche dienstrechtlichen Fragen in seiner Verantwortung hat, das genehmigen? Wer ist am Ende für so eine Entscheidung zuständig?

Vors. Szent-Ivanyi: An wen richtet sich die Frage?

Zusatz: Irgendeiner von den Sprechern könnte möglicherweise eine Antwort darauf wissen; sonst würde ich Innenministerium, Finanzministerium, Regierungssprecherin fragen, auf welcher Ebene das entschieden wird.

SRS'in Wirtz: Sie wissen, dass solche Personalien im Kabinett sind; das hat Herr Gerhartz ja auch gerade gesagt. Inwieweit diese Zuschläge auch dem Kabinett vor einem Beschluss bekanntgemacht werden oder Ähnliches, kann ich Ihnen in der Tat nicht sagen. Ich weiß schlichtweg nicht, wie die Abläufe da sind. - Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Gerhartz, das ergänzen können.

Gerhartz: Ich denke, es ist ein Abstimmungsprozess mehrerer Ressorts. Ich denke, wir sollten das mit den Möglichkeiten, die grundsätzlich im Bundesbesoldungsgesetz vorhanden sind, nachliefern.

Plate: Zu der Frage der Zuschläge hatte ich ja eh schon versprochen, etwas nachzureichen. Da das Bundesinnenministerium federführend für das Besoldungsrecht zuständig ist, wird diese nachgereichte Information auch die Frage umfassen, wer darüber in welchem Verfahren entscheidet.

Frage: Herr Schäfer, gestern fand in Brüssel ein Treffen der E3+3-Vertreter im Vorfeld der nächsten Iran-Nuklearverhandlungen statt. Können Sie Näheres zu dem Treffen sagen?

Schäfer: Ich kann bestätigen, dass das Treffen stattgefunden hat. Es handelte sich um vertrauliche Gespräche von Frau Ashton, der Verhandlungsführerin der E3+3, mit den Politischen Direktoren der sechs beteiligten Nationen. Es ging, wie Sie sich denken können, um die Vorbereitung der letzten, der heißen, Phase der Verhandlungen mit dem Iran über das iranische Atomprogramm. Sie wissen, dass die Frist, innerhalb der die Verhandlungen abgeschlossen sein müssen, am 20. Juli 2014 endet, das ist in gut drei Wochen. Die Zeit ist knapp, und deshalb war das eine gute Gelegenheit, die letzten Fragen zu klären und sich auf diese Art und Weise auf die letzte, die wichtigste Phase der Verhandlungen gemeinsam einzustellen.

Frage: Herr Schäfer, können Sie denn im Moment sagen, wie es um die Verhandlungen steht, ob da ein Ergebnis bis zum 20. Juli 2014 noch realistisch ist?

Schäfer: Die Verhandlungen sind bei Frau Ashton und damit beim Europäischen Auswärtigen Dienst in sehr guten Händen. Es ist kein Geheimnis, dass es zwischen den Wünschen und Vorstellungen des Irans und den Zielen der 3+3 noch eine breite Kluft gibt, die zu überwinden ist. Wir glauben, dass das auch in der knappen, noch verbliebenen Zeit möglich sein kann. Dazu ist es aber erforderlich, dass sich Teheran in manchen technischen Fragen noch bewegt. Es ist beim letzten Treffen gelungen, die Verhandlungen sehr konkret, anhand sehr konkreter Texte, zu führen. Das wird jetzt weitergehen.

Frage: Ich habe noch einmal eine Frage an das Innenministerium bezüglich - ich sage es einmal verkürzt - der Kündigung des Vertrages mit Verizon. Können Sie etwas dazu sagen, welche Kosten da möglicherweise entstehen, zum einen, weil der Vertrag vielleicht jetzt noch gar nicht ausgelaufen wäre oder vielleicht nur jenseits der Regeln zu kündigen ist und dadurch Schadensersatz entsteht, oder aber auch, weil das Angebot, was ja offensichtlich von der Telekom schon vorliegt, möglicherweise höhere Kosten verursacht beziehungsweise die technische Umstellung? Haben Sie da schon einen Überblick?

Plate: Dazu will ich gern etwas sagen und bin auch durchaus dankbar für die Frage, weil es dazu viel Berichterstattung gegeben hat, die zum Teil die Fakten nicht ganz präzise wiedergegeben hat. Richtig ist, dass das Vertragsverhältnis mit Verizon perspektivisch zu einem Ende kommen wird. Es handelt sich aber nicht um eine Kündigung. Das ist vielleicht an dieser Stelle noch einmal wichtig festzustellen. Der Vertrag enthält seit dem Jahr 2010 - zeitlich also deutlich vor irgendwelchen Enthüllungen bezüglich NSA und dergleichen - bereits eine Klausel, nach der der Bund sich entscheiden kann, auf einen anderen Anbieter umzustellen. Wenn er sozusagen diese Klausel zieht, dann kann er verlangen, dass Verizon nach und nach daran mitwirkt, auf einen anderen Anbieter zu migrieren - wie sich das nennt. So.

Der Bund hat also von dieser Klausel Gebrauch gemacht, diese Option gezogen. Es handelt sich also um keine Kündigung, womit auch letztlich die Frage nach etwaigem Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung und dergleichen beantwortet ist.

Die Dienstleistungen von Verizon werden also im Moment noch weiter in Anspruch genommen, bis nach und nach das Ganze migriert ist. Geplant ist in der Tat, dass das dann von der Telekom übernommen wird. Der Vertrag ist allerdings noch nicht unterzeichnet. Der Vorschlag, das Ganze auf die Telekom umzustellen, wurde bereits mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erörtert, denn es ist letztlich der Haushaltsgesetzgeber, der darüber mit zu bestimmen hat, ob Verpflichtungen solcher Art, die über mehrere Jahre gehen, eingegangen werden können. Denn das Geld stellt ja der Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung. Mit Rücksicht hierauf, und mit Rücksicht darauf, dass sozusagen die Tinte noch nicht unter dem Vertrag ist, würden wir zu dem konkreten Vertragsvolumen in Euro im Moment nicht Stellung nehmen wollen.

Zusatzfrage: Es ist aber doch richtig, dass der Grund dafür, dass diese Klausel, wie Sie sagen, jetzt gezogen wurde, die Vermutung ist, dass Verizon möglicherweise Daten an die NSA weitergegeben hat? Das ist also schon der inhaltliche Hintergrund? Wenn es so ist, können Sie sagen, warum es jetzt doch ein gutes Jahr gedauert hat, bis man aus den Berichten, die seither bekannt sind, diese Konsequenz gezogen hat?

Plate: Ich kann das nicht bestätigen, dass die Klausel deswegen gezogen wird, weil man etwa vermutet, Verizon würde etwas an die NSA weitergeben. Richtig ist aber, dass es trotzdem mit den Enthüllungen zum Thema NSA zu tun hat, als die Entscheidung vor dem Hintergrund der NSA-Enthüllungen gereift ist, dass man sich als Bund mehr technologische Souveränität zurückholen möchte. Man möchte deswegen prioritär mit deutschen Unternehmen zusammenarbeiten, soweit das möglich ist. Es gibt aber in der Tat - das sehen Sie an dem Datum 2010 - schon einen Hintergrund, der deutlich länger zurückreicht als das, was vielfach als NSA-Affäre bezeichnet wird. Es ist nämlich so, dass bisher mehrere Anbieter beim Bund im Boot sind. Es gibt drei verschiedene Netze. Es ist sowieso schon längerfristig die Entscheidung gefallen, perspektivisch diese drei verschiedenen Netze zusammenführen und bei einem Anbieter zu konzentrieren, sodass der Zusammenhang mit der NSA-Affäre schon eher ein mittelbarer ist. Also noch einmal: Einen konkreten Vorwurf an Verizon derart, wie Sie ihn beschrieben haben, gibt es nicht.

Zusatzfrage: Sie sagten gerade, dass man mit deutschen Unternehmen arbeiten möchte. Der Geschäftsführer - glaube ich - von Verizon Deutschland sagt: "Wir sind auch ein deutsches Unternehmen!" Da haben Sie offensichtlich eine andere Definition.

Plate: Ja. Ich will mich jetzt mit Ihnen nicht über Definitionen streiten. Aber in der Tat dürfte jedenfalls aus der Laiensphäre heraus klar sein, dass die Telekom im Schwerpunkt eher ein deutsches Unternehmen ist, während Verizon im Schwerpunkt ein amerikanisches Unternehmen ist. Ich will die konkrete Entscheidung, ob oder inwieweit Verizon zumindest partiell deutsch ist, ehrlich gesagt auch nicht weiter vertiefen. Jedenfalls ist aus unserer Sicht die Telekom der Partner, mit dem wir das in Zukunft gern machen möchten.

Frage: Sie haben eben von der Umstellung nach und nach gesprochen. Können Sie präzisieren, bis wann die vollständige Umstellung in welchem Umfang erfolgen soll?

Plate: Ja. Verizon betreut in der Tat im Moment noch zahlreiche Standorte des Bundes, und dieser Vorgang der Migration dauert einfach eine gewisse Zeit. Auch wenn ich selber kein technischer Experte bin, schein das ein Vorgang zu sein, der einen gewissen zeitlichen Vorlauf braucht. Es folgt daraus, dass bisher vereinbart wurde, dass wir versuchen wollen, das im Jahr 2015 abzuschließen, sodass dann sozusagen Ende 2015 kein Standort mehr von Verizon betreut wird - wenn Sie mir diesen Ausdruck erlauben.

Frage: Das deckt sich ein bisschen mit den beiden Fragen eben. Es geht eigentlich gar nicht darum, wo das Unternehmen beheimatet ist, sondern wo die Netzstrukturen sind. Soweit ich weiß - aber ich lasse mich da gern korrigieren -, baut die Telekom gerade erst eigene Server in Magdeburg und - ich glaube - bei München auf. Das dauert mindestens noch fünf Jahre. Bis dahin haben Sie also eine Netzstruktur, die trotzdem noch in den Staaten oder sonst wo liegt. Mir leuchtet nicht ganz ein, warum Sie jetzt ausgerechnet auf die Telekom umschwenken. Vielleicht können Sie das noch einmal ein bisschen präziser machen. - Danke!

Plate: Ja, ich will das gern versuchen. Natürlich ist diese ganze Problemlage recht komplex, das muss man sagen. Viele Dinge spielen da eine Rolle, technische, rechtliche Dinge. In der Tat ist es auch so - Sie haben vielleicht die Internetmeldung, die wir gestern zu diesem Betreiberwechsel herausgegeben haben gelesen; für die, die das nicht getan haben, möchte ich darauf verweisen, dass die noch auf der Webseite ist -, dass das Ganze schon ein Baustein ist, um unsere Überzeugung umzusetzen, dass wir generell unsere Netze besser sichern müssen. Damit ist nicht gesagt, dass wir glauben, dass allein durch diese Umstellung schon bereits eine vollständige und ausreichende Netzsicherheitsverbesserung erreicht wäre. Es ist ein Baustein von mehreren. Sie können sicher sein, dass wir natürlich an allen Baustellen, die es da vielleicht zu erkennen gibt, gleichzeitig arbeiten. Die Umstellung auf die Telekom ist nach unserer Überzeugung ein richtiger Schritt, der ergriffen werden soll. Damit ist nicht gesagt, dass damit auch keine weiteren Schritte ergriffen werden müssen.

Frage: Herr Plate, Verizon ist jetzt raus oder wird ab nächstem Jahr nicht mehr genutzt. Gibt es denn noch andere ausländische Unternehmen, mit denen der Bund irgendwelche Telekommunikationsverträge dieser Art hat? Es gibt ja auch reichlich IT-Hardware-Anbieter aus dem Ausland, von denen man aus den Snowden-Dokumenten erfahren hat, dass die vielleicht nicht ganz so sicher sind, wie man sich das in Deutschland erhofft. Werden die jetzt auch unter die Lupe genommen, die ganzen Cisco-Router und so weiter und so fort?

Plate: Vielleicht zunächst zur letzten Frage, zur Hardware. Ich kann Ihnen keine konkreten Mitteilungen darüber machen, welchen Stand irgendwelche Prüfungen von ganz bestimmten Hardware-Produkten in unserem Haus haben. Aber ich habe gerade schon gesagt, dass an allen Stellen, an denen es etwas zu tun gibt, das Innenministerium natürlich tätig ist. Sie können davon ausgehen, dass wir uns auch über die Hardware Gedanken machen, die Verwendung findet. Wenn Sie die Äußerungen des Ministers zu dem Thema in den letzten Monaten verfolgt haben, werden Sie feststellen, dass grundsätzlich - er hat es als eine neuartige Form von Patriotismus bezeichnet, glaube ich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe - schon der Versuch gemacht wird, sich auch im Hardware-Bereich gegeben falls ein bisschen neu aufzustellen; jedenfalls dann, wenn die Prüfungen das ergeben.

Der erste Teil der Frage war was? Bitte helfen Sie mir noch einmal auf die Sprünge!

Zusatzfrage: Ob noch andere IT-Dienstleister betroffen sind.

Plate: Nein. Also nach meinem Stand - heute Morgen habe ich das noch einmal abgefragt - gibt es in diesem Bereich, also IT-Dienstleistungen, keine weiteren Verträge mit anderen ausländischen, insbesondere US-amerikanischen, Anbietern.

Zusatzfrage: Gibt es vom BMI oder gegebenenfalls vom Bundeswirtschaftsministerium irgendeine Empfehlung an die deutsche Wirtschaft, dass sie sich vielleicht nach neuen Anbietern umschauen sollen, wenn sie irgendwelche sensiblen Daten transportieren?

Plate: Eine solche Empfehlung gibt es nicht, jedenfalls nicht aus dem Bereich des Bundesinnenministeriums.

Dünow: Aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums auch nicht.

Frage: Noch einmal zur Ukraine eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft hat heute eine Umfrage von 100 Unternehmen vorgestellt. Dort heißt es, die Unternehmen fürchteten eine Rezession in der Ukraine und in Russland. Ist das eine Einschätzung, die Sie im Wirtschaftsministerium auch teilen?

Dünow: Ich habe die Umfrage des Ost-Ausschusses über die Agenturen auch zur Kenntnis genommen. Eigene Erkenntnisse liegen mir dazu nicht vor.

Zusatzfrage: Es ist ja wahrscheinlich für die Beurteilung, ob man weitere Sanktionen gegen Russland verhängt oder nicht, auch wichtig, eine Einschätzung zu haben, ob diese Sanktionen zu einer Rezession führen können. Das ist ja ein ewiger Kreislauf, der dann auch auf die deutsche Volkswirtschaft zurückfallen könnte. Da gibt es also keine Szenarien, keine Betrachtungen in Ihrem Haus, jetzt einmal losgelöst von dem Ost-Ausschuss?

Dünow: Natürlich setzten wir uns mit dem ganzen Sachverhalt seit einigen Monaten sehr intensiv auseinander. Aber die Frage von möglichen Sanktionen ist keine, die wirtschaftspolitisch zu entscheiden ist.

Frage: An Herrn Westhoff die Frage zur Rente mit 63. Da ist es ja wohl so, dass sie auch in Anspruch genommen werden kann, wenn arbeitslos gemeldete Personen in den zwei Jahren vor dem Bezug einen Minijob ausgeübt haben. Da würde ich gern wissen, welche Auswirkungen das aus Ihrer Sicht auf die Zahl der Inanspruchnahmen hat, und ob man da gesetzlich irgendetwas tun muss, um Missbrauch zu vermeiden.

Westhoff: Grundsätzlich ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren - die ja nur vorrübergehend eine Rente mit 63 Jahren ist und dann bekanntermaßen wieder auf 65 Jahre aufwächst - nichts anderes als eine Ausweitung, in zeitlicher Perspektive eine vorrübergehende Ausweitung, der schon bestehenden Rente für besonders langjährig Versicherte. Ich will das jetzt nicht zu kompliziert machen. Aber es ist eine Ausweitung.

Bei der bestehenden Rente für besonders langjährig Versicherte muss man 45 Beitragsjahre haben. Dazu zählt nach heutigen Stand nicht die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld I, früher Arbeitslosengeld. Heute gilt allerdings auch schon für diese Rente, die man ja nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei trotz aufwachsendem Rentenzugangsalters in Anspruch nehmen kann, genau dasselbe, was jetzt weiterhin gelten soll: In dem Fall, wenn ich einen Minijob habe und parallel ergänzendes ALG I beziehe, mich dann von der Rentenversicherungsfreiheit befreien lasse und freiwillig Rentenversicherungsbeiträge während des Minijobs bezahle, gilt nämlich, dass ich diese Zeit dann als Pflichtbeiträge angerechnet bekommen kann. Im Moment ist also die Zeit des ALG-I-Bezugs bei dieser Rente nicht dabei, sie ist dann aber dabei, wenn ich neben ALG-I-Bezug einen Minijob mit Rentenversicherungsbeiträgen habe. Das sind Pflichtbeiträge. Wollte man das jetzt bei dieser Ausweitung auf die Rente mit 63 beziehungsweise die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren anders machen, käme es zu einer Ungleichbehandlung. Das heißt, wir lassen nur geltendes Recht weiter geltend, wir schaffen keine Sonderregelung für Minijobber. Das würde auch rechtstechnisch ganz schnell ins kurze Gras führen. Das ist der formelle Hintergrund, warum wir das so machen, wie es ist.

Faktisch wird es - das war ja auch Ihre Frage - nicht zu größeren oder auch nur merklichen Inanspruchnahmen dieser Regelung kommen. Warum ist das so? Da gibt es eine ganze Reihe von Gründen; wir haben das hier an dieser Stelle auch schon einmal besprochen. Diese vermeintliche Frühverrentungswelle ist deshalb grob unwahrscheinlich, weil eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit 61 Jahren schnell zu Sperrzeiten im ALG I führen kann. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Gang in die Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dazu, dass er deutliche Einbußen bei den Einnahmen hat, bei dem, mit dem er sein Leben bestreiten muss. Gleichzeitig ist es so, dass er auch weniger Rentenansprüche aufbaut. Selbst wenn er mit einem Minijob 165 Euro dazu verdient - das ist ja die Grenze - und sagt, ich leiste freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung, um das so möglich zu machen, baut er so gut wie keine Rentenansprüche mehr auf. Also muss er auch da Einbußen gewärtigen.

Ein weiterer Punkt ist - ich habe es gerade angedeutet -, dass diese Brücke, die immer unterstellt wird, nur eine vorrübergehende ist. Es gilt nämlich nur bis zum Rentenjahrgang 1953 überhaupt der abschlagsfreie Zugang mit 63 Jahren. Danach wächst das relativ schnell auf, pro Jahr um zwei Monate. Für einen Großteil der vermeintlichen Welle wäre das also schon auch noch eine längere Durststrecke zwischen Abgang mit 61 Jahren und Zugang in diese abschlagsfreie Rente.

Das sind ein paar Gründe, die aus unserer Sicht dazu geeignet sind, dieses vermeintliche Schlupfloch so gut wie zu verschließen, beziehungsweise es nicht zu einem Schlupfloch werden zu lassen. Dafür spricht auch der allgemeine Trend. Das sind Leute, die zum Teil viel Erfahrung haben. Vor dem Hintergrund des Fachkräfteengpasses, der droht und in einigen Branchen schon manifest ist, sind das keine Entwicklungen, die ohne Weiteres dazu geeignet sind, jetzt massenweise Leute in eine solche Konstruktion zu schicken, die für den Arbeitnehmer richtig negativ und zum Teil auch mit Sperrzeiten belegt ist.

Nicht zuletzt ist festgelegt, dass dieses gesamte Gesetz und diese gesamte Konstruktion dieser Rente nach 45 Beitragsjahren evaluiert werden wird. Das steht so im Gesetz. Ich könnte den Passus hier zitieren; ich spare mir das, weil ich schon so lange geredet habe. Aber wir werden das eingehend evaluieren und uns die kompletten Auswirkungen des Gesetzes anschauen. Sollte sich irgend ein Hinweis darauf ergeben, dass etwas in diese Richtung geht, die heute da berichtet wird, dass so etwas tatsächlich stattfindet, dann werden wir da nachsteuern.

Frage: Die Sperrzeit tritt ja nur dann ein, wenn ich selber kündige, Herr Westhoff. Nun verweisen Sie darauf, dass es den großen Fachkräftemangel gebe, der die Arbeitgeber voraussichtlich davon abhalten werde, zu kündigen, womit dann keine Sperrzeit anfiele. Was macht Sie da so zuversichtlich? Es gibt viele Branchen, die keinerlei Fachkräftemangel haben. Die Frage des Kollegen, mit wie viel Sie denn in absoluten Zahlen rechnen, ist auch noch offen.

Westhoff: Die zweite Frage zuerst: Ich habe deutlich gemacht, dass wir nicht mit einem nennenswerten Beschreiten dieses Weges rechnen. Wie viele das tun könnten, darüber will ich hier nicht spekulieren. Das ist aus unserer Sicht eine Zahl, die sich in einem Bereich bewegt, der nicht mehr messbar ist. Das sollte auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die hier zitiert wurde, deutlich werden.

Die erste Frage, Fachkräftemangel: Wir haben insgesamt in Deutschland einen Trend zum längeren Arbeiten, wir haben einen Trend hin zu Fachkräfteengpässen. Wir leben nicht in einer Zeit, in der es regelmäßig vorkommt, dass im großen Stil Arbeitnehmer auf die Straße geschickt werden. Ich darf mir an dieser Stelle vielleicht erlauben, auf eine andere große Frankfurter Zeitung hinzuweisen, die heute im Wirtschaftsteil über eine kleine Umfrage berichtet, die sie bei großen Unternehmen durchgeführt hat. Es wird ja gerade immer den großen Unternehmen zugeschrieben, dass sie Konstruktionen dieser Art in großem Stil auflegten, um die Leute nach Hause zu schicken. Diese Umfrage hat ergeben, dass bei keinem dieser großen befragten Unternehmen im Moment in nennenswerter Zahl Interesse an einem Zugang in die Rente mit 63 festzustellen ist. Sondern im Gegenteil haben diese Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie sehr daran interessiert seien, die Leute lange im Beruf zu halten. Deshalb noch einmal: Aus politischen Gründen, aus übergeordneten Gründen, vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels und der Fachkräfteengpässe in einigen Branchen gehen wir davon aus, dass diese Konstruktion, so wie sie heute dargestellt wird, absolut unrealistisch ist.

Frage: Noch eine Frage, Herr Westhoff. Ist dieser Zusammenhang mit den Minijobs bei den Gesprächen, die Ihre Ministerin mit der CDU/CSU-Fraktion geführt hat, vor allem mit Herrn Fuchs, Ihres Wissens nach thematisiert worden? Wurde das in diesen Gespräche problematisiert?

Westhoff: Ich war bei den Gesprächen nicht dabei. Sie können davon ausgehen, dass rund um die Rente mit 63 - oder richtiger gesagt die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren - sehr oft und sehr detailliert diskutiert wurde. Es war im Grunde von Anfang an den Leuten, die sich in der Materie gut auskennen, klar, dass wir eine Sache machen, die von etwas bestehendem ausgeht - ich habe das gerade versucht am Anfang zu erklären -, der Rente für besonders langjährig Versicherte. Wie die funktioniert und was es da für Regeln gibt, wie es mit dem Zusammentreffen von ALG-1-Bezug und Minijob ist, was das für rentenrechtliche Zeiten sind, das kann man wissen, das kann man fragen. Ich denke, es dürfte jedenfalls niemanden, der sich seit einem halben Jahr mit dem Rentenpaket beschäftigt, groß überraschen, dass die Technik, die dahinter liegt, so aussieht, wie sie aussieht.

Frage: Eine kurze Frage an Herrn Schäfer: Anfang des Monats hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem Auslieferungsfall einer französischen Frau namens Verhoeven entschieden, dass sie nicht nach Chile ausgeliefert werden dürfe, obwohl sie dort wegen der Beteiligung an einem Mord gesucht wird. Sie ist angeblich Teil einer Guerillabewegung gewesen, die in Chile in den 80-iger und 90-iger Jahren aktiv war. Ich wollte fragen: Hat es dazu mit Chile beziehungsweise Frankreich irgendeinen Austausch auf diplomatischer Ebene gegeben?

Schäfer: Ich bin nicht in der Lage, Ihnen die Frage zu beantworten, mache mich aber gern schlau.

Frage: Zu den Zuschlägen zur Besoldung. Herr Gerhartz, Sie hatten freundlicherweise - wenn es gestattet ist, dass ich das Thema noch einmal aufgreife - auf den 43 des Bundesbesoldungsgesetzes hingewiesen. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, ist der Zuschlag bei B-Besoldungsgruppen dort auf 15 Prozent begrenzt. Ist das sozusagen auch die Grundlage der Überlegungen, die in Ihrem Haus angestellt werden? Sie wiesen ja darauf hin, dass sich das alles im rechtlichen Rahmen bewege. Oder habe ich den Paragrafen nicht genau genug gelesen und es gibt noch eine größere Flexibilität nach oben?

Gerhartz: Ich denke, es ist zum einen gut, wenn wir das in Gänze so noch einmal liefern, wie wir das vorhin besprochen haben, nämlich was es grundsätzlich für Möglichkeiten gibt bis hin zur Frage, wer letztendlich die genehmigende Instanz ist. Es ist richtig, dass dieser Zuschlag dort so erwähnt ist. Da es aber in der Gesamtsystematik hier noch verschiedene andere, auch Unterparagrafen gibt, möchte ich mich da jetzt nicht in Details verzetteln und würde vorschlagen, dass wir das - wie eben besprochen - in Gänze nachliefern.

Zusatzfrage: Gut, dann würde ich aber darum bitten, wenn Sie uns das sozusagen über den Gesetzestext hinaus noch einmal im verständlichen Deutsch erläutern, dann auch die Frage zu klären: Gibt es eine Möglichkeit, bei B-Besoldungsgruppen mehr als 15 Prozent an Zuschlägen zu bezahlen? - Danke.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 27. Juni 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/06/2014-06-27-regpk.html;jsessionid=5E2F332B806B861E907125556C651B70.s3t1
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2014