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PRESSEKONFERENZ/803: Regierungspressekonferenz vom 4. Juni 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 4. Juni 2014
Regierungspressekonferenz vom 4. Juni 2014

Themen: Empfang des designierten ukrainischen Präsidenten, neue palästinensische Regierung, Kabinettssitzung (Lebensversicherungsreformgesetz, Gesetzentwurf zur Einführung des "Elterngelds Plus", Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung"), Ermittlungen im Kontext der NSA-Affäre

Sprecher: StS Seibert



Vors. Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Heute ist "Kabinettstag"; davon werde ich Ihnen berichten. Zunächst habe ich aber zwei andere Punkte.

Zunächst ein Terminhinweis: Am Donnerstagabend wird die Kanzlerin den gewählten ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko als Gast im Bundeskanzleramt empfangen. Sie wird ein Arbeitsabendessen mit ihm verbringen. Im Mittelpunkt werden die aktuellen Entwicklungen in seinem Land nach den Wahlen stehen. Vor Beginn des Gesprächs, um 19 Uhr, werden beide Pressestatements abgeben.

Dann möchte ich Ihnen im Namen der Bundesregierung etwas zur Situation in Nahost sagen. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen unter Führung von Präsident Abbas, die seit Jahren entzweiten palästinensischen Parteien miteinander auszusöhnen. Die Überwindung der politischen Teilung zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen könnte ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer Zwei-Staaten-Lösung in der Region sein.

Wir erwarten von der jetzt gebildeten palästinensischen Regierung, dass sie sich klar zu den Prinzipien des Nahostquartetts bekennt, also erstens zu Gewaltverzicht, zweitens zur Anerkennung des Existenzrechts Israels und drittens zur Anerkennung der bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Präsident Abbas hat versichert, dass eine Einheitsregierung diese Prinzipien akzeptieren und umsetzen wird. An dieser Zusage werden wir, die Bundesregierung und auch die Europäische Union, seine Regierung messen.

Wir rufen beide Seiten auf, die Verhandlungen zu einer Zwei-Staaten-Lösung wieder aufzunehmen. Das ist und bleibt die einzige Option für einen dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern.

Jetzt komme ich zu den Themen aus der Kabinettssitzung.

Das erste Thema, mit dem sich das Bundeskabinett befasst hat, ist das Lebensversicherungsreformgesetz. Der Hintergrund ist: Die langfristigen Zinsen sind so stark gesunken, dass Lebensversicherungsunternehmen tatsächlich in Gefahr wären, sofern nichts getan würde. Es besteht also Handlungsbedarf. Das ist bereits im Koalitionsvertrag festgehalten und wird im Übrigen auch von Bundesbank und IWF so gesehen. Insofern hat das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen.

Das bestehende Niedrigzinsumfeld stellt ein beträchtliches Risiko für die deutschen Lebensversicherer dar. Ohne Gegenmaßnahmen ist zu erwarten, dass mittel- bis langfristig der Garantiezins nicht erwirtschaftet werden kann. Die Bundesregierung möchte rechtzeitig gegensteuern. Sie will, dass die Versicherer auch in Zukunft das, was sie vertraglich zugesagt haben, leisten können, also die zugesagten Ansprüche der Kundinnen und Kunden in vollem Umfang erfüllen können. Wir setzen damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, ein ausgewogenes Maßnahmenpaket zu schnüren, das ungerechtfertigte Mittelabflüsse aus den Versicherungsunternehmen verhindern und sicherstellen soll, dass die Mittel weiterhin dafür zur Verfügung stehen, die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu erfüllen.

Alle an einer Lebensversicherung Beteiligten sollen dazu einen angemessenen Beitrag leisten: die Versicherer, ihre Eigentümer, die Versicherungsvermittler und auch die Versicherten. Die Versicherten müssen unter bestimmten Umständen hinnehmen, dass Bewertungsreserven nicht ausgeschüttet werden. Das ist der Fall, wenn durch eine Ausschüttung die garantierten Ansprüche der übrigen Mitglieder der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.

Anschließend hat sich das Bundeskabinett mit dem Thema "Elterngeld Plus", einer Verbesserung bei der Elternzeit, die dem Wunsch vieler Paare nach mehr Flexibilität entspricht, befasst und einen Gesetzentwurf zur Einführung des "Elterngelds Plus" mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen.

Was heißt das? - Mütter und Väter sollen Elterngeld passgenauer in Anspruch nehmen können. Sie sollen dabei unterstützt werden, Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung partnerschaftlich zu gestalten. Die jetzt geplanten Regelungen fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so wie sich die Bundesregierung dies seit längerem, auch zum Beispiel in ihrer Demografiestrategie, zum Ziel gesetzt hat.

Wer in Teilzeit arbeitet, kann mit diesem "Elterngeld Plus" nun länger als bisher Elterngeld beziehen und so den finanziellen Nachteil ausgleichen, der im bisherigen Elterngeld in einer Teilzeitsituation entsteht.

Der Partnerschaftsbonus bedeutet, dass Eltern vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate bekommen, wenn sie beide während mindestens vier aufeinanderfolgender Lebensmonate des Kindes gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden erwerbstätig sind.

Neben dem Elterngeld soll auch die Elternzeit flexibilisiert werden. Statt bisher zwölf Monate sollen Eltern in Zukunft 24 Monate der Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes verschieben dürfen. Sofern sich der Bedarf ergibt, Elternzeit zu nehmen, wenn das Kind beispielsweise in die Schule eintritt, dann ist dies in Zukunft im Sinne größerer Flexibilisierung möglich.

Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar, dass bei der Geburt von Mehrlingen - Zwillingen, Drillingen usw. - nur ein Anspruch auf Elterngeld für alle Kinder insgesamt besteht. Der Anspruch erhöht sich für jedes Mehrlingsgeschwisterkind zwar um 300 Euro, aber er verdoppelt sich bei Zwillingen oder verdreifacht sich bei Drillingen keineswegs.

Zum Schluss noch das Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung", das das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das Bundeskabinett führt damit das Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" fort. Es geht darum, den bestehenden bürokratischen Aufwand für Bürger, aber auch für Unternehmen und die Verwaltungen weiter zu verringern und sich bei diesen Bemühungen auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen die Entlastungen für die Betroffenen besonders spürbar werden.

Ich will nur einige Beispiele nennen. Es geht beispielsweise um die Schaffung von Erleichterungen für junge Eltern beim Zugang zu staatlichen Leistungen, um die Vereinfachung der Verfahren in Arzt- und in Zahnarztpraxen im Sinne der Entbürokratisierung, um die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts, um die Erleichterung von Unternehmensgründungen und um die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung, was ganz besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtig ist.

Das ist der Inhalt des Arbeitsprogramms "Bessere Rechtsetzung", das das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die Ermittlungen im Kontext der NSA-Affäre. Vom Generalbundesanwalt wurde eben bekannt gegeben, dass er jetzt Ermittlungen wegen des Abhörens des Mobiltelefons der Kanzlerin aufnimmt.

Meine erste Frage ist: Ist es im Sinne der Kanzlerin, dass der Generalbundesanwalt in dieser Sache ermittelt?

Zweite Frage: Befürchtet die Bundesregierung durch diese Ermittlungen mögliche neue Beeinträchtigungen im Verhältnis zu den USA?

StS Seibert: Ich denke, es ist wichtig, noch einmal ganz klar zu sagen, dass der Generalbundesanwalt seine Entscheidung nach Recht und Gesetz und in eigener Verantwortung, der Verantwortung seines Amtes, gefällt hat. Die Bundesregierung hatte darauf nicht einzuwirken und hat darauf auch nicht eingewirkt. Ich werde die Entscheidung, die er getroffen hat und heute Nachmittag wohl ausführlich erläutern wird, hier nicht bewerten.

Zusatzfrage: Wie schätzt die Bundesregierung das transatlantische Verhältnis ein?

StS Seibert: Wenn Sie von mir eine grundsätzliche Beurteilung des transatlantischen Verhältnisses hören wollen, dann wird es heute eine etwas längere Veranstaltung. Zur Entscheidung des Generalbundesanwaltes habe ich das gesagt, was mir zu sagen wichtig war.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 4. Juni 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/06/2014-06-04-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014