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PRESSEKONFERENZ/615: Regierungspressekonferenz vom 12. Juni 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 12. Juni 2013
Regierungspressekonferenz vom 12. Juni 2013

Themen: Situation in der Türkei, Beschluss der Duma über das sogenannte Gesetz gegen homosexuelle Propaganda, Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Russland, Kabinettssitzung (Hochwasserlage, Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes, Reservekraftwerksverordnung, Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie), NSA-Überwachungsprogramm PRISM, Grundsteinlegung für das Berliner Stadtschloss, Schließung der griechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ERT, Endlagersuchgesetz, Verhandlungen über ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA

Sprecher: StS Seibert, Peschke (AA), Kotthaus (BMF), Paris (BMVg), Wieduwilt (BMJ), Teschke (BMI), Küchen (BMAS), Fronczak (BMELV), Schwartz (BMWi), Maaß (BMU)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich möchte aus Anlass der Berichte, die uns aus der Türkei, insbesondere aus Istanbul, erreichen, noch einmal sagen, dass die Bundesregierung diese Nachrichten aus der Türkei mit großer Sorge verfolgt, ganz besonders die Bilder des gestrigen Polizeieinsatzes in Istanbul. Bundesaußenminister Westerwelle hat die Szenen, die auch auf deutschen Bildschirmen zu sehen waren, vorhin "verstörend" genannt. Ich kann sagen, dass er die Reaktion der gesamten Bundesregierung ausgedrückt hat.

Wenn jetzt die Medien von einer großen Zahl von Verletzten berichten, dann muss das Anlass sein, noch einmal daran zu erinnern: Das Recht der Bürger auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung ist ein demokratisches Grundrecht. Es muss respektiert werden. Wer diese Grundrechte wahrnehmen will, der sollte nicht diskreditiert oder beschimpft werden. Deeskalation ist das Gebot der Stunde. Nach unserer Auffassung heißt das auch sprachliche Deeskalation, weil am Ende nur ein Dialog - ein offener Dialog unter Gesprächspartnern, die einander achten - in der Lage sein wird, die Situation dauerhaft zu entspannen. Die Bundesregierung hofft darauf, dass konstruktive Gespräche durch die Besonnenheit aller Seiten möglich bleiben.

Ich wollte für die Bundesregierung ganz kurz Stellung zu dem Gesetz nehmen, das in der Duma verabschiedet worden ist. Offiziell heißt es "Gesetz zum Schutz vor Kindern vor Informationen, die ihre Gesundheit und Entwicklung beeinträchtigen". Es wird in den Medien korrekt als ein "Gesetz gegen sogenannte homosexuelle Propaganda" bezeichnet.

Dieses gestern von der russischen Duma verabschiedete Gesetz führt nach Auffassung der Bundesregierung dazu, dass Menschen stigmatisiert und im Ergebnis aufgrund ihrer sexuellen Orientierung auch diskriminiert werden. Das widerspricht nach unserer Auffassung dem Geiste von Russlands Verpflichtungen, auch dem Geiste der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Bundeskanzlerin hat wiederholt gegenüber Staatspräsident Putin - zuletzt in Hannover - ihre Besorgnis über die jüngsten innenpolitischen Entwicklungen in Russland zum Ausdruck gebracht. Dazu gehört auch das Thema, wie der russische Staat mit sexuellen Minderheiten umgeht. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die russische Regierung und die Duma diese Entscheidung noch rückgängig machen - jedenfalls wird die Bundesregierung dieses Thema auf der Tagesordnung halten.

Frage: Mich würde interessieren: Hat es vonseiten der Bundeskanzlerin beim Thema Türkei irgendwelche Kontakte - sei es zu engen politischen Bündnispartnern in Europa, sei es mit dem US-Präsidenten, sei es in die Türkei direkt hinein - gegeben?

StS Seibert: Außenminister Westerwelle verfolgt für die Bundesregierung diese Situation sehr aufmerksam. Möglicherweise kann der Sprecher des Auswärtigen Amtes Ihnen dazu etwas sagen.

Peschke: Es gibt - das hatte ich das letzte Mal schon gesagt - zahlreiche Kontakte auf verschiedener Ebene hinter den Kulissen, über die ich hier nicht im Einzelnen sprechen kann. Außenminister Westerwelle hat auch verschiedene Telefonate geführt, ohne dass ich das jetzt weiter ausführe. Es ist so, dass wir natürlich mit den Partnern, auch mit unseren türkischen Partnern, zu dieser Situation im Kontakt stehen.

Zum Thema Russland hätte ich eine Ergänzung, und zwar eine Ankündigung. Außenminister Westerwelle hat veranlasst, dass die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes im Lichte dieser durch die Duma verabschiedeten neuen Gesetzgebung entsprechend angepasst werden und auf die veränderte Lage, die sich in Bezug auf die betroffenen Menschen ergeben, hingewiesen.

Frage: Herr Seibert, wie will die Bundesregierung das Thema auf der Tagesordnung halten? Gibt es schon konkrete Pläne?

An die Bundesregierung allgemein, vielleicht kann man die Frage "unter zwei" beantworten. Mein Eindruck ist, dass das ziemlich starker Tobak ist. Ist das ein richtiger Eindruck?

StS Seibert: Was ist starker Tobak?

Zusatz: Die Kritik an der Gesetzgebung der russischen Regierung.

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt hier nur das vortragen, was die Überzeugung der Bundesregierung ist, basierend auf unseren Werten und auf europäischen Werten, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgedrückt sind. Wie Sie das dann einschätzen, muss ich Ihnen überlassen.

Es gibt zahlreiche deutsch-russische Begegnungen auf allen politischen Ebenen. Innenpolitische Entwicklungen der letzten Zeit, wie ich sie hier genannt habe und wie sie auch von der Bundeskanzlerin kritisiert worden sind, sind immer ein Thema dabei und werden auch weiterhin ein Thema dabei sein. In dieser Form werden wir auch diese Regelungen sozusagen auf der Tagesordnung halten. Wir sind sicherlich auch nicht alleine, was das angeht, denn Sie hören schon jetzt zahlreiche europäische Stimmen, die sozusagen in das gleiche Horn stoßen.

Vorsitzender Hebestreit: Gibt es dennoch den Wunsch, "unter zwei" etwas zu ergänzen?

StS Seibert: Nicht von mir.

Frage: Nur noch einmal zur Klarstellung: Heißt das jetzt, dass es demnächst eine Art Reisewarnung für Russland gibt, was Schwule und Lesben betrifft? Wenn ja, was empfehlen Sie? Sollen sie nicht mehr nach Russland fahren? Oder was steht darin?

Peschke: Es wird keine Reisewarnung geben. Es wird eine Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise geben, in denen auf das geplante Gesetzesprojekt verwiesen wird, das ja doch eine Veränderung der öffentlichen Lage in Russland darstellt. Ich kann Ihnen das hier nur ankündigen. Den genauen Text wollen Sie bitte im Laufe des Nachmittags unserer Homepage entnehmen. Daran wird gerade noch gearbeitet. Das ist eine Sache, die die Experten machen müssen. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden auf Grundlage vielfältiger Hinweise erstellt.

StS Seibert: Ich will ein Thema, das im Kabinett eine besonders große Rolle gespielt hat, vorziehen. Die Hochwasserlage in mehreren Bundesländern hat das Kabinett heute stark beschäftigt.

Mehrere Ressorts sind ja seit Beginn dieses verheerenden Naturereignisses intensiv mit den Folgen beschäftigt. Sie wissen, dass frühzeitig eine Staatssekretärsrunde beim BMI unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes eingesetzt wurde, um alle Entwicklungen zu beobachten und auch die staatliche Reaktion abzustimmen. Es haben auch mehrere Bundesminister betroffene Regionen, betroffene Menschen besucht. Die Kanzlerin selber war mehrfach im Hochwassergebiet und dürfte jetzt gerade in diesen Minuten in Lauenburg/Schleswig-Holstein eingetroffen sein, wo sie sich gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Albig einen Eindruck von der Lage vor Ort, dem Einsatz der Bundeskräfte wie auch der vielen Freiwilligen dort macht. Anschließend reist sie nach Niedersachsen weiter, und zwar nach Hitzacker, wo sie dann Ministerpräsident Weil trifft.

Bundesinnenminister Friedrich hat dem Kabinett kurz seine Einschätzung der aktuellen Lage vorgetragen. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass es zwar an vielen Stellen eine leichte Entspannung gibt, dass aber die Gefahr von Deichbrüchen weiterhin extrem hoch ist. An einzelnen Orten ist die Not aktuell sehr groß. Zehntausende von Menschen müssen derzeit noch in Notunterkünften ausharren, weil ihre Häuser oder sogar ihre Alten- oder Pflegeheime geräumt werden mussten. Den Helfern, dem Pflegepersonal, das versucht, für diese betroffenen Menschen aus so einer schwierigen Situation noch das Beste zu machen, kann überhaupt nicht genug gedankt werden. Dieser Dank der Bundesregierung gilt selbstverständlich auch den vielen Tausenden - ob sie nun Soldaten, Bundespolizisten, Mitarbeiter der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks oder eben Freiwillige sind, die mit anpacken. Sie alle sind in diesen Dank der Bundesregierung einbezogen.

Bundesminister Schäuble trug dann vor, dass eine Option staatlicher Hilfe sei, einen Hilfsfonds aufzulegen, wie er sich nach 2002 bewährt hat, finanziell entsprechend mit den Notwendigkeiten ausgestattet, wie sie sich dann zeigen. Wenn die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder morgen zusammentreffen, wird das ein Hauptthema sein. Ich will jetzt keine Details vorwegnehmen. Aber es gibt einen guten Geist der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinsamen Entschlossenheit zwischen Bund und Ländern. Die Bundesregierung möchte, dass von dem morgigen Treffen zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten das ganz klare Signal ausgeht: Wir stehen zusammen. Wir schaffen es gemeinsam, den schwer getroffenen Menschen zu helfen und auch wieder Hoffnung zu geben. Da werden sicher noch manche rechtlichen und technischen Fragen offen bleiben. Aber diese Entschlossenheit aller staatlichen Kräfte, nationale Anstrengungen zu machen, sollte das klare Signal sein. Auf die können sich die Menschen verlassen.

Es trugen dann diverse Minister für ihre Ressorts vor. Ich will das nur kurz machen; Detailfragen dann vielleicht an die Ressortsprecher.

Wirtschaftsminister Rösler trug für sein Ressort vor, dass insbesondere mit der KfW ein Maßnahmenpaket entwickelt worden ist, um betroffenen Unternehmen mit günstigen Krediten, mit Zins- und Tilgungsaussetzungen und mit der Möglichkeit günstiger Refinanzierungen zu helfen. Er hat auch Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden, mit der Kredit- und Versicherungswirtschaft geführt und hat dort klare Signale der Solidarität und Unterstützung bekommen.

Arbeitsministerin von der Leyen hat berichtet, wie der Bund Betriebe entlasten kann, die wegen der Hochwasserlage in Kurzarbeit gehen müssen. Das geht dann soweit, dass analog zu den Lösungen 2002 solche Betriebe komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden können.

Auch das BMJ, so hat Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger dem Kabinett berichtet, setzt bei der Hilfe für Betriebe und Unternehmen an, die hochwassergeschädigt sind. Es sollen für sie Möglichkeiten geschaffen werden, die Fristen zur Insolvenzanmeldung zu verlängern. An einer solchen Gesetzesänderung wird gearbeitet.

Es gab auch von Bundesverteidigungsminister de Maizière einen kurzen Lagebericht über den Einsatz einer immer noch fünfstelligen Zahl von Soldaten, der groß ist und allerorts zu Recht gelobt wird.

Bundesverkehrsminister Ramsauer war nicht selber vertreten, sondern sein Staatssekretär Ferlemann berichtete darüber, dass, anders als 2002, die Verkehrsinfrastruktur dieses Mal noch stärker betroffen sei und in Bezug auf die Arbeiten nach der Flut entsprechende Aufmerksamkeit brauchen werde.

Landwirtschaftsministerin Aigner hat über die schweren Schäden, die sich bei den Landwirten abzeichnen, berichtet.

Über all das können Ihnen, wie gesagt, die Sprecherkollegen ausführlicher Auskunft geben.

Von mir nur noch ein letzter Hinweis zum Thema Hochwasser: Seit heute ist eine gebührenfreie Hotline für Hochwassergeschädigte freigeschaltet, bei der Sie beispielsweise Fragen zu Versicherungen usw. stellen können. Die Nummer ist 0800 100 3711, montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr besetzt und mitfinanziert vom Verbraucherministerium. Es wäre schön, wenn Sie uns helfen würden, diese Nummer noch bekannter zu machen. - So viel erst einmal zum Hochwasser.

Ein weiterer Punkt im Kabinett war, dass die Bundesregierung zusammen mit den Koalitionsfraktionen die Voraussetzungen für eine rasche Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting schafft, und zwar eine zügige Eins-zu-eins-Umsetzung. Das Kabinett hat heute, wie schon letzte Woche angekündigt, die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes beschlossen. Die haben ihn auch schon in den Bundestag eingebracht.

Die Neuregelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommenssteuer gleich zu behandeln sind. Diese Vorschriften zum Ehegattensplitting sind dann ab sofort und für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab 2001 anzuwenden. 2001 war der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Das Wirtschaftsministerium hat anschließend dem Kabinett eine Verordnung zur Netzreserve - Reservekraftwerksverordnung - vorgelegt. Wie Sie wissen, trat Ende 2012 eine umfassende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft. Darin wurden gesetzliche Regelungen zur Versorgungssicherheit getroffen. Diese werden nun in dieser Reservekraftwerksverordnung sozusagen konkretisiert. Die Punkte der Verordnung betreffen unter anderem das Verfahren und die Kriterien, die beim Abschluss von Verträgen mit bestehenden Anlagen als Reservekraftwerke - die sogenannte Netzreserve - zu gelten haben. Die Verordnung betrifft die da anfallende Vergütung. Es geht um die Prüfung der Notwendigkeit des Baus von Neuanlagen für die Netzwerke und ein sich dann anschließendes Beschaffungsverfahren für den Fall, dass die Versorgungssicherheit nicht anders zu gewährleisten ist.

Das Bundeskabinett hat anschließend die sogenannte Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung beschlossen, ein wichtiges Element des Energiekonzepts der Bundesregierung, wenn Sie bedenken, dass alleine 30 Prozent des Primärenergiebedarfs im Mobilitäts- und Verkehrssektor anfallen. Diese Strategie trägt dazu bei, dass wir die im Energiekonzept festgelegten Ziele für den Sektor Verkehr auch wirklich umsetzen.

Diese Ziele sind eine zehnprozentige Endenergieeinsparung bis 2020 - die Prozentzahl bezieht sich immer auf das Basisjahr 2005 - und 40 Prozent Einsparung bis 2050. Die Voraussetzungen, um diese Ziele zu erreichen - so steht es in dieser Strategie -, sind die technologieoffene Einführung alternativer Kraftstoffe in Verbindung mit innovativen Antriebstechnologien, die weitere Steigerung der Energieeffizienz von Verbrennungsmotoren und die Optimierung der Verkehrsabläufe.

Das ist erst einmal das, was ich Ihnen aus dem Kabinett zu berichten hätte.

Frage: Ich würde gerne wissen, auch wenn noch keine konkreten Schadenszahlen in Bezug auf das Hochwasser vorliegen, ob inzwischen zumindest eine Dimensionierung dieses Hilfsfonds vorgenommen werden kann. Im Gespräch waren sieben Milliarden Euro und mehr. Ist das eine realistische Größenordnung?

An das Finanzministerium. Ist davon auszugehen, dass das, was jetzt an Hilfen für die Überschwemmungsopfer notwendig ist, einen Nachtragshaushalt erfordert? Oder gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten, das zu vermeiden?

Kotthaus: Wir machen bei dem Spiel der Dimensionen und Zahlen nicht mit. Wir wollen da wirklich seriös arbeiten. Wir wollen auch mit etwas fundierten und erhärteten Zahlen kommen, wenn die Zahlen vorliegen. Es gibt bis jetzt keine seriösen Schadensschätzungen. Alle Zahlen, die draußen herumgeistern, sind Zahlen nach dem berühmtem Motto "Pi mal dicken Daumen". So arbeiten wir nicht.

Daher: Nein, ich kann bis jetzt keine Dimensionen nennen. Sobald wir seriöse Schadensschätzungen vorliegen haben, werden wir sie sicherlich auch ausfüllen können. Vielleicht kommen morgen bei der Diskussion (der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten) konkretere Zahlen heraus. Ich kann das momentan nicht vorhersagen.

Zweitens zur Frage, wie das konkret aufgesetzt wird: Der Regierungssprecher hat gerade richtig gesagt, dass der Fonds eine Möglichkeit ist - sicherlich eine bewährte Möglichkeit -, wenn man sich den Fonds von 2002 anschaut. Das ist so. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder werden sicherlich morgen diskutieren, wie das am besten aufzubauen sein wird.

Der Fonds von 2002 war erfolgreich. Sie wissen, dass er damals ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro hatte. Das wurde dann über mehrere Jahre abgearbeitet. So gesehen ist dieses Modell angesichts der zu erwartenden Höhe der Schäden sicherlich eines, was man sich sehr gründlich anschauen wird und was sicherlich eine sehr gute Möglichkeit darstellt.

Noch einmal: Zurzeit ist das alles noch nicht festgezurrt. Zurzeit ist das alles nicht festgehämmert. Wir warten jetzt auf das morgige Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Vertretern der Länder und was dort für Pflöcke eingehauen werden.

Zusatzfrage: Nachdem Herr Rösler das Thema Nachtragshaushalt schon thematisiert hat, hat es 2002 - ich weiß das nicht mehr - für diesen Fonds über 6,5 Milliarden Euro eines Nachtragshaushalts bedurft? Können Sie mir helfen, was denn noch andere Optionen der Hilfe sein könnten?

Kotthaus: Sie wissen, dass das Modell 2002 dieser Fonds war. Ich kann Ihnen momentan nicht sagen, ob es damals einen Nachtragshaushalt gab oder nicht. Das kann ich Ihnen aus der Hüfte nicht sagen. Wir werden sicherlich nachliefern können, wie das damals gemacht wurde. Das will ich gerne erkunden.

Man muss einfach schauen, wann man was wo wie ansetzt. Ich glaube, der richtige Ansatz ist, dass wir das im Wesentlichen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Sie wissen, dass das 2005 bei der Hilfe für Bayern auf die verschiedenen Ressorts verteilt und aus den jeweiligen Etats der Ressorts bezahlt wurde. Ich habe bis jetzt keinen Überblick über die Höhe der Schäden. Es spricht, wie gesagt, vieles dafür, dass ein Fonds mit allen damit einhergehenden Fragen der richtige Weg ist. Ich habe hier und heute nicht die zahlenmäßige Basis, Ihnen endgültig zu sagen, ob wir das so oder so herum machen. Eines ist sicher: Den Bürgern wird schnell geholfen werden. Es ist, wie gesagt, beabsichtigt, das alles noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Aber ohne vernünftiges Zahlenmaterial kann ich nicht, will ich nicht und werde ich heute hier nicht schon Pflöcke einschlagen, die noch zu bestimmen sind.

Frage: 2002 war es meines Wissens so, dass man zur Finanzierung eine zweite Stufe einer damals geplanten Steuerreform um ein Jahr verschoben hat. Man hat, glaube ich, auch die Körperschaftssteuer temporär für ein Jahr erhöht. Hat man sich denn jetzt schon Gedanken über die mögliche Finanzierung dieser Milliarden gemacht?

Zweite Frage. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Kotthaus, oder Sie, Herr Seibert, dazu Stellung nehmen können. Was ist zum Beispiel mit den Haushaltszielen für 2014? Bisher steht im Ziel, dass wir eine strukturelle Null haben wollen. Ist die jetzt möglicherweise durch das Hochwasser gefährdet? Es ist ja auch so, dass solche Hochwasserhilfen nicht zwingend bei der Schuldenbremse angerechnet werden müssen, wenn ich das richtig weiß. Da wollte ich einmal Klarstellung haben.

Kotthaus: Sie versuchen jetzt, andersherum Sachen schon festzuzurren, die schwer festzuzurren sind. Sie haben Recht: Die endgültige Finanzierung des Fonds war ungefähr so, wie Sie das gerade geschildert haben. Das hat aber nichts mit der Frage "Nachtragshaushalt - Ja oder Nein" zu tun. Es ist einfach die Frage, wo das Geld im Endeffekt herkommt.

Der Minister hat schon selber gesagt: Wir haben solide gewirtschaftet. Wir sind finanziell gut aufgestellt. Daher werden aus seiner Perspektive Fragen im Bereich der Steuererhöhungen und Ähnliches mehr nicht relevant.

Noch einmal: Es gibt morgen dieses Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Dann wird man sicherlich sehen, wie man dieses Problem gemeinsam angeht. Das Relevante für die Bürger ist, dass wir sagen können: Die Hilfe wird da sein. Sie wird ausreichend da sein. Sie wird auch schnell da sein. Sobald wir, wie gesagt, solideres Zahlenmaterial haben, werden wir uns auch mit den technischen Fragen befassen, auch was das für die strukturelle Verschuldung bedeutet. Das Ziel der Haushaltkonsolidierung bleibt davon völlig unberührt. Das ist weiterhin das Ziel. Dieser Kurs hat sich sehr bewährt. Wir müssen jetzt schauen, wie wir diese nationale Aufgabe schnell und überzeugend stemmen. Ich glaube, das dürfte auch machbar sein, ohne das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu gefährden.

Zusatzfrage: Sie sagen, Steuererhöhungen seien nicht relevant. Heißt das jetzt, dass es eher auf eine höhere Verschuldung hinauslaufen dürfte? Oder glauben Sie, dass Sie im Haushaltsvollzug noch gewisse Reserven haben, die man möglicherweise in die Hochwasserhilfe stecken könnte?

Kotthaus: Wenn ich weiß wie hoch der Schaden ist, dann weiß ich, wie viel Geld gebraucht wird. Dann kann ich mir vernünftige Gedanken machen, wie wir diese Lücke füllen. Es macht nur keinen Sinn, auf einer Basis, die ich momentan nicht habe, zu spekulieren, welche wunderbaren Instrumente uns das Haushaltsrecht gibt, wie wir das lösen können. Ich bin mir bei einer Sache sicher: Wir werden es lösen. Wir werden es schnell lösen. Wir werden es überzeugend lösen. Nur, ich brauche erst einmal eine vernünftige Schadensaufstellung. Wenn Sie eine haben, wäre ich dankbar, sie zu bekommen. Ich habe zurzeit keine. Deswegen kann ich mich hier auch nicht festlegen, wie wir das konkret machen, ohne zu wissen, wie hoch die Höhe des Schadens ist und welche Summe wir aufbringen müssen.

Frage: Herr Kotthaus, bei dieser Auflage des Fonds 2002 hatte man auch noch keinen Schadensüberblick. Da wurde der Fonds erst einmal eingerichtet. Dann liefen im Laufe der Zeit die Schadensmeldungen ein. Sie werden morgen den Fonds irgendwie dotieren müssen. Deshalb doch noch einmal die Frage nach den Haushaltskonsequenzen. Zumindest müssen da ja Größenordnungen bekannt sein.

Eine Zusatzfrage: Damals war das Prinzip, dass die Länder ungefähr gleichgewichtig einen Anteil übernehmen. Soll es dabei bleiben?

Kotthaus: Ich weiß nicht, wie sich mein geschätzter Vorgänger 2002 hier verhalten hat. Es war bestimmt fantastisch, wie er es gemacht hat. Ich habe nur die kleine Macke, dass ich wenigstens ein bisschen eine Idee davon haben möchte, mit welcher Größenordnung wir arbeiten. Ich habe sie momentan nicht. Die Schadensgröße ist bis jetzt von mir nicht in einer seriösen Art und Weise festzustellen. Deswegen: Nein, ich werde momentan keine Zahl nennen.

Zum Zweiten: Es ist, glaube ich, eine nationale Aufgabe. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Ja, Sie haben richtig dargestellt, wie der Fonds 2002 aufgestellt war, aber ich glaube, auch da gilt, dass man die Gespräche, die morgen zwischen Bund und Ländern geführt werden, nicht vorwegnehmen sollte. Ich glaube, dass wir hierbei alle gemeinsam gefordert sind, keine Frage.

Paris: Ich möchte besonders für die Kolleginnen und Kollegen, die in den Redaktionen zuschauen, noch einmal kurz die Zahlen hinsichtlich der Unterstützung durch die Bundeswehr bekannt geben: Wir halten im Moment rund 18.000 Soldaten für die Hochwasserbekämpfung in Bereitschaft. Daraus folgt, dass wir rund 10.000 Soldaten im aktiven Kampf gegen die Fluten haben. Verteilt auf die Länder sieht es wie folgt aus: Sachsen 1.600, Bayern 700, Brandenburg 1.100, Sachsen-Anhalt 3.700, Niedersachsen 2.800, Mecklenburg-Vorpommern 300, Schleswig-Holstein 500. Der Schwerpunkt der eingesetzten Soldaten ist derzeit der Bereich im Elbeverlauf zwischen Magdeburg und Hamburg.

Wieduwilt: Vielleicht noch ein kurzes Wort zu der Regelung, die das Bundesjustizministerium heute vorgestellt hat: Das ist eine Regelung, die verhindern wird, dass Unternehmen aufgrund der Flut einen Insolvenzantrag stellen müssen, obwohl noch Aussichten auf staatliche Mittel oder auch Versicherungsleistungen bestehen. Diese gesetzliche Pflicht besteht normalerweise, und die kann insofern für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden.

Das Zweite, das ich noch hinzufügen wollte: Diese Regelung wird voraussichtlich sehr schnell kommen. Man kann das aufgrund des Verfahrens so hinbekommen, dass der Regelungsvorschlag bereits am 5. Juli im Bundesrat beraten werden wird. Ich denke, das ist wichtig zu wissen, da die Hilfe ja schnell kommen soll.

Teschke: Dann möchte ich Ihnen die Zahlen auch nicht vorenthalten, die zu unserem Geschäftsbereich gehören. Zum Beispiel ist das THW seit dem Einsatzbeginn, also seit dem 30. Mai, mit insgesamt 19.882 Kräften im Einsatz gewesen. Heute sind es aktuell 7.000 Kräfte. Die Bundespolizei ist seit dem Einsatzbeginn mit 8.772 Männern und Frauen im Einsatz gewesen. Heute - in der Bedeutung von "heute, an diesem Tag" - sind es rund 200, die im Einsatz sind.

Küchen: Ich wollte vonseiten des Arbeitsministeriums noch einmal kurz darauf hinweisen, dass wir jetzt wirklich wie im Jahr 2002 die Unternehmen, die akut und unmittelbar betroffen sind, schnell und unbürokratisch entlasten wollen, nämlich dadurch, dass wir die Sozialversicherungsbeiträge, die normalerweise weiter gezahlt werden müssten, jetzt schnell und unbürokratisch übernehmen wollen. Wir werden dazu in Kürze eine Pressemitteilung mit allen Details herausgeben, die für die Unternehmen und Betriebe in Deutschland, die unmittelbar betroffen sind, wichtig sind.

Fronczak: Ich würde das gerne auch noch seitens des Verbraucher- und Landwirtschaftsministeriums kurz ergänzen wollen. Sie haben vorhin nach Zahlen gefragt. Es gibt keine verlässlichen Zahlen; das hat Herr Kotthaus eben auch noch einmal deutlich gemacht. Wir haben am 5. Juni eine erste Abfrage unter den Landwirten durchgeführt. Danach belief sich die Schadenshöhe auf 173 Millionen Euro. Wir sind gerade dabei, eine neue Abfrage durchzuführen, und die Ergebnisse werden hoffentlich sehr zeitnah vorliegen. Das ist nur ein Teil dessen, was sich dann insgesamt zu einer Schadenssumme aufsummieren wird.

Dann würde ich gerne noch einmal die Werbung von Herrn Seibert von vorhin für die seit heute neu eingerichtete Hotline wiederholen. Seit heute um 9 Uhr sind insgesamt elf Verbraucherzentralen zusammengeschlossen, um das, was sie an Beratung anbieten - weitestgehend Rechtsberatung und Versicherungsberatung -, dann von 9 Uhr bis 16 Uhr kostenfrei den Betroffenen zur Verfügung zu stellen, die sicherlich im Moment ganz andere Sorgen haben, als sich durch verschiedene Papiere zu wühlen. Man wird dann sehr schnell Hinweise geben und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Nummer lautet 0800 100 3711.

Vielleicht noch ein Hinweis zur Schadensregulierung: Ministerin Aigner hat die Versicherungen aufgerufen, sehr unbürokratisch vorzugehen, auch mit dem Hinweis darauf, dass man im Moment sicherlich andere Sorgen hat, als sich auch noch mit Versicherungsfragen herumzuschlagen. Die Menschen benötigen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe. Die Erwartung ist, dass die Versicherer in dieser Situation ihrer Verantwortung nachkommen. Ein Teil der Arbeit dieser Hotline wird auch sein, Erfahrungen in Bezug darauf zu sammeln, wie die Versicherungen mit der Schadensregulierung umgehen.

Frage: An das Justizministerium: Sind die Eckpunkte zu dieser Insolvenzänderung heute schon Thema im Kabinett gewesen, oder wird das alles erst noch kommen? Das habe ich nicht ganz verstanden.

Wieduwilt: Diese Regelung wurde vorgestellt, und sie kann dann in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingeschoben werden. Es gibt ja ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zum HGB, das EHUG. Daran kann die Regelung praktisch angedockt werden und dann am 5. Juli mit einer entsprechenden Fristverkürzung beraten werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu der Netzreserve. In dem Entwurf ist von einer Systemanalyse die Rede. Ist die eigentlich schon gemacht worden, auch im Hinblick auf 2013? Der nächste Winter kommt bestimmt. Weiß man also jetzt schon ungefähr, ob wir eventuell mehr Kraftwerke oder neue Kraftwerke brauchen? Gibt es darüber schon einen Überblick?

Schwartz: Die Verordnung wurde ja erst heute verabschiedet. Das heißt, die rechtliche Verpflichtung ist natürlich auch erst heute auf den Weg gebracht worden und wird demnächst in Kraft treten. Es handelt sich um eine Verordnung, die keiner weiteren Zustimmung bedarf. Auch in Hinsicht auf den Bundestag oder den Bundesrat kann sie also sozusagen zeitnah in Kraft treten. Es gibt natürlich auch jetzt schon Analysen, aber die Analyse, die jetzt vorgesehen ist, wird dann auch auf Grundlage dieser Verordnung erstmalig erfolgen.

Weitere Details zu dem, was jetzt schon gemacht wird, kann ich gerne noch nachliefern. Dazu liegen mir jetzt gerade keine Informationen vor.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. Sie betrifft das NSA-Spähprogramm PRISM. "Spiegel ONLINE" hat gestern eine Meldung über die Bundesjustizministerin veröffentlicht. Darin heißt es: "Diese Meldungen sind in hohem Maße beunruhigend. Zusammengenommen betrachtet wäre dieser Speicherwahn, trifft er denn zu, gefährlich." Teilt die Bundeskanzlerin diese Einschätzung?

StS Seibert: Ich will noch einmal wiederholen, was wir hier in den letzten Tagen gesagt haben und was meines Erachtens auch das einzig sinnvolle Vorgehen ist: Wir kennen ausführliche Presseberichte, und die müssen nun überprüft werden. Wir müssen herausfinden, was wirklich geschehen ist. Dazu hat der Innenminister gestern angekündigt, dass ein Fragenkatalog sowohl an die amerikanischen Behörden als auch an die zuständigen Unternehmen erstellt wird. Dazu kann Ihnen Herr Teschke gleich noch mehr sagen. Es ist ein Fragenkatalog in Bezug darauf, was geschehen ist. Es geht um Sachverhaltsaufklärung, um Rechtsgrundlagen und darum, wie das mit den Datenschutzbestimmungen zusammenhängt. Dieser Fragenkatalog ist nach meinem Wissen inzwischen fertig und abgeschickt worden, sodass wir jetzt also genau in dieser Phase der Sachstandsaufklärung sind. Das ist das, was ich dazu sagen kann. Das halte ich für das richtige Vorgehen.

Zusatzfrage: Ich habe noch zwei Nachfragen. Die Frage war ja, ob die Bundeskanzlerin diese Einschätzung der Bundesjustizministerin teilt. Die zweite wäre, ob es tatsächlich so ist, dass die Bundesregierung von diesem Programm gar nichts wusste.

StS Seibert: Zu der zweiten Frage hat sich der Innenminister gestern ja auch geäußert. Wenn es bei den Veröffentlichungen über dieses Programm nicht auch irritierende Elemente gäbe, dann wäre es nicht notwendig, den Sachverhalt jetzt so gründlich aufzuklären, wie wir ihn aufklären wollen.

Wieduwilt: Vielleicht kann ich die Ausführungen von Herrn Seibert ganz kurz ergänzen: Wir haben gestern Abend die Schreiben an die amerikanische Botschaft in Berlin und an die Kommunikationsunternehmen herausgeschickt und haben beide Stellen um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort haben wir naturgemäß noch nicht erhalten, aber die werden wir Ihnen dann gegebenenfalls mitteilen.

Zusatzfrage: Können Sie mir noch etwas zum Umfang der Fragen und dazu sagen, was Sie gefragt haben?

Wieduwilt: Dafür würde ich dann gerne "unter zwei" gehen.

Es folgte ein Teil "unter zwei".

Wieduwilt: Die Ministerin hat heute ein Pressestatement zur eingetragenen Lebenspartnerschaft abgegeben und wurde bei diesem Anlass genau zu diesem Thema PRISM befragt. Sie hat dabei gesagt, dass sie ihren Amtskollegen Eric Holder direkt angeschrieben und um umfassende Auskunft über die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Überwachung des Internets in den USA gebeten hat.

Zusatzfrage: Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie effektiv es ist, wenn das eine Ministerium an die US-Botschaft schreibt, das andere Ministerium an das Justizministerium schreibt und die Fragen des Innenministeriums sich eigentlich auch unter anderem an das Justizministerium richten.

Teschke: Wichtig ist doch, dass wir Antworten bekommen!

Wieduwilt: Dem kann ich nur zustimmen.

Frage: Haben Sie eine Frist für Antworten gesetzt?

Wieduwilt: Mit wem sprechen Sie gerade?

Zusatz: Sowohl mit Ihnen als auch mit Herrn Teschke.

Wieduwilt: Ich will jetzt zu dem genauen Inhalt des Briefes nichts weiter sagen, kann mir aber kaum vorstellen, dass man darin eine Frist gesetzt hat.

Teschke: Wir haben den Vertreter an der amerikanischen Botschaft um eine zeitnahe Antwort gebeten, und wir haben die Unternehmen, die wir angeschrieben haben, um eine rasche Antwort gebeten.

Zusatzfrage: Was kommt früher, zeitnah oder rasch?

Teschke: Das werden wir dann sehen.

Frage: Herr Seibert, heute gibt es in Berlin-Mitte die Grundsteinlegung für das Berliner Stadtschloss. Wie verhält sich denn die Bundeskanzlerin dazu? Findet sie das toll? Es gab Medienmeldungen darüber, dass sie das nicht ganz so wunderbar findet.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung sind der Auffassung, dass es sich bei diesem Projekt um eines der bedeutendsten Kulturvorhaben in Deutschland handelt, weswegen die Bundesregierung ja heute auch prominent bei der Grundsteinlegung vertreten ist. Das ist die Haltung der gesamten Bundesregierung. Die Meldungen sind insofern nicht zutreffend.

Frage: Ich möchte gerne Herrn Kotthaus fragen. Ich wollte fragen, wie Sie die gestrige Schließung des griechischen öffentlichen Rundfunks gefunden haben, die aufgrund der Pressionen der Troika und von Spargründen erfolgt ist. Würden Sie das als Erfolg im Sinne der Umsetzung des Griechenland-Programms verbuchen und begrüßen? Finden Sie das toll?

Kotthaus: Ich glaube, das ist nicht die Frage. Darauf, ob wir irgendetwas toll finden, kommt es nicht an. Es gibt ein Programm, das mit Griechenland verabredet worden ist, in dem die Worte Rundfunk oder Schließung nicht vorkommen. Das müssen wir einmal festhalten!

Zweitens gibt es die Einigung mit den griechischen Regierungen, dass man im öffentlichen Sektor Personal abbauen soll. Das ist so verabredet worden, und zwar geht es um insgesamt 150.000 Beschäftigte. Sie wissen auch, dass dieser Abbau im Wesentlichen nicht durch Kündigungen erfolgt. Bei dem, worüber wir jetzt gerade reden, ging es um Disziplinarfälle, Sorgfaltsüberprüfungen, Mobilitätsprogramme, freiwillige Abgänge und Ähnliches mehr. Dadurch wurden bis jetzt 80.000 Stellen abgebaut, und zwar in einem solchen Maße, dass man auch wieder Leute einstellen kann. Für das Jahr 2014 geht es jetzt um 15.000 Stellen, die bis 2014 abgebaut worden sein sollen, und für das Jahr 2013 um 4.000 Stellen.

Zu dieser Klausel: Die ersten 80.000 Stellen wurden im Verhältnis 5:1 abgebaut. Man kann sagen: Für fünf Stellen, die abgebaut werden, kann man wieder eine Stelle besetzen. Bei den Stellen, die jetzt gerade abgebaut werden, beträgt das Verhältnis 1:1. Mit den Maßnahmen, die ich gerade beschrieben habe, können auch wieder neue Leute eingestellt werden, und zwar in Erwartung der griechischen Regierung, dadurch auch die Effizienz zu steigern.

Wie Griechenland das im Endeffekt macht und wie die griechische Regierung das zu tun entscheidet, das ist die Entscheidung der griechischen Regierung, nicht und schon gar nicht die Entscheidung von uns. Die Effizienz der Maßnahmen im Rahmen des Programmes muss im Endeffekt die Troika beurteilen. Aber noch einmal: Wie das gemacht wird, in welcher Art und Weise und in welcher Form, das steht ganz allein im Benehmen der griechischen Regierung. Es kommt gar nicht darauf an, was ich hier toll finde oder nicht toll finde, sondern es kommt darauf an, wie das Programm umgesetzt wird. Diese Detailentscheidungen - ich glaube, das ist den Griechen auch sehr wichtig gewesen - werden in Athen gefällt, nicht in Brüssel und schon gar nicht in Berlin.

Zusatzfrage: Aber ich habe Sie etwas ganz Konkretes gefragt. Die Schließung ist, wie gesagt, aufgrund der Pressionen der Troika erfolgt. Die Troika, wenn ich nicht irre, handelt immer im Auftrag und Interesse der Gläubiger, also auch der Bundesrepublik. Das ist also keine Entscheidung, die die griechische Regierung aus freien Stücken getroffen hat. Es geht um etwas ganz Konkretes. Ich frage Sie jetzt, ob Sie vielleicht konkreter ausführen können, wie Sie das sehen.

Kotthaus: Ich kann Ihre Wahrnehmung nicht teilen; das muss ich ganz ehrlich gestehen. Die Troika gibt keine Details dazu vor, welche Stelle wo und wie abgebaut werden muss. Die Troika muss darauf achten, dass das Programm umgesetzt wird. Sie achtet darauf im Interesse Griechenlands, aber auch im Interesse der gesamten Staaten, die sich mit Griechenland solidarisch gezeigt haben. Die Troika muss darauf achten, dass die Abbaupfade im öffentlichen Sektor beibehalten werden, weil das die Verpflichtung ist, die wir alle gegenseitig eingegangen sind.

Ich glaube, Ihre Darstellung, dass die Troika irgendetwas aufoktroyiert hat, ist nach meiner Kenntnis schlicht und ergreifend nicht zutreffend. Die Troika muss vielmehr darauf achten, dass das Programm umgesetzt wird. Über die Details in Bezug darauf, wie, wo, in welcher Art und Weise Stellen ab- und auch wieder aufgebaut werden, entscheidet allein die griechische Regierung in Athen. Das ist auch richtig so, denn Griechenland ist das Land, das selbst entscheiden muss, wo man wie am besten arbeitet. Daher sage ich nochmals: Es ist nicht an mir, zu entscheiden, gut zu finden oder nicht gut zu finden, wie sich die griechische Regierung benimmt. Das Relevante ist, dass das Programm, das wir alle gemeinsam verabredet haben, umgesetzt wird. Das passiert.

Zusatzfrage: Ich habe diesbezüglich auch eine Frage an Herrn Seibert. Herr Seibert, Sie waren bis vor einigen Jahren aktiver Journalist in einer öffentlichen Anstalt. Wie würden Sie reagieren, wenn Ihre Anstalt, die öffentliche Anstalt, per Regierungsdekret über Nacht abgeschafft worden wäre? Ich frage Sie sowohl in Ihrer Eigenschaft als Ex-Journalist als auch als Regierungssprecher.

StS Seibert: Ich sitze aber nur in einer Eigenschaft hier, und mein berufliches Vorleben wird nichts daran ändern, dass ich die Antwort von Herrn Kotthaus für die absolut und einzig richtige halte. Dies ist nicht eine Sache der Bundesregierung, sondern dies ist eine Sache der griechischen Regierung, die mit dieser Maßnahme und anderen Maßnahmen Vorgaben erfüllt, zu denen sie sich in Verabredungen mit der Troika verpflichtet hat. Das gibt es doch in vielen anderen Bereichen auch. Wenn das Memorandum of Unterstanding beispielsweise Privatisierungen in einer bestimmten Höhe vorsieht, dann diskutieren wir hier doch auch nicht, ob es das Staatsunternehmen A oder das Staatsunternehmen B treffen soll. Deswegen muss ich diese Frage genauso wie Herr Kotthaus beantworten, unabhängig davon, was ich bis 2010 beruflich gemacht habe.

Zusatzfrage: Meine Frage zielte darauf ab, zu erfahren, wie Sie das demokratiepolitisch sehen, auch vom Standpunkt der Freiheit der Informationen aus. Wenn der einzige öffentliche Informationsträger geschlossen wird, ist das dann im Sinne einer europäischen Innenpolitik und nicht wert, kommentiert zu werden?

StS Seibert: Ich habe aus der Berichterstattung nicht den Eindruck gewonnen, dass es sich um eine dauerhafte Schließung handeln soll. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort, die wir hier gegeben haben.

Frage: Herr Kotthaus, bietet Ihnen das, was man in den letzten Tagen über Griechenland gelesen hat - die Schwierigkeiten, ein großes Gasunternehmen zu privatisieren, die gestrige Aktion hinsichtlich des öffentlichen Rundfunks und auch, dass ein Index-Anbieter Griechenland jetzt zum Schwellenland zurückgestuft hat -, Anlass, Ihre zuletzt doch eher positiv klingenden Bewertungen zu Griechenland und seinem Reformweg etwas einzuschränken?

Ganz konkret die Privatisierungen betreffend: Hätten Sie Verständnis dafür, wenn man angesichts der momentanen Unmöglichkeit, einen so großen Batzen wie dieses Gasunternehmen zu privatisieren, die davon erwarteten Einnahmen der griechischen Regierung jetzt zumindest für ein Jahr stunden würde beziehungsweise als Programm in die nächste Periode, in das nächste Jahr verschieben würde, um Griechenland da eine Entlastung zu geben?

Kotthaus: Ich habe das nicht so verstanden, dass die Privatisierung jetzt auf Dauer als gescheitert betrachtet wird, sondern so, dass sie verschoben ist - wenn ich griechische Quellen in den Tickern richtig verstanden habe, für einen nicht allzu langen Zeitraum. Man muss natürlich auch analysieren, woran es lag, dass die Privatisierung nicht erfolgreich war. Ich habe verschiedene Sachen gelesen, bei denen ich nicht beurteilen kann, ob sie zutreffen. Dann wird man gucken, inwieweit die Privatisierung ablaufen kann.

Ich glaube, es hat keinen Sinn, immer wieder zu fragen "Was ist mit dem Programm?" usw. Das Programm ist ein Programm, das verschiedenen Leuten in Griechenland auch Härten auferlegt. Das ist allen bewusst. Ich finde, Griechenland ist einen sehr weiten Weg sehr erfolgreich gegangen. Man muss angesichts dessen, was die bis jetzt - unter zum Teil sehr hohen persönlichen Härten - geschafft haben, eine echte Hochachtung sowohl vor der Regierung als auch vor dem griechischen Volk haben. Wir haben ja viel geschafft. Griechenland ist wettbewerbsfähiger geworden. Sie können an den steigenden Tourismuszahlen ablesen, Sie können an den steigenden Exporten ablesen, Sie können an anderen Kerndaten ablesen, dass der Weg, auf dem Griechenland sich befindet, der richtige ist. Es ist aber auch ein langer Weg; die griechische Regierung muss mit Jahren, zum Teil Jahrzehnten, an versäumten Reformen arbeiten, sie muss sie verändern, sie muss sie umdrehen. Der Weg ist meines Erachtens aber weiterhin der richtige. Die Zahlen belegen das: Die Arbeitslosigkeit nimmt nicht mehr zu, sondern stagniert beziehungsweise geht zum Teil ein wenig zurück.

Nichtdestotrotz: Wir werden immer wieder Momente haben, in denen Einzelne stark betroffen sein werden. Das kann man, wie gesagt, durchaus auch mit Respekt, Anerkennung oder Bedauern zur Kenntnis nehmen. Der Weg als solcher ist aber der richtige. Ich finde weiterhin: Es ist richtig zu sagen, dass Griechenland unter hohen Anstrengungen und in einem großen nationalen Akt schon sehr viel geschafft hat. Das sollte man auch nicht riskieren. Deswegen zollen wir weiterhin dem griechischen Volk als auch der griechischen Regierung Hochachtung und werden sie weiterhin solidarisch auf diesem Weg begleiten.

Zusatzfrage: Noch einmal ganz konkret nachgefragt: Diese grundsätzlich positive Beurteilung hat sich durch die Probleme bei der griechischen Privatisierung und auch durch die Herabstufung zu einem Schwellenland - was ja in der Marktsicht immer sehr, sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen wird - nicht geändert?

Kotthaus: Die grundsätzlich positive Bewertung, die Sie so sehen, war immer eine Bewertung, in der wir gesagt haben: Das ist ein langer, harter, zum Teil schmerzhafter Weg, den Griechenland gehen muss. Der ist auch noch lang, der ist nicht vorbei. Aber wenn Sie sich eben die Kerndaten angucken, dann sehen Sie, dass sich in Griechenland vieles positiv verändert hat. Ich weiß nicht, ob das jetzt eine enthusiastische Bewertung ist. Es ist jedenfalls eine Bewertung, in der man anerkennt, dass schon viel passiert ist, und bei der man gleichzeitig weiß, dass noch viel zu tun ist. Daran hat sich nichts geändert.

Frage: Die Logik, die Sie da vorstellen, finde ich ein bisschen komisch. Sie sagen: Es gibt diese Auflagen, die Griechenland erfüllen muss, und uns ist egal, wie die Griechen das machen. Heißt das, wenn die Griechen entscheiden, alle Krankenhäuser in Griechenland zu schließen, weil damit die Auflagen erfüllt würden, dann kümmert es die Bundesregierung auch nicht? Die Troika muss das doch auch genehmigen; die schreiben doch all diese Berichte, in denen steht, ob Griechenland die Auflagen erfüllt hat oder nicht. Da müssen sie doch ein Wort dazu sagen können, was für Maßnahmen in Griechenland getroffen werden? So ganz ist es den Griechen also auch nicht überlassen, oder?

Kotthaus: Natürlich ist es den Griechen überlassen. Die griechische Regierung ist autonom, sie ist demokratisch legitimiert, sie weiß, was sie tut. Ich finde es eine etwas bizarre Wahrnehmung, wenn man sagt, dass wir sozusagen Mikromanagement in Griechenland betreiben müssten. Das tun wir nicht und das werden wir nicht tun. Die Troika muss das Programm insofern begleiten, als sie schaut, ob mit den Maßnahmen das Programm umgesetzt wird. Es obliegt aber allein der demokratisch legitimierten griechischen Regierung, zu entscheiden, wie sie das tut. Das halte ich auch für den richtigen Weg. Das ist ja eine souveräne Regierung, die von ihrem Volk gewählt ist, und die Mitglieder dieser Regierung sind dementsprechend die Einzigen, die auch legitimiert sind, solche Entscheidungen zu treffen - nicht wir.

Wie gesagt, die Troika muss das insofern begleiten, als sie schaut: Wird das Programm im Großen und Ganzen erfolgreich umgesetzt? Das ist richtig. Das sind die Verpflichtungen, die gegenseitig eingegangen worden sind: Griechenland geht seinen Reformweg, wir unterstützen das Land solidarisch mit unseren Hilfen, wir versuchen, soweit wie möglich zu helfen. Sie kennen die ganzen Ansätze - also sowohl die Ansätze der Kommission als auch bilaterale Ansätze -, Griechenland zu helfen. Im Endeffekt entscheiden, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden müssen, kann aber nur einer, und das ist die griechische Regierung.

Frage: Herr Kotthaus, Ihre Kollegen haben aber doch vorhin der souveränen Regierung der Türkei und der souveränen Regierung Russlands ihre Meinung zu deren Vorgehen gegeben. Wieso scheuen Sie sich denn, in ähnlicher Weise die Situation in Griechenland zu kommentieren, wenn es darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - jedenfalls vorerst - gänzlich zu schließen?

Kotthaus: Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der Rundfunk neu aufgestellt werden. Wie gesagt, das ist im Endeffekt eine Entscheidung der griechischen Regierung. Ich kann jetzt nicht erkennen, inwiefern ich gefordert bin, das zu kommentieren.

Frage: Ich möchte noch einmal auf das morgige Bund-Länder-Treffen zurückkommen. Da gibt es ja noch ein zweites Thema auf der Tagesordnung, nämlich das Endlagersuchgesetz für Gorleben beziehungsweise die Alternativen zu Gorleben. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Maaß, dazu etwas sagen können: Wie ist der Stand der Dinge, wie war der Verlauf der Gespräche zwischen Herrn Altmaier und den EVUs?

Zum Zweiten würde mich interessieren: Gibt es jetzt eine absehbare Lösung für die heimatlosen Castoren - ich glaube, elf an der Zahl sind es -, für die man immer noch eine neue Heimstatt in diesem Lande sucht?

Maaß: Das Gespräch war ein konstruktives, aber mehr kann ich daraus leider nicht berichten. Insofern kann ich Ihnen auch nicht viel mehr zu dem Thema sagen, als ich Ihnen am Montag auch schon gesagt habe.

Vielleicht noch eine Ergänzung, weil ich vor der Regierungspressekonferenz auf einen bestimmten Standort, nämlich auf Lubmin, angesprochen worden bin, den irgendjemand - keiner will es gewesen sein -, in die Diskussion geworfen hat. Hierzu kann ich ganz klar sagen: Der Standort Lubmin ist voll.

Zusatzfrage: Nun heißt es zum Beispiel vonseiten der SPD, dass es ohne einen dritten Standort, und zwar in einem von der Union regierten Land, keine Zustimmung der SPD zu diesem Endlagersuchgesetz geben werde. Das heißt, der Kompromiss steht auf der Kippe. Wie schätzen Sie, Herr Maaß, oder vielleicht auch Sie, Herr Seibert, die Chancen ein, dass es noch zu diesem Gesetz kommen wird?

Maaß: Wir sind immer noch sehr zuversichtlich. Die Gespräche laufen ja noch auf allen Ebenen. Sie müssen ja auch nicht heute Abend, also vor den morgigen Gesprächen, beendet sein. Unsere Deadline ist vielmehr der 5. Juli, also die Sitzung des Bundesrates. Bis dahin muss eine Verständigung gefunden werden, und da sind wir nach wie vor sehr guten Mutes.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zum Thema Freihandelsabkommen mit den USA: Es gibt Medienberichte, dass die deutsche Regierung ihre Vorbehalte dazu aufgegeben hat. Können Sie das kommentieren und auch sagen, ob es aus deutscher Sicht am Freitag in Brüssel zu einer Abstimmung über ein Mandat kommt?

Schwartz: Hierzu kann ich mich gerne äußern. Es ist richtig: Am Freitag steht die Abstimmung über das EU-Mandat für das bilaterale Handels- und Investitionsabkommen auf der Tagesordnung des Handelsministerrates in Luxemburg. Wie Sie wissen, hat sich der Minister von Anfang an dafür stark gemacht, dass wir ein möglichst offenes und ambitioniertes Verhandlungsmandat haben. Deswegen begrüßen wir auch, dass die Kommission einen Entwurf vorgelegt hat, der dem entspricht, was wir immer gefordert haben, nämlich dass es keine förmlichen Ausnahmen von bestimmten Bereichen und dementsprechend auch keine Vorfestlegungen bei den Verhandlungen gibt.

Es ist auch richtig - das kann ich ebenfalls bestätigen -, dass die Bundesregierung bereits heute in Brüssel in einer Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter ihren Vorbehalt zurückgezogen hat. Damit ist vonseiten der Bundesregierung heute sozusagen der Weg für die Mandatserteilung freigemacht worden. Sie wird am Freitag auf dem Ministerrat auch dem Mandatsentwurf zustimmen und hofft natürlich, dass sich auch die übrigen Mitgliedstaaten darauf verständigen werden. Damit würde ein klares Signal gesendet, dass Europa für den Handel und für Investitionen offen ist. Wie Sie wissen, würde eine Handels- und Investitionspartnerschaft mit den USA enorme Chancen für Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa und natürlich auch in den USA bieten. Deswegen wäre das auch ein wichtiges Signal für die Vertiefung der transatlantischen Partnerschaft.

Vielleicht noch zu den USA, wenn es Sie interessiert: Auch die USA sind in ihren internen Abstimmungsverfahren bereits so weit vorangekommen, dass sie wahrscheinlich schon am 18. Juni abstimmen können. Somit gehen wir davon aus, dass die Verhandlungen zeitnah starten können.

Zusatzfrage: Glauben Sie, dass es vor dem Hintergrund des PRISM-Skandals ein richtiges Signal setzt, die Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt zu starten? Sollte man nicht warten, bis mehr Aufklärung in diesen Bereich kommt?

Schwartz: Ich sehe da momentan keinen direkten Zusammenhang. Die Kollegen haben sich ja bereits zu dem Thema PRISM geäußert; da muss jetzt erst einmal aufgeklärt werden, worum es sich genau handelt. Es geht jetzt erst einmal nur um ein Mandat und den Start der Verhandlungen.

StS Seibert: Ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ist für beide Seiten von enormem Wert. Wir wissen alle, dass es Jahre der Verhandlungen brauchen wird, um dieses Freihandelsabkommen zu schließen; insofern wäre es gut, wir fingen bald an.

Frage: Kurze Lernfrage: Dieser deutsche Vorbehalt, der heute zurückgezogen worden ist, richtete sich gegen was?

Schwartz: Der bezog sich auch auf kulturelle Aspekte. Weitere Details kann ich Ihnen nicht nennen. Aber wie gesagt, er wurde zurückgezogen. Es gibt somit keine Vorbehalte der Bundesregierung mehr und wir werden dem umfassenden Mandat zustimmen.

Frage: Gibt es in dieser Frage Kontakt zu der französischen Regierung? Denn die hält ja immer noch an ihren Kultur-Vorbehalten fest.

Schwartz: Wenn Sie die Beratungsvorgänge in Brüssel kennen, dann wissen Sie, dass immer alle Länder mit allen anderen Ländern in Verbindung stehen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 12. Juni 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/06/2013-06-12-regpk-breg.html;jsessionid=A4A62E3A6EBF3506E5EAFAA947C7E749.s3t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013