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PRESSEKONFERENZ/553: Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 6. Februar
Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2013

Themen: Kabinettssitzung (Termin für die nächste Bundestagswahl, Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung, Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen)
weitere Themen: Aberkennung des Doktortitels von Bundesministerin Schavan durch den Fakultätsrat der Universität Düsseldorf, Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen, Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund, Postgesetz-Novelle, Bundeswehreinsatz in Mali, Äußerungen des französischen Staatspräsidenten zur Wechselkurspolitik, Gespräch des Bundesinnenministers mit seinem türkischen Amtskollegen über die Auslieferung des Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke in Berlin, möglicher Besuch des amerikanischen Präsidenten in Deutschland, entführte Deutsche in Kolumbien



Sprecher: StS Seibert, Mishra (BMBF), Zimmermann (BMJ), Angeli (BMFSFJ), Hoch (BMWi), Paris (BMVg), Schäfer (AA), Beyer-Pollok (BMI)

Vorsitzender Freitag eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ein kurzer Bericht aus dem Kabinett:

Zunächst hat das Kabinett eine Empfehlung für den Bundespräsidenten zur Bestimmung des Termins für die nächste Bundestagswahl beschlossen. Es wird Sie nun nicht mehr überraschen: Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten Sonntag, den 22. September 2013, als Tag für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages vor.

Das Kabinett hat sich heute ausführlich mit einer ganzen Reihe von Gesetzen befasst, die weiteren Bausteine bei der Regulierung der Finanzmärkte sind. Es sind allesamt Bereiche, in denen Deutschland bei der Regulierung der Finanzmärkte erneut eine Vorreiterrolle in Europa einnimmt. Da sich der Finanzminister heute, glaube ich, schon gegenüber der Presse geäußert hat, mache ich es schnell.

Dieser Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen drei Dinge, erstens die Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Es sollen also frühzeitig und vorbeugend Maßnahmen für systemrelevante Banken ergriffen werden können, die in Schieflage geraten sind, und zwar mit dem Ziel, dass die Last solcher Situationen nicht vom Steuerzahler zu tragen ist. Ich erspare mir hier jetzt die Details. Für Nachfragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Die zweite wesentliche Säule dieses Gesetzentwurfes ist die Abschirmung vor Risiken aus spekulativen Geschäften. Einlagenkreditinstitute dürfen bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte nicht mehr zugleich das Einlagen- und das Eigengeschäft betreiben. Es geht also darum, riskante Geschäfte vom Kundengeschäft abzuschirmen, so die Solvenz der Institute zu stärken und ebenfalls zur Stabilität der Finanzmärkte beizutragen. Im Wesentlichen folgt die Bundesregierung hiermit den Erkenntnissen und Empfehlungen des sogenannten Liikanen-Berichts. Wir setzen - auch hierbei wieder vorreiterhaft - parallel zu Frankreich, wie es kürzlich beim deutsch-französischen Treffen vereinbart worden war, jetzt diesen Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen national um, und zwar in Erwartung späterer europäischer Regelungen.

Der dritte Bereich ist die Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement. Die Verletzung wesentlicher Risikomanagementpflichten soll bestraft werden, wenn in der Folge das Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet ist oder auch bei Versicherungen die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet ist. Missmanagement wird also sanktioniert. Auch das - das hoffen wir, und davon sind wir überzeugt - wird zur Vermeidung künftiger Krisen beitragen. Die Bundesregierung verfolgt also entschlossen ihre Ziele bei der Regulierung der Finanzmärkte. Mit spekulativen Tätigkeiten verbundene Risiken sollen gemindert, die Finanzstabilität bewahrt und die Wirtschaft effizient finanziert werden.

Dann ging es um einen Gesetzentwurf, der sich an das gescheiterte Jahressteuergesetz 2013 anschließt. Sie kennen den Hintergrund: Es ist notwendig, einzelne der Maßnahmen, die in diesem Jahressteuergesetz vorgesehen waren, nun zwingend gesetzgeberisch umzusetzen. Genau das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. So wird etwa die EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt. Sie ermöglicht Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eine effizientere Zusammenarbeit. Sie ermöglicht auch Auskunftsersuchen nach dem sogenannten OECD-Standard, also die bekannten Gruppenanfragen.

Zweitens gilt es, Steuerumgehungen und Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich zu verhindern. Solche Steuerumgehungen geschehen mittels sogenannter "Gold-Finger-Modelle". Dabei wird durch Ausnutzung des negativen Progressionsvorbehalts der Steuersatz bis auf null reduziert. Es gilt also, dagegen vorzugehen.

Bei einem wichtigen anderen Punkt, der umgesetzt werden musste und jetzt auch durch die Bundesregierung umgesetzt wird, geht es um die Wettbewerbsgleichheit bei Geschäftsautos, auch Dienstwagen genannt. Es geht dabei vor allem um Elektro-, Hybridelektro- und Brennstoffzellenautos. Bei der Versteuerung der privaten Nutzung solcher Geschäftsautos soll künftig durch Herausrechnen der besonders teuren Batterie der Nachteil gegenüber den Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen werden. Damit - davon sind wir überzeugt - lässt sich die Verbreitung umweltfreundlicher Geschäftsautos fördern.

Aus all diesen Gründen hat das Bundeskabinett heute die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie und zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen.

Die Energieeinsparung bei Gebäuden, vor allem bei Neubauten, hat heute eine erhebliche Rolle im Bundeskabinett gespielt, wie sie auch eine erhebliche Rolle bei der gesamten Energiewende spielt. Es ist ein Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und eine Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen worden. Ich will es auch hierbei kurz machen. Im Wesentlichen beinhaltet diese Novelle Folgendes: Bei Neubauten werden 2014 und 2016 der zulässige Jahresprimärenergiebedarf um jeweils 12,5 Prozent und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um jeweils 10 Prozent gesenkt. Dies betrifft Neubauten; das wiederhole ich. Wir haben davon abgesehen, die Anforderungen im Gebäudebestand zu verschärfen. Dabei setzt die Bundesregierung eben nicht auf das Ordnungsrecht, sondern auf Anreize. In Immobilienanzeigen wird künftig angegeben werden müssen, wie die energetischen Kennwerte der Immobilie sind. Auch muss der Energieausweis dem Käufer oder dem neuen Mieter übergeben werden. Es wird auch ein Stichprobenkontrollsystem für die Energieausweise und für die Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen geben, aber es wird kein Betretungsrecht für Wohnungen in diesem Zusammenhang geben.

Der letzte Punkt im Kabinett war die Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen auf dem Getränkemarkt von einst über 70 Prozent auf mittlerweile unter 50 Prozent zurückgegangen ist. Das hat auch mit verwirrender Etikettierung zu tun, und daran soll sich etwas ändern. Verkaufsstellen müssen künftig klar und eindeutig darauf hinweisen, ob es sich um Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackungen handelt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Es handelt sich um einen Verordnungsentwurf des BMU. Damit können Verbraucher leichter entscheiden und leichter und bewusster ihre Kaufentscheidung nach ihren jeweils eigenen ökologischen Ansprüchen fällen. Das Ziel ist natürlich, den Anteil der Getränke in Mehrwegverpackungen zu steigern. Sie haben gegenüber den meisten Einweggetränkeverpackungen eindeutige ökologische Vorteile. Im Übrigen leisten sie einen Beitrag zur Vermeidung von Abfall. Damit sich der Handel auf diese Umstellung vorbereiten kann, ist eine Übergangsfrist von neun Monaten vorgesehen; mehr Details vom Bundesumweltministerium.

Frage: Herr Seibert, es ist bekannt, dass die Bundeskanzlerin und die Bildungsministerin ein besonderes Vertrauensverhältnis zueinander haben. Ist die Bundeskanzlerin durch den Fall Schavan belastet, oder würde sie belastet werden, wenn sie an Frau Schavan im Amt der Bildungsministerin festhielte?

StS Seibert: Vielen Dank für die Frage. Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Fakultätsrats der Universität Düsseldorf zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung versteht, dass Frau Schavan jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und Klage gegen diese Entscheidung erheben will. Damit wird dann ein geordnetes rechtliches Verfahren beginnen.

Ministerin Schavan ist derzeit im Zusammenhang mit dem deutsch-südafrikanischen Wissenschaftsjahr auf einer Dienstreise in Südafrika. Schon aus Respekt vor unseren südafrikanischen Partnern und den gemeinsamen wichtigen Projekten wird die Ministerin dieser Reise ganz wie geplant fortsetzen. Die Bundeskanzlerin steht mit der Ministerin in gutem Kontakt. Sie schätzt ihre Leistung als Ministerin außerordentlich. Sie hat volles Vertrauen in sie. Nach der Rückkehr der Ministerin nach Deutschland wird Gelegenheit dafür sein, in Ruhe miteinander zu reden. Sicherlich wird die Ministerin dann auch erneut und ausführlicher Stellung nehmen, als das aus dem Ausland möglich und angebracht ist. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn ich mich bis dahin nicht weiter äußern werde.

Frage: Ich würde es dennoch gerne einmal versuchen und habe zwei Fragen, Herr Seibert: Hat denn die Entscheidung des Fakultätsrats heute in irgendeiner Weise im Kabinett eine Rolle gespielt? Hat man darüber gesprochen, vor oder nach dem Beginn beziehungsweise dem Ende dieser Sitzung? Ganz schlicht gefragt: Warum hält denn die Bundeskanzlerin an Frau Schavan fest? Man könnte das Amt ja auch ruhen lassen oder sich ähnliche Lösungen vorstellen.

StS Seibert: Der Fall der Bundesbildungsministerin und die Auseinandersetzung um ihre Promotion hat in der Sitzung des Bundeskabinetts keine Rolle gespielt. Ansonsten habe ich Ihnen das gesagt, was ich heute und auch in Abwesenheit der Ministerin zu sagen habe.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und dann eine Zusatzfrage an das Bildungsministerium. Herr Seibert, hat die Kanzlerin noch gestern Abend oder heute Vormittag mit Frau Schavan telefoniert?

StS Seibert: Ich habe gesagt: Die Bundeskanzlerin steht mit der Ministerin in gutem Kontakt.

Zusatzfrage: Dann an das Bildungsministerium: Herr Mishra, können Sie genau sagen, wann Frau Schavan von ihrer Dienstreise wiederkommen wird?

Dr. Mishra: Geplant ist, dass sie am Freitag wiederkommen wird.

Zusatzfrage: Ja, aber normalerweise fliegt man aus Südafrika über Nacht. Wird sie also Freitagmorgen wieder da sein? Wann wird sie nach der Planung wieder da sein, nachmittags oder morgens?

Dr. Mishra: Dazu kann ich Ihnen jetzt keine Angaben machen. Das kann ich aber gerne nachreichen.

Zusatzfrage: Zweite innerliche Frage: Ist es denn aus Sicht des Bildungsministeriums noch möglich, dass Frau Schavan auch ohne Doktortitel ein Vorbild für die Wissenschaft ist?

Dr. Mishra: Auch ich kann nur sagen: Die Ministerin hat heute eine Erklärung abgegeben. Sie hat angekündigt, dass sie gegen die Entscheidung des Fakultätsrats der Universität Düsseldorf klagen wird. Insofern ist die Frage, die Sie stellen, im Moment sozusagen gar nicht akut.

Zusatzfrage: Akut ist sie natürlich schon. Man kann ja auch an das Ministerium an sich die Frage stellen, ohne dass man Frau Schavan jetzt dazu bemühen muss, ob, wenn der Spitze des Ministeriums der Doktortitel entzogen wird, es dann noch möglich ist, dass die Spitze des Ministeriums sozusagen ein Vorbild für die Wissenschaft ist. Diese Frage könnte man ja schon noch beantworten.

Dr. Mishra: Es ist ja juristisch so, dass der Doktortitel bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung verbleibt. Insofern sprechen Sie über ein "Was wäre, wenn".

Frage: Herr Seibert, ist es vorstellbar, dass die Ministerin, die ja jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen will, wie Sie sagen, solange im Amt bleibt, bis das Urteil in dieser Sache gesprochen ist?

StS Seibert: Ich habe Ihnen dargestellt, dass die Bundesregierung gut verstehen kann, dass die Ministerin ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt ausschöpfen will und dass sie gegen diese Entscheidung Klage erheben will. Damit wird es ein geordnetes rechtliches Verfahren geben. Ich habe Ihnen ansonsten das gesagt, was ich heute für die Bundesregierung zu sagen habe: Die Bundeskanzlerin hat Vertrauen zur Ministerin und schätzt ihre Leistungen außerordentlich. Nach der Rückkehr der Ministerin wird über alles in Ruhe zu reden sein.

Zusatzfrage: Heißt das also, die Messlatte ist nicht der Ausgang des rechtlichen Verfahrens, sondern das ruhige Gespräch unter vier Augen nach der Rückkehr der Ministerin?

StS Seibert: Ich habe hier nicht von Messlatten gesprochen. Aber es erscheint mir auch verständlich, dass, während die Ministerin im Ausland ist, ich es bei dieser Stellungnahme belasse. Alles Weitere - auch an Stellungnahmen der Ministerin - wird dann abzugeben sein, wenn sie wieder in Deutschland ist.

Zusatzfrage: Ist es unüblich, als Gast im Ausland Stellungnahmen zu seiner politischen Zukunft abzugeben?

StS Seibert: Ob das unüblich ist oder nicht, kann jeder von Ihnen, der schon seit vielen Jahren die Politik journalistisch verfolgt, für sich selbst beantworten. Mir erscheint es angebracht, jetzt das für die Bundesregierung zu sagen, was ich gesagt habe. Die Reise der Ministerin wird wie geplant fortgesetzt. Es ist eine wichtige fachliche Reise. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland wird Gelegenheit zum Gespräch und sicherlich auch zur Stellungnahme sein.

Frage: Herr Mishra, Herr Seibert hatte die Erwartung geäußert, dass sich die Ministerin, wenn sie zurück ist, der Öffentlichkeit stellen und sich ausführlicher äußern wird. Wird die Ministerin dieser Aufforderung nachkommen?

Dr. Mishra: Dass das eine Aufforderung ist, ist, glaube ich, eine Interpretation von Ihnen. Sie hat ja heute gesagt, und dafür bitte ich eben von dieser Stelle aus auch noch einmal um Verständnis, dass sie heute keine weitere Stellungnahme abgeben wird.

Zusatzfrage: Herr Seibert meinte, sie werde sich dann sicherlich ausführlicher äußern, wenn sie hier sein wird. Wird das so sein?

Dr. Mishra: Ich habe dazu keinen Termin zu vermelden. Aber klar ist doch, dass sie gesagt hat, dass sie sich heute nicht weiter äußern wird. Damit ist sozusagen die Möglichkeit für alles Weitere gegeben.

Zusatzfrage: Herr Seibert, da die Bundesminister auf Vorschlag der Kanzlerin ernannt und auch entlassen werden, gibt es ja Kriterien für die Auswahl des Personals. Kann jemand Minister für den Bereich Bildung und Wissenschaft sein, der eine Doktorarbeit gefälscht hat?

StS Seibert: Ich gebe jetzt keine weitere Stellungnahme über das hinaus ab, was ich für die Bundesregierung gesagt habe. Ich glaube, darin ist für heute alles enthalten.

Frage: Ich hätte auch eine terminliche Frage an Mishra: Wann die Ministerin am Freitag wiederkommen wird, haben Sie gesagt, werden Sie noch klären. Die andere Frage ist: Wird sie denn direkt am Freitag oder direkt nach ihrer Rückkehr politische Gespräche in Berlin aufnehmen?

Dr. Mishra: Was meinen Sie jetzt mit "politischen Gesprächen"?

Zusatz: Ich meine das, was Herr Seibert gesagt hat, also Gespräche mit der Kanzlerin, Gespräche mit Fraktionschefs oder Gespräche mit ihrer Umgebung.

Dr. Mishra: Das hängt jetzt mit dem Zeitplan zusammen. Das kann ich, wie gesagt, gerne nachreichen.

Frage: Herr Seibert, ich habe hier von Ihnen gehört, dass Sie gesagt haben, jetzt sei der Weg frei für ein geordnetes rechtliches Verfahren. Ist darin auch eine versteckte Bewertung dessen enthalten, was die Universität Düsseldorf gemacht hat? Auch das geht ja nach Recht und Gesetz.

StS Seibert: Nein, das bewerte ich nicht. Ich habe von einem geordneten rechtlichen Verfahren gesprochen, weil dann ein Gericht eingeschaltet wird. Bisher gab es ein Verfahren in der Autonomie der Wissenschaft, wie es auch richtig sein soll.

Frage: Mishra, ich will nur noch einmal sichergehen, was das angeht, was Frau Schavan heute in Südafrika gesagt hat. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann hat sie sich ja nur zu der Entscheidung der Universität Düsseldorf von gestern und zu ihrer juristischen Reaktion darauf geäußert. Sie hat die Frage, ob sie weiterhin Ministerin bleiben wird und wie lange sie das womöglich beabsichtigt, jedenfalls nicht explizit beantwortet. Können Sie dazu etwas sagen?

Dr. Mishra: Ich kann nur auf das Statement verweisen, das sie abgegeben hat.

Zusatzfrage: Heißt das, die Frage nach ihrem Verbleib an der Spitze des Ministeriums lässt sie offen?

Dr. Mishra: Das ist Ihre Interpretation. Sie hat eine klare Aussage gemacht, die Ihnen auch vorliegt. Die hat sie heute in Wort, Bild und Ton gemacht. Die steht, und die ist klar.

Frage: Eine protokollarische Verständnisfrage: Bleibt die korrekte Anrede der Ministerin in den nächsten Tagen aber "Frau Schavan"?

Dr. Mishra: Ich habe ja versucht, das zu erklären. Es ist so, dass es sich darum handelt, dass eine Entscheidung sozusagen rechtskräftig werden muss. In dem Moment, in dem gegen eine Entscheidung geklagt wird, wird die Wirkung aufgeschoben. Das heißt, insofern bleibt alles beim Alten.

Frage: Ich erinnere mich gerade daran, dass Herr zu Guttenberg seinerzeit bis zur Klärung oder bis zur dann erfolgten Aberkennung meines Erachtens freiwillig auf die Anrede verzichten wollte. Hat die Ministerin so etwas nicht vor?

Dr. Mishra: Das ist mir nicht bekannt.

Frage: Herr Mishra, bisher war es ja so, dass Ihre Ministerin immer gesagt hat, sie wolle sich dazu nicht äußern, sondern das den Gremien der Universität und einem geordneten Verfahren überlassen. Jetzt haben die Gremien der Universität gesprochen und das Verfahren aus ihrer Sicht ordentlich abgeschlossen. Jetzt hat Ihre Ministerin gesagt, sie wolle das rechtliche Verfahren abwarten und den Rechtsweg beschreiten. Auch heute hat sie aus Südafrika, wenn ich das richtig mitbekommen habe, unter Verweis auf ein laufendes rechtliche Verfahren gesagt, sie werde sich dazu nicht weiter äußern. Zugleich hat der Regierungssprecher gesagt, man gehe davon aus, dass sie hier auch noch einmal erneut und ausführlich Stellung nehmen werde. "Erneut" kann es nicht heißen, denn bisher hat sie ja noch nicht ausführlich dazu Stellung genommen. Darin sehe ich einen gewissen Widerspruch. Können Sie den auflösen? Plant die Ministerin nun, ausführlicher öffentlich Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, oder wartet sie auch hier das geordnete rechtliche Verfahren ab, das dann ja bis weit in den Herbst oder noch weiter laufen könnte? Wird sie zu den Vorwürfen gegen sie als Person, die ja sehr erheblich sind, schweigen?

Dr. Mishra: Ich habe ihrem Statement von heute nichts hinzuzufügen. Ich kann vielleicht noch als Ergänzung darauf verweisen, dass es ja eine Erklärung des Anwalts von gestern Abend gibt, in der ein paar Punkte sozusagen noch einmal ausführlicher beschrieben und genannt werden, um die es auch in einem anstehenden Verfahren gehen wird. Aber das ist, wie gesagt, das, was ich Ihnen heute sagen kann.

Zusatzfrage: Jetzt gibt es aber einen Widerspruch zwischen dem, was Ihre Ministerin in Südafrika gesagt hat, und dem, was uns der Regierungssprecher nahegelegt hat. Der Regierungssprecher legt uns nahe, dass Frau Schavan nach ihrer Rückkehr ausführlich zu diesen Dingen Stellung nehmen werde. Ihre Ministerin hat in Südafrika gesagt, das sei ein laufendes Verfahren, zu dem sie dann offenbar keine Stellung nehmen werde. Was haben wir denn jetzt zu erwarten?

StS Seibert: Vielleicht können wir das anhand des Wortlauts auflösen. Die Ministerin hat in Johannesburg gesagt: Mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich heute keine weitere Stellungnahme abgeben werde. - Darin sehe ich keinen Gegensatz zu dem, was ich hier für die Bundesregierung gesagt habe.

Zusatz: Die juristische Auseinandersetzung gilt ja nicht nur für heute. Deswegen sehe ich darin durchaus einen Gegensatz, weil die juristische Auseinandersetzung ja wohl kaum bis Freitag abgeschlossen sein wird, Herr Seibert!

StS Seibert: Ich kann mich nur an den Wortlaut der Ministerin halten. Sie sagt, dass sie mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung heute keine weitere Äußerung abgeben wird. Das ist die Äußerung aus Johannesburg. Die steht. Darin sehe ich keinen Widerspruch zu dem, was ich hier für die Bundesregierung gesagt habe.

Frage: Ich habe eine Lernfrage zu dem jetzt anstehenden Verfahren, Herr Mishra. Können Sie uns sagen, was nun genau in diesem Verfahren geprüft wird? Die Opposition sagt heute - ich glaube, es war Herr Trittin -, dass es in solchen Verfahren - er verweist auf ähnliche Fälle - vor allem um Formfehler gehe, die der Fakultätsrat dann prüft, dass aber die Grundsatzentscheidung in der Regel nicht angetastet werde. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Dr. Mishra: Auch dazu kann ich Ihnen nach heutigem Stand nichts sagen. Ich bin sozusagen nicht der Anwalt. Ich weiß auch nicht genau, auf welche Äußerungen Sie sich beziehen. Aber in dieser Hinsicht können wir heute vielleicht noch einmal telefonieren.

Frage: Herr Seibert, ich kann mich nicht erinnern - vielleicht wissen Sie es -, ob es in der Vergangenheit jemals den Fall gegeben hat, dass ein Bundesminister den Weg eines rechtlichen Verfahrens beschritten hat. Hat das einen Einfluss auf die Arbeit der Ministerin und im Kabinett?

StS Seibert: Ich weiß jetzt nicht ganz, was Sie von mir hören wollen.

Zusatzfrage: Hat ein Minister vorher schon einmal den Klageweg beschritten, während er im Amt war?

StS Seibert: Ich lasse meinem Gedächtnis da gerne nachhelfen. Da war ich noch nicht dabei, aber das mag so gewesen sein. - Ich glaube, die Kollegen können helfen.

Vorsitzender Freitag: Da das Mikrofon nicht an war, sage ich für die, die in den Redaktionen zuhören: Der Name, der hier fiel, war Lambsdorff.

Frage: Herr Mishra, ich habe noch zwei Fragen, was den zeitlichen Ablauf betrifft. Können Sie uns sagen, wann die Ministerin plant, eine Klage einzureichen? Ich vermute, sie wird das bei irgendeinem Verwaltungsgericht tun, und weiß nicht genau, bei welchem.

Man bekommt ja von Ihrem Ministerium wunderbarerweise den Wochenplan der Ministerin zugeschickt. Gibt es Termine? Können Sie sagen, dass die Ministerin jetzt sozusagen bestimmte Zeiten für diesen Fall blockt, oder gibt es business as usual?

Dr. Mishra: Ich kann Ihnen von geblockten Zeiten nichts berichten.

Die erste Frage bezog sich auf den Zeitraum und die Modalität. Ich kann jetzt erst einmal nur darauf verweisen - - -

Zuruf: Sie hat ja, glaube ich, vier Wochen Zeit, bis die Klage spätestens eingereicht sein muss.

Dr. Mishra: Ja, genau.

StS Seibert: Die Klage wird beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. So ist es der Mitteilung des Anwalts zu entnehmen.

Frage: Ich habe noch eine Bitte an Herrn Mishra. Mishra, wir erleben es ja immer wieder, dass mithilfe der modernen Kommunikationsmittel zwischen dem Ministerium und Ihnen recht schnell festgestellt werden kann, wann die Ministerin nach Deutschland zurückkommen wird. Wären Sie vielleicht so nett, das noch im Verlauf der Regierungspressekonferenz zu klären? Weil sich daraus möglicherweise neue Fragen ergeben würden, würde ich jetzt danach fragen, falls das möglich wäre.

Dr. Mishra: Was ich Ihnen sagen kann - obwohl ich nicht weiß, ob ich das im Moment mit einer Uhrzeit versehen kann -, ist, dass das für den Abend geplant war.

Zusatzfrage: Freitagabend?

Dr. Mishra: Ja, genau. Das weiß ich. Ich habe nur im Moment keine Uhrzeit parat.

Frage: Die Ministerin war ja jetzt in Südafrika. Sie wusste, dass die Entscheidung des Fakultätsrats nun an dem Termin anstehen würde, an dem sie diese Reise geplant hat, deren Bedeutung sich mir noch nicht ganz erschlossen hat, aber das mag an mir liegen. Wann hat sie denn die Kanzlei Redeker beauftragt, im Falle X ihre Verteidigung zu übernehmen? Das hat sie ja wahrscheinlich nicht von Südafrika aus gemacht.

Herr Seibert, was heißt "in gutem Kontakt"? Das kann ja per SMS sein - wir wissen, dass die Kanzlerin das sehr gut beherrscht -, das kann telefonisch sein, das kann theoretisch auch per Fax sein. Was heißt also "in gutem Kontakt"? Für so eine Frage ist es ja nicht ganz unwesentlich, wie man sich ausgetauscht hat.

Dr. Mishra: Das Thema Anwalt gehört zu den Punkten, die sozusagen das Verfahren betreffen und zu denen ich Ihnen deshalb auch keine Auskunft geben kann.

Zusatzfrage GOFFART: Dann Frage ich andersherum: Hat sie von Südafrika aus nach Mitteilung der Tatsache, dass der Titel aberkannt worden ist, das Anwaltsbüro beauftragt oder das, was viel näher liegt, doch wahrscheinlich schon wesentlich vorher vorbereitet, nämlich in Kenntnis des Termins und der möglichen Entscheidung?

Dr. Mishra: Dazu kann ich Ihnen, wie gesagt, nicht mehr sagen. Ich möchte aber noch einmal einen Punkt darstellen, nämlich dass gestern sozusagen nicht klar war, um was für eine Art von Termin es sich handelt, also ob es eine Entscheidung gibt, wie diese Entscheidung ausfällt usw. Es ist also nicht so, als wenn das, was gestern passiert ist, irgendwie von vornherein klar gewesen wäre.

StS Seibert: "In gutem Kontakt" heißt "in gutem Kontakt". Mögliche Kommunikationsmittel haben Sie genannt. Wir geben über die regierungsinterne Kommunikation der Bundeskanzlerin grundsätzlich keine detaillierte Auskunft.

Zusatzfrage: Nach Inhalten habe ich ja gar nicht zu fragen gewagt, aber die Frage ist, wie man miteinander kommuniziert.

StS Seibert: "In gutem Kontakt" heißt "in gutem Kontakt". Das setzt eine gewisse Vertraulichkeiten eine gewisse Intensität dieses Kontakts voraus.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zum Verfahren an das Forschungsministerium. Ich hätte gerne eine Einschätzung dazu gehört, wie lange das Verfahren in etwa dauern könnte. Rechnen Sie damit, dass es sich um Tage, Wochen oder Monate handelt? Wird es auf jeden Fall vor der Bundestagswahl ein Urteil geben?

Dr. Mishra: In einer solchen Frage ist wahrscheinlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf der richtige Ansprechpartner.

Zusatzfrage: Das hängt ja auch ein bisschen damit zusammen, was für eine Strategie Ihrer Ministerin vor Gericht verfolgen wird. Deswegen stelle ich noch einmal die Frage, und darauf zielt sie eigentlich ab: Wird es eine Entscheidung vor der Bundestagswahl geben oder nicht?

Dr. Mishra: Es handelt sich ja, wie gesagt, um ein gerichtliches Verfahren. Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens hängt sozusagen von der Arbeit des Gerichts ab, an dem es anhängig ist.

Zusatzfrage: Darf ich die Frage, ob es Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gibt, dann kurz an das Justizministerium weitergeben? Können Sie dazu irgendetwas sagen?

Zimmermann: Es tut mir leid, dass auch ich jetzt nicht mehr Klarheit in die Frage bringen kann, wie lange das Verwaltungsverfahren dauern wird. Das steht in den Sternen beziehungsweise ich habe jetzt keine konkreten Informationen darüber vorliegen, wie lange ein solches Verfahren im Durchschnitt dauert.

Frage: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage. Resultiert Ihre Aussage, Herr Seibert, dass die Ministerin nach Rückkehr erneut und ausführlich Stellung nehmen werde, auf einer Information, die die Ministerin Ihnen oder der Kanzlerin gegeben hat? Ist es nur eine Vermutung, dass das wohl so sein wird, oder ist das, wie ich vermute, eine Aufforderung?

StS Seibert: Das ist im Wortlaut genau so wahrzunehmen, wie ich es gesagt habe, und dann von Ihnen zu interpretieren.

Zusatzfrage: Was ist die Quelle dieser Information?

StS Seibert: Ich bin die Quelle dieser Information.

Frage: Herr Seibert, nachdem wir ja von dem guten Verhältnis zwischen der Kanzlerin und Frau Schavan wissen und nachdem mittlerweile auch klar ist, dass Frau Schavan am Freitagabend zurückkehren wird, gehe ich sicherlich recht in der Annahme, dass Frau Merkel ein persönliches Gespräch mit Frau Schavan suchen wird. Gibt es dafür schon einen Termin? Hat man im Rahmen der guten Kontakte, die zwischen Frau Schavan und der Bundeskanzlerin herrschten, schon einen Termin vereinbart, an dem man sich zusammensetzen wird?

StS Seibert: Ein solcher Termin wird sich immer finden, wenn es nötig ist. Die Bundeskanzlerin wird Donnerstag und Freitag in Brüssel sein. Die Rückkehr aus Brüssel ist noch nicht ganz bestimmbar, wie immer bei Europäischen Räten. Termine ergeben sich.

Zusatzfrage: Eher kurzfristig?

StS Seibert: Das liegt an Europäischen Räten, die eine gewisse Dynamik haben können.

Frage: Herr Seibert, jetzt sind wir aufgerufen, zu interpretieren. Verstehe ich es also richtig, dass die Kanzlerin heute kein klares Bekenntnis zum Verbleib der Bundesbildungsministerin bis zum Ende der Legislaturperiode abgibt? Heißt das im Umkehrschluss, dass das Gespräch, das dann folgen wird, ergebnisoffen sein wird?

StS Seibert: Ich habe nicht zum Interpretieren aufgerufen. Ich habe lediglich gesagt, dass ich am Interpretieren nicht teilnehmen werde. Das, was ich für die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin gesagt habe, habe ich gesagt, und ich denke, das steht ziemlich klar für sich.

Frage: Ich möchte auch vermeiden, dass ich nun den falschen Schluss aus Ihren Äußerungen ziehe. Insofern würde ich Sie noch einmal um Nachhilfe bitten. Wenn Sie jetzt also sagen, nach Rückkehr werde es eine ausführliche Stellungnahme der Ministerin geben, dann frage ich Sie: Haben Sie selbst mit der Ministerin gesprochen, oder ist das am Ende Ausfluss des Gesprächs zwischen der Kanzlerin und der Ministerin, was Sie jetzt gemäß Ihrer Aufgabe der Öffentlichkeit weitergeben?

StS Seibert: Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was ich jetzt hier gesagt habe. Auch ansonsten werde ich hier jetzt nicht in die Satz- und Wortexegese meiner eigenen Äußerungen gehen. Ich glaube, es ist klar geworden, dass die Haltung gegenüber der Ministerin von großem Respekt für ihre fachliche Leistung geprägt ist, dass es volles Vertrauen zu ihr gibt, dass der Auslandsaufenthalt der Ministerin - dienstlich begründet, wie er es ist - auch wie geplant fortgesetzt werden soll und dass sich die Ministern während eines Auslandsaufenthaltes, wie sie es heute Morgen auch getan hat, natürlich nur sehr begrenzt äußern wird. Alles Weitere werden wir nach der Rückkehr sehen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben eingangs gesagt, die Kanzlerin habe Verständnis dafür, dass die Ministerin jetzt rechtliche Schritte einleitet. Hätte die Kanzlerin auch Verständnis dafür, wenn sich die Ministerin aufgrund des laufenden Verfahrens nicht ausführlich dazu äußern möchte?

StS Seibert: Das ist eine hypothetische Frage. Ich habe Ihnen gesagt, wofür die Kanzlerin Verständnis hat.

Angeli: In Ergänzung dessen, was ich Ihnen am Montag bezüglich der Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen gesagt habe, möchte ich Ihnen noch ein paar Informationen bezüglich Zielrichtung, Prozess und Zeitplan der Gesamtevaluation geben.

Die Gesamtevaluation ist im Herbst 2009 zusammen mit dem Bundesfinanzministerium als vierjähriges Forschungsprojekt gestartet worden und wird 2013, also in diesem Jahr, abgeschlossen. Sie untersucht das Zusammenwirken der 13 zentralen familienbezogenen Leistungen im Hinblick auf fünf familienpolitische Ziele. Das ist einmal die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Wahlfreiheit, die gute Entwicklung von Kindern, die wirtschaftliche Stabilität von Familien und der Nachteilsausgleich sowie die Ermöglichung von Kinderwünschen.

Ich habe Ihnen am Montag schon gesagt, dass es 12 Teilstudien beziehungsweise Module gibt, aus denen sich die Gesamtevaluation zusammensetzt. Zwei sind schon veröffentlicht und sind auf unserer Internetseite abrufbar.

Es handelt sich zum einen um eine Akzeptanzanalyse mit der Fragestellung: Welche Leistungen sind in der Bevölkerung bekannt? Wie werden sie bewertet und angenommen? Welche Prioritäten setzen Familien bei der Förderung von Kindern und der Alterssicherung?

Die zweite Studie, die schon veröffentlicht ist, ist die Schnittstellenanalyse. Da geht es darum, welche Schnittstellen zwischen Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in Bezug auf Familien bestehen.

Wir werden in den nächsten Tagen zwei weitere Teilstudien veröffentlichen können. Dabei handelt es sich einmal um eine Studie zum Kindergeld. Wie wirkt das Kindergeld auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Geburtenrate? Die zweite Studie bezieht sich die Kinderbetreuungsstudie. Wie wirkt die öffentlich geförderte Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Geburtenrate?

Noch im Februar wird eine fünfte Teilstudie veröffentlicht werden können. Das ist der zweite Teil der Akzeptanzanalyse. Die weiteren Studien werden im Laufe des Jahres veröffentlicht werden. Wir liegen damit voll im Zeitplan. Wir werden damit im Frühsommer dieses Jahres in der Lage sein, wesentliche Ergebnisse vorzulegen und auch die politischen Schlüsse daraus zu ziehen. Alle Teilstudien sind auf unserer Internetseite abrufbar, sobald sie veröffentlicht werden. Das finden Sie unter www.bmfsfj.bund.de.

Frage: Herr Seibert, soweit ich weiß, sollte auf der Tagesordnung des Kabinetts ein Gesetz stehen, dessen Titel so kompliziert klingt, dass ich ihn schon vergessen habe. Ich glaube, sinngemäß war der Titel "Übertragung von Aufgaben der Länder auf den Bund nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes". Können Sie sagen, ob das wie geplant gebilligt wurde?

StS Seibert: Ich suche unter den nicht weniger als 26 Tagesordnungspunkten, die ohne Aussprache beschlossen wurden; das Kabinett war heute ausgesprochen fleißig. Es gab den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes.

Zusatz: Nein, das meinte ich nicht.

StS Seibert: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund?

Zusatz: Genau das meinte ich. Ich will das nicht so lang ziehen. Ich wollte nur wissen, ob es im Kabinett behandelt wurde.

StS Seibert: Es ist vom Kabinett beschlossen worden.

Frage: Auch eine Wissensfrage: War das Thema Postgesetz-Novelle heute auf der Tagesordnung?

Dr. Hoch: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Kabinettsbefassung heute nicht erfolgt ist, aber noch für Februar angestrebt wird.

Frage: Eine Frage an Herrn Paris zum Einsatz in Mali. Ihr Minister hat gestern angekündigt, 40 Sanitätssoldaten nach Mali zu schicken, die ein Feldlazarett aufbauen sollen. Ist schon klar, wo das sein wird und ob die Sanitäter Teil der geplanten EU-Mission sind?

Paris: Gestern gab es in Brüssel eine sogenannte Truppenstellerkonferenz. Diese findet regelmäßig statt, wenn es um solche Einsätze der Europäischen Union geht. Die gestrige Sitzung auf der Brüsseler Arbeitsebene hat das Treffen der Außenminister am 12. Februar vorbereitet.

Dort haben wir für die Ausbildungsmission Mali rund 40 Pionierausbilder eingemeldet. Wir haben ebenso rund 40 Sanitätssoldaten eingemeldet, die in Mali ein sogenanntes Feldlazarett betreiben werden. Sie fallen also unter diese Ausbildungsmission. Jetzt nimmt das mit den Beschlüssen in der kommenden Woche seinen weiteren Gang. Dann wird das Thema in Deutschland noch einmal wegen der Mandatierungspflicht, die damit verbunden ist, behandelt werden.

Eine Entscheidung, wo das genau sein wird ist noch nicht getroffen. Diese Entscheidung fällt derjenige, der diese Mission führen wird. Das ist noch abzuwarten. Ich denke, dass wir in den nächsten Tagen ein Ergebnis haben werden.- So sieht es im Moment aus.

Zusatzfrage: Zwei kurze Nachfragen dazu. "Feldlazarett" hört sich so an, als wenn es im Feld sein könnte, also sozusagen in den Kampfgebieten.

Die zweite Frage. Gibt es schon einen Termin für eine Mandatsbefassung im Bundestag?

Paris: Den Begriff "Feldlazarett" habe ich jetzt gewählt, weil das für mich für die Allgemeinheit am verständlichsten klingt. Es ist eine Sanitätseinrichtung der sogenannten Role 2. Das beinhaltet gewisse medizinische Fähigkeiten, geht aber nicht an das heran, was wir beispielsweise in Afghanistan haben, was auf dem Niveau eines Kreiskrankenhauses liegt. Es ist also darunter. Trotzdem gewährt es ein hohes Maß an medizinischer Versorgungsmöglichkeit.

Schließen Sie nicht daraus, dass es, wenn es von mir "Feldlazarett" benannt wird, automatisch im Felde steht. Gehen Sie aber davon aus, dass es wahrscheinlich in der Gegend um Bamako zum Einsatz kommen wird. Der genaue Ort steht, wie gesagt, noch nicht fest.

Zur zweiten Frage: Der Mandatsfahrplan ist so, dass wir möchten, dass das Thema am 19. Februar im Kabinett behandelt wird, weil wir drei Tage später - das hängt mit entsprechenden gesetzlich verankerten Zuleitungsfristen zusammen - den Bundestag in Form der ersten Lesung erreichen möchten. Das wäre also der 22. Februar. In der Woche darauf werden sich die Ausschüsse damit befassen. In der darauffolgenden Woche - das müsste dann Ende Februar sein - finden die zweite und dritte Lesung statt, sodass wir zuversichtlich sind, dass der Deutsche Bundestag dem zustimmen wird und wir letztendlich Anfang März in die Mission mit dem Bundestagsmandat gehen werden.

Frage: Noch einmal zum Begriff "Feldlazarett". Wenn Sie "um Bamako" sagen - das ist ja von den Kriegskampfgebieten oder Krisengebieten, wie auch immer wir das bezeichnen wollen, im Norden 700, 800, 900 Kilometer und mehr entfernt -, wird es dort aus anderen Nationen diesen MedEvac-Transport zu diesem Role-2-Krankenhaus geben? Oder machen das die Deutschen auch? Bisher fliegen Transall-Maschinen ja ausschließlich bis nach Bamako.

Wird das Feldlazarett komplett unbewacht gelassen? Oder gibt es andere Nationen, die die Eigensicherung betreiben? Wie hat man sich das vorzustellen?

Paris: Jetzt sage ich auch einmal "Danke für die Frage", weil sie mir noch einmal die Möglichkeit gibt, das zu erklären.

Dieses Lazarett ist Teil der Ausbildungsmission. Das heißt, diejenigen, die dort primär behandelt werden, sind diejenigen, die sich an der Ausbildungsmission auch beteiligen, also sowohl die deutschen Soldaten als alle Soldaten der europäischen Mission. Diese Feldlazarette haben in der Regel immer eine sogenannte In-extremis-Komponente. Wenn also ein Notfall in der Nähe dieses Feldlazaretts aufträte, könnten in Extremfällen auch beispielsweise Einheimische behandelt werden.

Dieses Feldlazarett ist aber keines, das für etwaige Kampfhandlungen im Bereich des Nordens von Mali bereitgestellt wird, wo möglicherweise noch Franzosen oder insbesondere die Truppen der ECOWAS oder die malischen Truppen selbst tätig sein werden, sondern das ist ein Bestandteil der Ausbildungsmission, weil die Ausbildungsmission eine gewisse Zahl von Soldatinnen und Soldaten umfassen wird. Diese müssen natürlich auch eine medizinische Grundversorgung erfahren können. Das ist dieser Teil.

Wir haben das gestern in Brüssel angeboten. Andere Nationen haben dieses Angebot nicht unterbreitet. Das ist nicht unbedingt verwunderlich, weil wir als Bundeswehr über eine hohe Kapazität und auch Ausrüstung in diesem Bereich verfügen, das also auch gerne stellen. Es wird auch durch andere Länder die sogenannte "Force Protection" für diese Mission geben. Wer das sein wird, werden Sie nächste Woche erfahren. Das möchte ich heute nicht sagen. Wir machen es jedenfalls nicht.

Frage: Herr Paris, zu diesem Role 2. Das ist ja ein relativ abstraktes Ding. Kann man das etwas präzisieren? Wird es ein Luftlanderettungszentrum, ein Rettungszentrum luftlande-leicht sein? Die Frage ist: Ist schon etwas konkreter absehbar, was die Deutschen schicken wollen?

Treffen Informationen aus Brüssel zu, dass diese medizinische Einrichtung gemeinsam mit den Ungarn betrieben werden soll?

Dritte Frage. Sie haben nicht die Zertifizierung der Luftbetankung für die Franzosen erwähnt. Bleibt es dabei, dass es Teil des geplanten Mandatsentwurfs wird?

Paris: Ich fange mit der letzten Frage an. Wie genau dieses Mandat aussehen wird, was das Kabinett am 19. Februar beschließen wird, kann ich einfach heute schlichtweg noch nicht sagen. Das wird jetzt durch die beteiligten Häuser - in erster Linie Auswärtiges Amt, BMVg - vorbereitet.

In dieser Befassung werden einmal die Leistungen abgebildet werden, die wir für die Europäische Union stellen werden. Es soll auch die Komponente abgebildet werden, die es uns möglich machen wird, mit der entsprechenden Mandatierung die Luftbetankung für die französischen Flugzeuge vorzunehmen. Wir sind jetzt in der letzten Phase dieser sogenannten Zertifizierung, also der technischen Möglichkeit, durch deutsche Tankflugzeuge französische Flugzeuge - Klammer auf: Kampfflugzeuge - zu betanken. Das muss rechtlich einer Mandatierung unterliegen. Wie sich aber genau diese beiden Komplexe zueinander verhalten - ob in einem Mandat, in zwei Mandaten oder wie auch immer -, werden wir jetzt prüfen und klug überlegen.

Zweitens. Wir stellen für diese Role-2-Feldlazarettkomponente keinen strategischen Lufttransport. Das wird voraussichtlich eine andere Nation machen. Unsere Kapazitäten sind in unseren großen Einsätzen - Afghanistan/Kosovo - gebunden.

Zu der Frage, wie man sich das vorstellen muss: Es werden rund 40 deutsche Sanitätssoldaten sein, darunter wahrscheinlich fünf Ärzte und 15 Sanitäter. Der Rest ist entsprechendes Unterstützungspersonal. Wir werden dort ein gutes Maß an medizinischer Grundversorgung vorhalten können. Es ist richtig, dass sich meines Wissens sowohl Österreich als auch Ungarn und meiner Ansicht auch noch ein dritter Staat, der mir im Moment nicht einfällt, bereiterklärt haben, uns personell in einem begrüßenswerten Maß - ich spreche ungefähr von einem halben Dutzend - mit entsprechendem Sanitätspersonal/Arztpersonal zu unterstützen. Diese Komponente ist so, wie Sie sie kennen. Sie wird durch Container und Zelte abgebildet. Darüber verfügen wir. Das werden wir in das Land transportieren, aufbauen und so schnell wie möglich handlungsbereit sein.

Zusatzfrage: Sie sprechen von Prüfung, ob ein oder zwei Mandate und können nicht sagen, wie das Mandat in zwei Wochen aussehen wird. In den letzten Tagen haben wir ja erlebt, dass immer noch ein bisschen dazu kam. Ist das ein Trend, der sich fortsetzen könnte?

Paris: Die Frage ist mir heute schon einmal am Telefon gestellt worden. Da wurde ich gefragt, ob das eine Salami-Taktik sei. Ich habe gesagt: Es ist eine zeitliche Salami, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben, nachdem die Franzosen mit ihren Aktivitäten in Mali begonnen haben, sehr zügig entschieden, zwei Transall zu schicken, um die ECOWAS-Truppen der Nachbarländer bei der Verbringung in den Bereich Mali/Bamako zu unterstützen. - Sie haben jetzt gerade die Stirn gerunzelt; ich sage das jetzt einmal den Zuschauern und Zuhörern.

Das ist eine ziemlich schnelle Entscheidung gewesen. Eine Woche nach Beginn waren diese Flugzeuge vor Ort einsatzbereit.

Zweitens haben wir bereits im letzten Jahr, als das Thema Mali auch auf der europäischen Ebene diskutiert wurde, immer gesagt: Wenn es eine solche Ausbildungsmission gibt - das war weit vor den Aktivitäten der Franzosen -, dann sind wir grundsätzlich bereit, uns dort mit Ausbildern zu beteiligen.

Dieses haben wir gestern noch einmal bei der entsprechenden Truppenstellerkonferenz konkretisiert und haben gesagt: 40 Personen werden wir schicken. Gestern war auch der Zeitpunkt, wo im Zuge dieser Befassung für das Treffen der Außenminister nächste Woche, wo diese Mission abschließend beschlossen werden wird, darüber zu entscheiden war, ob es noch etwas Weiteres gibt, was für diese Mission erforderlich ist. Ich hatte versucht, Ihnen das gerade darzustellen. Aufgrund der Fähigkeiten und Möglichkeiten, die wir im Sanitätsbereich haben, haben wir gestern in der Sitzung angeboten, diese Sanitätskomponente in Form der Role 2 zu stellen. Deshalb ist es eher eine zeitliche Abfolge von Angeboten als eine immer schrittweise Abfolge im Sinne von "Wir tun noch ein bisschen mehr".

Die Betankung ist von den Franzosen sehr explizit erbeten worden. Sie wissen, dass dafür entsprechende Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dafür müssen wir auch eine rechtliche Voraussetzung in Form des Mandats erfüllen. Insofern hat alles seinen Zeitpunkt. Ich denke, so, wie wir uns jetzt in Sachen Hilfe für Mali, für die gedeihliche Entwicklung Malis aufgestellt haben, sind wir gut dabei und haben letztendlich rund 150 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.

Schäfer: Ich möchte das, was Herr Paris gerade gesagt hat, ausdrücklich für das Auswärtige Amt unterstreichen und hinzufügen: Niemand in der Bundesregierung - ich nehme an, auch niemand unter Ihnen - hat eine Kristallkugel, mit der er sicher voraussagen könnte, wie die Entwicklung in Mali oder sonst wo auf der Welt weitergingen. Insofern ist es völlig selbstverständlich, dass die Bundesregierung im Lichte der fortlaufenden Ereignisse die Art der Unterstützung dessen, was dort passiert, jederzeit überprüft. Aber es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte für Sie oder für uns, anzunehmen, dass über das hinaus, was derzeit entschieden wäre, bereits andere Dinge in Planung wären.

Die Bundesregierung hat sich in keiner Weise wegen dem zu verstecken, was in Mali und für Mali getan wird. Ich nenne nur ein paar Adjektive: Wir helfen logistisch, mit Ausbildung, mit Ausrüstung, wir helfen finanziell, humanitär und selbstverständlich auch bei der Suche nach einer politischen Lösung. Damit - davon sind wir fest überzeugt - ist Deutschland gemeinsam mit seinen Partner für eine hoffentlich bald vernünftige Lösung für Mali und im Kampf gegen den Terrorismus gut aufgestellt.

Zusatzfrage: Nachdem der Minister entschieden hat, dass neben Bamako auch Sévaré angeflogen wird, wird das voraussichtlich ausgeweitet? Wird jeder befreite Ort gegebenenfalls von der Bundeswehr angeflogen? Timbuktu, Gao, eventuell Kidal?

Paris: Der Minister hat gestern die Entscheidung getroffen, dass die hier eingesetzten (akustisch unverständlich) nicht nur Bamako anfliegen dürfen, sondern ab sofort auch den Flughafen Sévaré. Die Entscheidung ist getroffen. Punkt.

Frage: Herr Seibert, der französische Präsident hat gestern im EU-Parlament eine aktive Wechselkurspolitik gefordert und hat vor einem zu starken Euro gewarnt. Kann das nach dem EU-Vertrag beim EU-Rat auch beschlossen werden, wenn es dafür eine Einstimmigkeit im EU-Rat gibt? Wie steht Deutschland dazu? Wird das Gegenstand der Gespräche heute Abend in Paris sein?

StS Seibert: Zu dem Gespräch heute Abend in Paris: Ich will nichts ausschließen, aber ich nehme doch an, dass es sich ganz überwiegend mit der Vorbereitung des Europäischen Rates morgen - also mit dem Thema mehrjähriger Finanzrahmen für die EU 2014 bis 2020 - befassen wird.

Zum Stand des Euro: Es ist die Überzeugung der Bundesregierung, dass er im historischen Vergleich nicht überbewertet ist. Wir erleben eine jüngste Aufwertung des Euro. Das ist eine Gegenbewegung zu der massiven Abwertung, die der Euro im Zuge der Krise im Euroraum erfahren hat. Dass wir jetzt bei ungefähr 1,35 US-Dollar liegen, verdeutlicht, dass Vertrauen auf den internationalen Finanzmärkten in den Euroraum zurückkehrt. Das ist zunächst einmal keine so schlechte Sache.

Unsere grundsätzliche Überzeugung ist, dass Wechselkurse die ökonomischen Fundamentaldaten widerspiegeln sollen. Dazu sind flexible Wechselkurse am besten geeignet. Ich kann nur noch einmal daran erinnern, dass man sich im Rahmen von G8 und G20 jeweils darauf geeinigt hat, dass es sinnvoll ist, dass die Märkte die Wechselkurse bestimmen. Das ist in beiden Schlussdokumenten, zuletzt beim G20-Treffen, festgehalten worden.

Ein Gespräch darüber - ich habe gehört, dass Frankreich das zur Sprache bringen will - wird es sicherlich geben. Die Haltung der Bundesregierung ist so, wie ich sie beschrieben habe.

Wechselkurspolitik ist auch aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument, um Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Man erzielt damit eher kurzfristige Impulse, und zwar durch gezielte Abwertung oder Ähnliches. Eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit lässt sich dadurch nicht erreichen.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium. Wann, bei wem und mit welcher Zielsetzung wird Herr Friedrich in der Türkei den Fall Onur U. ansprechen?

Beyer-Pollok: Meinen Sie den Tatverdächtigen in Bezug auf die tödliche Prügelattacke auf dem Alexanderplatz?

Zusatz: Ja.

Beyer-Pollok: Der Name war mir nicht geläufig. - Bundesminister Friedrich hat angekündigt, den Fall bei seinem Gespräch mit seinem neuen türkischen Amtskollegen anzusprechen. Das Gespräch ist für morgen, also am Donnerstag, in Ankara geplant.

Der Minister hat im Vorfeld dieses Gesprächs heute Vormittag vor seiner Abreise in Istanbul bezugnehmend auf diesen Fall gesagt, dass man über Fragen der gegenseitigen Auslieferung von Tatverdächtigen sprechen will. Er hat gerade in dem Punkt auf die Problematik der doppelten Staatsbürgerschaften hingewiesen, die hier offenbar eine Rolle spielen.

Frage: Ich habe eine kurze Frage an den Regierungssprecher. Es gibt einen Bericht darüber, dass der US-Präsident und die Bundesregierung überlegen, ob der angedachte Besuch im Juni stattfinden könnte, also zum Jubiläum der Kennedy-Rede am Schöneberger Rathaus. Können Sie bestätigen, dass die Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung entsprechende Gespräche führt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu nur das sagen, was ich hier auch schon kürzlich gesagt habe: Die Bundeskanzlerin hat den US-Präsidenten in dem Glückwunschtelegramm nach seiner Wiederwahl eingeladen und geschrieben, dass es ihr eine Freude wäre, ihn bald wieder als Gast in Deutschland begrüßen zu können. Sobald sich ein Termin konkretisiert, werden wir den Medien natürlich auch Bescheid sagen. Jetzt hat sich die Kanzlerin zunächst einmal über den Besuch des Vizepräsidenten und ein langes und gutes Gespräch mit Joe Biden gefreut.

Zusatzfrage: Hielten Sie den 26. Juni aufgrund der symbolischen Bedeutung für ein gutes Datum für einen Besuch?

StS Seibert: Das ist auf jeden Fall ein Tag, der - Besuch oder kein Besuch - für uns im Zeichen des deutsch-amerikanischen Verhältnisses und der tiefen Freundschaft stehen wird.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zu den entführten Deutschen in Kolumbien. Gibt es da schon Details? Haben deutsche Stellen Kontakt mit den Entführern? Weiß man, woher die Deutschen kommen, was sie dort gemacht oder gesucht haben?

Schäfer: Wir müssen leider davon ausgehen, dass zwei deutsche Staatsangehörige in Kolumbien gegen ihren Willen festgehalten werden. Das Auswärtige Amt und der Krisenstab im Auswärtigen Amt sind um Aufklärung des Falls bemüht und stehen selbstverständlich mit allen relevanten Stellen - natürlich auch in Kolumbien - in engem Kontakt.

Bei den beiden Staatsangehörigen, über die wir hier sprechen, handelt es sich um zwei Rentner, die als Touristen in der Region unterwegs waren. Ich ergänze: Wir müssen davon ausgehen, dass sie schon eine ganze Zeit dort unterwegs sind und womöglich gegen ihren Willen festgehalten werden, denn sie werden bereits seit geraumer Zeit vermisst.

Über das hinaus, was ich Ihnen jetzt hier sage, kann ich nur um Verständnis dafür bitten, dass es angesichts der offensichtlich schwierigen Lage, in der wir uns da befinden, nicht angezeigt ist, alle Erkenntnisse und Informationen, die im Krisenstab des Auswärtigen Amtes vorliegen, der Öffentlichkeit mitzuteilen. Ich kann Ihnen auch über die Hintergründe der Tat keine weiteren Details mitteilen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 6. Februar 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/02/2013-02-06-regok.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2013