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PRESSEKONFERENZ/530: Regierungspressekonferenz vom 14. Dezember 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 17. Dezember 2012
Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2012

Themen: Transformationsprozess in Ägypten, künftiger Vorsitzender der Eurogruppe, Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, Forderung des Bundesinnenministers nach einer intensiveren Videoüberwachung, Waffenrecht, Ermittlungen gegen die Deutsche Bank, Bankenunion, neue Regelsätze für Parkverstöße, Gespräch der Kanzlerin mit dem Verein der ausländischen Presse in Deutschland, Reise des Bundespräsidenten nach Afghanistan, Parlamentswahlen in Japan, Studie des BiB zur Geburtenrate

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Lesch (BMZ), Kothé (BMF), Geißler (BMU), Hoch (BMWi), Kutt (BMI), Aden (BMJ), Rudolph (BMVBS), Angeli (BMFSFJ)



Vorsitzender Freitag eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Ägypten. Entwicklungsminister Dirk Niebel warnt heute vor einer Diktatur oder einem Wiederaufleben der Diktatur unter Mursi und der Muslimbruderschaft. Ist das eine Einschätzung, die auch vom Auswärtigen Amt geteilt wird?

Zweitens: Ist es korrekt, dass Regierungskontakte eingeschränkt werden?

Schäfer: Nach den Äußerungen von Minister Niebel, würde ich vorschlagen, fragen Sie den Kollegen Lesch aus dem BMZ.

In Bezug auf Ägypten würde ich Ihnen gerne Folgendes antworten: Ägypten ist für die Bundesregierung ein Schlüsselland. Was in Ägypten passiert, hat Auswirkungen auf die unmittelbare Nachbarschaft und die ganze Region. Deshalb unterhält die Bundesregierung natürlich vielfältige Kontakte zur ägyptischen Regierung. Diese Kontakte wollen und werden wir fortsetzen. Wir haben auch ein großes Interesse an der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen und der Unterstützung der Transformation in Ägypten. Das ist erst vor wenigen Wochen, nämlich am 29. November, durch den politischen Dialog bekräftigt und dokumentiert worden, zu dem der ägyptische Außenminister Mohamed Kamel Amr mit einer großen Delegation nach Berlin gekommen ist.

Präsident Mursi von Ägypten ist der erste demokratisch gewählte Präsident Ägyptens überhaupt. Die Bundesregierung hat mit ihm Gespräche geführt - Außenminister Westerwelle auch mehrfach direkt -, und zwar vor der Zeit seiner Präsidentschaft und auch nach seiner Ernennung zum Präsidenten Ägyptens. Er hat natürlich in diesen Gesprächen auch seine Sorge darüber geäußert, welche Gefahren bei einer Entwicklung Ägyptens bestehen könnten, die nicht in die Richtung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit führt. Das hat die Bundesregierung insbesondere in den letzten Wochen angesichts der Demonstrationen, Proteste und Auseinandersetzungen um den Prozess einer Verabschiedung einer neuen Verfassung Ägyptens in vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht. Wir erwarten, dass Standards wie Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und der Respekt der Menschenrechte eingehalten werden. Für uns ist ganz unabhängig vom Ausgang des Referendums ganz entscheidend, dass sich alle gesellschaftlichen und religiösen Gruppen in dem neuen Ägypten unter der neuen Verfassung Ägyptens aufgehoben und respektiert fühlen.

StS Seibert: Ich möchte, wenn ich darf, ausdrücklich das unterstützen, was der Sprecher des Auswärtigen Amtes gerade gesagt hat. Die Bundesregierung setzt auf Dialog mit Ägypten. Da, wo wir glauben, Sorgen äußern zu müssen, tun wir das, und wir tun es deutlich. Aber wir wollen und müssen mit diesem bedeutenden arabischen Land im Gespräch sein. Das ist sicherlich gerade in einer Zeit wichtig, in der sich die neu gewonnene Freiheit dort ersten Anfechtungen ausgesetzt sieht.

Lesch: Ich würde das, wenn ich darf, weil ich angesprochen wurde, vielleicht gerne ergänzen wollen und noch einmal die Lektüre des Interview-Wortlauts anstelle der daraus gemachten Tickermeldungen empfehlen. Darin werden Sie das genauso vorfinden, wie der Regierungssprecher und Herr Schäfer es gerade dargelegt haben. Darin finden Sie zum Beispiel keine Ankündigung irgendwelcher Einstellungen von Regierungskontakten, sondern darin finden Sie, dass die Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit ausgesetzt worden sind. Das ist schon eine andere Dimension.

Zusatzfrage: Ist es denn zutreffend, dass auch der Teilschuldenerlass verschoben wird? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Lesch: Es ist zutreffend - das hat der Minister in dem Interview gesagt -, dass der geplante teilweise Schuldenerlass erst einmal nicht kommen wird. Das heißt nicht, dass er ausgesetzt, abgesagt oder dergleichen ist, sondern das heißt: Der wird erst einmal nicht kommen. Auch da hilft der Originaltext.

Frage: Bin ich richtig informiert, dass Präsident Mursi Ende Januar nach Berlin kommen wird?

StS Seibert: Unmittelbar nach Amtsantritt hat Präsident Mursi eine Einladung der Bundeskanzlerin zum Besuch in Deutschland erhalten. Er hat sie angenommen. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir Ihnen auch den Termin mitteilen können.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten einerseits, Sie setzten auf Dialog, aber andererseits wird dieser Teilschuldenerlass verschoben oder kommt erst einmal nicht. Wie passt das zusammen?

StS Seibert: Darin sehe ich, ehrlich gesagt, überhaupt keinen Widerspruch. Denn Dialog und Gesprächsbereitschaft sind das eine, und das andere sind konkrete Maßnahmen und die Frage, wie mit ihnen umgegangen wird. Das kann Ihnen am besten der Sprecher des BMZ oder auch der Sprecher des Auswärtigen Amtes erklären. Aber einen Widerspruch sehe ich nicht. Der Dialogfaden wird nicht abreißen.

Schäfer: Die Frage des teilweisen Schuldenerlasses gegenüber Ägypten ist in der Sache, wie es eigentlich auf der Hand liegt, ziemlich kompliziert. Das ist leichter gesagt als technisch umgesetzt, weil mit dem Teilschuldenerlass auch bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen verknüpft sind. Die Gespräche und Verhandlungen mit der ägyptischen Seite über diese Frage laufen.

Frage: Herr Seibert, Frau Kothé, was sagt die Bundesregierung dazu, dass der niederländische Finanzminister als Vorsitzender der Eurogruppe auserkoren ist?

StS Seibert: Die Bundesregierung sagt dazu genau das, was die Bundeskanzlerin am Freitagnachmittag in Brüssel auf eine ähnliche Frage hin gesagt hat: Das Thema wird zum gegebenen Zeitpunkt von den Finanzministern entschieden werden. Weiter wollen wir uns an Personaldiskussionen jetzt nicht beteiligen.

Kothé: Ja, genau so ist es.

Zusatzfrage: Der Eurogruppenvorsitz wird wahrscheinlich im Januar beginnen. Wann wird das dann entschieden, weil bis dahin ja keine Sitzung mehr stattfinden wird?

StS Seibert: Das wird dann entschieden werden, wenn es nötig ist, entschieden zu werden.

Frage: Herr Seibert, aber stimmt es, dass sich die Regierungschefs beim EU-Rat in der letzten Woche mit dem Namen von Herrn Dijsselbloem befasst haben?

StS Seibert: Ein Tagesordnungspunkt beim EU-Rat in Brüssel am Donnerstag und Freitag war das nicht. Dass das bei Gesprächen in den Korridoren oder am Rande ein Thema war, halte ich für möglich.

Frage: Das Institut der deutschen Wirtschaft hat heute eine Studie vorgelegt - Stichwort Strompreise, EEG-Umlage -, wonach Menschen mit niedrigen Einkommen deutlich mehr von dieser EEG-Umlage als Menschen mit höheren Einkommen betroffen sind. Es schlägt unter anderem vor, das Ganze künftig steuerfinanziert zu machen. Unter anderem ist ein Vorschlag, den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf 12,5 Prozent zu erhöhen. Ich hätte dazu gerne eine Einschätzung der Bundesregierung gehört. Ist so etwas geplant? Denken Sie auch an so etwas? Wie sollen die niedrigeren Einkommen künftig entlastet werden? Die Frage geht an wen auch immer, ob an das Finanzressort, das Arbeitsressort oder an Herrn Seibert.

StS Seibert: Ich würde sagen, dazu sollten sich die beiden Ressorts Wirtschaft und Umwelt äußern.

Geißler: Wenn es um steuerfinanzierte Lösungen und um die Finanzierung der Energiewende geht, dann ist natürlich erst einmal das Finanzministerium federführend. Ich kann für die BMU-Seite nur sagen: Wir prüfen die Strompreisentwicklung und werden dann auch mit den Ressorts abstimmen, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu vollziehen sind. Aber wir können hier nur aufgrund einer Studie nicht sagen: Wir machen jetzt das, das, das oder das. - Die Kollegin kann bestimmt auch etwas dazu sagen.

Kothé: Es gab heute auch Berichte darüber, dass das bei uns irgendwie zu höheren Mehrwertsteuereinnahmen führen würde. Das ist schlicht falsch. Aufgrund unserer Zahlen können wir solche Behauptungen überhaupt nicht nachvollziehen. Vielmehr ist einfach ein Stück Steuererfahrung bei uns, dass sich jeder Euro des Einkommens und auch der Umsatzsteuer immer nur einmal ausgegeben lässt, um es deutlich zu sagen. Von daher entwickeln sich die Mehrwertsteuereinnahmen da nicht irgendwie nach oben, wie es heute irgendwie interpretiert worden ist.

Zusatzfrage: Wenn ich da nachfragen darf: Aber wenn ich mehr Geld für meinen Strom bezahle, dann zahle ich doch auch gleichzeitig mehr Mehrwertsteuer, die in diesem Preis enthalten ist. Also müssten doch die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer dadurch steigen. Oder ist das nicht so?

Kothé: Diese Diskussion haben wir schon ganz oft geführt, auch in Bezug auf andere Dinge. Das ist eben einfach nicht so, weil Sie Ihr Einkommen im Zweifel dann einfach an anderer Stelle weniger ausgeben und sich das also ausgleicht.

Frage: Die Forscher haben ermittelt, dass bei diesem Umverteilungsvolumen von 20 Milliarden Euro die niedrigen Einkommen proportional stärker als die höheren belastet werden. Teilt die Bundesregierung denn die Einschätzung des Instituts, dass in dieser Hinsicht dringender Handlungsbedarf besteht?

Kothé: Dazu, wie sich das jetzt im Zweifel bei den Einkommen darstellt: Im Detail haben wir diese Studie jetzt noch nicht bewertet. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Wir werden das also prüfen, wenn sich Handlungsbedarf ergeben sollte. Ich kann Ihnen, wie gesagt, jetzt keine Einzelheiten zu den einzelnen Ergebnissen nennen; die kennen wir noch nicht.

Zusatz: Aber das Phänomen ist doch nicht neu, dass diejenigen, die wenig Geld haben, von ihrem Einkommen prozentuell wesentlich mehr für die EEG-Umlage ausgeben müssen als diejenigen, die sich die schönen Sachen auf das Dach haben setzen lassen und 20 Jahre lang bezuschusst werden.

Kothé: Dieses Phänomen ist öfter beschrieben worden, aber wir haben im Augenblick keine Initiative in Bezug darauf vor, hierbei irgendwie zu Änderungen zu kommen oder gesetzlich tätig zu werden.

Zusatzfrage: Denkt denn das Wirtschaftsministerium auch in diese Richtung?

Hoch: Der Minister hat sich ja mehrfach für eine grundlegende Reform des EEG ausgesprochen. Es gibt auch entsprechende Vereinbarungen der Koalition zu diesem Thema von Anfang November. Insofern hat er auch immer dargelegt, dass der Hauptkostentreiber beim Strompreis die EEG-Förderung ist und man aus diesem Grund auch an das EEG heran muss.

Frage: Zum Stichwort Videoüberwachung: Frau Kutt, mir ist noch etwas unklar, worauf sich die Forderung von Herrn Friedrich nach mehr oder intensiverer Videoüberwachung bezieht. Geht es nur um eine größere Nutzung der bestehenden Möglichkeiten, oder geht es um eine Ausweitung der Möglichkeiten? Geht es nur um Bahnhöfe, Flughäfen und Ähnliches, oder geht es auch um öffentliche Plätze?

Kutt: Bundesinnenminister Friedrich hat am Wochenende darauf hingewiesen, dass wir eine effiziente Videobeobachtung und -aufzeichnung auf öffentlichen Plätzen und in Bahnhöfen brauchen. Mit seiner Forderung ist keine Ausweitung der gesetzlichen Regelungen verbunden. Ziel ist es vielmehr, im Rahmen der geltenden Regelungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Unabhängig von dem Bonner Bombenfund ist es ja so, dass die Videotechnik ständig verbessert werden muss. Wir befinden uns dazu seit Längerem in guten Gesprächen mit der Deutschen Bahn. Dabei geht es unter anderem um die Bereitstellung der Technik, aber auch um die Kostenteilung und -übernahme. Dazu laufen derzeit, wie gesagt, noch positive Gespräche. Zusätzlich erarbeitet die Bundespolizei derzeit ein Konzept, welches auch den künftigen Bedarf an Videotechnik bewerten soll. Dabei geht es eben um die Frage, inwieweit und an welchen Bahnhöfen verstärkt verbesserte Videotechnik nötig ist. So viel dazu.

Grundsätzlich ist es ja so, dass für die Überwachung an öffentlichen Plätzen die Länder zuständig sind und die Überwachung in Bahnhöfen und an Flughäfen in der Verantwortung der Bundespolizei liegt.

Zusatzfrage: Ich habe eine Nachfrage, und zwar an das Bundesjustizministerium. Es gab ja Kritik von Frau Leutheusser-Schnarrenberger an einer verstärkten Überwachung. Bezog sie sich darauf, oder bezog sich diese Kritik auf eine Ausweitung der gesetzlichen Möglichkeiten?

Aden: Vielen Dank für die Frage, dann kann ich das gleich klarstellen: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat sich jetzt nicht konkret zur Videoüberwachung geäußert, sondern zu der Forderung, das Strafrecht - also insbesondere 129a - auszuweiten. Diese Forderung stand ja am Wochenende im Raum. Sie hat sich dagegen gewandt und gesagt, dass es wichtig ist, dass die Sicherheitsarchitektur so ist und die Sicherheitsbehörden so ausgestattet sind, dass es erst gar nicht dazu kommt, dass man dann hinterher auf Videoüberwachung angewiesen ist. Ihre grundsätzliche Haltung zur Videoüberwachung ist, glaube ich, klar. Dazu hat sie sich ja auch schon geäußert.

Frage: Frau Kutt, ich will noch einmal nachhaken. Die Frage der effizienteren Videoüberwachung war von nicht einmal zwei Monaten ein Streitthema hier in Berlin, weil der Senat auch gerne videoüberwacht hätte, aber die Bahn der Meinung war, auf ihren Bahnhöfen sei das nicht nötig, beziehungsweise weil man sich am Ende über die Kosten gestritten hat. Denkt der Minister darüber nach, Unternehmen dazu zu verpflichten, oder ist das letztlich ein Schwarzer-Peter-Spiel nach dem Motto "Wir machen das nur, wenn ihr es bezahlt"?

Kutt: Was die Aufteilung der Kosten an den Bahnhöfen angeht, befinden wir uns, wie gesagt, in guten Gespräche mit der Deutschen Bahn. Was Privatunternehmen angeht, muss man das trennen. Die haben zur Wahrnehmung ihres Hausrechts die Möglichkeit, auch Videoüberwachung durchzuführen. Es liegt aber sozusagen in der Hand der jeweiligen Unternehmen, also McDonalds oder Tankstellen, inwieweit die eine Videoüberwachung durchführen. Da sieht sich das Innenministerium nicht in der Pflicht, in irgendeiner Weise über eine Kostenbeteiligung zu sprechen.

Zusatzfrage: Ich weiß noch nicht genau, wie ich den Hinweis des Ministers einordnen soll. Ist das eher ein Appell oder eine Drohung?

Kutt: Das ist ein Appell, der noch einmal betont, dass eine effiziente Videobeobachtung und -aufzeichnung eben nötig ist. Es gibt ja auch Zahlen, die belegen, dass der Nutzen der Videoaufzeichnung sozusagen statistisch belegbar ist. Wenn ich vielleicht eine Zahl nennen darf: Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 konnten mittels Videotechnik 3.639 strafrechtliche Delikte festgestellt werden. Aufgeklärt wurden dabei 1.230 Delikte durch Videobeweis. Das ist eine Zahl, die die Sinnhaftigkeit vielleicht noch einmal belegt.

Frage: Frau Aden, ich habe es gerade nicht richtig verstanden. Sie haben gesagt, es sei wichtig, dass die Sicherheitsbehörden so ausgestattet seien, dass keine weitere Ausweitung der Videoüberwachung nötig sei. Womit sollen die denn ausgestaltet werden, damit man nicht mehr Videoüberwachung durchführen muss? Sind damit mehr Fußstreifen gemeint? Was ist damit gemeint?

Aden: Ich glaube, das haben Sie jetzt falsch verstanden. Das war eher als eine Art Prioritätensetzung gemeint. Ist es also wichtig, jetzt als erste Maßnahme die Videoüberwachung auszuweiten, oder müssen wir uns nicht vielmehr darauf konzentrieren, die Sicherheitsbehörden so gut auszustatten und die Sicherheitsarchitektur so zu überarbeiten, dass man in der Lage ist, entsprechende Anschlagsplanungen frühzeitig zu erkennen und zu vereiteln?

Da ist die Position von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, dass das Zweite Vorrang vor der Videoüberwachung haben muss. Die Videoüberwachung wird eingesetzt. Es gibt dafür entsprechende Grundlagen in den Gesetzen. Das ist ein Mittel, um Kriminalität und terroristische Anschläge zu erkennen und insbesondere hinterher aufzuklären. Aber sie kann nie wirklich solide Polizeiarbeit, solide Arbeit von Sicherheitsbehörden ersetzen. Sie ist kein Allheilmittel.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium. Gibt es nach dem Amoklauf in den USA in Ihrem Haus Überlegungen, das Waffenrecht zu ändern oder setzt ein neues Nachdenken ein? Es gibt zum Beispiel Forderungen, großkalibrige Waffen nicht mehr in Sportvereinen zuzulassen oder eine schärfere Trennung von Munition und Waffen vorzunehmen. Oder sagt Ihr Ministerium, dass es so, wie es jetzt ist, richtig ist?

Kutt: Ich möchte Sie auf eine Pressemitteilung hinweisen, die wir am 19. November verschickt haben. Dabei ging es um die Inbetriebnahme des nationalen Waffenregisters, die zum 1. Januar 2013 geplant ist. Danach wird eine EU-Waffenrichtlinie umgesetzt. Der Gesetzgeber hatte sich nach den Ereignissen von Winnenden für einen vorgezogenen Realisierungstermin ausgesprochen. Das heißt, die EU-Richtlinie sieht eigentlich vor, dass bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister eingeführt werden soll. In Deutschland wird das schon zum 1. Januar 2013 der Fall sein.

Zusatz: Die Frage war noch offen, was das Verbot großkalibriger Waffen zum Beispiel in Schützenvereinen angeht.

Kutt: Da gibt es keinen neuen Stand. Der Vorteil des Waffenregisters ist, dass dadurch sowohl die Herstellung, der Handel, der Import als auch der Beschuss nachvollzogen werden kann. Das ist jetzt die Initiative, die dazu ergriffen wird.

StS Seibert: Eine Veränderung in der letzten Zeit, die es sicherlich verdient, angesprochen zu werden, ist, dass auch die vorschriftwidrige Aufbewahrung von Waffen oder Munition eine Straftat ist und als solche auch belangt werden kann. Wenn man auf die letzten Jahre blickt, hat die Bundesregierung, nachdem auch wir in Deutschland - in Erfurt und in Winnenden - entsetzliche Vorkommnisse hatten, einige Verschärfungen und Präzisierungen des Waffenrechts vorgenommen, die die Sicherheit erhöhen.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zur Deutschen Bank. Die neue Führung der Deutschen Bank ist in den letzen Tagen unter erheblichen Druck geraten. Am Wochenende hat sich herausgestellt, dass sich Herr Fitschen bei Herrn Bouffier wegen der Razzia am vergangenen Mittwoch beklagt hat. Hat die Bundeskanzlerin eine Meinung dazu? Hat sie immer noch Vertrauen in die neue Führung der Bank?

StS Seibert: Das ist nun eine Frage, die ich, ehrlich gesagt, als Regierungssprecher kaum beantworten kann. Was Herr Fitschen mit Herrn Bouffier besprochen hat, wäre mit dem hessischen Regierungssprecher zu besprechen. Ansonsten gibt es Ermittlungen gegen die Deutsche Bank. Diese liegen in den Händen der Staatsanwaltschaft und die Fragen sind dort zu beantworten. Die Bundesregierung verfolgt das.

Frage: Eine Frage zum Thema Bankenunion. Ich wollte wissen, ob es von der Bundesregierung eine Reaktion auf das Rechtsgutachten der Bundesbank und die Auffassung von Herrn Weidmann gibt, dass die EZB nicht das richtige Gremium sei und diese Bankenaufsicht nicht mit EU-Recht vereinbar sei.

StS Seibert: Die Finanzminister haben gerade in der vergangenen Woche eine Einigung auf einen Rechtsrahmen für eine gesamteuropäische Bankenaufsicht beschlossen, die sie bei der EZB ansiedeln - jedenfalls für die systemrelevanten Banken und solche Banken, die eine bestimmte Größe haben, sodass sie auch unter diese Aufsicht gestellt werden sollten. Es sind dabei sehr, sehr gründlich Überlegungen zu den Fragen angestellt worden: Wie kann man das Geldmarktgeschäft vom Aufsichtsgeschäft ausreichend trennen? Wie kann man die Rechte von Nicht-Eurostaaten gewährleisten, wenn die Sache bei der EZB angesiedelt ist?

Nach unserer Überzeugung haben die Finanzminister eine gute Lösung für diese Fragen gefunden. Nun wird es darauf ankommen, diese Bankenaufsicht auf der Basis dieser Rechtsgrundlage im Jahre 2013 operativ zu machen, sodass sie im März 2014 an den Start gehen kann. Dieses sind Überlegungen, die in Europa sehr, sehr gründlich angestellt werden.

Zusatzfrage: Ist dieser Vermittlungsausschuss - das ist ja der Knackpunkt der Bundesbank - wirklich hundertprozentig mit EU-Recht vereinbar?

Kothé: Für uns war diese Governance-Problematik, also die Trennung von Bankenaufsicht und Geldpolitik, der entscheidende Knackpunkt bei dem Ganzen. Gerade durch das Mediationsgremium, das Sie angesprochen haben, ist sichergestellt, dass diese Trennung gewährleistet ist. Diesem gehören keine EZB-Vertreter an. Diese rote Linie zieht sich durch die ganze Gremienstruktur, wie sie jetzt angelegt ist. Man versucht, genau diesen möglichen Konflikten aus dem Wege zu gehen.

StS Seibert: Genau darum, weil wir als Bundesregierung das Interesse hatten, das diese neue europäische Bankenaufsicht auf sehr sicherem rechtlichen Boden steht, haben wir uns mit der Beratung so lange Zeit gelassen. Es gab durchaus Stimmen in Europa, die das Ganze sehr viel schneller hätten beraten und auch umsetzen wollen. Gerade weil wir wissen, dass es gegenüber der bisherigen Bankenaufsicht nicht nur ein qualitativer Schritt nach vorne, sondern auch rechtlich wirklich gut gesichert sein muss, haben wir uns diese lange Zeit genommen und sind überzeugt, dass auf der Ebene der Finanzminister eine gute Lösung gefunden worden ist.

Frage: Frau Kothé, die KfW hält für den Bund 17 Prozent der Anteile an der Deutschen Telekom. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bereit ist, für diesen indirekt gehaltenen Anteil auf eine Bardividende zu verzichten und stattdessen zusätzliche neue Aktien der Telekom zu nehmen, um dem Unternehmen größere finanzielle Spielräume zu lassen?

Kothé: Da ist noch nichts entschieden. In diesen Berichten ist zutreffend, dass die Deutsche Telekom angekündigt hat, von diesem, wie wir finden, neuen innovativen Instrument Gebrauch zu machen. Das ist seit 2002 aktienrechtlich auch möglich. Darüber wird im Mai 2013 entschieden.

Zusatzfrage: Dann gibt es noch einen direkt vom Bund gehaltenen Anteil von 15 Prozent an der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom hat angekündigt, dass sie ihre Dividende für die kommenden beiden Jahre sehr deutlich kürzen wird. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes?

Kothé: Sie wissen, dass wir immer vorsichtig planen. Wenn es Veränderungen gibt, werden wir die Finanzplanung entsprechend anzupassen haben.

Zusatzfrage: Können Sie das schon beziffern?

Kothé: Nein.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium zum Stichwort Knöllchen. Können Sie erklären, warum Falschparker in Zukunft mehr zahlen? Können Sie auch sagen, welche Mehreinnahmen das Ministerium für die Kommunen erwartet?

Rudolph: Ich kann Ihnen erklären, worauf sich das bezieht, nämlich auf den Neuerlass der Bußgeld-Katalogverordnung. Das ist die Drucksache 769/12 des Bundesrates - dort liegt sie vor -, und in dieser Drucksache wird das erklärt.

Für meinen Teil kann ich sagen, dass aus Sicht der Länder und Kommunen - daher kommt der Wunsch - praktisch eine angemessenere Verwarngeldgrenze gewünscht wird, und zwar eine höhere als die im Jahr 1990 festgelegte. Das variiert je nach Land und Kommune zwischen 5 und 25 Euro. Es wurde eine Anpassung gewünscht, weil in Ländern und Kommunen die Sichtweise vorherrscht, dass viele Verkehrsteilnehmer bewusst auf einen Parkschein verzichten, um im Nachgang Geld zu sparen.

Frage: Herr Rudolph, wie sieht der Zeitplan aus?

Rudolph: Der Zeitplan sieht so aus, dass diese Bußgeld-Katalogverordnung dem Bundesrat vorliegt. Wann der Bundesrat sich damit befasst, müssten Sie bitte beim Bundesrat erfragen. Hintergrund ist, dass die Straßenverkehrs-Ordnung, der dieser Bußgeldkatalog praktisch beiliegt, zum 1. April 2013 in Kraft tritt. Ob dann die neuen Sätze für Parkverstöße enthalten sind, entscheidet der Bundesrat selbst. Ich kann Ihnen keinen Zeitplan nennen.

Frage: Die Darstellung habe ich verstanden. Aber ich habe noch nicht verstanden, wie der Verkehrsminister sich dazu positioniert.

Rudolph: Der Verkehrsminister hat den Wunsch der Länder und Kommunen aufgegriffen, in die Bußgeldkatalog-Verordnung eingearbeitet und dem Bundesrat, also der Länderkammer, zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Frage: Herr Seibert, heute findet im Kanzleramt um 16 Uhr ein Gespräch der Kanzlerin mit dem VAP statt. Dieser Termin ist sehr kurzfristig in ein "Unter drei"-Gespräch umgewandelt worden. Ich weiß zwar nicht, wie man "Unter drei"-Gespräche mit 100 Journalisten überhaupt machen kann, aber können Sie uns erklären, warum es diese Änderung gibt?

StS Seibert: Es wird einen Teil geben, in dem die Bundeskanzlerin auch "unter eins" zitierbar ist. Die Annahme ist einfach - das haben wir aus vielen anderen Hintergrundgesprächen, großen und kleinen, mit inländischen Journalisten, erfahren -, dass man sich im Gespräch noch freier und interessanter äußert, wenn es "unter drei" ist.

Zusatzfrage: Das war eine Überraschung für den VAP. Wann ist diese Entscheidung getroffen worden?

StS Seibert: Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich ein Gegenstand für die Bundespressekonferenz ist. Ich nehme es auf mich, dass ich das erst heute Morgen kommuniziert habe.

Vorsitzender Freitag: Wenn ich einen kleinen Hinweis aus Sicht des BPK-Vorstandes dazu geben darf: "Unter drei" geht aus unserer Erfahrung auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten gebe ich dazu keinen Kommentar von unserer Seite aus.

Frage: Ist es richtig, dass das Statement, das die Kanzlerin am Anfang "unter eins" abgeben wird, nicht videoaufgezeichnet werden darf?

StS Seibert: Ehrlich gesagt weiß ich im Moment nicht, wie da die Arrangements sind. Ich glaube aber, auch das ist etwas, was wir eigentlich außerhalb der Regierungspressekonferenz klären können.

Zusatzfrage: Ich frage nur, weil wir ja vorhin schon beim Thema Videoaufzeichnung waren.

StS Seibert: Wenn Sie damit ein Überwachungsinteresse verbinden, dann würde ich sagen, dass das nicht so ganz passt.

Zusatzfrage: Sie kennen vielleicht das Prinzip des "Fourth Estate", in dem die Presse eine Rolle der Überwachung der Regierung hat.

StS Seibert: Jetzt wird es sehr grundsätzlich. Wenn Sie mich auf dieser Ebene ansprechen, dann will ich Ihnen sagen, dass diese Bundesregierung inländischen wie auch ausländischen Journalisten ausführlich Rede und Antwort steht. Die Bundeskanzlerin ist an diesem Wochenende in der "Financial Times" mit einem großen Interview zu lesen; sie ist heute, glaube ich, in der "Braunschweiger Zeitung" mit einem inländischen Interview. Es gibt nicht so sehr viele ausländische Regierungschefs oder ausländische Regierungen, die der jeweils ausländischen Presse solchen Zugang ermöglichen. Ich glaube, so viel haben wir uns da nicht vorzuwerfen.

Ich bin mir aber ganz sicher - das will ich noch einmal sagen -, dass das heute ein gutes Gespräch werden wird. Die Bundeskanzlerin freut sich darauf.

Zuruf: Können wir da auch kommen?

StS Seibert: Das ist der Verein der Auslandspresse.

Frage: Herr Seibert, ich weiß, dass meine Frage Sicherheitsinteressen berührt, ich stelle sie aber trotzdem: Der Bundespräsident ist gerade in Afghanistan. Plant die Bundeskanzlerin eine ähnliche Reise in der Weihnachtszeit?

StS Seibert: Ich kann Ihnen diese Frage - wie Sie ja schon ahnen - nicht beantworten, weil es bestimmte Reisen gibt, über die vorher keine Auskunft gegeben wird. Reisen nach Afghanistan sind solche Fälle, und deswegen gebe ich Ihnen weder bejahend noch verneinend eine Auskunft.

Frage: Mich würde eine Reaktion der Bundesregierung auf die Parlamentswahlen in Japan interessieren - gerade auch im Hinblick darauf, dass mit der LDP eine Partei gewonnen hat, die weiterhin auf Atomkraft setzt.

StS Seibert: Da der Ministerpräsident erst noch vom Unterhaus bestätigt werden muss, gibt es dazu jetzt noch keine offizielle Reaktion. Ich denke, die werden wir dann, wenn es zu einem Glückwunschschreiben kommt, auch öffentlich machen.

Frage: Eine Frage an Frau Kutt - ich weiß nicht, ob das bei Ihnen richtig angesiedelt ist, aber das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung untersteht, glaube ich, dem Innenministerium -: Gibt es in Ihrem Haus schon eine Diskussion über die neueste Untersuchung zur Geburtenrate?

Kutt: Das ist eine Studie, die im Auftrag des BMI erstellt wurde, aber inhaltlich müssten Sie sich dann bitte an das BiB, das Institut für Bevölkerungsforschung, wenden; denn dieses Institut hat die Studie ja durchgeführt.

Angeli: Ich sage dazu gerne etwas aus Sicht des Familienministeriums, weil es dabei ja um Kinderwünsche geht. Wir wissen heute, dass die Zahl der Kinderwünsche wieder steigend ist; viele Menschen wünschen sich Kinder. Dieser Kinderwunsch wird aber nicht immer erfüllt. Wir wissen auch, dass viele Frauen heute Kinder erst in einem höheren Alter bekommen, als das noch vor 40 Jahren der Fall war. Klar ist natürlich: Je älter man beim ersten Kind ist, desto kleiner ist die Chance, ein zweites Kind zu bekommen, auch wenn die Paare sich das wünschen. Gleichzeitig haben wir bei den Frauen im gebärfähigen Alter einen Rückgang; es gibt also weniger Frauen im gebärfähigen Alter als noch vor einigen Jahren. - Das als statistische Informationen dazu.

Die Entscheidung für ein Kind hängt natürlich von sehr vielen Faktoren ab. Dabei können die persönliche Einstellung, der richtige Partner, aber natürlich auch eine generelle Verunsicherung eine Rolle spielen. Diese Verunsicherung kann die Politik den Menschen natürlich nicht alleine nehmen, sondern die ganze Gesellschaft muss diese Verunsicherung nehmen. Was die Politik aber leisten kann, ist, einen sicheren Rahmen zu schaffen, damit Kinderwünsche erfüllt werden können. Das tun wir zum einen mit infrastrukturellen Leistungen wie dem Ausbau der Kinderbetreuung. Deswegen sagen wir auch ganz klar: Am Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August 2013 wird nicht gerüttelt. Wir schaffen auch einen sicheren Rahmen mit Geldleistungen wie zum Beispiel dem Elterngeld. Auch hier sagen wir klar, dass Kürzungsabsichten - aus welcher Richtung sie auch kommen - aus unserer Sicht eine Absage erteilt wird. Außerdem schaffen wir diese Rahmenbedingungen zum Beispiel auch durch eine Privilegierung von Kinderlärm und ähnliche Themen.

Klar ist aber auch, dass auch die Wirtschaft in der Pflicht ist, für Arbeitnehmer attraktiver zu werden, und zwar gerade im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das kann zum Beispiel durch mehr Betriebskindergärten, mehr Anerkennung für Teilzeitarbeit und mehr Rücksicht auf familiäre Beanspruchung geschehen. Das müssen die Unternehmen als Investition und nicht als Belastung empfinden. Deswegen gibt es auch in unserem Haus zum Beispiel ein Engagement für familienbewusste Arbeitszeiten.

Bei allem, was die Politik tut, darf aber nicht der Eindruck entstehen, das würde einen unmittelbaren Einfluss auf die Geburtenrate haben können. Es gibt natürlich einen Einfluss der Familienpolitik auf Demografie, aber da liegen Jahre dazwischen. Das ist nicht unmittelbar messbar, sondern es ist ein sehr langer Prozess, bis man das wirklich messen kann.

Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen uns, dass wir mit unserer Familienpolitik auf dem richtigen Weg sind. Infrastruktur, Kita-Ausbau, Geldleistungen, Elterngeld und familienfreundliche Arbeitszeiten sind sehr wichtige Faktoren, die auch die Eltern selbst in Umfragen nennen, wenn es darum geht, ob Kinderwünsche erfüllt werden oder nicht.

Frage: Ein Aspekt, der zumindest in der Berichterstattung hervorgehoben worden ist, ist ja sozusagen das gesellschaftliche Klima, der Druck auf Frauen oder die Kritik an Frauen, die versuchen, Beruf mit Kindern zu verbinden. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung oder Ihres Ministeriums irgendeine Möglichkeit, darauf einzuwirken oder eine Bewusstseinsveränderung durchzuführen? Ist es gewollt, da eine Bewusstseinsveränderung durchzuführen?

Angeli: Das ist ein Punkt, den die Ministerin ja schon sehr oft angesprochen hat. Dieser Trend, den Frauen oder den Familien vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, ist etwas, was sie ablehnt. Sie sagt, dass es Wahlfreiheit geben muss und dass die Familienpolitik dafür da sein muss, Wahlfreiheit zu fördern. Das heißt, die Wahl muss in der Familie möglich sein und wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, um wirklich Wahlfreiheit zu haben. Deswegen haben wir ein relativ großes Portfolio, um die Familien zu unterstützen und diese Wahlfreiheit tatsächlich zu schaffen. Es ist aber ist ein relativ langer Prozess, einen solchen Bewusstseinswandel zu schaffen. Dieser Prozess kann natürlich durch verschiedene Maßnahmen begünstigt werden, er kann aber nicht von heute auf morgen geschafft werden.

Frage: Jetzt möchte ich aber doch einmal nachfragen: Ist denn die Einführung des Betreuungsgelds aus Ihrer Sicht eine Maßnahme, die die gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die Kinder kriegen und dann auch relativ früh wieder arbeiten wollen, fördert?

Angeli: Das Betreuungsgeld ist ja nicht daran gebunden, ob Sie arbeiten oder nicht arbeiten, sondern das Betreuungsgeld ist daran gebunden, ob Sie eine öffentliche Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass das an die Erwerbstätigkeit der Frau gebunden sei. Das ist nicht der Fall. Das Betreuungsgeld ergänzt zum Beispiel Maßnahmen wie den Kita-Ausbau und schafft so die Wahlfreiheit für die Familien, zu sagen: "Ich möchte mein Kind in eine öffentliche Kinderbetreuungseinrichtung geben" oder "Ich möchte mein Kind zu Hause selbst betreuen" oder "Ich möchte keine öffentliche Einrichtung, sondern zum Beispiel ein Au-pair-Mädchen oder andere private Einrichtungen in Anspruch nehmen".

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 17. Dezember 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/12/2012-12-17-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2012