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PRESSEKONFERENZ/482: Regierungspressekonferenz vom 19. September 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 19. September 2012
Regierungspressekonferenz vom 19. September 2012

Themen waren unter anderem: Kabinettssitzung (E-Government-Gesetz, Änderung des Arzneimittelgesetzes, Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich, Erhöhung der Regelbedarfsstufen für die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leitlinien für eine kohärente Politik der Bundesregierung gegenüber fragilen Staaten), Riester-Rente
weitere Themen waren: mögliches Aufführungsverbot für islamfeindliches Video, geplante Fusion von EADS und BAE Systems, Neubesetzung des Chefpostens der Deutschen Flugsicherung, Vorstoß der Koalitionsfraktionen zur Aufhebung des Verbots von sogenannten Blitzerwarnern, Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, Europäischer Stabilitätsmechanismus

Sprecher: StS Seibert, Kotthaus (BMF), zu Erbach-Fürstenau (BMELV), Wendt (BMAS), Peschke (AA), Kutt (BMI), Aden (BMJ), Rouenhoff (BMWi), Rudolph (BMVBS)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, meinen Bericht einigermaßen knapp zu machen, vor allem bei den Themen, zu denen es heute schon Presseauftritte der Ministerinnen und Minister gegeben hat.

Das erste Thema im Kabinett heute war das sogenannte E-Government-Gesetz. Ziel dieses Gesetzes ist, dass der Bürger mit den Behörden elektronisch kommunizieren kann. Wir wollen nutzerfreundliche elektronische Verwaltungsdienste, die sich an den wirklichen Lebensbedürfnissen der Bürger und an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientieren. Für uns ist es ein Gebot der Bürgernähe, dass auch die Verwaltung künftig noch besser als heute schon elektronisch erreichbar ist und dass man auch Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand elektronisch nutzen kann.

Dieses E-Government-Gesetz macht den Bürgern das Angebot, unabhängig vom Ort, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörden mit den Ämtern zu kommunizieren. Die Bürger werden nicht verpflichtet - das sage ich gleich -, elektronisch mit dem Amt zu kommunizieren. Natürlich bleiben alle bisher üblichen Verfahrenswege bestehen, aber die Möglichkeiten sollen stark ausgeweitet werden.

Bisher war immer das Erfordernis der Schriftform der große Hemmschuh bei der elektronischen Kommunikation. Kern dieses Gesetzes ist es, jetzt einfache, sichere Verfahren zuzulassen, mit denen die Schriftform ersetzt werden kann. Die Online-Ausweisfunktion der Personalausweise beispielsweise kann dann ebenso dafür genutzt werden wie die sogenannten De-Mails. - So viel dazu.

Des Weiteren hat sich das Kabinett mit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes befasst. Es geht um die Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung. Ziel dieses Gesetzes ist, dass in Zukunft weniger Antibiotika und dass diese verantwortungsvoller eingesetzt werden, damit wir das Entstehen und die Ausbreitung der gefährlichen Antibiotikaresistenzen vermindern können.

Antibiotika dürfen nach diesem Gesetz in Zukunft nur verabreicht werden, wenn sie therapeutisch unbedingt notwendig sind. Außerdem soll der Einsatz von Antibiotika besser überwacht werden. Aus der Sicht der Bundesregierung ist das eine wichtige Maßnahme einerseits für sichere und gesunde Lebensmittel, andererseits für eine bessere Tierhaltung.

Es wird eine bundesweite Datenbank durch die Länder eingerichtet werden, die die Antibiotikavergabe überwacht. Die Tierzuchtbetriebe müssen künftig in regelmäßigen Abständen, nämlich vierteljährlich, melden, wie häufig sie ein Antibiotikum an welche Tierart und an welche Anzahl von Tieren verabreicht haben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit berechnet einen Durchschnitt. Da, wo Tierhalter überdurchschnittlich viel Antibiotika verbraucht haben, müssen sie anschließend zusammen mit Tierärzten prüfen, warum das bei ihnen überdurchschnittlich viel war und wie sie den Einsatz von Antibiotika verringern können.

Das dritte Thema im Kabinett war der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht vor, den Wettbewerb auf der Schiene, der in Deutschland ohnehin bereits stärker ausgeprägt ist als in den meisten anderen europäischen Ländern, zu stärken, weil es unsere Überzeugung ist, dass mehr Wettbewerb auch zu mehr Kundenorientierung und letztlich zu besserem Service für die Kunden führt.

Schienen- und Bahnhofsentgelte werden einer umfassenden Regulierung unterworfen. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur wird verbessert. Außerdem wird ein Zugangsrecht zu Werksbahnen eingeführt. Die Details zu diesem Punkt sind für Eisenbahnfans sicherlich interessant, aber ich würde Ihnen das jetzt an dieser Stelle ersparen. Ich glaube, es hat schon ein Pressegespräch mit dem zuständigen Minister Ramsauer gegeben.

Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich die Regelbedarfsstufen für die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 2,26 Prozent. Auch das hat das Kabinett heute beschlossen. Für Alleinstehende ergibt sich daraus eine Erhöhung um monatlich 8 Euro, von derzeit 374 Euro auf künftig 382 Euro. Sie wissen, dass die Hartz-IV-Sätze, der Regelbedarf jetzt eben nicht mehr wie früher an die Renten gekoppelt ist, sondern seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2010 an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen. Daraus ergibt sich diese Erhöhung. Erstmals seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsbestimmung erhöhen sich auch die Regelbedarfsstufen für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und für Kinder von 6 bis 14 Jahren.

Das letzte Thema im Kabinett waren die ressortübergreifenden Leitlinien für eine kohärente Politik der Bundesregierung gegenüber fragilen Staaten. Da Ihnen das gerade von gleich drei Bundesministerin hier eindrucksvoll vorgestellt worden ist, verzichte ich auf weitere Ausführungen. Aber für Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Frage: Die Bundesregierung plant ja mehr Transparenz bei der Riester-Rente. Meine Frage an das zuständige Bundesfinanzministerium: Wann soll denn das alles in Kraft treten? Im Zweifelsfall ist mit Blick auf die Frage, ob das alles verbraucherfreundlich genug ist, ja auch das Verbraucherministerium zuständig. Was meint denn Frau Aigner dazu?

Kotthaus: Die Berichterstattung, die Sie heute gelesen haben, ist zutreffend. Wir planen, dass am 26. September eine Formulierungshilfe im Kabinett ist. Sie wissen, der Hintergrund ist, dass sich eine Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion intensiv mit der Frage befasst hat, wie man die steuerliche Förderung verbessern und das Ganze besser absichern kann, auch vor dem Hintergrund der Perspektive der Alterssicherung. Von daher sind wir gerade dabei, eine Formulierungshilfe zu erstellen, die dann Ende September im Kabinett sein wird. Von da aus muss man sehen, wie lange das dauert.

Zusatzfrage: Das könnte am 1. Januar in Kraft treten?

Kotthaus: Ich habe Schwierigkeiten damit, Ihnen einen konkreten Zeitpunkt zu nennen, wann dies in Kraft tritt. Der erste Schritt ist: Ende September im Kabinett. Von da aus schauen wir dann, wie schnell es geht. Wie gesagt, die Zielsetzung ist relativ klar: größere Transparenz, klarere Regelungen, auch klarere Vorgaben und Informationen für den Abschluss einer Riester-Rente, welche Kosten wo wie anfallen, damit es da eine klarere Durchsicht gibt. Wann genau das in Kraft tritt, werden wir dann sehen.

Vorsitzender Mayntz: Auch der Verbraucherschutz war angesprochen.

Zu Erbauch-Fürstenau: Ich kann mich dem Kollegen nur anschließen. Wir warten das ab. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich jede Form der Verbesserung der Transparenz.

Frage: Sie haben die Transparenz angesprochen. Können Sie ein bisschen konkretisieren, wie das genau aussehen soll, wie man diese Transparenz schaffen will?

Kotthaus: Sie haben in der Berichterstattung gesehen, da ist das Wort "Produktinformationsblatt" erwähnt worden, dass man relativ klar und eindeutig einen Überblick über die wesentlichen Vertragsmerkmale, über die wesentlichen Kosten schafft, die anfallen. Wir haben sogar ein Muster für so etwas online gestellt. Das können Sie bei uns auf der Website abrufen. Dann haben Sie einen relativ klaren Überblick, wie man sich dieses Produktinformationsblatt vorstellen muss, wie es sein könnte. Das wollen wir verbessern, klarer und eindeutiger machen, damit die Verbraucher nicht lange suchen, wühlen, durchblättern müssen, sondern klar wissen: Das sind die Merkmale. So sieht mein Vertrag aus. Das sind die Kosten. Das kommt heraus.

Frage: Frau Wendt, wenn mich nicht alles täuscht, war dieser Teil, nämlich Riester, auch Teil des Rentenpakets der Ministerin. Ist das zutreffend?

Wendt: Es war nicht Teil davon; das ist nicht ganz korrekt.

Zusatz: Aber da war doch ein Punkt drin, dass die Transparenz bei der Riester-Rente verbessert werden soll.

Wendt: Genau, aber immer in Kooperation mit dem BMF. Wir haben uns deutlich dafür ausgesprochen - beziehungsweise die Ministerin hat das getan -, dass der sogenannte Beipackzettel, also das Produktinformationsblatt, eindeutiger wird, weil Riester für die private Altersvorsorge natürlich ein Thema ist und der Verbraucher klare Angaben haben soll. Aber das Thema lag immer klar in der Zuständigkeit des BMF, nur eben mit dem Interesse der Bundesarbeitsministerin, hier wirklich klare Vorgaben für den Verbraucher zu haben.

Zusatzfrage: Sie planen also über das hinaus keine weiteren Maßnahmen, was Riester angeht?

Wendt: Nein.

Kotthaus: Vielleicht noch ein Hinweis: Relativ wichtig wird dabei auch sein, dass die Vergleichbarkeit der Angebote noch verbessert wird, indem man ein klar vorgefertigtes Produktinformationsblatt mit den Angaben hat, die ich erwähnt habe. Dann ist es für den Kunden leichter, die Sachen einfach nebeneinanderzulegen und festzustellen: Aha, da kostet das soundso viel und dort soundso viel. - Vergleichbarkeit und höhere Transparenz sind die wesentlichen Zielrichtungen.

Frage: Ich habe eine Frage sowohl an das Finanzministerium als auch an das Arbeitsministerium. Ich habe auf der Homepage des Arbeitsministeriums das Stichwort "Verbraucherfreundliches Riestern" gefunden mit einigen Punkten, die sich das Arbeitsministerium wünscht, was verändert werden sollte. Dort steht:

"Außerdem werden bestimmte Kostenbestandteile von Riester-Verträgen gedeckelt. Bei einem Wechsel des Anbieters sollen vom bisherigen Anbieter nur noch höchstens 150 Euro an Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Darüber hinaus sollen beim neuen Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten begrenzt werden."

Weiter heißt es:

"Die Riester-Kunden sollten mehr als bisher an den sogenannten Risikoüberschüssen der Versicherungen beteiligt werden. Die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden soll von 75 auf 90 Prozent erhöht werden."

Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist davon in dem Entwurf nichts zu finden. Meine Frage wäre, warum. Wären diese Punkte nicht eine sinnvolle Maßnahme, um den überhöhten Provisionen, den überhöhten Kosten, die Verbraucherschützer immer wieder anmahnen, einen Riegel vorzuschieben?

Kotthaus: Wir sind jetzt in dem Bereich, dass wir einen Formulierungsvorschlag abstimmen, der dann Ende September ins Kabinett gehen soll. Deswegen ist es etwas kompliziert zu sagen, was drin ist und was nicht.

Wenn ich einmal kurz ein paar Punkte aufrufen darf, die vermutlich drin sein werden, mit denen wir also planen: Da geht es um die Frage bei der Basisversorgung im Alter. Das Abzugsvolumen wird sicherlich eine Frage sein, auch wie das Produktinformationsblatt gestaltet sein wird. Es wird auch um das Thema der verbesserten steuerlich begünstigten Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gehen. Auch die Frage der Begrenzung der Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel wird aufgerufen werden. Dann gibt es die Frage: Was ist mit dem Wohn-Riester? Kann das noch nutzerfreundlicher gestaltet werden?

Sie sehen, das ist eine ganze Bandbreite von verschiedenen Maßnahmen, die darin enthalten sein werden. Ich glaube, es macht am meisten Sinn, das Ihnen dann im Detail aufzufächern, wenn wir damit im Kabinett sind. Aber zu sagen, das alles, was Sie gesagt haben, sei nicht drin, ist etwas verfrüht. Sie müssen sich diesen Prozess so vorstellen: Man gleicht laufend die Erfahrungen ab, die man mit der Riester-Rente macht. Man sieht Probleme, man sieht Schwierigkeiten bei der Transparenz und bei anderem mehr und bessert dann nach. Wir sind gerade in dem Prozess, das zu finalisieren.

Zusatzfrage: Ich frage mich: Warum will man nachbessern, wenn man es doch sofort hineinschreiben könnte?

Kotthaus: Nein, wir bessern jetzt nach.

Zusatzfrage: Die Frage ist: Welche Notwendigkeiten sehen Sie, konkrete Grenzen einzuführen, damit zum Beispiel die Kosten gedeckelt werden? Oder lehnt das Finanzministerium das eher ab?

Kotthaus: Ich habe gerade gesagt: Die Frage der Begrenzung der Kosten bei einem Vertragswechsel ist eine der Fragen, die geklärt werden muss, die gerade in der Ressortabstimmung ist. Wenn wir am 26. September damit im Kabinett sind, werden wir Ihnen eine klare Antwort darauf geben können. Das ist ein Thema, das gerade in der Abstimmung ist.

Zusatzfrage: Und die Überschussbeteiligung?

Kotthaus: Da muss ich momentan passen. Dazu habe ich zurzeit keine Unterlagen, die ich mit Ihnen teilen kann. Dazu kann ich momentan nichts sagen.

Zusatzfrage: Dann wäre meine Frage an das Arbeitsministerium: Wie wichtig ist Ihnen, dass die Punkte, die Sie selbst einmal formuliert haben, noch mit hineinkommen?

Wendt: Wie gesagt, der Entwurf ist nächste Woche im Kabinett. Es ist ein Entwurf des BMF. Herr Kotthaus ist derjenige, der jetzt alles klar dazu gesagt hat. Mehr gibt es dann, wenn die Formulierungshilfe im Kabinett ist.

Zusatzfrage: Gibt es eine Einschätzung: Sind das eher Punkte, die Sie nur einmal so aufgeschrieben haben und die Ihnen eigentlich nicht so wichtig sind, oder halten Sie das doch für zentral?

Wendt: Alle Punkte sind mit dem BMF diskutiert worden. Der Entwurf ist sicherlich auch nach Rücksprache mit dem BMAS entstanden. Insofern gibt es jetzt von unserer Seite nichts anzumerken.

Zusatzfrage: Das heißt, Ihr Wunsch nach Nachbesserung ist nicht so groß?

Wendt: Das ist so nicht richtig. Das BMF hat einen Entwurf vorgelegt. Er ist in Absprache mit dem BMAS entstanden und wird nächste Woche im Kabinett vorgestellt. Alles Weiteres dazu dann.

Zusatz: Und dann wird noch einmal nachgebessert.

Kotthaus: Nein. Noch einmal, weil Sie "nachgebessert" gesagt haben.

Zusatz: Sie haben doch davon gesprochen.

Kotthaus: Ja, aber genau deswegen muss ich das noch einmal erklären. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. "Nachbessern" heißt: Die Riester-Rente ist ja nicht erst gestern eingeführt worden, sondern wir reden schon ein paar Tage darüber. Die Riester-Rente gibt es durchaus schon länger. Der Prozess, den wir jetzt haben, ist, die Probleme, Schwierigkeiten, Herausforderungen oder Missverständnisse bei den Verbrauchern, die wir in der Vergangenheit festgestellt haben, nachzubessern. Wir sind jetzt dabei, das nachzubessern, was sich in der Vergangenheit als schwierig herausgestellt hat. Das war mein Hinweis, bezogen auf die Vergangenheit der schon einige Zeit existierenden Riester-Rente.

Frage: Die Änderungen beziehen sich ja immer nur auf Neuverträge. Oder ist da etwas dabei, was sich auch auf Altverträge bezieht?

Kotthaus: Es geht darum, dass man beim Vertragsschluss den Überblick bekommt. - Das ist eine gute Frage. Die Antwort darauf muss ich nachreichen. Diese Frage kann ich momentan nicht beantworten.

Vorsitzender Mayntz: Wir finden dann heute Mittag etwas in unserem Briefkasten.

Kotthaus: Ja klar.

Frage: Ich habe zu dem Schmähvideo zwei Fragen an das Außenministerium: Die französische Regierung hat mit Blick auf die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen angekündigt, Botschaften und andere französische Einrichtungen in 20 Ländern schließen zu wollen. Gibt es einen vergleichbaren Schritt oder entsprechende Pläne dafür auch bei der Bundesregierung?

Meine zweite Frage: Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist geplant, Anfang Oktober in Berlin zumindest Auszüge dieses obskuren Mohammed-Schmähfilms zu zeigen. Hat die Bundesregierung dazu eine Haltung? Sieht sie möglicherweise Bedarf, wie es aus den Unionsparteien kommt, gesetzlich einen Tatbestand zu schaffen, die Verunglimpfung von Religion oder religiösen Gefühlen strafbar zu machen?

Peschke: Zu der ersten Frage möchte ich Ihnen gern Auskunft geben. Zunächst einmal zu der französischen Ankündigung: Soweit ich darüber informiert wurde, ist das eine Ankündigung, die sich auf den kommenden Freitag bezieht, nämlich dass französische Botschaften in der islamischen Welt aufgrund der aktuellen Ereignisse in Frankreich geschlossen bleiben. Sie werden sich daran erinnern - ohne dass ich eine konkrete Auskunft darüber gebe, was wir am nächsten Freitag machen -, dass am letzten Freitag ein Großteil der deutschen Botschaften in der islamischen Welt ebenfalls geschlossen war, zum Teil weil in der islamischen Welt ohnehin ein Feiertag war, zum Teil auch aus aktuellem Anlass. Wir wissen, dass der Freitag in der islamischen Welt aufgrund der Freitagsgebete immer ein besonderer Tag ist, an dem es immer wieder zu öffentlichen Protestveranstaltungen kommt. Deswegen sind auch wir wachsam. Wir werden die Lage ganz genau beobachten, entsprechende Schlussfolgerungen ziehen und auch Handlungsmaßnahmen treffen.

Zu den Sicherheitsvorkehrungen insgesamt - darüber haben wir schon berichtet -: Die Sicherheitsvorkehrungen an deutschen Botschaften in der islamischen Welt wurden verschärft. An einigen Vertretungen wurde zusätzliches Sicherheitspersonal entsandt. Die zum Teil zerstörte Botschaft in Khartoum ist bis auf Weiteres geschlossen.

Der Bundesaußenminister hat heute Morgen unseren Afrika-Beauftragten nach Khartoum entsandt, um dort Gespräche mit der sudanesischen Regierung zu führen und ganz klar auf unsere Erwartungen hinzuweisen, dass der Schutz unserer Botschaft in Zukunft hundertprozentig gewährleistet wird.

Über weitere Details möchte ich Ihnen an dieser Stelle aus verständlichen Gründen keine Auskunft geben. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir die Lage sehr aufmerksam und ständig beobachten und mit Blick auf den kommenden Freitag überlegen, welche Maßnahmen dann konkret zu treffen sein werden.

StS Seibert: Ich kann Ihnen zunächst einmal sagen, um von hinten anzufangen, dass die Bundesregierung keine Pläne hat, das Gesetz zu verschärfen, also konkret den Blasphemie-Paragrafen.

Generell möchte ich sagen, dass die Haltung der Bundesregierung ganz klar ist: Die Meinungsfreiheit ist für uns ein sehr hohes Gut. Sie ist ein hohes Gut unserer Demokratie, das jeden in unserer Gesellschaft schützt und von dem jeder profitiert. Die Meinungsfreiheit kennt aber auch Grenzen. Es ist die regelmäßige Aufgabe von Behörden, abzuwägen. Sie sind verpflichtet, die Meinungsfreiheit zur Entfaltung kommen zu lassen. Sie sind aber auch verpflichtet, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Wie beides miteinander in Einklang zu bringen ist, das ist eine Abwägung, die Behörden in konkreten Einzelfällen treffen müssen. Das tun sie im Rahmen der Gesetze. Das tut nicht die Bundesregierung. Wir arbeiten für einen respektvollen Umgang der Religionen miteinander, aber auch für einen respektvollen Umgang nicht gläubiger Menschen mit gläubigen Menschen. Wir wollen in dieser Situation jeden hier in Deutschland aufrufen, besonnen zu handeln und besonnen zu reden. Wir haben hier in Deutschland ein friedliches Zusammenleben der Gläubigen ganz unterschiedlicher Glaubensrichtungen: Christen, Muslime, Juden. Wir wollen das nicht gefährden. Das darf nicht gefährdet werden. Im Gegenteil: Das muss weiter verbessert werden. Dafür trägt jeder von uns auch Verantwortung.

Kutt: Wie es Herr Seibert schon gesagt hat, werden bei jedem Demonstrationsverbot die Grenzen der Meinungsfreiheit abgewogen. Darüber hinaus wird bei jeder Demonstration geprüft, inwieweit die öffentliche Sicherheit durch Verstöße gegen Rechtsnormen gefährdet werden könnte. Auch bei dem islamkritischen Video handelt es sich um eine Form der politischen Demonstration.

Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass in dem Video enthaltene Beschimpfungen, Beleidigungen und Schmähungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden empfindlich zu stören. Das BMI prüft daher die rechtlichen Möglichkeiten, die eine Veröffentlichung verhindern können. Nach Aussagen von Bundesinnenminister Friedrich gilt in dem Fall § 166 Strafgesetzbuch als Prüfungsmaßstab. Dieser wäre Ausgangspunkt für eine mögliche Untersagung. Aber wie es Herr Seibert gerade schon ausgeführt hat, gibt es keinerlei Vorstöße, eine Änderung dieses Paragrafen herbeizuführen.

Herr Friedrich hat in einem Interview heute früh betont, er könne verstehen, dass sich gläubige Menschen von diesem Video beleidigt fühlten. Er forderte in diesem Zusammenhang alle auf, mehr Respekt vor den Gefühlen religiöser Menschen zu haben.

Frage: Wie schätzen Sie die Reaktion des ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi in Bezug auf den Antiislamfilm und die Proteste, die er hervorgerufen hat, ein?

Peschke: Wir haben die Reaktionen aus der islamischen Welt sehr genau beobachtet. Wir haben mit großer Zustimmung registriert, dass sich die überwiegende Zahl der Führer in der islamischen Welt klar gegen gewaltsame Proteste ausgesprochen hat. Dazu gehört auch der ägyptische Präsident Mursi. Diesen klaren Aufruf gegen Gewalt und für eine friedliche Meinungsäußerung nehmen wir sehr zustimmend zur Kenntnis.

Zusatzfrage: Vielleicht noch eine allgemeine Frage: Wie schätzen Sie, Herr Seibert, die Beziehungen zwischen Deutschland und Ägypten nach den ersten 100 Tagen der Präsidentschaft Mursis ein? Ist er für Deutschland wie für Herrn Obama "kein Verbündeter, aber auch kein Feind", oder ist er mehr oder weniger als das? Was sagen Sie dazu?

StS Seibert: Ich möchte hier keine Bilanz der 100 Tage geben. Die Bundeskanzlerin hat Herrn Mursi, als er sein Amt angetreten hat, herzlich gratuliert und ihm für die schwierigen Aufgaben, die vor ihm liegen, Glück gewünscht. Sie hat vor kurzem mit ihm telefoniert. Ich bin mir sicher: Es wird weitere, regelmäßige Kontakte geben. Es ist für uns - das hat Herr Peschke gerade schon gesagt - ermutigend zu hören, dass er in dieser aufgeheizten Situation, die in der arabischen Welt in den letzten Tagen geherrscht hat, sehr besonnene Äußerungen gemacht hat. Mehr kann ich hier jetzt nicht sagen.

Wir haben jegliches Interesse an einer stabilen Entwicklung in Ägypten. Wir haben vor allem ein starkes Interesse an einer guten wirtschaftlichen Entwicklung in Ägypten; denn uns ist klar, dass der Weg, an dessen Ende die Erfüllung der rechtsstaatlichen und freiheitlichen Träume steht, auch über eine Verbesserung der konkreten Lebenssituation vor allem der vielen jungen Menschen in Ägypten gehen wird. Da hat Herr Mursi in dem, was er tut, unsere Unterstützung.

Frage: Frau Kutt, ich würde gerne nachfragen, ob ich Sie gerade richtig verstanden habe. Sie haben gesagt, es gebe keinerlei Vorstöße zu Veränderungen an diesem Paragraphen. Gleichzeitig haben Sie gesagt, dass Änderungen überprüft werden sollten. Ihr Minister sagte heute Morgen, er sei nicht dafür, dass man jetzt hektisch an Gesetzesänderungen herangehe. Wie passt das alles zusammen? Sind Änderungen ausgeschlossen oder kann es doch Änderungen geben?

An das Justizministerium: Wie stehen Sie einer möglichen Gesetzesänderung gegenüber?

Kutt: Es ist nicht geplant, eine Veränderung des § 166 StGB herbeizuführen. Dennoch wird geprüft, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Veröffentlichung zu verhindern, also ob dieser Paragraph sozusagen auf dieses islamkritische Video zutrifft.

Aden: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat sich im Interview schon dazu geäußert und hat darauf hingewiesen, dass es bereits eine Strafbestimmung gibt, die das Verunglimpfen, das Beschimpfen einer Religion unter Strafe stellt, und hat sich klar dagegen ausgesprochen, den existierenden Straftatbestand zu verschärfen oder einen neuen Straftatbestand zu schaffen.

Frage: An Herrn Seibert und auch an das BMWi gerichtet möchte ich fragen: Wie weit ist man denn inzwischen, was eine Kontaktaufnahme beziehungsweise Absprachen mit der französischen Regierung in Sachen EADS/BAE betrifft? Sind in den nächsten Tagen konkrete Gespräche geplant? Wenn ja: Wann und auf welchem Level? Wer hat da die Federführung, das Kanzleramt oder das BMWi? Ist das auch eines der geplanten Themen für das Treffen der Kanzlerin mit ihrem französischen Kollegen am Wochenende?

StS Seibert: Ich fange wiederum von hinten an: Das Treffen am Wochenende in Ludwigsburg dient ja in erster Linie der Erinnerung an eine historische Rede Charles de Gaulles vor 50 Jahren. Es folgt dann ein Arbeitsmittagessen. Bei dem sind vielerlei Themen möglich, auch das Thema, das Sie angesprochen haben.

Ich kann und möchte hier keine Zwischenstände über die notwendigen Gespräche und Abstimmungen mit unseren französischen Partnern in der Sache EADS geben. Dabei werde ich es belassen.

Rouenhoff: Ich kann Ihnen das, was Herr Seibert gerade gesagt hat, auch für das BMWi voll und ganz mitteilen. Es bleibt bei dem, was wir bereits in der vergangenen Woche gesagt haben.

Zusatzfrage: Ich wollte jetzt keine inhaltlichen Zwischenstände, ich wollte eigentlich organisatorische Zwischenstände. Daher noch einmal die Frage: Wer hat die Federführung, das Kanzleramt oder das BMWi? Gibt es in den kommenden Tagen ganz konkret ein Gespräch auf Topebene, sprich bis hin zur Abteilungsleiterebene, mit der französischen Regierung über diese Sache?

StS Seibert: Es gibt eine interministerielle Arbeitsgruppe zu diesem Thema, in der die betroffenen Ressorts Verteidigung, Wirtschaft und Finanzen sowie das Kanzleramt vertreten sind. Das ist ein ganz normales Arbeitsinstrument zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bei Themen, die eben mehrere Ressorts betreffen.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal ganz konkret fragen: Wer führt die Gespräche mit Frankreich? Das wird ja nicht die interministerielle Arbeitsgruppe sein, sondern da wird ja einer die Federführung haben.

StS Seibert: Ich habe gesagt, dass ich über diese Gespräche und auch über Zwischenstände jetzt keine Auskunft gebe. Ich bin also am Ende meiner Ausführungen zu diesem Thema.

Frage: An das Verkehrsministerium: Die Deutsche Flugsicherung hat heute bekanntgegeben, dass der bisherige beamtete Staatssekretär Scheurle zum 1. Januar 2013 neuer Vorsitzender der Geschäftsführung werden soll; die Bestellung auf den neuen Posten soll aber schon am 9. Oktober erfolgen. Erste Frage: Bleibt er bis zum Jahresende im Ministerium? Zweite Frage: Gibt es schon einen Nachfolger?

Rudolph: Grundsätzlich zum Sachverhalt: Staatssekretär Scheurle hat gestern sein Aufsichtsratsmandat bei der DFS niedergelegt - er war ja Vorsitzender. Heute Morgen hat der Aufsichtsrat der DFS entschieden, dass Verhandlungen mit Herrn Scheurle bezüglich des Vorsitzes nicht des Aufsichtsrats, sondern der gesamten Gesellschaft aufgenommen werden sollen. Ebenfalls heute hat Minister Ramsauer Herrn Scheurle in den einstweiligen Ruhestand geschickt - das muss noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden - und von seinen Tätigkeiten entbunden. Zugleich hat er den Abteilungsleiter der Abteilung Z - Zentrale Dienste -, Herrn Michael Odenwald, mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte beauftragt. Wenn Sie frage "Warum Z?": In der Abteilung Z liegt das Referat für Bundesbeteiligungen, deswegen wurde Herr Odenwald damit beauftragt.

Zusatzfrage: Ist damit schon präjudiziert, wer der Nachfolger von ihm wird?

Rudolph: Es ist genau so, wie ich gesagt habe: Herr Odenwald hat das volle Vertrauen beziehungsweise das vollste Vertrauen - man muss ja aufpassen, was man sagt - des Ministers, und er hat auch die Kompetenz, die Geschäfte wahrzunehmen. Deswegen hat er sie übertragen bekommen.

Bezüglich eines Starttermins von Herrn Scheurle bei der DFS ist es so, dass Anfang Oktober - meines Wissens am 8. Oktober; da müssten Sie noch einmal bei der DFS nachfragen - der Aufsichtsrat wieder zusammentritt und darüber entscheiden möchte.

Frage: Herr Rudolph, ich wüsste gerne, wie Ihr Haus beziehungsweise der Minister den Vorstoß aus den Koalitionsfraktionen sieht, das Verbot von sogenannten Blitzerwarnern zu kippen?

Rudolph: Das ist ein Vorstoß aus den Fraktionen. Die parlamentarische Arbeitsebene - also die Ausschüsse und die Arbeitsgruppen - hat sich damit meines Wissens noch nicht befasst. Das muss unseres Erachtens erst einmal geschehen. Wenn dieser Vorschlag denn so bliebe und bei uns vorläge, dann würden wir uns damit auseinandersetzen. Am Rande seines Pressegesprächs - das wir übrigens auch in der Bundespressekonferenz durchgeführt hätten, aber die war ja belegt; das soll aber kein Vorwurf sein -

Vorsitzender Mayntz: Vorher und nachher haben wir immer noch Zeit!

Rudolph: - hat Minister Ramsauer vorhin gesagt, dass er jegliche Vorschläge in dieser Hinsicht unter das Motto stellen wird: Dient es der Verkehrssicherheit, werden wir dadurch also ein Mehr an Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen bekommen oder nicht? Nur dann, wenn man diese Prüfung besteht, ist das auch umsetzungswürdig. Aber noch einmal: Das ist praktisch der dritte Schritt, ich sage das aber, um Ihnen Einblick zu geben, wie da die Diskussionsfreudigkeit und Ideenlage bei uns aussieht.

Zusatzfrage: Der Vorschlag ist ja nicht so kompliziert - wenn er so denn so bliebe, wie Sie gerade selber gesagt haben -, es geht ja einfach um die Zulassung. Würde das denn der Verkehrssicherheit dienen?

Rudolph: Wenn er so bliebe, würden wir uns angucken, wie die Details aussehen. Dann werden wir das prüfen. Wenn es der Verkehrssicherheit dient, sehe ich da eine Chance. Wenn es der Verkehrssicherheit nicht dient oder viele Fragezeichen bleiben, sehe ich eher weniger Chancen für die Umsetzung.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Wirtschafts- und an das Finanzministerium zum Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts. Darin ist ja eine Passage enthalten, in der es heißt, dass die Steuerprogression verschärft werden soll. Das wundert mich insofern, als im Bundesrat im Moment ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt, mit dem die Steuerprogression abgemildert werden soll. Was gilt jetzt von diesen beiden Vorlagen?

Kotthaus: Ich glaube, der Bericht ist noch in der Ressortabstimmung; denn das ist bis jetzt ja noch ein Entwurf.

Was die Steuerfragen betrifft, so hat der Minister ja - allein letzte Woche in der Haushaltsrede - sehr klar gesagt: Es sind keine Steuererhöhungen, welcher Art auch immer, geplant. Ich glaube, das lässt nicht an Klarheit vermissen.

Richtig ist auch: Wir würden uns weiterhin freuen, wenn der Entwurf zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat positiv beschieden würde. In diesem Zusammenhang sollte man vielleicht auch nicht vergessen, dass damit unter anderem gerade auch die unteren Gehaltsgruppen entlastet werden. Aber noch einmal: Sowohl Vermögensabgaben als auch andere Steuererhöhungen sind in unserer Planung eindeutig nicht enthalten.

Rouenhoff: Auch ich kann noch einmal wiederholen, dass sich der Entwurf des BMF derzeit in der Ressortabstimmung befindet und ich mich diesbezüglich auch nicht dazu äußern kann. Sie kennen aber sicherlich die Position des Ministers zum Abbau der kalten Progression, die sich von der Position des BMF nicht unterscheidet.

Frage: Eine kleine Frage zum Thema ESM: Da steht ja noch die eher technische Frage einer Ergänzung aus, um die Haftungsobergrenze noch einmal unzweifelhaft klar zu machen. Bedarf es dazu nach Ihrer Rechtsauffassung eigentlich noch einmal einer Bundestagsbefassung - auf welcher Ebene auch immer -, oder ist das dann letztendlich mit einem Beschluss des Kabinetts klar?

Kotthaus: Der Bundestag ist zu diesem Thema ja schon befasst worden. Er ist auch über die Gespräche darüber, wie diese Erklärung aussehen kann, informiert worden, die dazu mit den Partnern geführt worden sind. Wenn wir diese Erklärung auch mit den Partnern finalisiert haben - Sie wissen ja, dass einzelne Staaten da etwas komplizierte Verfahren haben; und zwar nicht inhaltlich, sondern was die Abläufe in den Parlamenten betrifft -, wird der Bundestag sicherlich auch noch einmal entsprechend informiert oder befasst werden.

Zusatzfrage: Das geschieht über die entsprechenden Ausschüsse und nicht im Plenum, vermute ich?

Kotthaus: Der Bundestag wird in der richtigen Art und Weise damit befasst werden. Ich gehe außerdem weiterhin davon aus, dass das Startdatum 8. Oktober für den ESM eingehalten werden kann.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 19. September 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/09/2012-09-19-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2012