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PRESSEKONFERENZ/466: Regierungspressekonferenz vom 22. August 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 22. August 2012
Regierungspressekonferenz vom 22. August 2012

Themen: Kondolenztelegramm der Bundeskanzlerin zum Tod des langjährigen äthiopischen Premierministers Meles Zenawi, innenpolitische Entwicklung in Rumänien, Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zum Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Basel-III-Regeln, Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, Engagementbericht "Für eine Kultur der Mitverantwortung")
weitere Themen: Ausbau der Offshore-Windenergie, Kritik am Geschäftsführer der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Höhe der Benzinpreise, Besuch des griechischen Ministerpräsidenten in Berlin, Besuch des französischen Präsidenten in Berlin, geplante Einführung einer sogenannten Spielerkarte für Glücksspielautomaten, Forderung von Minister Niebel nach einer Einstellung der Produktion von E 10, aktuelle Diskussion über Beschneidungen, Äußerungen des syrischen Vizeregierungschefs Dschamil zu einem möglichen Rücktritt von Präsident Assad

Sprecher: StS Seibert, zu Erbach-Fürstenau (BMELV), Kraus (BMWi), Stamer (BMU), Moosmayer (BMVBS), Kotthaus (BMF), Steegmans (BMFSFJ), Reifschneider (BMZ), Zimmermann (BMJ), Peschke (AA)



Vorsitzender Freitag eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Der erste Punkt, über den ich Sie informieren möchte, ist Äthiopien. Die Bundeskanzlerin hat dem geschäftsführenden Premierminister Äthiopiens, Herrn Hailemariam Dessalegn, aus Anlass des Todes des langjährigen Premierministers Meles Zenawi ein Kondolenztelegramm geschickt. Sie spricht dem äthiopischen Volk darin ihr aufrichtiges Beileid aus. Sie nennt Herrn Meles Zenawi eine afrikanische Führungspersönlichkeit, die viel für ihr Land und den gesamten afrikanischen Kontinent getan habe. Besonders hervorzuheben ist aus Sicht der Bundesregierung Meles Zenawis Engagement bei NEPAD, der neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung. Er war einer der Hauptvertreter des Bekenntnisses Afrikas zur Eigenverantwortung für seine Entwicklung. Auch seine Vermittlung zwischen Sudan und dem Südsudan ist ausgesprochen hervorzuheben.

Bei allen innenpolitischen und auch durchaus kritisch zu sehenden Vorgängen in Äthiopien während seiner Regierungszeit ist doch hervorzuheben, dass die wirtschaftliche Entwicklung Äthiopiens sowie der Kampf gegen die Armut unter Meles Zenawi enorme Fortschritte gemacht haben und dass er sich sehr für die Vertiefung der deutsch-äthiopischen Freundschaft eingesetzt hat. Die Kanzlerin beendet diese Schreiben mit den Worten: "Die Bundesrepublik Deutschland verliert einen Freund, dessen Lebensleistung wir ehren."

Das zweite Thema ist die innenpolitische Entwicklung in Rumänien. Sie wissen, dass das rumänische Verfassungsgericht am 21., also gestern, das von der Regierung Ponta initiierte Referendum zur Absetzung von Staatspräsident Basescu erwartungsgemäß für ungültig erklärt hat, da das notwendige Quorum von mehr als 50 Prozent nicht erreicht wurde. Die Bundesregierung begrüßt dieses klare Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts. Sie erwartet jetzt, dass es durch alle Beteiligten zügig umgesetzt wird. Das hatte Premierminister Ponta vor dem Urteil bereits angekündigt. Nun wird man ihn diesbezüglich auch an seinen Taten messen.

Außenminister Westerwelle hat dazu auch im Kabinett die Sachlage vorgetragen. Die Funktionsfähigkeit der politischen Institutionen und das Vertrauen der rumänischen Bürger in die Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit herzustellen beziehungsweise wieder herzustellen, ist tatsächlich von europäischem Interesse. Aus Sicht der Bundesregierung, des Außenministers und der Kanzlerin bietet das Urteil nun auch eine Chance dafür.

Die Bundesregierung wird jetzt gemeinsam mit unseren europäischen Partnern und auch mit den europäischen Institutionen genau beobachten, wie die innenpolitische Entwicklung in Rumänien weitergeht. Es ist essenziell, dass die rumänische Exekutive Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz beweist und dass sie die Maßnahmen, die die Regierung Ponta der EU in diesem Zusammenhang zusätzlich zugesagt hat, auch tatsächlich umsetzt.

Damit kommen wir zu den eigentlichen Themen der Kabinettssitzung. Es beginnt mit dem Gesetzentwurf zum Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union. Kroatien soll, wie geplant - das wissen Sie -, der 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union werden. Der Beitritt ist für den 1. Juli 2013 vorgesehen. Vorher müssen aber alle anderen 27 Mitgliedstaaten und die Kroaten selbst den Beitrittsvertrag ratifizieren. Das ist in Kroatien schon geschehen. Es hatte dort zuvor ein Referendum und einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gegeben. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat nun die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch Deutschland den Beitrittsvertrag fristgerecht ratifizieren kann. Es läuft ja diesmal anders als bei früheren Beitritten: Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom Juni dieses Jahres sind auch Beitrittsverträge vom Deutschen Bundestag zu verabschieden. Der Außenminister nannte dies im Kabinett ein Signal der Ermutigung an Kroatien und gleichzeitig auch ein Signal der Erwartung an Kroatien, dass es diesen eingeschlagenen Weg nun fortsetzt.

Kroatien wird dann nach Slowenien der zweite Staat des westlichen Balkans sein, der die Mitgliedschaft in der EU erreichen wird. Kroatien hat nach der Erlangung seiner staatlichen Selbstständigkeit unter großen Mühen sein Staatswesen aufgebaut. Es hat nach dem Beitrittsantrag seine politische, wirtschaftliche und gesamte rechtliche Entwicklung am EU-Standard ausgerichtet, und dieser Weg soll nun also fortgeführt werden.

Das nächste Thema im Kabinett hat der Bundesfinanzminister eingebracht. Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die europäischen Basel-III-Regeln umsetzt. Das sind europäische Regeln, die die neue Grundordnung für die Banken errichten und diese Banken krisenfester machen. Es geht zum Beispiel um verschärfte Eigenkapitalvorschriften für die Banken. Auch erhält die Bundesanstalt für Finanzaufsicht stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten. Wenn Banken künftig gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, müssen sie mit empfindlicheren Geldstrafen rechnen. Dabei gibt es dann nicht nur die klassischen Instrumente wie den Entzug der Bankzulassung oder die Abberufung der Vorstände, sondern es wird künftig auch möglich sein, die durch Verstöße erzielten Gewinne abzuschöpfen. Nach unserer festen Überzeugung schützen diese neuen Regeln die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen.

Auf europäischer Ebene wird ja derzeit erst über die endgültige Fassung der europäischen Rechtsakte zu den Basel-III-Regelungen verhandelt. Die Bundesregierung drängt auf einen schnellen Abschluss dieser Verhandlungen. Dadurch, dass wir unser nationales Gesetzgebungsverfahren schon jetzt initiieren, möchten wir das noch unterstreichen. Das ist auch ein Beleg dafür, welch große Bedeutung die Bankenregulierung für die Bundesregierung hat.

Ich will Ihnen noch ein paar andere Stichworte zu dem nennen, was auf diesem Gebiet schon erreicht worden ist: Wir haben ein modernes Sanierungs- und Insolvenzverfahren für Banken unter einer frühzeitigen staatlichen Aufsicht durchgesetzt. Wir haben die Bankenabgabe eingerichtet. Wir haben ungedeckte Leerverkäufe verboten - damit ist Deutschland international Vorreiter -, und wir haben einen neuen Rahmen für die Vergütungssysteme in der Finanzwirtschaft geschaffen. In dieser Reihe ist auch der heutige Beschluss des Kabinetts einzuordnen.

Der nächste Punkt im Kabinett: Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz eingebracht, das das Kabinett auch beschlossen hat. Zum Hintergrund: Es hat sicherlich mit unserer demographischen Entwicklung und mit der Tatsache, dass es immer mehr ältere Menschen in Deutschland gibt, zu tun, dass es auch immer mehr Krebsfälle gibt. Es erkranken jährlich - das ist eine erschreckende Zahl - rund 470.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs. Mehr als 218.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen von Krebs. Um dem wirksam zu begegnen, hat das Kabinett heute dieses Gesetz für Krebsfrüherkennung und ein Krebsregister beschlossen. Es greift damit die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans auf, der 2008 vom Gesundheitsministerium und seinen Partnern ins Leben gerufen wurde.

Dieses Gesetz hat zwei wichtige Handlungsfelder. Das eine ist die Krebsprävention, und das andere ist die Verbesserung der Krebsversorgung:

Zur Prävention soll die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft bestimmte Früherkennungsuntersuchungen als organisierte Programme anbieten. Das betrifft vor allem Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Dabei informieren die Krankenkassen ihre Versicherten über diese Vorsorgeuntersuchungen und laden sie auch persönlich dazu ein. Die Selbstverwaltung soll in Zukunft auch die Altersgrenzen und die Einschränkungen für die Häufigkeit der Untersuchungen nach dem Stand des medizinischen Wissens selbst festlegen. Das erscheint der Bundesregierung diese Dinge sehr viel besser - also flexibler - zu regeln als die bisherigen starren gesetzlichen Regelungen.

Um die Krebsversorgung mittelfristig zu verbessern, sollen die Bundesländer flächendeckend klinische Krebsregister einrichten, für die es dann bundesweite Mindeststandards geben soll. Solche Krebsregister liefern der Wissenschaft und den Ärzten sehr wertvolle Hinweise über die onkologische Versorgung. Sie werden überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert.

Letzter Punkt im Kabinett: Das Kabinett hat den Engagementbericht "Für eine Kultur der Mitverantwortung" beschlossen, den Ministerin Schröder eingebracht hat. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung ja beauftragt, einmal pro Legislaturperiode einen solchen Bericht zum bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland vorzulegen. Dem kommt die Bundesregierung hiermit nun nach. Das beruht auf den Arbeiten einer Kommission unter der Leitung vonProf. Hüther aus Köln.

Ich werde das kurz zusammenfassen, obwohl dieser Bericht im wahren Sinne des Wortes äußerst gewichtig geraten ist. Es gibt einen umfassenden allgemeinen Teil, der das Ausmaß, die Bedeutung und die Perspektive ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland untersucht und darlegt. Dann gibt es einen thematischen Schwerpunkt hinsichtlich des bürgerschaftlichen Engagements von Unternehmen in Deutschland. Das sind sehr interessante Erkenntnisse. Ich habe in Erinnerung behalten, dass 60 Prozent aller Unternehmen bereits bürgerschaftlich engagiert sind und dies bei ihren Belegschaften auch fördern. Das ist ein positiver Trend. Ich empfehle das trotz des Umfangs Ihrer Lektüre.

Frage GEERS: Ich habe einen ganzen Sack von Fragen, aber ich möchte es einmal kurz machen. Mich interessiert, ob es zum einen zutrifft, dass das Verbraucherministerium den Gesetzentwurf zu Haftungsfragen bei Offshore-Energie blockiert. Wenn ja, mit welcher Begründung?

Mich würde zweitens interessieren: Was sagen die anderen beiden beteiligten Ministerien dazu, also das Wirtschafts- und das Umweltministerium?

Außerdem lautet meine Frage, ob damit die für nächsten Mittwoch im Kabinett geplante Verabschiedung gefährdet ist.

StS Seibert: Vielleicht darf ich kurz etwas sagen, solange hier noch sortiert wird. Zunächst einmal: Wir befinden uns in der Ressortabstimmung, und die Ressortabstimmung ist ja kein leeres Ritual, sondern dient gerade dem Zweck, dass die verschiedenen Ministerien die Möglichkeit haben, ihren spezifischen Blickwinkel in eine Diskussion einzubringen - den wirtschaftlichen durch das BMWi, den ökologischen durch das BMU und den Blickwinkel der Verbraucherinteressen durch das Verbraucherschutzministerium. Das ist alles miteinander in Einklang zu bringen, und das geschieht auch. Das, worüber im Moment berichtet wird, ist also durchaus etwas im Zuge einer Ressortabstimmung vollkommen Normales.

Es gibt bei so einer neuen Technologie wie der Offshore-Windenergiegewinnung erhebliche Risiken und damit auch erhebliche Bedenken, zu investieren. Wir wollen und wir brauchen diese Technologie aber als einen Teil des zukünftigen Energiemixes an erneuerbaren Energien. Deshalb ist es sinnvoll und politisch gewünscht, die Risiken zu verteilen, um die Investitionsbedingungen zu verbessern. Ob nun die ins Auge gefasste Verteilung ausgewogen ist und ob sie noch optimiert werden kann, das sind genau die Fragen, um die es in einer solchen Ressortabstimmung geht. Genau das wird jetzt geklärt. Die Bundesregierung ist guten Mutes, dass es auch befriedigend geklärt werden kann.

Zu Erbauch-Fürstenau: Ich kann nur betonen, was Herr Seibert hier gesagt hat: Es ist ein vollkommen üblicher Vorgang, dass die Ressorts dabei ihre unterschiedlichen Interessen vertreten. Das Verbraucherschutzministerium hat in dieser Abstimmung seine Anmerkungen und Änderungswünsche sowie die aus Verbrauchersicht relevanten Fragen eingebracht. Das sind Fragen grundsätzlicher Natur, die jetzt zu klären sind. Uns ist es halt wichtig, dass die verbraucherpolitischen Belange stärker berücksichtigt werden, aber wir befinden uns ja noch in der Ressortabstimmung.

Kraus: Wie Herr Seibert schon erwähnt hat, ist der Ausbau der Offshore-Windenergie ein zentrales Instrument beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Energiewende ist gemeinsam von allen Partnern innerhalb der Koalition beschlossen worden. Vor diesem Hintergrund ist die Kritik für uns nicht nachvollziehbar. Mit der Verständigung auf die Haftungsregel haben wir ein zentrales Problem beim Offshore-Ausbau beseitigt. Diese Verständigung muss jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dies ist, wie gesagt, derzeit die Ressortabstimmung. Wir gehen jedoch davon aus, dass es beim verabredeten Zeitplan bleiben wird.

An Spekulationen darüber, ob jetzt regionalspezifische Gründe für diese Kritik ausschlaggebend sind oder nicht, beteiligt sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht. Im Übrigen gilt immer, und das wurde hier an dieser Stelle auch schon häufig erwähnt, dass die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben ist. Gleichwohl muss Strom für Verbraucher wie auch für Unternehmen bezahlbar bleiben. Entscheidender Ansatz bleibt dabei eine grundlegende Reform des EEG. Diese darf auch nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern sollte noch in dieser Legislaturperiode kommen.

Stamer: Vielleicht von meiner Seite aus folgende Ergänzung: Der Bundesumweltminister hat sich vorhin am Rande eines Termins, den er hier in Berlin wahrnimmt, dazu geäußert. Er hat sich zuversichtlich dazu geäußert, dass alle offenen Fragen einvernehmlich bis zum vorgesehenen Kabinettstermin gelöst werden können.

Frage: Mich wundert der Zeitpunkt. Dieser Haftungsvorbehalt steht ja schon länger fest. Warum gab es den Einwand erst gestern?

Zu Erbauch-Fürstenau: Zum Zeitpunkt: Meines Wissens ist der Entwurf Mitte letzter Woche verschickt worden. Es ist vollkommen normal, dass man das ein paar Tage lang prüft und dann seine Änderungswünsche einbringt.

In diesem Zusammenhang will ich vielleicht noch sagen: Wir sind ja noch auf der Fachebene. Es gibt also fachlicherseits einen Austausch auf Referatsleiterebene oder Referatsebene. Spekulationen darüber, dass hierbei irgendwelche landespolitischen Gründe eine Rolle gespielt hätten, sind in diesem Zusammenhang wirklich völlig frei erfunden. Als Verbraucherschutzministerium haben wir, wie gesagt, die aus Verbrauchersicht relevanten Punkte eingebracht, und diese werden jetzt auch auf der Fachebene geklärt.

Frage: Mit der Wahrnehmung bayerischer Interessen hat der Einspruch folglich definitiv nichts zu tun? Das ist die erste Frage.

Zur zweiten Frage: Wenn die Kritik oder der Einspruch der Ministerin vom Wirtschaftsminister als nicht nachvollziehbare Kritik qualifiziert wird, wie will man dann bis nächsten Mittwoch einen Kompromiss finden - indem die Verbraucherministerin klein beigibt oder indem der Wirtschaftsminister sagt, er könne die Kritik dann doch nachvollziehen? "Nicht nachvollziehbar" ist ja umgangssprachlich ein ziemlicher Verriss; so empfinde ich das.

Zu Erbauch-Fürstenau: Ich bin zuversichtlich. Wir wollen ja alle den Erfolg der Energiewende. Aus unserer Sicht müssen die Ziele und die Finanzierung Gemeinschaftsprojekte sein; das ist, glaube ich, unstrittig. Es herrscht auch Einigkeit darüber, dass die Bezahlbarkeit und eine gerechte Kostenverteilung bei den Verbrauchern sowie auch bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der Energiewende ist. Aber wir befinden uns noch auf der Fachebene. Gespräche finden dort statt. Ich denke, wir müssen einmal schauen, was am Ende dabei herauskommen wird.

Zusatzfrage: Aber was ist daran nicht nachvollziehbar? So wie Sie es schildern, kann sogar ich es nachvollziehen. Ich könnte nur nicht nachvollziehen, wenn die Ministerin wegen einer speziellen Wahrnehmung bayerischer Landtagswahlinteressen ihren Anspruch vorgetragen hätte. Das könnte ich nicht nachvollziehen, aber ansonsten weiß ich nicht, was nicht nachvollziehbar ist. Helfen Sie mir bitte!

Zu Erbauch-Fürstenau: Vielleicht müssten Sie dem Wirtschaftsminister die Frage stellen, was genau er für nicht nachvollziehbar hält. Ich kenne die Äußerung nicht. Insofern kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, in welchen Zusammenhang er sie gestellt hat, um bei dem Nachvollziehen zu bleiben.

Für uns ist klar: Die Entwicklung der Energiepreise ist für die Verbraucher ein wichtiges Thema, und ohne Zustimmung und wohlwollende Verbraucher wird eine Energiewende auch nur schwerlich gelingen.

Zusatzfrage: Frau Kraus, weil Sie von der nicht nachvollziehbaren Kritik sprachen: Haben Sie eine Ahnung, was für Herrn Rösler nicht nachvollziehbar ist?

Kraus: Ja. Wie bereits gesagt, ist die Energiewende gemeinsam von allen Partnern innerhalb der Koalition beschlossen worden. Alle sind sich einig darüber, sie schnell umzusetzen und das zu einem erfolgreichen Projekt zu machen. Vor diesem Hintergrund ist die Kritik nicht nachvollziehbar.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Verbraucherministerium: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dabei bleiben, dass dieser Gesetzentwurf dann nicht am 29. im Kabinett behandelt werden kann?

Zu Erbauch-Fürstenau: Das habe ich nicht gesagt. Ich bin zuversichtlich - wir sind ja auf der Fachebene, und das sind ganz normale Gespräche in einem vollkommen üblichen Verfahren -, dass man bei diesen Gesprächen, die meines Wissens sogar heute auf Fachebene stattfinden, zu einem einvernehmlichen Verfahren kommen und es eine Klärung geben wird.

Zusatzfrage: Frau Ministerin Aigner müsste die Abstimmung dann quasi von ihrer Südamerika-Reise aus begleiten.

Zu Erbauch-Fürstenau: Ich glaube, es dürfte für sie mit den Mitteln der Technik kein Problem sein, das zu begleiten. Da habe ich keine Bedenken.

Zusatzfrage: An das Wirtschaftsministerium, weil Sie gerade gesagt haben, was nicht nachvollziehbar sei: Habe ich Sie richtig verstanden, dass, weil das nicht schnell genug vonstattengehen kann, dass Verbraucherministerium quasi der "roadblock" bei der Umsetzung der Energiewende wäre?

Kraus: Nein, ich meine schon das, was ich gesagt habe, nämlich dass innerhalb der Koalition diese Energiewende so beschlossen wurde. Ein großes Hemmnis für den Offshore-Netzausbau sind ja die Haftungsregeln. Mit der Verständigung auf diese Haftungsregeln wurde jetzt das zentrale Problem beseitigt, und diese Verständigung gilt es jetzt auch schnell gesetzlich umzusetzen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht also um beides zusammen: die Energiewende und den jetzigen Lösungsvorschlag, hinsichtlich dessen vor diesem Hintergrund Einigkeit besteht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verbraucherschutzministerium. Sie sprachen davon, dass die Haftungsfragen gerecht verteilt werden müssten, damit die Verbraucher das als gerecht empfinden. Wie stark dürften die Stromkosten denn steigen, damit es gerecht ist?

Zu Erbauch-Fürstenau: Genau das wird ja jetzt auf Fachebene besprochen. Das ist eine interne Ressortabstimmung, und es ist ein ganz normales Verfahren, das sich jetzt darauf geeinigt wird. Ich kann hier jetzt keine Zahlen nennen, und das bitte ich nachzuvollziehen.

Frage: Helfen Sie mir; vielleicht habe ich einen falschen Gesetzentwurf. Die Frage geht an das Verbraucherministerium: Akzeptieren Sie das Prinzip, dass die Kosten für die Versicherung letztlich sehr deutlich und, soweit man es sehen kann, in voller Höhe auf die Endverbraucher abgewälzt werden?

Zweite Frage an das Wirtschaftsministerium: Ist es richtig, dass die Haftungsobergrenze im Moment bei insgesamt 100 Millionen Euro liegt? Ist das - das wird, glaube ich, nicht ausgeführt - der Betrag pro Jahr? Was bedeutet es, wenn Schäden in höherer Höhe eintreten würden?

StS Seibert: Ich möchte, wenn ich es darf, vorschlagen, dass wir, wie es bei anderen Themen auch üblich ist, die Ressortabstimmung intern zwischen den Ressorts und nicht in der Bundespressekonferenz durchführen. Wir sind zuversichtlich - ich glaube, das haben wir allesamt deutlich gemacht -, dass es möglich sein wird, eine Lösung zu erreichen - das habe ich jetzt von allen Ressorts gehört - und deshalb auch den ins Auge gefassten Kabinettsbefassungstermin einzuhalten.

Zuruf: Ist das jetzt ein Sprechverbot?

StS Seibert: Nein, das war ein Vorschlag. Ich glaube, ich habe gesagt: Ich möchte einen Vorschlag machen.

Vorsitzender Freitag: Nun kann ich mich daran erinnern, dass wir an dieser Stelle auch schon Gesetzentwürfe, die sich in der Ressortabstimmung befanden, sehr ausführlich diskutiert haben. Deshalb möchte ich Herrn Jessen Gelegenheit geben, seine Frage doch noch einmal zu formulieren. Welche Antworten er bekommen wird, werden wir sehen.

Zusatzfrage: Die Grundfrage an das Verbraucherministerium ist in der Tat, ob Sie das Prinzip der völligen Überwälzung - "Wälzung" ist, glaube ich, der Fachterminus, der im Gesetzentwurf auftaucht - auf die Endverbraucher akzeptieren.

Zweite Frage an das Verkehrsministerium: Ist es korrekt, dass die Haftungsobergrenze 100 Millionen Euro beträgt? Ist das auf das Kalenderjahr bezogen oder auf welchen Zeitraum?

Was passiert, wenn höhere Schäden entstehen sollten?

Zu Erbauch-Fürstenau: Ich kann mich auch nur wiederholen: Wir befinden uns in der Ressortabstimmung. Das sind jetzt Detailfragen, die aufseiten der Fachebene geklärt werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier jetzt nicht näher Auskunft geben kann, weil derzeit und heute die weiteren Gespräche dazu stattfinden. Ich glaube, es ist klar: Wir wollen alle die Energiewende, und die muss gerecht finanzierbar sein. Aus unserer Sicht sind das die wichtigsten Punkte.

Kraus: Dem kann ich mich nur anschließen.

Zusatzfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie jetzt sagen, die Frage, ob die Kosten komplett auf die Endverbraucher abgewälzt werden, sei keine prinzipielle, sondern eine Detailfrage?

Zu Erbauch-Fürstenau: Es ist eine Frage, die jetzt intern im Rahmen der üblichen Vorgehensweise, nämlich einer Ressortabstimmung, geklärt wird.

Frage: Ich habe einfach einmal eine Faktenfrage an das Verbraucherministerium: Können Sie uns etwas dazu sagen, welche Befürchtungen Sie haben? Um wie viel, fürchten Sie, könnte der Strompreis, dessen Bezahlbarkeit ja Ihr aller Anliegen ist, steigen, wenn es bei dem jetzigen Stand des Abstimmungsverfahrens bliebe? Was befürchten Sie an Preissteigerungen, und was wären Sie bestenfalls zu tragen bereit?

Zu Erbauch-Fürstenau: Wir befinden uns in der Ressortabstimmung. Es bewegt sich etwas, es wird sich abgestimmt, wir besprechen das. Ich kann hier nicht einzelne Aspekte aufgreifen, auch wenn es wichtige Aspekte sind. Ich bitte einfach zu berücksichtigen, dass ich hier keine Stellung dazu nehmen kann.

Frage: Nun ist ja erkennbar, dass die Bundesregierung bei ihrem gemeinsamen Anstreben der Energiewende bisher in vielen Bereichen im Verzug ist. Wenn man die einzelnen Stellungnahmen der Ministeriumsvertreter hier vorne einmal zusammenlegt, dann hat man das Gefühl, dass die unterschiedlichen an der Koalition beteiligten Parteien das Thema auf je eigene Weise als Profilierungsthema entdecken. Herr Seibert, hat die Kanzlerin eigentlich die Absicht, im Hinblick auf das nächste Jahr dabei zuzusehen, dass die Koalition in dieser Energiefrage eine Art Malefiz-Spiel aufführt?

StS Seibert: Ich kann schon die Prämisse Ihrer Frage, dass dabei ein Verzug herrsche, nicht teilen, von Malefiz-Spielen einmal ganz abgesehen. Ich glaube, es ist absolut erkennbar, dass sich die gesamte Koalition, alle sie tragenden Parteien und alle beteiligten Ministerien dieser großen und nationalen gesellschaftlichen Aufgabe der Energiewende absolut verbunden fühlen. Wir haben vielerlei Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht, um die Energiewende, die ein sehr facettenreiches Großprogramm ist, voranzubringen. Die Bundeskanzlerin ist ausgesprochen aktiv. Sie wissen, dass sie sich in regelmäßigen Abständen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer trifft. Dabei gibt es also weder die Uneinigkeit, die Sie in Ihrer Frage darstellen, noch sieht die Kanzlerin zu. Sie ist aktiv, die Minister sind im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit aktiv, und wir treiben die Sache gemeinsam voran. Ein Zeichen dafür ist ja, dass wir versuchen, die Investitionsbedingungen für die Offshore-Windenergiegewinnung so zu verbessern, dass auch dieser wichtige Teil des Energiemixes besser gedeihen kann.

Zusatzfrage: Wenn es so ist, wie Sie sagen, wie erklären Sie sich denn dann, dass sehr viele Vertreter der Wirtschaft, der Verbände, des Handwerks usw. alle den Eindruck haben, dass man an vielen Ecken einfach im Verzug ist und dass man viel schneller Entscheidungen bräuchte, als die Bundesregierung sie liefert?

StS Seibert: Das - "sehr viele Vertreter haben den Eindruck" - ist mir jetzt, mit Verlaub, ein bisschen zu unpräzise. Ich glaube, wir haben alle in den letzten zwölf Monaten gelernt, wie facettenreich, wie aufwändig und auch wie kompliziert die Energiewende ins Werk zu setzen ist. Wir wissen, dass sich die Bundesregierung zwar manches wünschen, aber es aus eigener Kompetenz gar nicht durchsetzen kann, weil es nur in der Kompetenz der Länder liegt. Dies sind alles Dinge, die natürlich möglicherweise vom einen oder anderen bei der Bundesregierung abgelegt werden, die aber nur zum Teil in unserem Vermögen stehen.

Noch einmal: Ich glaube, die Bundesregierung hat die Bedeutung erkannt. Sie hat die Sache politisch auf die Schiene gebracht. Man kann von der Offshore-Energie bis hin zu den anderen Elementen sagen, dass der sehr nennenswerte Ausbau der erneuerbaren Energien, den wir bereits erleben, ein Beweis dafür ist. Deswegen, muss ich sagen, sehe ich die Sache nicht so, wie Sie sie sehen.

Frage: Herr zu Erbach-Fürstenau, ich habe noch eine Verständnisfrage: Warum kommt der Aufschrei von Frau Aigner jetzt gerade bei diesem Gesetzentwurf? Dabei geht es ja unter anderem darum, dass gesagt wird, die Ungleichbehandlung großer Unternehmen einerseits und kleinerer Unternehmen und von Endverbrauchern, also der ganz normale Bevölkerung, andererseits sei nicht hinzunehmen. Die Ökosteuer wäre doch auch schon ein Prinzip gewesen, zu dem die Verbraucherschutzministerin "So geht es nicht, das ist ungleich" hätte sagen müssen.

Zu Erbauch-Fürstenau: Die Ministerin oder das Ministerium selbst bringen sich im Rahmen der Ressortabstimmung zu allen Themen ein. Ich sehe hier nicht, dass wir uns nur zu diesem Gesetz eingebracht hätten. Vielleicht nehmen Sie es so wahr, dass das öffentlich größer eingebracht worden wäre. Dem ist nicht so. Wir bringen uns jetzt auf Fachebene ein. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wie bei vielen anderen Ressortabstimmungen auch bringen alle Ministerien ihre Interessen ein, und das machen wir in diesem Fall auch.

Zusatzfrage: Darf ich dann daraus schließen, dass in der Ressortabstimmung zur Ökosteuerbefreiung auch schon so argumentiert worden ist?

Zu Erbauch-Fürstenau: Ich weiß jetzt nicht, auf welche Ökosteuerbefreiung Sie sich beziehen. Es ist grundsätzlich so, dass sich die Ministerien im Rahmen der Ressortabstimmung einbinden oder Beiträge zuliefern und Änderungen einbauen.

Frage: Ich bin etwas verwirrt, Herr Seibert, weil Sie gerade von Einigkeit und Geschlossenheit beim Thema Energiewende gesprochen haben. Ist die jetzige Diskussion, die wir hier seit einer Viertelstunde führen, ein Beleg für die Einigkeit, oder ist das ein Beleg für die Uneinigkeit?

StS Seibert: Nein, sie ist ein Beleg dafür, dass die Ressorts ihre Aufgaben ernst nehmen, dass sie sich entsprechend aktiv auch im Rahmen der Ressortabstimmung einbringen und dass sie Dinge nicht einfach durchwinken. Das ist auch richtig so. Das kann auch jeder Bürger von einem Verbraucherschutzministerium, von einem Umweltministerium und von einem Wirtschaftsministerium verlangen. Genau dafür ist es ein Beleg.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Wie bewerten Sie die kategorische Ablehnung einer Entlassung des Flughafen-Geschäftsführers Rainer Schwarz, die heute vom Berliner Senatssprecher vorgenommen wurde? Sind Sie der Meinung, dass Herr Schwarz bislang ein guter Krisenmanager gewesen ist, oder der Meinung, dass sich seine Tätigkeit ändern müsste, damit er das fürderhin sein könnte?

Moosmayer: Ich werde mich hier wieder zu Äußerungen des Berliner Senats noch zu Angelegenheiten der Gesellschaft FBB äußern.

Zusatzfrage: Aber ist es korrekt, dass man im Verkehrsministerium mit dem Agieren des Geschäftsführers Schwarz nicht zufrieden ist?

Moosmayer: Noch einmal: Diese Geschichten und die Probleme, die der BER hat und die ja ganz offensichtlich sind, werden dort gelöst, wo sie hingehören, nämlich in den Gremien der FBB, in denen wir als Anteilseigner natürlich auch vertreten sind. Dort werden sie gelöst, und dort gehören sie auch hin.

Frage: Frankreich will die Mineralölsteuer wegen der hohen Spritpreise senken. Ist das in irgendeiner Art und Weise Vorbild für Deutschland?

Kotthaus: Soll ich es kurz oder lang machen?

Zuruf: Kurz!

Kotthaus: Nein.

Frage: Da die Spritpreise seit geraumer Zeit nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben, und Frankreich immer das erste Land innerhalb der EU ist, das darüber nachdenkt, die Bürger in irgendeiner Weise zu entlasten, frage ich: Will die Bundesregierung der Entwicklung der Benzinpreise weiterhin so zusehen wie bisher? Alle Maßnahmen, die man bisher angekündigt hat, haben ja nicht gefruchtet. Nimmt man das jetzt einfach hin, oder gibt es noch neue Planungen, um diesen dauernden Anstieg zu bremsen? Die Frage geht vielleicht an Herrn Seibert.

StS Seibert: Ich glaube, Herr Kotthaus hat die Frage gerade beantwortet.

Zusatzfrage: Lassen Sie die Entwicklung also weiterlaufen?

StS Seibert: Die Gestaltung der Spritpreise ist nicht in erster Linie die Aufgabe einer Regierung. Es ist auch nicht so, dass sie nur eine Richtung nach oben kennen würden. Sie kennen jetzt gerade wieder eine Richtung nach oben. Dann kann man verstehen, wenn sich Menschen an den Tanksäulen darüber ärgern, zumal das wieder mit der Rückreise aus den Sommerferien zusammenfällt. Es gibt Gründe dafür. Das hat mit der relativen Schwäche des Euro zu tun. Das hat mit der Entwicklung auf den weltweiten Rohölmärkten zu tun. Die Bundesregierung plant jedenfalls derzeit kein politisches Eingreifen.

Frage: Sie sagten, das sei nicht Sache der Regierung. Vor einigen Monaten ist aber vom Wirtschaftsministerium eine Internetplattform eingerichtet worden, auf der Preise gemeldet werden sollten. Wie beurteilen Sie, Frau Kraus, den Erfolg dieser Internetplattform?

Kraus: Für das BMWi ist immer die Stärkung des Wettbewerbs zentral. Auf dieser Basis haben wir die GWW-Novelle eingebracht. Ein Teil der GWB-Novelle ist die Einrichtung einer Markttransparenzstelle und ein dauerhaftes Verbot einer Preis-Kosten-Schere. Das sind zum Beispiel Instrumente, die, auf den Preis wirkend, den Wettbewerb beeinflussen und stärken können. Die zweite und dritte Lesung dieses Vorhabens stehen an, und wir sind guter Dinge, dass das auch durchgeht.

Frage: Herr Seibert, wie groß ist der Abstimmungsbedarf zwischen der Bundeskanzlerin und dem französischen Präsidenten bezüglich der Krise in Griechenland angesichts des Besuchs von Ministerpräsident Samaras am Freitag in Berlin?

Besonders in einem Punkt, was nämlich den Zeithorizont für die Anpassung betrifft, gibt es Differenzen. Der französische Präsident will den Griechen mehr Zeit geben. Die Bundesregierung hat immer betont, Zeit sei Geld. Der griechische Ministerpräsident hat auch heute in einem Interview gesagt, er wolle mehr Zeit, aber nicht mehr Geld. Meine zweite Frage lautet daher: Wie kommentieren Sie diese Stellungnahme?

Nun noch eine Frage an Herrn Kotthaus: Der griechische Finanzminister kommt mit dem Ministerpräsidenten nach Berlin. Ist am Freitag auch ein separates Treffen der Finanzminister vorgesehen?

StS Seibert: Ich will Ihnen eine sehr grundsätzliche Antwort geben. Der Abstimmungsbedarf zwischen einem französischen Präsidenten und der Bundeskanzlerin ist immer groß. Das liegt an der Rolle unserer beiden Länder in der Europäischen Union. Im zweiten Halbjahr 2012 stehen wichtige Themen an. Griechenland ist eines davon. Ein anderes ist die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion; ein anderes ist beispielsweise die Einrichtung einer unabhängigen Bankenaufsicht für Europa. Das sind Themen, bei denen sich Frankreich und Deutschland abstimmen und möglichst einen gemeinsamen Weg finden sollten. Insofern ist das immer wichtig.

Ich werde nun weder die französische Haltung vorwegnehmen, wenn doch morgen der französische Präsident kommt und es die Gelegenheit zum Austausch gibt, noch möchte ich Interviews mit dem griechischen Ministerpräsidenten heute kommentieren, wenn er doch übermorgen kommt und es viel wichtiger ist, dass die Bundeskanzlerin und er und auch die beiden Fachminister miteinander sprechen als in Pressekonferenzen übereinander.

Kotthaus: Wenn ich das Format im Kanzleramt richtig verstehe - aber das müsste eigentlich Herr Seibert sagen können -, sind die beiden Finanzminister zumindest teilweise mit dabei.

Frage: Eine Frage an die Bundesregierung und ans Finanzministerium: Teilen Sie die Bedenken des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Michael Fuchs, der davor warnt, dass Konflikte zwischen Notenbankern und Geldpolitikern oder zwischen EZB und Bundesbank in der jetzigen Phase besonders kritisch und zu vermeiden seien?

Kotthaus: Ich bleibe da bei der guten Übung, dass man als Regierung Äußerungen von Notenbankern und auch Diskussionen zwischen Notenbankern tunlichst nicht kommentiert.

Frage: Herr Seibert, mir geht es um den morgigen Besuch von Präsident Hollande. Sie haben eben von dem großen Abstimmungsbedarf zwischen Paris und Berlin gesprochen. Nun hat man den Eindruck, dass der Kommunikationsbedarf nicht so groß ist wie der Abstimmungsbedarf. Es gibt morgen Abend keine Pressekonferenz im eigentlichen Sinne. Die Statements werden von den beiden vor dem Treffen in der Skylobby vor einem Journalisten-Pool abgegeben, obwohl sich Paris bemüht hat, eine Pressekonferenz abzuhalten. Wieso diese Entscheidung Ihrerseits? Wegen des Gastes? Wegen der potenziellen Fragen, die hätten gestellt werden können?

François Hollande macht anschließend einen Umweg in die französische Botschaft, um dort die Presse zu treffen. War das notwendig? Anders gefragt: Hätte man ihm diese Umstände nicht ersparen können?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin geht grundsätzlich keinen Fragen, auch keinen schwierigen zu europäischen Themen, aus dem Weg. Das merken Sie beispielsweise daran, dass es am Tag darauf mit Herrn Samaras eine Pressekonferenz gibt und es schon sehr viele Pressekonferenzen mit Herrn Hollande, mit Herrn Monti und mit allen anderen wichtigen handelnden Gestalten in Europa gab.

Ich kann nicht bestätigen, dass es ein Auseinanderlaufen der französischen und der deutschen Wünsche zur Kommunikation morgen gab. Beim letzten Besuch der Bundeskanzlerin in Paris hat es das gleiche Format gegeben, nämlich zwei Erklärungen, die die beiden vor ihrem Treffen abgegeben haben. Dann haben sie ihr Treffen abgehalten. Dem folgen sie auch dieses Mal. Es wird andere Termine, andere Besuche geben, da wird es wieder anders sein.

Zusatzfrage: Ist es für Sie nicht ärgerlich, dass - vielleicht wird sich das künftig wiederholen - Gäste oder Regierungschefs anschließend noch irgendwo in der Stadt eine Pressekonferenz abhalten, weil es im Kanzleramt nicht dazu kam?

StS Seibert: Wie gesagt, diesen Kausalzusammenhang stellen Sie her und nicht ich. Wenn ein ausländischer Gast noch in die Botschaft seines Landes gehen möchte, dann ist das doch absolut in seinem Ermessen und überhaupt nicht von uns zu beurteilen, und warum ich mich darüber ärgern sollte, weiß ich auch nicht.

Vorsitzender Freitag: Herr Thibaut, ich nehme den Hinweis gerne als Anregung zur Kenntnis. Wir würden Monsieur Hollande natürlich auch gerne hier in der Bundespressekonferenz begrüßen. Vielleicht können Sie vermitteln.

Zuruf: Beide vielleicht!

Vorsitzender Freitag: Gerne die Kanzlerin auch.

Frage: Ich habe nach der Frage meines Kollegen noch eine kurze Nachfrage an Herrn Seibert. Was war denn der Wunsch der Bundeskanzlerin bezüglich der Kommunikationsmodalitäten morgen? Ist das jetzt so, wie sie sich das gewünscht hat - die Statements vorher und keine Pressekonferenz nachher?

StS Seibert: Ich habe Ihnen beschrieben, wie das Arrangement beim letzten Besuch in Paris war. Man war sich einig darüber - solche Dinge werden immer in Einigkeit entschieden -, dass man es ebenso machen werde wie beim letzten Besuch der Kanzlerin in Paris. Das ist bei einem nach hinten offenen Arbeitsabendessen auch durchaus angemessen. Da sind in völliger Einigkeit Entscheidungen getroffen worden.

Frage: Nun zu einem ganz anderen Thema: der Geldkarte für Glücksspielautomaten, die, soweit ich weiß, nach einer Änderung der Gewerbeordnung geplant ist. Welchen politischen Sinn hat denn eine solche Regelung? - Dies ist eine Frage an das Wirtschaftsministerium.

Kraus: Sie sprechen wahrscheinlich die Spielerkarte an. Die Bundesregierung strebt in diesem Bereich im ersten Schritt eine personenungebundene Spielerkarte an. Diese Maßnahme ermöglicht zum einen eine Alterskontrolle und erschwert zum anderen das gleichzeitige Spielen an mehreren Geräten, dient so also dem Spieler- und dem Jugendschutz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung - er heißt genau: "Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" und hat auch bereits eine Bundesratsdrucksache - wurde am 27. Juni vom Kabinett beschlossen und schafft die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer solchen personenungebundenen Spielerkarte bei Geldspielgeräten. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Erst wenn er in Kraft getreten ist, kann auch die Spielverordnung verabschiedet werden, in die dann die Einzelheiten zu einer personenungebundenen Spielerkarte noch eingearbeitet werden müssen.

Die Spielverordnung befindet sich derzeit, wie Sie sicherlich wissen, in der Ressortabstimmung. Ich bitte um Verständnis, dass wir dieser Ressortabstimmung inhaltlich nicht vorgreifen können.

Zusatzfrage: Es gibt Medienberichte darüber, welche Daten auf einer solchen Karte gespeichert sein könnten und welche Regelungen zur Benutzung einer solchen Karte es geben wird. Unter anderem wird davon gesprochen, dass es ein Limit von 200 Euro geben wird, die maximal auf einer solchen Karte gespeichert werden können, und dass bestimmte Pausen zwangsläufig eingehalten werden müssen, wenn mit einer solchen Karte gespielt wird. Was ist denn an solchen Berichten dran?

Kraus: Man muss immer zwischen der personenungebundenen und der personengebundenen Spielerkarte unterscheiden. Jetzt geht es um die personenungebundene Karte, die der Spieler wie einen Schlüssel einsetzen kann. Das heißt, ohne diese Karte kann er gar nicht an Geldspielgeräten in einer Spielhalle oder einer Gaststätte spielen. Beim Eintritt in eine Gaststätte oder Spielhalle muss er sich beim Aufsichtspersonal eine solche Karte holen, und nach Beendigung des Spielens muss er sie wieder zurückgeben. Das Personal beziehungsweise der Gastwirt hat währenddessen seiner Aufsicht nachzukommen.

Der Spieler erhält nur jeweils eine Spielerkarte. So wird unterbunden, dass die Spieler gleichzeitig an mehreren Automaten spielen, was ja sehr häufig bei Spielsüchtigen zu beobachten ist.

Ein maximaler Spielbetrag für die personenungebundene Karte ist nicht vorgesehen. Ein Limit für den einsetzbaren Spielbetrag könnte in einer personengebundenen Karte vorgesehen werden; aber die würde ja erst in der Spielverordnung später geregelt werden. Diese personengebundene Spielerkarte ist auch mit Vorsicht zu genießen. Hierbei handelt es sich zunächst einmal um ein mittelfristiges Projekt. Hierfür ist auch im jetzigen Gesetzentwurf noch keine Ermächtigungsgrundlage vorgesehen, weil im Gesetz selbst bereits die datenschutzrechtlichen Anforderungen implementiert werden müssen. Insoweit sind noch große Fragen offen, die es jetzt erst einmal zu klären gilt.

Frage: Diese Spielerkarte dient der Eindämmung der Spielsucht. Gleichzeitig werden im Moment sehr viele Lotto-Angebote auf Online-Angebote umgestellt. Ist das für Sie ein Widerspruch? Ich kann dann also zwar nicht mehr in der Raststätte zocken, aber ich kann im Internet zocken. - Ich weiß nicht, wer diese Frage beantworten kann.

Kraus: Zu Lotto kann ich Ihnen leider keine Informationen geben.

Zusatz: Deshalb meine Anmerkung. Vielleicht kann es ja ein anderes Ministerium beantworten. Offenbar geht es ja um das Thema Spielsucht. Ich weiß nicht, wer dafür zuständig ist.

Vorsitzender Freitag: Gibt es ein Ministerium, das diese Frage beantworten kann? - Das sehe ich nicht.

Zusatz: Dann nicht. Dann denke ich mir den Rest.

Steegmans: Bevor er sich den Rest denkt, will ich wenigstens einen Versuch unternehmen. Das ist weniger riskant.

Unser Haus stellt regelmäßig Überlegungen dazu an, wie der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen - bis 18 Jahre - im zunehmenden Online-Geschäft Rechnung getragen werden kann. Mittlerweile gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Manche sind anspruchsvoller, manche sind weniger anspruchsvoll. Es gibt auch eine Menge von Regelungen im Bereich von Online-Geschäften, die altersabhängig sind, auch schon Verfahrensverstöße, die von den Landesbehörden oder den Gerichten geahndet werden. Insofern haben verschiedene Institutionen in Deutschland über das Familienministerium hinaus ein Auge darauf. Ich bin mir ganz sicher, dass zumindest dieser sensible Bereich unter 18 Jahren bei uns beobachtet wird. Was andere Verfahren im Bereich über 18 Jahren angeht, sind meinem Kenntnisstand nach vor allen Dingen die Landesbehörden zuständig.

Frage: Nach den Äußerungen von Herrn Niebel eine Frage zu E 10 an das Entwicklungsministerium. Wie ist das denn einzuschätzen? Ist das eine Einzelmeinung, oder wird Herr Niebel das ins Kabinett tragen und thematisieren?

Reifschneider: Vorweg Folgendes: Der Minister hat sich in seinen öffentlichen Beiträgen klar geäußert. Die steigenden Agrarpreise und der Hunger sind wichtige Probleme, die wir angehen müssen. Gerade die Ärmsten der Armen sind betroffen. Deswegen hat er sich in entwicklungspolitischer Perspektive geäußert. Wir haben jetzt eine spannende öffentliche Debatte dazu. Wie sie weiter verlaufen wird und welche Konsequenzen das im Einzelnen haben wird, kann man jetzt noch nicht absehen. Aber es ist klar - das hat Herr Niebel gestern auch schon gesagt -, dass man die Probleme wahrscheinlich auch auf europäischer Ebene diskutieren muss.

Zusatzfrage: Wird Herr Niebel denn den Ehrgeiz entwickeln, dieses Thema am Kabinettstisch anzuschneiden?

Reifschneider: Ich habe gerade gesagt, ich bin davon überzeugt, dass Herr Niebel das Thema auf europäischer Ebene diskutieren wird, weil es dort den wichtigsten Ansatzpunkt dafür gibt.

Zusatz: Das war nicht meine Frage.

Reifschneider: Ich habe Ihnen diese Antwort gegeben. Daraus werden dann die weiteren Konsequenzen folgen, wenn sich zum Beispiel europäische Regeln verändern sollten.

Frage: Ich möchte noch einmal auf das Thema Beschneidung zurückkommen. Gestern war hier ein Rabbiner aus Israel zu Besuch, der über das Thema gesprochen hat. Hat die Bundesregierung inzwischen einen Zeitplan, bis wann sie die rechtliche Situation in Deutschland geklärt haben möchte? Das drängt sich jetzt auf, vor allem nachdem in Süddeutschland eine private Strafanzeige gegen einen Mohel eingegangen ist.

StS Seibert: Ich möchte diese Frage an das BMJ weitergeben.

Zimmermann: Einen konkreten Zeitplan kann ich Ihnen jetzt natürlich nicht nennen. Sie kennen sicherlich alle die Aufforderung des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Diese Aufforderung nimmt das Bundesjustizministerium selbstverständlich sehr ernst. Wir werden so schnell wie möglich, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt alle Aspekte prüfen und dann einen entsprechenden Entwurf vorlegen.

Steegmans: Frau Freitag, ich darf vielleicht ergänzen, weil wir mitberatend tätig sind. Die Ministerin ist gestern mit Oberrabbiner Metzger hier in Berlin zu einem offiziellen Meinungsaustausch zusammengetroffen. Oberrabbiner Metzger hat uns bei dieser Gelegenheit zugesagt, sich zusammen mit seinen Kollegen in Israel selber noch einmal Gedanken darüber machen zu wollen, wie denn seitens des israelischen Oberrabbinats noch sachdienliche Hinweise dazu beigesteuert werden können, wie die Situation in Deutschland einer guten Lösung zugeführt werden kann. Die Ministerin selbst hat gegenüber dem Oberrabbiner auch angesprochen, dass ihr zwei Dinge sehr wichtig sind: zum einen - das ist offenbar mittlerweile auch als Denkprozess in Gang gekommen - die Einhaltung ärztlicher Standards und zum anderen die Sicherstellung einer angemessenen Betäubung beim Beschneidungsvorgang selbst.

Der Verlauf des Gesprächs mit Oberrabbiner Metzger - übrigens auch unter Beteiligung anderer deutscher Oberrabbiner - hat gezeigt, dass auf allen Seiten ein sehr großes Problem- und Lösungsbewusstsein vorhanden ist, was die Ministerin ausgesprochen begrüßt hat. Deshalb glauben wir auch, dass, wenn nicht unüberwindliche Rechtsfragen auftauchen, in der Sache eine gute und rasche Lösung gefunden werden kann.

Zimmermann: Ich kann noch ergänzen, dass Sie sehr zeitnah, spätestens Ende der Woche, eine Einladung zu einem Pressegespräch zum Stand der derzeitigen Überlegungen im Bundesjustizministerium bekommen werden. Das Pressegespräch wird voraussichtlich am Dienstag nächster Woche stattfinden.

Frage: Zum Thema Syrien. Herr Peschke, der syrische Vizeregierungschef Dschamil hat gestern offenbar in Russland gesagt, man könne über einen Rücktritt Assads verhandeln. Ist das eine neue Stufe? Wie bewertet das Auswärtige Amt diese Aussage?

Peschke: Wir bewerten diese Aussagen nicht über. Aussagen wurden in ähnlicher Form auch vorher schon von verschiedenen nachgeordneten Mitgliedern der syrischen Regierung getätigt. Wir werden uns im Kontakt mit allen unseren Partnern natürlich noch ein genaues analytisches Bild verschaffen und sehen, inwiefern das nur Worte sind oder ob auch beabsichtigt ist, diesen Worten konkrete Taten folgen zu lassen. Aus unserer Sicht ist klar - das hat Außenminister Westerwelle mehrfach betont -, dass es in der jetzigen Situation notwendig ist, eine Übergangsregierung in Syrien zu bilden, in der der jetzige Präsident Assad kein Teil mehr ist.

Frage: Es hat ebenfalls Berichte gegeben, wonach westliche und arabische Staaten im Mai in Dubai über finanzielle Hilfen für mögliche Überläufer diskutiert haben und möglicherweise jetzt Zahlungen erfolgen, um es vor allem den hochrangigen Regierungsmitgliedern und der mittleren Ebene zu ermöglichen, das Assad-Regime zu verlassen. Hat die Bundesregierung Kenntnis hiervon, und unterstützt sie dieses Prozedere?

Peschke: Dazu liegen mir keine Informationen vor, die ich mit Ihnen teilen könnte. Was ich Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen kann, ist, dass es natürlich schon Gespräche mit unseren Partnern zum Beispiel in der Kontaktgruppe der Freunde eines demokratischen Syriens darüber gegeben hat, wie die syrische Opposition unterstützt werden kann, wie sie darin unterstützt werden kann, sich als eine wirkliche demokratie- und toleranzfreundliche Alternative zum Regime Assad aufzubauen, um damit auch eine Perspektive für ein anderes, neues Syrien aufzuzeigen Im Rahmen dieser Unterstützungsdiskussionen spielten sowohl sachdienliche Unterstützung als auch finanzielle Unterstützung eine Rolle. Sie wissen, dass wir als Bundesregierung diverse Gespräche mit verschiedensten Vertretern der Opposition hatten und auch weiter haben werden und auf diesem Weg, in Abstimmung mit unseren Partnern, sehr aktiv weitergehen werden. Aber zu Ihrer Ausgangsfrage kann ich Ihnen hier nichts anbieten.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 22. August 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/08/2012-08-22-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2012