Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9948: Heute im Bundestag Nr. 641 - 19.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 641
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 19. Juni 2020, Redaktionsschluss: 09.22 Uhr

1. Begleitgesetze zum Konjunkturpaket
2. Zweiter Nachtragshaushalt vorgelegt
3. Ausnahme von Kreditobergrenze beantragt


1. Begleitgesetze zum Konjunkturpaket

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den "Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets" (19/20057) vorgelegt. Der Entwurf wird am Freitag in erster Lesung beraten.

Die Vorlage dient laut Begründung dazu, "flankierend zügig einige erforderliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die mit dem Programm intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen". Änderungen sind demnach unter anderem im Digitalinfrastrukturfondsgesetz vorgesehen. Die Zweckbestimmungen sollen erweitert werden und zudem zusätzliche fünf Milliarden Euro für den Ausbau der mobilen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Zudem soll mit dem Entwurf die Grundlage für weitere Bundes-Unterstützung im Bereich der Kindertagesbetreuung gelegt werden. Geplant ist zudem, die Regionalisierungsmittel in diesem Jahr einmalig um 2,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Mit den Mitteln sollen die finanziellen Nachteile der Verkehrsunternehmen im ÖPNV abgefedert werden.

Weiterhin sieht der Entwurf vor, die Möglichkeit zu schaffen, die EEG-Umlage zurückzuführen. "Im Jahr 2021 soll die Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Im Jahr 2022 soll sie 6,0 Cent pro Kilowattstunde betragen", heißt es in dem Entwurf.

*

2. Zweiter Nachtragshaushalt vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltes für 2020 vorgelegt (19/20000). Demnach soll der Bund in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von bis zu rund 509,29 Milliarden Euro tätigen können. Gegenüber dem bereits beschlossenen ersten Nachtragshaushalt steigen die Ausgaben damit um weitere 24,8 Milliarden Euro. Der Entwurf wird am Freitag in erster Lesung beraten. Zusätzlich wird auch ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (19/20128) betraten, um zu ermöglichen, dass die nach dem Grundgesetz zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme überschritten werden darf.

In dem Entwurf geht die Bundesregierung von sinkenden Steuereinnahmen aus. Gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt soll dieser Posten mit 264,78 Milliarden Euro um 24,68 Milliarden Euro geringer ausfallen. Zur Finanzierung der neuen Ausgaben und der ausfallenden Einnahmen ist dem Entwurf zufolge eine weitere Nettokreditaufnahme von 62,53 Milliarden Euro vorgesehen. Insgesamt plant der Bund damit mit einer Nettokreditaufnahme 218,52 Milliarden Euro für 2020.

*

3. Ausnahme von Kreditobergrenze beantragt

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Für den von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Nachtragshaushalt (19/20000) soll erneut die im Grundgesetz festgeschriebene Obergrenze für die Nettokreditaufnahme überschritten werden dürfen. Nach aktueller Etat-Planung liegt die Kreditaufnahme um 118,741 Milliarden Euro über der Regelgrenze. Dazu haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag vorgelegt (19/20128), der am Freitag erstmalig im Bundestag beraten wird. Die Fraktionen führen darin zur Begründung an, dass aufgrund des Ausmaßes des Corona-Krise weiterhin eine "außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes" vorliege. Der Antrag enthält zudem einen Tilgungsplan.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 641 - 19. Juni 2020 - 09.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang