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BUNDESTAG/9923: Heute im Bundestag Nr. 616 - 16.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 616
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Juni 2020, Redaktionsschluss: 16.13 Uhr

1. Beobachtung durch Verfassungsschutz
2. Bund will nationale Reserve aufbauen
3. Rund fünf Milliarden Schutzmasken
4. Anerkennung für Notfallsanitäter bewährt
5. Großspenden für verschiedene Parteien


1. Beobachtung durch Verfassungsschutz

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Laut Bundesregierung existieren keine Anweisungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Beobachtung von Mandatsträgern der AfD. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19826) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19396) weiter hervorgeht, haben auch bisher keine solchen Anweisungen existiert.

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2. Bund will nationale Reserve aufbauen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung arbeitet an einem Konzept zum Aufbau einer "Nationalen Reserve Persönliche Schutzausrüstung". Damit sollen über 2021 hinaus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch vulnerable Gruppen, Verwaltung und Wirtschaft sowie kritische Infrastrukturen besser mit Schutzausrüstung und anderen medizinisch notwendigen Verbrauchsgütern versorgt werden können, heißt es in der Antwort (19/19845) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19470) der FDP-Fraktion.

Geprüft werden den Angaben zufolge verschiedene Optionen. Neben der Einlagerung von Schutzmasken als Erstreserve werden auch der Aufbau von Produktions- und Kapazitätsreserven für persönliche Schutzausrüstung sowie Erfahrungen der Notfallreserve für Lebensmittel und andere Produkte mit begrenzter Haltbarkeit überprüft. Die Bundesregierung stimme sich dabei eng mit den Bundesländern ab.

Zum 1. Mai 2020 sei ein Förderprogramm ins Leben gerufen worden, mit dem Investitionen in Anlagen zur Filtervliesherstellung gefördert werden, ein zentrales Vorprodukt für Schutzmasken. In der novellierten Fassung des Programms würden Investitionen in Anlagen zur Herstellung von zertifizierten FFP2/3-Masken und medizinischen Gesichtsmasken gefördert.

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3. Rund fünf Milliarden Schutzmasken

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung rechnet mit rund fünf Milliarden Schutzmasken als Jahresbedarf für den Gesundheitssektor in der Coronakrise. Diese verteilten sich zu einem Drittel auf die Kategorien FFP2 und FFP3 sowie zu zwei Dritteln auf die Kategorie OP-Maske/Mund-Nasen-Schutz, heißt es in der Antwort (19/19844) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19289) der FDP-Fraktion.

Seit Anfang März 2020 habe das Bundesgesundheitsministerium deutlich mehr als 500 Millionen Masken vom Typ FFP2, FFP3 und KN95 sowie mindestens 1,5 Milliarden OP-Masken beschafft. Kurze Zeit später habe die Auslieferung an Länder, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen begonnen.

Bei der Bestellung von Schutzmasken hat es den Angaben zufolge auch Hinweise auf Betrugsversuche gegeben, ohne dass daraus ein Schaden entstanden sei. Ferner seien in rund 20 Prozent der Fälle Normabweichungen festgestellt worden. Würden diese Abweichungen im Ursprungsland festgestellt, führe das regelmäßig zur Zurückweisung der Ware.

Wenn nach Deutschland eingeführte Waren Mängel aufwiesen, führe dies zur Sperrung und Aufforderung zur Rücknahme durch die Lieferanten. Die Warenlieferungen würden auch hinsichtlich der geforderten Menge kontrolliert. Dabei würden neben qualitativen Mängeln auch immer wieder leere Kartons, geringere Mengen und Masken in einer niedrigeren Qualitätsstufe registriert.

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4. Anerkennung für Notfallsanitäter bewährt

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das System der Anerkennungsregeln für den Beruf des Notfallsanitäters hat sich nach Darstellung der Bundesregierung bewährt. Zwar seien aufgrund der förderalen Struktur weiterhin Unterschiede im Vollzug der Normen erkennbar, jedoch würden die Bestrebungen der Länder deutlich, sich bei den Anerkennungsverfahren auf einheitliche Kriterien zu stützen, heißt es in einem Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren, wie aus einer Unterrichtung (19/19955) der Regierung hervorgeht.

Die im Bundesrecht getroffenen Regelungen seien grundsätzlich geeignet, eine einheitliche Verwaltungspraxis zu fördern und weiter zu entwickeln, sodass sie in ihrer Gesamtheit als im Wesentlichen gelungen bezeichnet werden könnten. Änderungen im Bundesrecht seien derzeit nicht erforderlich, heißt es in dem Bericht.

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5. Großspenden für verschiedene Parteien

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Mehrere Parteien haben im ersten Quartal des Jahres 2020 von Großspenden profitiert. Das geht aus einer Unterrichtung (19/19070) des Bundestagspräsidenten hervor.

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) verbuchte im Januar und März jeweils eine Spende von rund 123.000 Euro des Kulturministeriums in Kopenhagen. Der SSW ist die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein.

Die Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH spendete 100.000 Euro an die CDU. Die MLPD erhielt eine Spende über rund 50.000 Euro von einer Privatperson. Ferner profitierten auch CDU und AfD von Privatspenden. Die AfD erhielt von einer Privatperson 100.000 Euro, die CDU von drei verschiedenen Privatleuten 75.000, 300.000 und 79.000 Euro.

Gemäß Parteiengesetz sind Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen und von diesem zeitnah zu veröffentlichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 616 - 16. Juni 2020 - 16.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

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