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BUNDESTAG/9852: Heute im Bundestag Nr. 545 - 27.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 545
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Mai 2020, Redaktionsschluss: 13.17 Uhr

1. Corona-Bonus bis 1.500 Euro steuerfrei
2. Dusel fordert Wahlfreiheit für Patienten
3. Förderung von Elektromobilität
4. Linke wirbt für Open-Skies-Vertrag
5. Schutz eines Anschlagopfers
6. Beobachtung durch das BfV


1. Corona-Bonus bis 1.500 Euro steuerfrei

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Auszahlung eines sogenannten Corona-Bonus durch Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro soll auf jeden Fall steuerfrei sein. Diese Klarstellung fügte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen aller Fraktionen in den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150) ein. Der Gesetzentwurf selbst wurde nach Annahme von drei weiteren Änderungsanträgen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.

Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Weitere Anträge, Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, man könne sich weitere Dinge zur Unterstützung der Wirtschaft vorstellen und verwies auf das angekündigte Konjunkturprogramm der Regierung. Die von der FDP-Fraktion mit Änderungsanträgen eingebrachten Vorschläge seien durchaus positiv, aber Schnellschüsse machten keinen Sinn. Die FDP-Fraktion hatte unter anderem eine Verbesserung bei der Nutzung von Verlustrückträgen verlangt und eine Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer, da "Arbeitnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Arbeitsplätze meiden und stattdessen von zuhause aus arbeiten".

CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion hoben die Klarstellung zur Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro hervor. Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes war in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag von mehreren Sachverständigen empfohlen worden. Unter Hinweis auf die Kritik von Sachverständigen an der Umsatzsteuersenkung für Speisen in Restaurants stellte die SPD-Fraktion die Frage, ob man möglicherweise das falsche Instrument gewählt haben könnte.

Die AfD-Fraktion bezeichnete das Gesetz insgesamt als "etwas dünn" und verwies auf eigene weitergehende Vorschläge wie eine bessere Nutzungsmöglichkeit von Verlustrückträgen und Änderungen bei der sogenannten Zinsschranke. Die FDP-Fraktion hielt es für nachvollziehbar, dass der Gastronomie-Branche über den Weg der Umsatzsteuersenkung geholfen werde. Es seien aber weitere Maßnahmen erforderlich, um die Pandemie-Folgen abzumildern.

Die Fraktion Die Linke erklärte ebenfalls unter Hinweis auf die Äußerungen von Experten in der Anhörung, dass mit anderen Instrumenten möglicherweise besser geholfen werden könne. Erforderlich seien auch Regelungen für das Homeoffice. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich bei der Umsatzsteuersenkung um eine Kompensation für nicht getätigte Umsätze. Daher sei auch die Befristung richtig.

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2. Dusel fordert Wahlfreiheit für Patienten

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/HPK) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert Nachbesserungen an der geplanten Reform der Intensivpflege. Die Behinderten sähen den Neuregelungen im sogenannten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz mit Unruhe entgegen, sagte Dusel am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

So sollte jeder selbst entscheiden dürfen, wo und mit wem er lebt, sagte Dusel in Anspielung auf die Versorgung von Beatmungspatienten. Die Patienten müssten eine Wahlfreiheit haben, wo sie versorgt werden wollten und dürften nicht gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gebracht werden.

Die Coronakrise habe gerade erst gezeigt, dass Pflegeheime nicht unbedingt ein sicherer Ort seien, argumentierte Dusel. Sie könnten für Beatmungspatienten ein Risiko darstellen. Das Recht, in der eigenen Häuslichkeit betreut zu werden, dürfe nicht eingeschränkt werden. Im schlimmsten Fall könne dies dazu führen, dass Pflegemängel nicht mehr gemeldet würden aus Angst, aus dem Haus zu müssen.

Auch bei den Zuzahlungen dürfe es nicht zu einer Schlechterstellung für jene Pflegefälle kommen, die zu Hause statt in einer stationären Einrichtung versorgt werden.

Die außerklinische Intensivpflege kann dem Gesetzentwurf zufolge in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollen jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann. Mit der Novelle reagiert die Bundesregierung auch auf betrügerische Pflegedienste mit überteuerten Abrechnungen.

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3. Förderung von Elektromobilität

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (19/19366) vorgelegt. Er ist gleichlautend mit einem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf (19/18962). Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setze eine entsprechende EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um. In dem Entwurf erklärt die Regierung, Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen zu adressieren. "Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern." Möglich werde dies durch eine bessere Infrastruktur und durch mehr Ladepunkte.

Konkret sollen in zu errichtenden Wohngebäuden oder bei der größeren Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden erhält den Angaben zufolge jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur. Zusätzlich sei mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Das Gesetz gelte nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch gebe es Ausnahmen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, seien von den Regelungen ausgenommen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, soll mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz betreffe außerdem nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge.

Der Bundesrat weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass dringender Handlungsbedarf beim Ausbau von Stromnetzen bestehe. Strom müsse auch dann ausreichend zur Verfügung stehen, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig auf Ladeeinrichtungen zugreifen. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung zumindest bis zur Grundstücksgrenze sei eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass der Gesetzentwurf die allgemeine Verpflichtung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen unberührt lasse, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Der erforderliche Netzausbau müsse jedoch volkswirtschaftlich effizient erfolgen. Gefragt seien flexible Verbrauchseinrichtungen, die intelligent eingesetzt werden sollten.

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4. Linke wirbt für Open-Skies-Vertrag

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen einen möglichen Austritt der USA aus dem "Vertrag über den Offenen Himmel". Der Vertrag ("Treaty on Open Skies", OH) sei ein Meilenstein der multilateralen Rüstungskontrolle und ermögliche seit 2002 insgesamt 34 Staaten in Europa und Nordamerika gemeinsame Beobachtungsflüge über das gesamte Gebiet aller Mitgliedsstaaten - von Vancouver bis Wladiwostok, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/19487). Er diene zum einen der nuklearen und konventionellen Rüstungskontrolle und Verifikation, zum anderen sei er eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme, da bei den Flügen Offiziere des observierenden sowie des observierten Staates teilnehmen. "Durch den Vertrag sollen militärische Aktivitäten rechtzeitig transparent gemacht werden können und mögliche Fehlreaktionen vermieden werden."

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber den Vereinigten Staaten und in Europa für die uneingeschränkte Fortsetzung des Vertrags einzusetzen und klarzustellen, "dass im Falle eines Austritts der USA weiterhin russische Beobachtungsflüge über der Bundesrepublik, und damit auch über US-amerikanische Stützpunkte in Deutschland, stattfinden dürfen". Außerdem seien die Nato-Bündnispartner darauf hinzuweisen, "dass eine Weitergabe von auf Grundlage des OH-Vertrages gewonnenen Daten an Nicht-Mitglieder des OH-Vertrags einen Bruch von internationalem Recht darstellt".

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5. Schutz eines Anschlagopfers

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um einen "Polizeieinsatz zur Bewachung eines Patienten an der Medizinischen Hochschule Hannover" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19260) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18798). Wie die Fraktion darin ausführte, wurde der mutmaßlich montenegrinische Staatsbürger I. K. am 7. Februar 2020 nach Hannover eingeflogen, um wegen Ende Januar 2020 in Montenegro erlittener Schussverletzungen behandelt zu werden. I. K. werde verdächtigt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die in den Drogenhandel in Montenegro verwickelt ist. Dort werde seit längerem ein bewaffnet ausgetragener Konflikt zwischen kriminellen Gruppen um das Drogengeschäft beobachtet.

Weiter schrieben die Abgeordneten, dass sich die Polizei Hannover aufgrund der akuten Gefährdung von I. K. entschieden habe, das Krankenhaus mit massivem Polizeischutz zu versehen. Als daraufhin die Behandlung des Verletzten öffentlich bekannt geworden sei, sei am 21. März eine Ausreiseverfügung gegen I. K. ergangen.

Nach Angaben der Bundesregierung wurde K. in Montenegro Opfer eines Mordanschlags. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter darlegt, wurde durch die mediale Berichterstattung in Montenegro und in Deutschland einer breiten Öffentlichkeit schnell bekannt, dass K. diesen Anschlag überlebt hatte und zur Behandlung seiner Verletzungen nach Hannover gereist war.

"Unbestätigte und bislang auch nicht genauer verifizierbare Erkenntnisse aus Montenegro deuteten darauf hin, dass Herr K. zumindest in Verbindung mit Organisierter Kriminalität stehen soll", heißt es in der Antwort weiter. In Anbetracht bereits in der Vergangenheit begangener Tötungsdelikte im Milieu der Organisierten Kriminalität habe daher eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestanden, "dass die unbekannten Drahtzieher hinter dem Anschlag vom 28. Januar 2020 auch in Hannover Straftaten zu Lasten des Herrn K. durchführen könnten".

Nach Kenntnis der Bundesregierung war auch K.s Ehefrau von Personenschutzmaßnahmen des Landes Niedersachsen umfasst, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach beteiligten sich Behörden des Bundes nicht am Einsatz zum Schutz von K.

Laut Bundesregierung wurde er mit Bescheid der Landeshauptstadt Hannover vom 19. Februar 2020 ausgewiesen. Seine Ausreise erfolgte den Angaben zufolge am 21. Februar; die Wiedereinreisesperre endet "nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung am 21. Februar 2025".

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6. Beobachtung durch das BfV

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Auswirkungen der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Beobachtung der AfD auf die Mandatsausübung demokratisch gewählter Abgeordneter" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/19396). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, "welche Auswirkungen auf die Ausübung des freien Mandats eines (Bundestags-)Abgeordneten" aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der Beobachtung seiner Person durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bestehen. Auch will sie unter anderem wissen, ob Anweisungen des Bundesinnenministeriums "zur Beobachtung von Mandatsträgern der AfD auf Bundes-, Landes- und Europaebene über die bekannt gewordenen Fälle (Björn Höcke und Andreas Kalbitz) hinaus" existieren oder existierten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 545 - 27. Mai 2020 - 13.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2020

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