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BUNDESTAG/9795: Heute im Bundestag Nr. 488 - 11.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 488
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Mai 2020, Redaktionsschluss: 16.55 Uhr

1. Regelungen zum Kurzarbeitergeld kritisiert
2. Mehr Personal bei EUTM Mali
3. Fortsetzung des Mali-Einsatzes
4. Fortsetzung des UNIFIL-Einsatzes
5. Fortsetzung des Kosovo-Einsatzes
6. Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang
7. Regierung legt Abrüstungsbericht vor


1. Regelungen zum Kurzarbeitergeld kritisiert

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18966) für das Sozialschutz-Paket-II geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag wurde aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut.

Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, sieht der Regierungsentwurf vor. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Außerdem sollen für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist es "ausnahmsweise gerechtfertigt, das Kurzarbeitergeld anzuheben", wie DGB-Vertreter Johannes Jakob sagte. Allerdings habe sich der Gesetzgeber für eine relativ komplizierte Regelung entschieden, die durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sehr aufwendig geprüft werden müsse. Vor allem mit Blick auf die derzeit stark betroffene Dienstleistungsbranche wie etwa das Gastgewerbe seien die Kurzarbeitergeldsätze zu niedrig, befand Jakob. Auch mit der geplanten Aufstockung kämen viele nicht über den Hilfebedarf der Grundsicherung.

Eva Strobel von der BA bestätigte, dass der Aufwand für die Kurzarbeitergeld-Abrechnung steigen werde. Es müsse "arbeitnehmerbezogen für jeden Monat und für jeden Kurzarbeiter nachträglich in den Abrechnungslisten der Abgleich mit den Arbeitszeit- und den Arbeitsentgeltunterlagen bei den Arbeitgeber geprüft werden". Bei potenziell bis zu zehn Millionen Kurzarbeitern sehe die BA trotz aller Bemühungen um eine Verschlankung des Verfahrens erhebliche Mehraufwendungen, sagte Strobel.

Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelung als "sozialpolitisch fragwürdig". Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes dienten nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, "sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden", sagte Wuttke. Seiner Ansicht nach werden unerfüllbare Ansprüche an den Sozialstaat geweckt, wenn selbst besonders gut verdienende Facharbeiter bei 50 Prozent Arbeitsausfall auf Niveaus von mehr als 90 Prozent ihres normalen Nettoeinkommens abgesichert werden. Zudem werde die Liquidität der Arbeitgeber gefährdet, weil sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssten.

Der Einzelsachverständige Stefan Sell forderte Verbesserungen insbesondere für kleine bis mittlere Einkommensbereiche. Ziel sollte sein, so schnell wie möglich die finanzielle Lage vor allem der überdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffenen Niedriglöhner zu verbessern, "und eben nicht eine schrittweise Anhebung für alle, die aber erst nach einigen Monaten Wartezeit kommt", sagte er.

Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung hätte nach eigener Aussage "sehr viel Sympathie dafür gehabt, dass bei Betrieben, die jetzt in den Lockdown kommen und Kurzarbeit Null machen, kurzfristig die Einkommenssicherung stattfindet". Ein einheitlich höherer Kurzarbeitergeldsatz sei auch von der Administration her einfacher, sagte er.

Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Beitragszahler durch das Kurzarbeitergeld entlasten und gleichzeitig Dividenden und Vorstands-Boni weiter in gewohnter Größenordnung auszahlen. "Da muss eine Bremse eingezogen werden", sagte Hesse. Die geplante Unterstützung für bedürftige Familien mit 150 Euro für den Kauf eines Laptops bewertete er als zu niedrig. Sinnvoll seien 450 Euro, die über das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II finanziert werden könnten.

Auch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist der Betrag zu gering. "Wir brauchen auf jeden Fall noch ergänzend einen Zuschuss", sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix. Wichtig sei auch eine schnell kommende Regelung. Bildungsungleichheit verschärfte die Situation der Familien immens, gab sie zu bedenken.

Rainer Schlegel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ging auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen ein, die die Arbeitsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichten in der Corona-Pandemie sicherstellen sollen. Bezüglich des Vorhabens, in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten zu können, urteilte er: Es gehe jetzt nicht allgemein um die Förderung von Videotechnik, sondern um die Vermeidung von Infektionsgefahren. Die Gerichte hätten aktuell anderes zu tun, als sich mit der Beschaffung von Videotechnik zu befassen.

Eine ähnliche Bewertung kam von Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht. Die vorgesehenen Regelungen seien unnötig und würden die Arbeit der Gerichte sogar noch erschweren, befand er.

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2. Mehr Personal bei EUTM Mali

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) beteiligen und dafür den Personaleinsatz erhöhen. Zudem soll das Mandatsgebiet sukzessive auf Gesamtmali sowie alle G5-Sahel-Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad) ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/19002) schreibt sollen bis zu 450 statt wie bisher bis zu 350 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten entsendet werden können.

Schwerpunkt im neuen Mandat sei die einsatznähere militärische Beratung und Ausbildung der malischen Soldatinnen und Soldaten sowie - nach Schaffung der Voraussetzungen seitens der Europäischen Union - die Ausweitung des Missionsgebietes auf alle G5-Sahel-Staaten. Diese Maßnahme ziele vor allem darauf ab, Beratung und Ausbildung auch in Burkina Faso und in Niger anbieten zu können, die beide durch grenzüberschreitendes Agieren terroristischer Gruppen zunehmend unter Druck geraten seien.

Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der malischen Regierung und "wenn dieses EU-seitig geschaffen wurde, dem Einverständnis der jeweiligen weiteren G5-Sahel-Staaten" sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2021. Die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf knapp 89,5 Millionen Euro.

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3. Fortsetzung des Mali-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung an der "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) fortsetzen. Wie bisher sollen laut Antrag der Bundesregierung (19/19004) bis zu 1.100 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können.

Deutschland beteilige sich seit 2013 mit einem Kontingent der Bundeswehr sowie mit Polizistinnen und Polizisten an MINUSMA und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung Malis. "Das deutsche MINUSMA-Kontingent ist robust aufgestellt und trägt wesentlich zur Sicherheit in Nordmali und damit auch zur Umsetzung des Friedensvertrags von Algier bei", schreibt die Bundesregierung. Die Bundeswehr unterstütze MINUSMA durch die Bereitstellung einer Aufklärungseinheit mit Objektschutz- und Aufklärungskräften inklusive der "Hochwertfähigkeit HERON 1", dem Warnsystem MANTIS in der Konfiguration "Sense&Warn" sowie erforderlichen Einsatzunterstützungs- und IT-Kräften. Dies werde ergänzt durch Expertise mit Einzelpersonal in den Stäben der Mission und mit den Fähigkeiten der geografischen Informationsberatung sowie Bereitstellung von Brandschutz- und Bodendiensten zur Unterstützung des Flugbetriebs in Gao.

Ziel der Mission bleibe weiterhin, "dass die malische Regierung mittel- und langfristig Sicherheit auf ihrem Staatsgebiet weitgehend garantieren kann, eine Grundversorgung mit staatlichen Dienstleistungen in allen Regionen sichergestellt ist, die staatlichen Akteure von der Bevölkerung als glaubwürdig und legitim akzeptiert werden, sie mittel- und langfristig in der Lage sind, nachhaltige Entwicklung mit Perspektiven für die Bevölkerung zu schaffen sowie die Fähigkeit haben, gegen Strukturen der organisierten Kriminalität wie Schlepperstrukturen und somit auch gegen irreguläre Migration vorzugehen".

Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2021. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf knapp 322,5 Millionen Euro.

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4. Fortsetzung des UNIFIL-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste beteiligen. Wie aus dem Antrag der Bundesregierung hervorgeht (19/19003) sollen unverändert bis zu 300 Soldaten vor allem eine Aufgaben übernehmen: "In erster Linie soll verhindert werden, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon verbracht werden." Neben der seegestützten Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes sehe die Operation auch vor, die libanesischen Streitkräfte bei ihrer Stationierung im gesamten Süd-Libanon, so auch entlang der Demarkationslinie zwischen Libanon und Israel, der sogenannten "Blauen Linie" zu unterstützen.

Die Mission bleibt aus Sicht der Bundesregierung von zentraler Bedeutung für die Waffenruhe zwischen Libanon und Israel und für die Sicherheit und Stabilität des Libanon. "Zwar haben weder Israel noch Libanon Interesse an einer gewaltsamen Eskalation, dennoch bleibt die Lage im Libanon und die Sicherheitslage in der gesamten Region volatil." Der andauernde Konflikt in Syrien, der weiterhin hohe Anteil von syrischen Flüchtlingen an der Gesamtbevölkerung, die Rolle der Hisbollah und der Einfluss des Iran in der Region, die Ende 2019 erheblich gestiegenen regionalen Spannungen sowie die Corona-Pandemie und die tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise im Libanon selbst stellten das Land innen- wie außenpolitisch vor noch erheblichere Herausforderungen als in den letzten Jahren.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandates bis Ende Juni 2021 beziffert die Bundesregierung auf rund 33,8 Millionen Euro. Der Einsatz erfolge auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2485 (2019). Die libanesische Regierung habe mit Schreiben an die Vereinten Nationen 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.

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5. Fortsetzung des Kosovo-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) fortsetzen. Vorgesehen ist die Entsendung von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten, wie die Bundesregierung in einem Antrag schreibt (19/19001).

Zu den Aufgaben gehören demnach neben der Unterstützung der "Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo" die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force "und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen".

Die Bundesregierung betont, "aufgrund der zunehmenden Stabilität in den vergangenen Jahren entlang der Nato-Planungen und in Abstimmung mit unseren Partnern Anpassungsschritte an der deutschen Beteiligung an KFOR" vorgenommen zu haben. "Dazu gehörten der im Dezember 2018 vollzogene Abzug der Bundeswehr aus dem Feldlager Prizren sowie die Konzentration deutscher Kräfte am Standort Pristina." Mit der fortgesetzten und konstanten Beteiligung an KFOR unterstreiche die Bundesregierung ihr Engagement zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region. Dabei sei der deutsche Beitrag auch ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen in der Nato auf Grundlage von Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 16,6 Millionen Euro.

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6. Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung geht auf der Grundlage der ihr vorliegenden Quellen und in Übereinstimmung mit ihren Partnern davon aus, dass in den Internierungslagern in der chinesischen Provinz Xinjiang bis zu mehr als einer Million Menschen festgehalten worden sind. Wie sie in der Antwort (19/18890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18014) schreibt, gebe die chinesische Regierung an, "im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung Berufs- und Ausbildungszentren eingerichtet zu haben". China habe im Februar 2020 im UN-Menschenrechtsrat erklärt, dass "alle Internierten der sogenannten Ausbildungszentren nach Beendigung von Maßnahmen zur Deradikalisierung freigelassen und mit Hilfe der Regierung in das Wirtschaftsleben reintegriert wurden".

Die Bundesregierung zeigt sich "sehr beunruhigt über die anhaltenden und durch die sogenannten 'China Cables' bekräftigten Berichte, nach denen bis zu ungefähr einer Million Angehörige muslimischer Minderheiten, vor allem der uigurischen und kasachischen Minderheiten, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ohne gerichtliche Verurteilung und gegen ihren Willen in Umerziehungslagern im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang (Xinjiang) festgehalten werden". Aus Sicht der Bundesregierung verstoßen diese Maßnahmen gegen internationale Menschenrechtsstandards sowie die in der Verfassung der Volksrepublik China festgehaltenen Grundrechte einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

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7. Regierung legt Abrüstungsbericht vor

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Zukunft der nuklearen Ordnung, die Wiederbelebung von Rüstungskontrolle und Abrüstung, die Eindämmung von Proliferationskrisen und der Umgang mit neuen Technologien und Konfliktfeldern gehören laut Bundesregierung zu den zentralen sicherheits- und abrüstungspolitischen Herausforderungen. Wie sie in dem als Unterrichtung (19/19000) vorliegendem Jahresabrüstungsbericht 2019 betont, sei mit dem Ende des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme ("Intermediate Range Nuclear Forces Treaty", INF) 2019 ein Stützpfeiler europäischer Sicherheit endgültig weggebrochen. Auch die Zukunft des New START-Vertrags bleibe ungewiss. "Dieser einzig verbleibende Vertrag der nuklearen Rüstungskontrolle beschränkt die strategischen Arsenale der zwei größten Atommächte, die weltweit über das Gros aller Nuklearwaffen verfügen, und schafft Transparenz durch weitreichende Verifikationsmaßnahmen." Die Bundesregierung habe sich deshalb wiederholt und hochrangig für eine Verlängerung des New START-Vertrags stark gemacht, die auch eine Grundlage für Gespräche zu einer Ausweitung des Vertrags und seiner Anpassung an aktuelle Sicherheitsherausforderungen schaffen würde.

Auch mit Blick auf die Proliferation von Massenvernichtungswaffen sei 2019 ein Jahr "alarmierender Entwicklungen" gewesen. Dies betreffe insbesondere den Fortgang der nuklearen Proliferationskrisen in Iran und in Nordkorea. "Nachdem die USA 2018 von der Wiener Nuklearvereinbarung ('Joint Comprehensive Plan of Action', JCPoA) zurückgetreten und auf eine Politik des maximalen Drucks eingeschwenkt waren, hat Iran seit dem 1. Juli 2019 begonnen, nukleartechnische Verpflichtungen aus dem Abkommen auszusetzen." Die diplomatischen Bemühungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens seien seither darauf ausgerichtet, den JCPoA in einem zunehmend konfrontativen Umfeld zu bewahren und Iran zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen.

Weitere Schwerpunkte des Jahresabrüstungsberichtes sind unter anderem die Implikationen rasanter technologischer Entwicklungen bei Künstlicher Intelligenz, Cyber-Technik, Biotechnologie und Raketensystemen sowie Drohnen und autonomen Waffensystemen. Außerdem geht die Bundesregierung auf die konventionelle Rüstungskontrolle und die Kleinwaffen-Eindämmung ein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 488 - 11. Mai 2020 - 16.55 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2020

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