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BUNDESTAG/9791: Heute im Bundestag Nr. 484 - 11.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 484
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Mai 2020, Redaktionsschluss: 12.16 Uhr

1. Strittige Finanzfragen in der Coronakrise
2. Nur mit einem Bieter verhandelt
3. BKA-Beamter widerspricht Vorwürfen
4. Keine Erhebungen zum Portobetrug
5. Grüne fordern Tourismus-Rettungsfonds
6. Förderung der StreetScooter GmbH


1. Strittige Finanzfragen in der Coronakrise

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz das geplante zweite Anti-Corona-Paket, sehen aber Korrekturbedarf bei einzelnen Regelungen. Vor allem Finanzierungsfragen, aber auch organisatorische Details sowie die weitreichenden Verordnungsermächtigungen stießen in einer Anhörung des Gesetzentwurfs zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) auf Kritik. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung im Bundestag am Montag sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf.

Die Novelle zielt unter anderem darauf ab, die Zahl der Coronatests deutlich auszuweiten, um Infektionsketten früh zu erkennen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll dazu verpflichtet werden könnten, Tests zu bezahlen. Gesundheitsämter sollen die Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. In Pflegeeinrichtungen soll verstärkt getestet werden. Für Beschäftigte in der Pflege sind einmalige Corona-Prämie vorgesehen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnte die Kostenübernahme für rein prophylaktische Coronatests ab, wenn keine Symptome vorliegen oder im Umfeld gefährdeter Personen. Damit würden der GKV Kosten auferlegt für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die aus Steuergeldern finanziert werden müssten. Die hochgerechneten Kosten von rund 60 Millionen Euro je eine Million zusätzlicher Tests könnten beitragssatzrelevant sein, warnte der Verband.

Auf die Prämien für Pflegekräfte ging der Sozialverband VdK ein und forderte eine nachhaltige Lösung. Die Krise habe nochmals gezeigt, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung diese Beschäftigten hätten. Deswegen sei eine flächendeckender Tarifvertrag für die Altenpflege nötig, der den dort Beschäftigten zu allen Zeiten einen ausreichenden Lohn ermögliche. Nach Ansicht des VdK sollten die Prämien nicht von der sozialen Pflegeversicherung getragen, sondern aus Steuermitteln refinanziert werden.

Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) forderte eine langfristige Strategie. Der ÖGD müsse auf kommunaler Ebene personell, strukturell und finanziell gestärkt werden. Die geplanten Fördermittel von 150.000 Euro pro Gesundheitsamt seien nur ein erster Anschub, der ausgebaut werden müsse.

Die Interessenvertretung pflegender Angehöriger zeichnete ein düsteres Bild und forderte mehr Unterstützung. Die Familien seien im Wesentlichen sich selbst überlassen und versuchten verzweifelt, die Pflege anders zu organisieren und mit dem Beruf in Einklang zu bringen. Die Situation erfordere ganzheitliche Lösungen für Menschen, die den physischen und psychischen Zenit ihrer Kräfte längst überschritten hätten. Der Gesetzentwurf sei vor diesem Hintergrund eine Enttäuschung.

In der Anhörung nahm auch die Frage der Verordnungsermächtigungen breiten Raum ein, die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ermöglicht wurden. Nach Ansicht von Rechtsexperten ist diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich bedenklich.

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2. Nur mit einem Bieter verhandelt

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Nach fast zweimonatiger Pause hat der 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut") vergangene Woche seine Arbeit wieder aufgenommen. Unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) standen dabei erneut europa- und vergaberechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Beleuchtet wurde insbesondere die Sicht des Bundeskanzleramts. Wie aus Unterlagen, die im Ausschuss zitiert wurden, hervorgeht, sah dieses beim ersten, Mitte 2014 vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Konzept erhebliche rechtliche und politische Probleme. Später seien daran aber Änderungen vorgenommen worden, sodass der Entwurf als "europarechtlich haltbar" eingeschätzt worden sei, sagte Zeuge Dirk P.-J., Leiter des Referats Verkehrspolitik und Nachhaltige Mobilität im Bundeskanzleramt.

Dass Österreich 2017 gegen die Pkw-Maut klagte, sei im Bundeskanzleramt mit Überraschung aufgenommen worden, sagte der Zeuge weiter. Diese Einschätzung begründete der Referatsleiter damit, dass zuvor noch nie ein EU-Mitgliedsstaat Klage gegen Deutschland erhoben habe. Anfang 2019 schrieb der Referatsleiter in einem Vermerk zudem, das Plädoyer des Generalanwalts vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) habe die Auffassung widerlegt, wonach die Pkw-Maut "eklatant europarechtswidrig" sei.

Im Ausschuss ebenfalls zitiert wurde ein weiterer Vermerk aus dem Bundeskanzleramt, der am 18. Juni 2019 angefertigt wurde. "Ein negatives Urteil des EuGH stand immer zu befürchten", stand darin. Möglicherweise seien auch Vertragsstrafen zu erwarten, falls die Pkw-Maut nicht umgesetzt werden könne. Am selben Tag hatte der EuGH entschieden, dass die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen in der vom Bundestag beschlossenen Form nicht vereinbar mit EU-Recht sei, da sie eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft darstelle. Zeuge P.-J. erklärte dazu vor dem Ausschuss, die Aussage, wonach ein negatives Urteil immer zu befürchten gewesen sei, habe lediglich bedeutet, ein solches Urteil sei nicht auszuschließen gewesen.

Im Weiteren widersprach der Zeuge der These, die Vorgaben des Koalitionsvertrags von 2013 für die Pkw-Maut seien nicht umsetzbar gewesen. Diese These hatte der frühere Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer(CSU) in seiner Aussage vor dem Ausschuss vertreten. Allerdings räumte der Referatsleiter ein, seinerzeit sei allen klar gewesen, "dass es eine gewisse Herausforderung ist, alle Kriterien zusammenzubringen".

Befragt wurden außerdem Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums. Dabei bestätigte der Referent Adrian W., das Risiko eines negativen EuGH-Urteils sei in seinem Ministerium auf lediglich 15 Prozent beziffert worden. Deutlich machte er, dass das Ministerium 2018 unter Druck stand, die Betreiberverträge bis Ende des Jahres abzuschließen, da die Verpflichtungsermächtigung des Bundestags zu diesem Zeitpunkt auslief.

Intensiv befragt wurde der Zeuge, der seit 2014 mit der Pkw-Maut befasst war, wie die Entscheidungsprozesse in den letzten Monaten des Jahres 2018 abliefen. Zu diesem Zeitpunkt hatten drei von vier Bietern darauf verzichtet, ein finales Angebot für die Erhebung der Pkw-Maut abzugeben. Wer damals entschied, den Vergabeprozess nicht abzubrechen, sondern mit dem letzten verbliebenen Bieter (Kapsch TrafficCom/CTS Eventim) weiterzuverhandeln, konnte der Zeuge nicht sagen. Er bestätigte, dass ein weiterer Bieter, nämlich Arvato, um ein Gespräch gebeten habe, um nach Möglichkeiten zu suchen, doch ein finales Angebot abgeben zu können. Dieses Ansinnen habe das Verkehrsministerium jedoch abgelehnt.

Zu den Vorkommnissen Ende 2018 konnte auch Annika B., ebenfalls Referentin im Bundesverkehrsministerium, wenig Aufklärung bieten. Sie nahm zwar im November an einem Treffen der Bietergemeinschaft mit Vertretern der bundeseigenen Toll Collect GmbH teil, hielt aber nach eigenen Angaben dort lediglich ein Grußwort. Am 18. Juni 2019, dem Tag des EuGH-Urteils, verfasste sie ein Papier mit einer Übersicht über die möglichen Handlungsoptionen. Dieses sei jedoch im Wesentlichen von Beratern der Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig erarbeitet worden, erklärte die Zeugin.

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3. BKA-Beamter widerspricht Vorwürfen

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Unterschungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat ein ranghoher Beamter des Bundeskriminalamts Kritik am Umgang seiner Behörde mit dem Fall des späteren Attentäters Anis Amri energisch zurückgewiesen. Insbesondere über das angeblich spannungsreiche Verhältnis zum nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt in diesem Zusammenhang seien völlig falsche Vorstellungen im Umlauf, betonte der Leitende Kriminaldirektor Sven K. vergangene Woche. Der heute 54-jährige Zeuge trug 2016 als Gruppenleiter im Polizeilichen Staatsschutz die Verantwortung für die Abwehr des radikalislamischen Terrorismus. Mit derselben Materie ist er seit November 2019 als Leiter der damals neu gebildeten Abteilung TE befasst.

Zu den Meinungsverschiedenheiten mit dem Düsseldorfer LKA über die Brisanz des Falles Amri erklärte K., weder habe seine Behörde beabsichtigt, einen hochkarätigen V-Mann des LKA zum Schweigen zu bringen, noch habe sie sich einer Bitte verweigert, Ermittlungen des LKA gegen den Hildesheimer Kreis des islamistischen Predigers Abu Walaa an sich zu ziehen. Ein formales, schriftliches Ersuchen in diesem Sinne, wie es unbedingt erforderlich gewesen wäre, habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

K. erinnerte sich, dass in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden der telefonisch zugeschaltete Düsseldorfer Ermittlungsleiter, Kriminalhauptkommissar M., die Anregung geäußert habe, das BKA könnte den Fall vielleicht an sich ziehen. Dies habe aber weiter keine Folgen gezeitigt. In den Jahren 2015 und 2016 seien solche Anregungen aus Länderbehörden an die Adresse des BKA nicht selten gewesen. Die rechtlichen Hürden für die Übernahme eines Verfahrens in Bundeszuständigkeit seien jedoch hoch, weil der Gesetzgeber die originäre Zuständigkeit den Ländern zugeordnet habe.

K. widersprach auch dem Vorwurf, dass die abweichende Ansicht des Düsseldorfer LKA zur Gefährlichkeit Amris in den Protokollen des GTAZ, für die das BKA die Federführung innehat, nicht berücksichtigt worden sei. Es sei jederzeit möglich gewesen, solche Protokolle nachzubessern. Im gesamten Verlauf des Jahres 2016 habe das LKA in keinem einigen Fall einen Änderungswunsch geäußert. Es habe auch niemals zu diesem Thema das persönliche Gespräch mit Vertretern des BKA gesucht.

Völlig unverständlich sei ihm, wie in Düsseldorf der Eindruck habe aufkommen können, im BKA bestehe eine "Anweisung von ganz oben", einen hochkarätigen V-Mann des LKA im radikalislamischen Milieu "totzuschreiben", sagte der Zeuge. Von einem entsprechenden vertraulichen Hinweis eines BKA-Kollegen hatte Kriminalhauptkommissar M. im November als Zeuge vor dem Ausschuss berichtet. Seither grübele er darüber nach, welches Missverständnis dazu geführt haben könnte, dass M. zu einer solchen Aussage gekommen sei. Sicher sei jedoch, dass ein Gespräch dieses Inhalts nie stattgefunden habe.

Als befremdlich habe er auch das Verhalten des Zeugen M. ihm selber gegenüber empfunden, gab K. zu verstehen. Er sei M. bei zwei Anlässen im Juli 2019 sowie ein weiteres Mal eine Woche nach dessen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss im November zufällig begegnet. Im Juli hätten sie beide völlig entspannt eine Stunde lang miteinander geplaudert. Im November habe M. um Verständnis für seine Aussage geworben, ohne schlüssig erklären zu können, warum er das Thema im Juli nicht angesprochen hatte.

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4. Keine Erhebungen zum Portobetrug

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung führt keine Daten zu möglichem Portobetrug von sogenannten Reichsbürgern. In der Antwort (19/18805) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/18311) erklärt die Bundesregierung, sie erhebe weder Fälle von Portobetrug, noch wisse sie von Schäden, die der Deutschen Post dadurch entstünden. Die Identifizierung und Ahndung von Portobetrug liege allein im Verantwortungsbereich der Deutschen Post AG. Sendungen mit dem Vermerk "Kriegsgefangenenpost" oder einer nicht ausreichenden Frankierung werden nach Angaben der Post mit großem Aufwand herausgefiltert und anschließend an den Absender zurückgesandt oder mit der Erhebung eines Nachentgeltes zugestellt. Trotzdem könne es im postalischen Massengeschäft dazu kommen, dass einzelne Sendungen übersehen werden. Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage auf eine ihnen vorliegende, unfrankierte Postkarte aus dem Reichsbürgermilieu verwiesen.

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5. Grüne fordern Tourismus-Rettungsfonds

Tourismus/Antrag

Berlin: (hib/WID) Einen "Rettungsfonds für die Reisewirtschaft", um die Folgen der Corona-Krise aufzufangen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihren Antrag (19/18959) begründet die Fraktion mit dem Hinweis, dass die bisherigen staatlichen Hilfsangebote viele Selbstständige und Kleinstbetriebe der Branche nicht erreichten. Dies sei besonders problematisch für einen Wirtschaftszweig, der wie der Tourismussektor überwiegend klein- und mittelständisch geprägt sei und sich von anderen durch seine Vielfalt unterscheide, das Nebeneinander von großen Konzernen, Freiberuflern, Vereinen.

Auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe seien die bisherigen staatlichen Maßnahmen nicht passgenau zugeschnitten. KfW-Kredite würden von Hausbanken nur selten an touristische Betriebe vergeben, weil deren Ertragslage in der anhaltenden Corona-Krise voraussichtlich noch längere Zeit angespannt bleiben werde. Selbstständige und Freiberufler dürften die staatlichen Soforthilfen nicht für die eigene Lebenshaltung ausgeben, obwohl sie in der Regel nur geringe Betriebskosten hätten und auf ihre Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts angewiesen seien.

Die zunächst auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuersenkung werde ihre Wirkung erst entfalten, wenn Bars, Restaurants und Kneipen stufenweise - und dann noch unter Einschränkungen - wieder öffnen könnten. Den zeitweise diskutierten Vorschlag, Reiseveranstaltern nach Stornierungen den Ausgleich von Kundenansprüchen in Form von Gutscheinen zu ermöglichen, um ihnen akute Finanzengpässe zu ersparen, halten die Antragsteller für nicht zielführend. Eine solche Lösung wäre durch EU-Recht nicht gedeckt, würde das Liquiditätsproblem der Unternehmen nur in die Zukunft verschieben und das Kostenrisiko auf die Verbraucher verlagern.

Der Rettungsfonds, den die Grünen stattdessen vorschlagen, solle aus Bundesmitteln finanziert und nach der akuten Krise von den Unternehmen "über einen realistischen Zeitraum von mehreren Jahren" zurückgezahlt werden. Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige sollten Zahlungen aus dem Fonds als Zuschüsse erhalten. Die Antragsteller schlagen darüber hinaus einen zunächst mit staatlichen Darlehen finanzierten Kundengeldabsicherungsfonds für Pauschalreisen vor, die in der aktuellen Krise die Anzahlungen für stornierte Buchungen erstatten und so die Liquidität der Veranstalter sichern solle. Solo-Selbstständige sollen nach ihrem Willen die Soforthilfen bis zu einem Pauschbetrag von 1180 Euro monatlich auch für ihren Lebensunterhalt verwenden dürfen.

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6. Förderung der StreetScooter GmbH

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Im Rahmen mehrerer Förderprogramme sind die StreetScooter GmbH und deren Kunden seit 2012 mit 32 Millionen Euro unterstützt worden. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18856) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18502). Dabei handele es sich um Forschungsgelder und Prämien für die Beschaffung von StreetScooter-Fahrzeugen, etwa durch den Mutterkonzern Deutsche Post AG. Die Produktion des elektrischen Lieferwagens soll noch in diesem Jahr beendet werden. Ob die Produktionseinstellung Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, die Produktionsstätten oder Kooperationen des Unternehmens haben werde ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anders als zur Markteinführung der Streetscooter-Fahrzeuge seien jetzt auch Alternativen weiterer Hersteller verfügbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 484 - 11. Mai 2020 - 12.16 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2020

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