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BUNDESTAG/9744: Heute im Bundestag Nr. 437 - 28.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 437
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 28. April 2020, Redaktionsschluss: 10.57 Uhr

1. Reservekapazitäten beim Breitbandausbau
2. Sanierungsbedürftige Eisenbahnbrücken
3. Fahrzeiten im Vergleich 1939 und 2019
4. Keine Streckenstilllegungen bei der Bahn
5. Keine BMG-Korrekturbitten
6. Korrekturbitten des BMBF August 2019


1. Reservekapazitäten beim Breitbandausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Reservekapazitäten beim Breitbandausbau sind laut Bundesregierung Bestandteil des Materialkonzeptes des Bundesförderprogramms "und insoweit förderfähig". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18420) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17993) hervor. Geförderte Trassen seien alle für die Erschließung des Fördergebietes erforderlichen "Hauptgräben" (ohne Hausstiche), heißt es in der Antwort. "In Zusammenhang mit diesen gefördert erstellten Gräben sollen möglichst alle baulichen Vorbereitungen getroffen werden, damit diese bei der späteren Erschließung anliegender, aber nicht-geförderter Gebiete nicht erneut ausgehoben, beziehungsweise versiegelt werden müssen, und allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen", schreibt die Regierung.

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2. Sanierungsbedürftige Eisenbahnbrücken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird der theoretische Wiederbeschaffungswert für die Sanierung aller derzeit sanierungsbedürftigen Eisenbahnbrücken in Deutschland auf rund 7,3 Milliarden Euro geschätzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18427) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17627) hervor. Von den insgesamt 25.707 in Deutschland sich im Eigentum der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) befindlichen Eisenbahnbrücken, gelten laut Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB) 1.004, also etwa vier Prozent, als sanierungsbedürftig, heißt es in der Vorlage.

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3. Fahrzeiten im Vergleich 1939 und 2019

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die durchschnittlichen Fahrtzeiten der Bahn auf ausgewählten Strecken innerhalb Deutschlands auf der Zeitachse von 1939 bis 2019 informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18383) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17401). Danach betrug die Fahrzeit auf der Strecke Berlin-Magdeburg im Jahr 1939 eine Stunde und 35 Minuten - ebenso wie im Jahr 2019. Auf der Strecke Berlin-Dresden lag die Fahrzeit im Jahr 1939 bei 1:54h und dauerte damit drei Minuten länger als 2019. Deutlich schneller als im Jahr 1939 war die Bahn der Vorlage zufolge im Jahr 2019 auf den Strecken Köln-Frankfurt am Main (1939: 2:43h; 2019: 1:03h) und Köln-Stuttgart (1939: 5:52h; 2019: 2:53h).

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4. Keine Streckenstilllegungen bei der Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird es vorerst keine Streckenstilllegungen geben." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18398) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17812). Das von der DB AG verfügte Stilllegungsmoratorium dauere an. Pläne zur Einflussnahme kämen deshalb nicht in Betracht, entgegnet die Regierung auf die Frage, ob sie sich dafür einsetzen will, "dass das Stilllegungsmoratorium bis auf weiteres fortgeführt wird, um den weiteren Verlust von Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu unterbinden".

Was die Reaktivierung von Strecken angeht, so erfolgt diese laut Bundesregierung nur dann, wenn die Strecken anschließend wirtschaftlich betrieben werden können. Dies setze ein ausreichendes und nachhaltiges Verkehrsaufkommen, beispielsweise durch eine Bestellung von Schienenpersonennahverkehr durch den jeweiligen Aufgabenträger, voraus, heißt es in der Vorlage.

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5. Keine BMG-Korrekturbitten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im August 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18431) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17836). Das BMG gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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6. Korrekturbitten des BMBF August 2019

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im August 2019 keine Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um eine Korrektur von Berichterstattungen ersucht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18403) auf die Kleine Anfrage (19/17839) der AfD-Fraktion zu Korrekturbitten des BMBF im August 2019. Die Antwort ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf (19/7472).

Laut Bundesregierung gibt das Ministerium lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn vom BMBF veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu laut Bundesregierung eine Auflistung nicht erstellt werden kann.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 437 - 28. April 2020 - 10.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2020

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