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BUNDESTAG/9710: Heute im Bundestag Nr. 403 - 22.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 403
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. April 2020, Redaktionsschluss: 09.35 Uhr

1. Zuverlässiger Schutz vor Strahlung
2. Maßnahmen der EU-Biodiversitätsstrategie
3. Einsatz von abbaubaren Kunststoffbeuteln
4. Recycling von Erntekunststoffen
5. Gewässerbeobachtung ist Ländersache
6. Bodenbezogene Klärschlammverwertung


1. Zuverlässiger Schutz vor Strahlung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung im Bezug auf die mit dem Mobilfunk verbundenen hochfrequenten elektromagnetischen Felder sind so festgelegt, dass sie zuverlässig vor allen wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen schützen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18445) auf eine Kleine Anfrage (19/17939) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verlangten die Abgeordneten Auskunft darüber, in welchen bisherigen und geplanten Maßnahmen sich die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Mobilfunkausbau ausdrückt.

Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass "die Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks soweit wie technisch möglich minimiert" werden, schreibt die Regierung. Auch für die Realisierung von Beschleunigungs- und Vereinfachungsmaßnahmen sei es eine Randbedingung, dass die Schutzstandards vollständig aufrechterhalten werden.

Weiter heißt es, die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2011, die hochfrequente elektromagnetische Felder in die Gruppe 2B (möglicherweise krebserregend) einordne, sei kein "wissenschaftlicher Nachweis einer krebserregenden Wirkung." Fall-Kontroll-Studien einer schwedischen Arbeitsgruppe und Teilergebnisse der internationalen Fall-Kontroll-Studie Interphone haben "kein erhöhtes Risiko für Hirntumore im Zusammenhang mit der Nutzung von Mobiltelefonen" gefunden.

Bei der Personengruppe mit der längsten Gesprächsdauer zeigten sich hingegen Hinweise auf ein erhöhtes Risiko. Diese und weitere Studien beziehen sich auf eine Nutzungsdauer von zehn bis 15 Jahren. Für längere Nutzungsdauern erwarte die Bundesregierung Antworten aus der COSMOS-Kohortenstudie, schreibt diese in der Antwort weiter.

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2. Maßnahmen der EU-Biodiversitätsstrategie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Mit der voraussichtlich Ende April 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegten "EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030" soll dem Biodiversitätsverlust begegnet werden. Durch verschiedene Maßnahmen sollen Ökosysteme erhalten und wiederhergestellt werden, die nachhaltige Landnutzung gefördert und die Biodiversität in andere EU-Politiken integriert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18442) auf eine Kleine Anfrage (19/17738) der FDP-Fraktion. Spezifische Umsetzungsmaßnahmen sollen ab dem Jahr 2021 vorangetrieben werden.

Die Strategie sei "integraler Bestandteil" des europäischen Grünen Deals und soll dazu beitragen, den Klimawandel aufzuhalten und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, schreibt die Regierung weiter. Sie soll zudem dazu genutzt werden, sich für die im Oktober 2020 anstehende Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15 CBD) zu positionieren.

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3. Einsatz von abbaubaren Kunststoffbeuteln

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Planungssicherheit für die Hersteller von biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln sowie für Betreiber von Kompostierungs-, Vergärungs- und Biogasanlagen aufgrund von Änderungen von Qualitätswerten über die Flächensumme von Fremdstoffen nicht berührt. Die Ansicht, dass die Qualitätsanforderungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost in unregelmäßigen Abständen verändert werde, teile die Bundesregierung nicht, schreibt sie in einer Antwort (19/18444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17691). Das Qualitätsmerkmal beruhe nicht auf einer Rechtsvorschrift, sondern komme ausschließlich im Rahmen der freiwilligen RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost zur Anwendung. Bioabbaubare Hemdchenbeutel fallen nach Auskunft der Regierung unter das Verpackungsgesetz und müssten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden.

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4. Recycling von Erntekunststoffen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Im Jahr 2018 hat die Initiative "Erntekunststoff Recycling Deutschland" (ERDE) 13.433 Tonnen Erntekunststoffe gesammelt. 2017 waren es laut Angabe der Initiative 7.062 Tonnen, wie die Bundesregierung in einer Antwort (19/18450) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17904) ausführt. Wie es darin weiter heißt, würden nach Aussagen der Initiative die gesammelten Materialien vollständig der stofflichen Verwertung zugeführt. Zu den Erntekunststoffen gehören Siloflach- und Stretchfolie, Ballennetze, Spargelfolie, Pressgarne und Mulchfolie. Die summierten Marktmengen dieser Folien gibt die Initiative mit 65.800 Tonnen an.

Keine Angaben kann die Bundesregierung zur Menge an Kunststofffolien für den Gartenbau und Landschaftsbau machen. Es lägen "keine statistischen Angaben dazu vor, welche Mengen an Kunststofffolien für den Garten- und Landschaftsbau pro Jahr in den Verkehr gebracht werden", heißt es in der Antwort.

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5. Gewässerbeobachtung ist Ländersache

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das zur Überwachung des Grundwassers genutzte EU-Nitratmessnetz gibt nach Auffassung der Bundesregierung "einen repräsentativen Überblick über die landwirtschaftlich beeinflusste Nitratbelastung des Grundwassers". Deutschland berichte somit richtlinienkonform, heißt in einer Antwort der Bundesregierung (19/18447) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17718). Die Bundesregierung verweist darin zudem darauf, dass die Gewässerbeobachtung "in der verfassungsgemäßen Zuständigkeit der Bundesländer" liege.

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6. Bodenbezogene Klärschlammverwertung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die stoffliche Verwertung von Klärschlamm ist rückläufig. 2018 wurden 402.900 Tonnen Trockenmasse bodenbezogen sowie bei landschaftsbaulichen Maßnahmen verwertet. Das entspricht einem Anteil von 23,1 Prozent an der Klärschlammmenge insgesamt. 2017 lag der Anteil bei 28,2 Prozent, 1998 noch bei 57,4 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/18446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17920) hervor.

Keine Angaben kann die Bundesregierung zur Entwicklung der Menge an Polyacrylaten machen, die jedes Jahr durch die bodennahe Verwertung von Klärschlamm in die Böden eingebracht wird. Die synthetischen Polymere dienen der Flockung und Entwässerung von Klärschlamm. Es lägen ihr "bislang keine gesicherten Kenntnisse von Mengen und Art zu Einträgen von Polyacrylaten in und auf Böden durch Klärschlamm vor". Aufgrund der zurückgehenden bodenbezogenen Klärschlammverwertung werde die Ausbringung an mit den Klärschlämmen ausgebrachten Polymeren weiter sinken, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass aktuell kein entsprechendes Messverfahren verfügbar sei, "um synthetische Polymere in Böden und im Klärschlamm verlässlich überprüfen zu können". Ergebnisse eines Forschungsvorhabens dazu beim Umweltbundesamt werden den Angaben zufolge für Ende des Jahres erwartet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 403 - 22. April 2020 - 09.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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