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BUNDESTAG/9690: Heute im Bundestag Nr. 383 - 15.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 383
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. April 2020, Redaktionsschluss: 10.06 Uhr

1. Fahren mit offenen Portaltüren unzulässig
2. Transportkosten im Hinterbahnlandverkehr
3. Finanzplanung für Bedarfsplan Schiene
4. Tempolimits aufgrund von Straßenschäden
5. Corona-Einfluss auf BER-Eröffnung
6. Finanzierung der neuen Köhlbrandquerung


1. Fahren mit offenen Portaltüren unzulässig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der Bundesregierung ist das Fahren mit offenen Portaltüren wegen des möglichen Verdeckens vorgeschriebener Konturmarkierungen für Lastkraftwagen und Anhänger am Heck und teilweise an der Seite entsprechend der Paragrafen 49a und 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung "im Interesse der Verkehrssicherheit" unzulässig. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18290) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17831). Die AfD hatte darin auf verstärkte Beanstandungen von Überbreiten bei Lkw durch die Autobahnpolizei hingewiesen. Wie die Abgeordneten in der Anfrage schreiben, sei über viele Jahrzehnte von den Polizeibehörden "stillschweigend akzeptiert worden", dass bei dem Transport von überlangem Material die Portaltüren am Heck des jeweiligen Lkw offenstehend sind und an den Seiten des Lkw fixiert werden. Durch dieses Vorgehen, also die Verbreiterung des Lkw um die Dicke der zwei offenstehenden Türen, "was geschätzt je nach Bauart der Türen zehn Zentimeter ausmacht", entstehe eine Überbreite des Lkw.

Die Bundesregierung wurde daher gefragt, wie sie die Gefahren beim Transport mit offenen Portaltüren, wenn diese sicher fixiert sind, beurteilt. Wissen wollte die AfD-Fraktion des Weiteren, ob die Bundesregierung bereit wäre, eine Vereinfachung oder Ergänzung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) zu initiieren, "um das oben genannte Problem zugunsten der einfachen Handhabung der Logistikbranche zu lösen".

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2. Transportkosten im Hinterbahnlandverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die Förderung des Bahntransports auf den Bahnlinien zum Hafen Danzig (Polen) aus EU-Mitteln liegen der Bundesregierung "keine eigenen Erkenntnisse vor". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18277) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17496) hervor. Auf die Frage nach den Transportkosten, die im Hinterlandbahnverkehr eines Containers auf der Strecke Danzig-Dresden und Danzig-Bratislava (Slowakei) sowie auf der Strecke Hamburg-Dresden und Hamburg-Bratislava anfallen, heißt es in der Antwort: "Nach Auskunft der DB Netz AG liegen nur Angaben zu Trassenentgelten auf der eigenen Infrastruktur vor." Bei den angefragten Verkehren seien die jeweiligen Grenzstellen für den Eintritt in das Netz der DB Netz AG zugrunde gelegt worden, die aus Erfahrung der DB Netz AG plausibel erscheinen, teilt die Bundesregierung mit.

Das Trassenentgelt auf der Strecke Danzig-Dresden für die Relation Frankfurt/Oder-Dresden-Friedrichstadt beträgt demnach etwa 755 Euro im Fahrplanjahr 2020. Das Trassenentgelt für die Relation Hamburg Waltershof-Dresden-Friedrichstadt beträgt etwa 1.358 Euro. Das Trassenentgelt auf der Strecke Hamburg-Bratislava für die Relation Hamburg Waltershof-Schöna beträgt etwa 1.509 Euro. Transportkosten für einzelne Container würden zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Endkunden verhandelt, heißt es in der Antwort weiter. Trassenentgelte könnten nur für komplette Züge angemeldet werden.

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3. Finanzplanung für Bedarfsplan Schiene

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Gemäß der geltenden Finanzplanung sind für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene im Jahr 2020 rund 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17328) hervor. Für 2021 sehen die Planungen der Vorlage zufolge Finanzmittel in Höhe von 1,55 Milliarden Euro vor, für 2022 1,9 Milliarden Euro und für 2023 zwei Milliarden Euro.

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4. Tempolimits aufgrund von Straßenschäden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zum Stichtag 1. Januar 2020 galten nach Angaben der Bundesregierung im Freistaat Sachsen auf einer Länge von 145 Kilometern Richtungsfahrbahn Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesautobahnen. In Sachsen-Anhalt sei dies auf 37 Kilometern und in Thüringen auf 179 Kilometern der Fall gewesen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18291) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17699).

Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden bestünden im Freistaat Sachsen auf 66 Kilometern Richtungsfahrbahn, teilt die Regierung mit. In Sachsen-Anhalt sei das auf zwei von den 37 Kilometern der Fall. In Thüringen seien 79 Kilometer Richtungsfahrbahn wegen Straßenschäden temporär geschwindigkeitsbeschränkt.

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5. Corona-Einfluss auf BER-Eröffnung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Luftverkehrsstandort Berlin-Brandenburg interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/18264). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob die Liquidität der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH auch für den Fall eines Fortdauerns der Coronavirus-Pandemie über den April 2020 hinaus gesichert ist. Gefragt wird auch, ob der geplante Probebetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg "Willy Brandt" (BER) nach Ansicht der Bundesregierung mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Hinblick auf die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in Einklang zu bringen ist und ob es rechtlich zulässig wäre, "den BER auch ohne den für Juni 2020 geplanten Probebetrieb mit 20.000 Komparsen wie geplant Ende Oktober 2020 zu eröffnen".

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6. Finanzierung der neuen Köhlbrandquerung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Planung Bundesautobahn A26-Ost und Köhlbrandquerung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18263). Die Abgeordneten wollen darin von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Stand der Vorbereitung einer laut Investitionsrahmenplan 2019-2023 geplanten ÖPP-Maßnahme (Öffentlich-Private-Partnerschaft) für das Bundesautobahnprojekt A26-Ost ist. Gefragt wird auch nach dem vorgesehenen Anteil des Bundes an der Finanzierung einer neuen Köhlbrandquerung innerhalb Hamburgs "unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass zeitlich parallel die A26 - Ost vom Bund finanziert werden muss".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 383 - 15. April 2020 - 10.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2020

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