Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9517: Heute im Bundestag Nr. 208 - 24.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 208
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. Februar 2020, Redaktionsschluss: 11.13 Uhr

1. Novellierung des THW-Gesetzes
2. Telematik-Schwachstellen nicht akzeptabel
3. Veröffentlichung von Nachwahl-Befragung
4. Symbol der Schwarzen Sonne
5. Zahl der Flüchtlinge Ende 2019 erfragt
6. Politisch rechts motivierte Kriminalität


1. Novellierung des THW-Gesetzes

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des THW-Gesetzes (19/17291) vorgelegt, der kommende Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit soll das geltende Gesetz "an die aktuellen und künftigen Anforderungen" an das Technische Hilfswerk (THW) angepasst und zur Stärkung des Ehrenamts im THW überarbeitet werden. Dazu zählt laut Vorlage eine "moderate" Anpassung der Regelungen zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für unaufschiebbare THW-Dienste der betroffenen Helfer.

*

2. Telematik-Schwachstellen nicht akzeptabel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) haben nach Aussage der Bundesregierung Datenschutz und Datensicherheit Priorität. Daher seien Schwachstellen, wie sie unlängst der Chaos Computer Club (CCC) aufgedeckt habe, nicht akzeptabel, heißt es in der Antwort (19/17218) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16949) der Grünen-Fraktion.

Der Club habe Schwachstellen in den Ausgabeprozessen für den Heilberufeausweis, den Praxisausweis und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei den Kartenherausgebern identifiziert. Zu keinem Zeitpunkt seien dabei medizinische Daten gefährdet gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

Die Gesellschaft für Telematik (gematik) und die zuständigen Aufsichtsbehörden hätten schnell reagiert und die Ausgabe der Arzt- und Praxisausweise temporär gestoppt. Inzwischen seien die Schwachstellen behoben und die Ausgabe wieder aufgenommen worden.

Der TI-Aufbau befinde sich immer noch in einer frühen Phase. Noch würden keine medizinischen Behandlungsdaten gespeichert. Es sei daher zu begrüßen, wenn Schwachstellen entdeckt und behoben würden.

*

3. Veröffentlichung von Nachwahl-BefragungInneres und

Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Veröffentlichung von Nachwahl-Befragungen. Dies geht aus ihrer Antwort (19/17220) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16935) hervor. Danach ist die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung laut Bundeswahlgesetz vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

*

4. Symbol der Schwarzen Sonne

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das Symbol der "Schwarzen Sonne" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16827). Danach wurde zu Zeiten des Nationalsozialismus von der SS im Nordturm der Wewelsburg (Nordrhein-Westfalen) ein Bodenmosaik in Form eines Sonnenrades mit zwölf Speichen eingelassen. Dieses Symbol sei in der rechtsextremistischen Szene unter dem Namen "Schwarze Sonne" seit vielen Jahren beliebt und finde häufig Verwendung, insbesondere auf Kleidungsstücken oder als Tattoo.

Der Mythos der "Schwarzen Sonne" geht der Antwort zufolge vermutlich auf die Vorstellung einer "Zentralsonne" zurück, "welche die völkisch-antisemitische Esoterikerin Helena Petrowna Blavatsky (1831 bis 1891) in ihrer "Geheimlehre" (veröffentlicht 1888) als einen unsichtbaren Mittelpunkt des Universums beschreibt". Sie verstehe die Zentralsonne als arisches Symbol.

Die "Schwarze Sonne" ist laut Bundesregierung zu einem häufig auch im rechtsextremistischen Kontext benutzten Symbol geworden. Sie tauche in entsprechenden Kreisen auf Anstecknadeln, Armbanduhren sowie CD-Covern und -Booklets auf, ziere Verlagsbroschüren, Liedertexte, Roman- und Zeitschriftentitel sowie verschiedene rechtsextremistische Internetseiten.

Strafbar ist das Symbol der "Schwarzen Sonne" lediglich in Verbindung mit einer verbotenen Organisation, wie die Bundesregierung weiter ausführt. So habe die im Jahr 2005 durch das Innenministerium des Landes Brandenburg verbotene "Alternative Nationale Strausberger Dart-, Piercing- und Tattoo-Offensive" (ANSDAPO) die "Schwarze Sonne" in Kombination mit ihrem Namensschriftzug für ihr Logo verwendet.

*

5. Zahl der Flüchtlinge Ende 2019 erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung erfahren, wie viele Asylberechtigte Ende vergangenen Jahres in der Bundesrepublik gelebt haben. In einer Kleinen Anfrage (19/17236) erkundigt sie sich zudem danach, wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge und wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus am 31. Dezember 2019 in Deutschland lebten. Ferner fragt sie unter anderem nach der Zahl der zum Jahreswechsel in Deutschland lebenden Menschen, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurde.

*

6. Politisch rechts motivierte Kriminalität

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität im Dezember vergangenen Jahres erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/17232). Auch fragt sie darin unter anderem, wie viele Tatverdächtige im Zusammenhang mit diesen Fällen ermittelt wurden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 208 - 21. Februar 2020 - 11.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang