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BUNDESTAG/9504: Heute im Bundestag Nr. 195 - 17.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 195
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 17. Februar 2020, Redaktionsschluss: 14.47 Uhr

1. Linke will mehr Schutz bei Hauskrediten
2. Interesse an Krypto-Verwahrgeschäft
3. Ausgaben für Langzeitpflege
4. Versendung von Stillen SMS
5. Vergabe von Golden Visa
6. Änderungen der Geschlechtsangabe
7. Zukunft der Therapieberufe


1. Linke will mehr Schutz bei Hauskrediten

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Verbraucher sollen bei vorzeitiger Rückzahlung von Immobilienkrediten besser geschützt werden. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/17136), dass die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen auf ein Prozent der Darlehensrestschuld gedeckelt wird. Außerdem soll die Berechnungsmethode des Vorfälligkeitsausgleichs anders geregelt werden.

Wie die Abgeordneten in dem Antrag erläutern, verlangen Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung immer dann, wenn Verbraucher ihren Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung kündigen und zurückzahlen. Mit dem Schadenersatz werde das Kreditinstitut für entgangene Zinseinnahmen entschädigt. Die Höhe des Schadenersatzes stehe jedoch in keiner Relation zu den tatsächlichen Kosten der Kreditinstitute, kritisiert die Linksfraktion. Die durchschnittliche Höhe der von den Kreditinstituten in den Jahren 2017 bis 2019 verlangten Vorfälligkeitsentschädigungen betrage rund zehn Prozent der Restschuld. Eine Deckelung der Restschuld sowie transparente und verbraucherfreundliche Berechnungsmethoden seien notwendig, um die Verbraucher zukünftig vor solch hohen Belastungen zu schützen.

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2. Interesse an Krypto-Verwahrgeschäft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Über 40 Unternehmen haben bisher gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine formlose Interessenbekundung für eine Erlaubnis für das Krypto-Verwahrgeschäft abgegeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17024) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16615) mit. Daraus lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung jedoch nicht ableiten, dass alle diese Unternehmen einen Erlaubnisantrag stellen werden. Wie viele Personen in Deutschland Krypto-Assets generieren und wie hoch der Wert der jährlichen Deutschland generierten Krypto-Assets ist, kann die Regierung nicht angeben.

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3. Ausgaben für Langzeitpflege

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die öffentlichen Ausgaben für Langzeitpflege lagen nach einer Aufstellung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2017 in Deutschland bei 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Norwegen (2,7 Prozent), Schweden (2,7), die Niederlande (2,5) und Dänemark (2,3 Prozent) kamen auf höhere Ausgaben, wie aus der Antwort (19/17074) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16695) der Linksfraktion hervorgeht.

Die OECD schätzt den Angaben zufolge die privat finanzierten Langzeitpflegekosten in Deutschland für das Jahr 2017 auf 0,472 Prozent des BIP. Es sei zu berücksichtigen, dass darunter gemäß der OECD-Methodik auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den stationären Pflegeeinrichtungen fielen.

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4. Versendung von Stillen SMS

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Versendung sogenannter Stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/16427). Danach hat die Bundespolizei in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres 27.778 "Stille SMS" versandt, während auf das Bundeskriminalamt in diesem Zeitraum 34.938 "Stille SMS" entfielen.

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5. Vergabe von Golden Visa

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Vergabe sogenannter "Golden Visa" beziehungsweise "Golden Passports" durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17051) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16613). Darin schrieb die Fraktion, dass "Golden Visa" Zugang zu langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen oder Staatsbürgerschaften in EU-Ländern ermöglichten. Voraussetzung sei die Bereitstellung von Investitionen durch die Antragsteller in entsprechenden Programmen der jeweiligen EU-Länder. Der Handel mit diesen "Aufenthaltstiteln für Wohlhabende" werde inzwischen in 13 EU-Ländern praktiziert.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, hat sie Kenntnis von der Vergabe von "Golden Visa" beziehungsweise "Golden Passports" durch EU-Mitgliedstaaten. Die durch die "Golden Visa/Golden Passports" aufgeworfenen Fragen von Transparenz seien Gegenstand einer durch die EU-Kommission eingesetzten Expertengruppe, "die im Spannungsfeld staatlicher Zuständigkeit und Eigenverantwortung bei Fragen der Staatsangehörigkeit und der Erteilung nationaler Visa sowie Aufenthaltstitel und der grundstrukturellen Verfasstheit der Europäischen Union agiert".

Die Bundesregierung begrüßt den Angaben zufolge die Einsetzung dieser Expertengruppe sowie den Ansatz, "entsprechende Programme kritisch zu hinterfragen". Fragen der inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten durch "Citizenship by Investment"-Programme seien Gegenstand der Beratungen der Expertengruppe. Die Mitgliedstaaten könnten durch einen verbesserten Informationsaustausch und ein vermehrtes Abfragen von Datenbanken und Rastern Sicherheitsüberprüfungen der Antragsteller intensivieren.

Die "Citizenship und Residency by Investment"-Programme bewegen sich laut Antwort in einem "grundsätzlichen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten": Einerseits sei es der Kernbereich der Zuständigkeit eines jeden Mitgliedstaates, zu bestimmen, wen er als staatsangehörig betrachtet. "Andererseits werden mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates auch Rechtsstellungen der Europäischen Union vermittelt, vor allem Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit", heißt es in der Vorlage weiter. Ein Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erlaube es dem Inhaber, frei im Schengenraum zu reisen. Das Thema sei auch Gegenstand der Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Visa, in der die Bundesregierung vertreten ist.

Ziel der eingesetzten Expertengruppe sei es unter anderem, einen hohen Sicherheitsstandard im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu gewähren, schreibt die Bundesregierung ferner. Dies solle durch ein vermehrtes Abfragen von Datenbanken und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vor der Einreise von Investoren mit "Golden Visa/Golden Passports" geschehen. So würden der Unionsbürgerschaft und der Freizügigkeit widersprechende Kontrollen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vermieden.

Die Expertengruppe hat laut Bundesregierung im Jahr 2019 in vier Sitzungen gemeinsame Leitlinien der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerflucht und Korruption sowie in Bezug auf die Abfrage von Sicherheitssystemen entwickelt. Diese Leitlinien sollten "im Jahr 2020 finalisiert und Maßnahmen zur Umsetzung angestoßen werden".

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6. Änderungen der Geschlechtsangabe

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Personenstands- und Namensänderungen durch trans- und intergeschlechtliche Personen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16640). Wie die Fraktion darin ausführte, haben Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung seit Dezember 2018 die Möglichkeit, im Personenstandsregister neben den Geschlechtseinträgen "männlich" und "weiblich" auch die dritte Option "divers" zu wählen, und können anhand einer Erklärung im Standesamt ihren Vornamen ändern sowie die Angabe zu ihrem Geschlecht im Personenstandseintrag ersetzen oder streichen.

In der Gesetzesbegründung zu Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) werde die Anwendbarkeit der neuen Regelung auf Menschen beschränkt, "deren Geschlecht über die vorgeschlagene Klassifikation ,Variante der Geschlechtsentwicklung' definierbar ist", schrieb die Fraktion weiter. Damit seien nach Auffassung der Bundesregierung transgeschlechtliche Personen von einer Personenstands- und Namensänderung nach Paragraf 45b PStG ausgeschlossen. Transgeschlechtliche Personen müssten ihren Personenstand und ihren Namen demnach weiterhin über das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 anpassen lassen.

Laut Bundesregierung kann in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz der Geschlechtseintrag nicht gelöscht oder "divers" gewählt werden. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat der Gesetzgeber zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Personenstandsgesetz eine Regelung getroffen, die es Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, neben den Angaben "weiblich" oder "männlich" auch "divers" zu wählen. "Hinsichtlich einer Reform des Transsexuellenrechts ist der politische Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

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7. Zukunft der Therapieberufe

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Zukunft der Therapieberufe befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17071). Namhafte Berufsverbände forderten eine Akademisierung der Therapieberufe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Ausbildungslage in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie ist und wie die Bundesregierung die 2009 geschaffenen Modellstudiengänge bewertet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 195 - 17. Februar 2020 - 14.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2020

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