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BUNDESTAG/9503: Heute im Bundestag Nr. 194 - 17.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 194
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 17. Februar 2020, Redaktionsschluss: 12.20 Uhr

1. Aktuelle Ausgabe von »Das Parlament«
2. Offene Fragen zu Kooperationsanwalt
3. Verhaftung eines Kooperationsanwalts
4. Aktivitäten der RAND Cooperation
5. Gesetzliche Rente bei Durchschnittverdienst


1. Aktuelle Ausgabe von »Das Parlament«

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/SCR) Die Folgen der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und die Führungskrise in der CDU bilden den Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament", die heute erschienen ist. Im Interview der Woche sieht der Politikwissenschaftler André Brodocz von der Universität Erfurt schwere Zeiten auf CDU und FDP zukommen. Im Hintergrund thematisiert die Redaktion die Umstände der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen der vorvergangenen Woche und welche Szenarien nun diskutiert werden.

Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar:
http://epaper.das-parlament.de/2020/8_10/index.html

Die Redaktion zieht zudem eine erste Bilanz des Untersuchungsausschusses zur Berateraffäre im Verteidigungsministerium. Dort sagte vergangene Woche als letzte Zeugin die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen aus - und nahm ihre damalige Staatssekretärin Katrin Suder in Schutz. Im Untersuchungsausschuss zur PKW-Maut sagte ebenfalls ein ehemaliger Minister aus: Peter Ramsauer (CSU) sieht die Verantwortung für das letztlich gescheiterte Projekt demnach beim ehemaligen CSU-Parteichef Horst Seehofer.

Jüngst erschien zudem eine Themenausgabe von "Das Parlament" zum kolonialen Erbe Deutschlands:
http://epaper.das-parlament.de/2020/2_3/index.html

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2. Offene Fragen zu Kooperationsanwalt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Ermittlungsverfahren gegen einen Kooperationsanwalt der Deutschen Botschaft in Ankara in der Türkei dauert an. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/16825) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (19/15916), setzt sie sich für eine zügige Aufklärung der Vorwürfe und die Aufhebung der Untersuchungshaft ein. "Zu Umständen, die derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen türkischer Strafverfolgungsbehörden sind, kann die Bundesregierung zum Schutz der Person und mit Blick auf das laufende Verfahren keine Stellung nehmen."

Die Bundesregierung bemühe sich intensiv um Aufklärung, welche Fälle von Asylanfragen von einer Beschlagnahme im Zusammenhang mit der Festnahme des Anwalts höchst wahrscheinlich umfasst sind. Es sei davon auszugehen, dass die türkischen Ermittlungsbehörden von den Anfragen Kenntnis erlangt haben, mit denen der Kooperationsanwalt zum Zeitpunkt seiner Festnahme betraut war und die er noch nicht beantwortet hatte. Derzeit müsse man davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt der Festnahme noch 59 offene Asylanfragen zur Bearbeitung bei Yilmaz S. lagen. Im Laufe der Überprüfung habe sich die zunächst genannte Zahl von 47 Anfragen um zwölf weitere erhöht.

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3. Verhaftung eines Kooperationsanwalts

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist am 19. September 2019 telefonisch sowohl durch den Beauftragten für Rechts- und Konsularwesen, legale Migration und Rückkehrfragen im Auswärtigen Amt sowie durch die Referatsleiterin der Arbeitsgruppe M4 des Bundesinnenministeriums über die Verhaftung eines türkischen Kooperationsanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara informiert worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/16811) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16076) hervorgeht, erhielt das Auswärtige Amt am 17. September 2019 davon Kenntnis, das Bundesinnenministerium am 19. September 2019.

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4. Aktivitäten der RAND Cooperation

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind keine offiziellen US- Regierungsprogramme zur Destabilisierung Russlands durch repressive wirtschaftliche Maßnahmen bekannt. Wie sie in der Antwort (19/16324) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16222) zu Aktivitäten der RAND Corporation schreibt, handle es sich nach Angaben dieser Organisation um einen überparteilichen, nicht gewinnorientierten US-Think Tank im Bereich Politikberatung. "Nach Ansicht der Bundesregierung steht ein hoher staatlicher Finanzierungsanteil nicht per se der Unabhängigkeit einer Institution bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entgegen."

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5. Gesetzliche Rente bei Durchschnittverdienst

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die gesetzliche Bruttorente eines Durchschnittsverdieners nach 40 Beitragsjahren ist im Jahresdurchschnitt laut Bundesregierung von 1.088,00 Euro im Jahr 2010 auf 1.301,60 Euro im Jahr 2019 gestiegen. Nach 45 Beitragsjahren erhöhte sie sich im genannten Zeitraum von 1.224,00 Euro auf 1.464,30, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/17019) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16643) weiter hervorgeht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 194 - 17. Februar 2020 - 12.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2020

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