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BUNDESTAG/9480: Heute im Bundestag Nr. 171 - 12.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 171
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Februar 2020, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwürfe
2. Hessel neue Ausschussvorsitzende
3. FDP-Vorstoß zu 5G-Sicherheit abgelehnt
4. Grünen-Antrag zu sauberer Luft abgelehnt


1. Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Zwei Gesetzesvorlagen, die noch in dieser Woche im Plenum abschließend behandelt werden sollen, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 80. Sitzung am Mittwoch verabschiedet. Mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den meisten AfD-Abgeordneten wurde zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien in geänderter Fassung (19/15618) angenommen. FDP und Linke stimmten dagegen, ein AfD-Abgeordneter enthielt sich.

Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Abgelehnt wurde ein FDP-Antrag für ein modernes Adoptionsrecht (19/15772) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/2665).

Ebenfalls in geänderter Fassung angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (19/15824). Mit der Vorlage soll die Mietpreisbremse geschärft werden. Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf schreibt, besteht die für deren Einführung maßgebliche Ausgangslage im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheine deshalb nicht sinnvoll. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die Grünen, dagegen votierte die AfD. FDP und Linke enthielten sich. Abgelehnt wurden ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Robuste Mietpreisbremse einführen" (19/15122) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Bezahlbares Wohnen garantieren - Mieten deckeln, sozialen Wohnungsbau retten" (19/13502).

Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der Fraktionen AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft (19/7035, 19/1036, 19/6277). Vonseiten der Bundesregierung hieß es, eine eigene Vorlage sei in Arbeit und solle im Frühjahr fertig sein. Ein Antrag der FDP-Fraktion zur Neuheitsschädlichkeit von Gebrauchsmustern (19/15760) wurde vertagt.

Das Gremium beschloss, die dem Grunde nach bereits beschlossene öffentliche Anhörungen zu Gesetzentwürfen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (BR-Drucksache 639/19, 19/15785) auf den 23. März 2020 zu terminieren. Weiter stimmten die Abgeordneten für die Einbeziehung eines Antrags der Grünen mit dem Titel "Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen" (19/16884) in die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der FDP zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527).

Der Ausschuss nahm eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu Richtlinienvorschlägen an und stimmte über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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2. Hessel neue Ausschussvorsitzende

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Katja Hessel FDP) ist am Mittwoch zur neuen Vorsitzenden des Finanzausschusses bestimmt worden. Hessel ist Fachanwältin für Steuerrecht und gehörte bisher schon dem Finanzausschuss an. Sie folgt auf Bettina Stark-Watzinger, die in der FDP-Fraktion neue Aufgaben als Parlamentarische Geschäftsführerin übernimmt. Stark-Watzinger lobte die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ausschuss, was ihr als neues Mitglied des Bundestages die Arbeit erleichtert habe.

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3. FDP-Vorstoß zu 5G-Sicherheit abgelehnt

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion ist mit einem Vorstoß zur "Cybersicherheit der 5G-Netze" im Innenausschuss gescheitert. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD lehnte das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden FDP-Antrag (19/14046) bei Enthaltung der übrigen Oppositionsfraktionen ab.

In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, die von der Europäischen Kommission empfohlenen Maßnahmen zur "Cybersicherheit der 5G-Netze" national umzusetzen sowie "von jeglicher Schwächung der Sicherheit des 5G-Standards abzusehen und anstatt dessen die Chancen eines sicheren 5G-Standards voranzutreiben".

Hierzu soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge "in dem noch laufenden Standardisierungsprozess mit allen durch sie beteiligten Akteuren aktiv für ein höchstmögliches Maß an Sicherheit einsetzen". Hierzu zähle unter anderem der Einsatz für eine standardmäßige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Ablehnung von Sicherheitslücken zur weiteren Möglichkeit der Nutzung von sogenannten IMSI-Catchern.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion unter anderem durch staatliche Behörden keine Produkte von chinesischen Unternehmen beziehen, "deren Produkte Kern des Systems der uferlosen Massenüberwachung der Menschen in China sind". Dazu fordert die Fraktion von der Bundesregierung, bei sicherheitskritischer Infrastruktur wie der 5G-Technologie bereit zu sein, "sowohl national als auch durch das entsprechende Engagement auf europäischer Ebene auf die Nutzung chinesischer Technik zu verzichten" und "den Export von Überwachungstechnologien in Zeiten digitaler Vernetzung als kritischen Bereich zu betrachten".

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4. Grünen-Antrag zu sauberer Luft abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8985) zu einer Strategie für saubere und gesunde Luft mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD, der AfD und der FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Die Grünen-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass Deutschland in Bezug auf die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung formulierten Ziele noch weit entfernt sei von sauberer Luft. Es brauche eine umfassende Strategie zur Vermeidung von Luftschadstoffen, sagte eine Vertreterin der Fraktion. Konkret schlagen die Abgeordneten in dem Antrag vor, den Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stärker zu folgen und die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung daran anzupassen. Unter anderem sollen die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) und der Tagesgrenzwert für Schwefeldioxid deutlich verschärft werden. Für Schwefeldioxid soll beispielsweise ein Tagesgrenzwert von 20 Mikrogramm/Kubikmeter statt aktuell 125 Mikrogramm/Kubikmeter gelten. Weiterhin soll etwa die bisher 18 Mal im Jahr zulässige Überschreitung des Stundenwertes für Stickstoffdioxid von 200 Mikrogramm/Kubikmeter künftig unzulässig sein.

In der Diskussion im Ausschuss betonten Vertreter aller Fraktionen die Wichtigkeit einer guten Luftqualität. Vertreter der Union und der SPD führten aus, dass sich weiter an den EU-weiten Grenzwerten orientiert werden müsse und zusätzliche nationale Lösungen nicht zielführend seien. Kritik am Antrag übte auch ein Vertreter der AfD-Fraktion. Man sei seit Jahrzehnten auf einem guten Weg, dass die Luftkontamination abnehme und sehe keine Notwendigkeit, die Grenzwerte zu verschärfen. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, dass das Ziel gut, der Weg aber falsch sei. Insbesondere fehle es dem Antrag an Technologieoffenheit. Der Antrag enthalte viele richtige Forderungen wie etwa die Reduzierung des Methanausstoßes oder die Überarbeitung des Stands der Technik bei kleinen Feuerungsanlagen, betonte ein Vertreter der Linken-Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 171 - 12. Februar 2020 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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