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BUNDESTAG/9245: Heute im Bundestag Nr. 1395 - 11.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1395
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 07.35 Uhr

1. Auseinandersetzung mit Deep Fakes
2. Innovationspotenzial von Mietspiegeln
3. Reform des Sorge- und Umgangsrechts
4. Grundlage des Mietenberichts
5. Keine Einwände gegen Handwerksgesetz


1. Auseinandersetzung mit Deep Fakes

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Das Thema Deep Fakes wird in der Bundesregierung übergreifend behandelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15657) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15210). Insbesondere im Rahmen der Kabinettsklausur am 17. und 18. November 2019 in Meseberg habe sich die Bundesregierung mit dem Thema auseinandergesetzt. Wie es in der Antwort heißt, können Deep Fakes eine große Gefahr für Gesellschaft und Politik darstellen, wenn sie dazu genutzt werden, die öffentliche Meinung zu manipulieren und den politischen Prozess gezielt zu beeinflussen. Mit dem Begriff werden Fälschungen bezeichnet, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sind.

Mit dem Themenkomplex Desinformation beschäftigen sich den Angaben zufolge das Auswärtige Amt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Im Bundesministerium für Bildung und Forschung beschäftige sich die Abteilung "Forschung für Digitalisierung und Innovationen" mit dem Thema Deep Fakes durch die Förderung von Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung von Desinformationen ("Fake News") und im Rahmen der IT-Forensik. Im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung befasse sich das Bundesinnenministerium mit dem Thema, und mit Deep Fakes aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als Instrument hybrider Kriegsführung beschäftige sich die Universität der Bundeswehr Hamburg. Das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend entwickle und fördere Projekte zur Digitalen Kompetenz, und auch das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beschäftigten sich mit diesem Thema.

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2. Innovationspotenzial von Mietspiegeln

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Zahlen zur Verbreitung und Anwendung von Mietspiegeln in Deutschland enthält die Antwort der Bundesregierung (19/15613) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15209). Daraus geht unter anderem hervor, dass unter den 81 Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern elf Städte keinen Mietspiegel führen, nämlich Bremen, Göttingen, Gütersloh, Hildesheim, Ingolstadt, Kassel, Magdeburg, Saarbrücken, Salzgitter, Wolfsburg und Würzburg. Einen einfachen Mietspiegel wiesen 25 Großstädte, einen qualifizierten Mietspiegel 45 Großstädte auf.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, muss ein Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Mietwohnungen enthalten bezogen auf das Gebiet, für das er erstellt wurde. Im Mietspiegel abgebildet werden sollten die Arten von Mietwohnungen, die in dem Gebiet, für das der Mietspiegel erstellt wurde, häufig vorkommen. Die ortsübliche Vergleichsmiete werde gemäß BGB gebildet aus den üblichen Entgelten, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Daher sei der Einfluss dieser im Gesetz genannten Wohnwertmerkmale auf die Miete zu untersuchen und im Mietspiegel darzustellen.

Ein Mustermietspiegel sei der Bundesregierung nicht bekannt. Sie habe auch keine genaue Kenntnis darüber, weshalb Mietspiegel in bestimmten Gemeinden erstellt oder nicht erstellt wurden. Hierbei sei zu beachten, dass Mietspiegel von den Gemeinden oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt werden.

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3. Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Über mögliche rechtspolitische Schlussfolgerungen aus der Veröffentlichung des Thesenpapiers der im Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15663). Zu dem mehrheitlich getragenen, wesentlichen Ergebnis der Arbeitsgruppe zählt den Fragestellern zufolge vor allem der Bedarf für eine grundlegende Reform im Bereich des Kindschaftsrechts. Sie wollen daher unter anderem wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts ganz oder teilweise umzusetzen. Zudem fragen die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zu den in dem Papier aufgestellten Thesen.

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4. Grundlage des Mietenberichts

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Nachfragen zur Berechnung des Mietenspiegels 2018 hat die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/15542) führen die Abgeordneten mutmaßliche Unstimmigkeiten zwischen den Werten der Bundesregierung und eigens ermittelten Werten an. Sie möchten wissen, wie das Sozioökonomische Panel, das die Daten liefert, gerechnet hat.

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5. Keine Einwände gegen Handwerksgesetz

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/14974). Das geht aus einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15705) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrats hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1395 - 11. Dezember 2019 - 07.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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