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BUNDESTAG/9231: Heute im Bundestag Nr. 1381 - 09.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1381
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 9. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 16.54 Uhr

1. Masterplan für Schwimmbadsanierungen
2. Verbände monieren Doppelstrukturen
3. Verschlankte Planung für Ersatzneubauten
4. Sorge um Indigene in Brasilien
5. Verein Die Vielen wurde nicht gefördert
6. Auswahl von Smart-City-Modellprojekten
7. Rechenschaftsberichte veröffentlicht


1. Masterplan für Schwimmbadsanierungen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Für die Erstellung eines bundesweiten Masterplans zu Erhaltung und Sanierung von Schwimmbädern hat der Bund keine Gesetzgebungsbefugnis. Das machte die für Bau zuständige Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Anne Kathrin Bohle, am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Die Zuständigkeit für den Breitensport liege verfassungsrechtlich bei den Ländern, sagte Bohle vor den Abgeordneten.

Die Aufstellung eines bundesweiten Masterplans zur Rettung der Schwimmbäder hatte die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) "aus Sorge um die zunehmende Verschlechterung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung" in einer Petition gefordert. DLRG-Präsident Achim Haag sprach während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses von einem "unheilvollen Trend zur Bäderschließung", der dem finanziellen Druck, unter dem viele Kommunen stünden, geschuldet sei. Drei von fünf Kindern seien am Ende der Grundschulzeit keine sicheren Schwimmer, beklagte er. Im Jahr 2018 habe die Zahl der Ertrunkenen mit 504 einen neuen Höchststand erreicht. Zudem gehe ohne die Schwimmbäder "die Schwimm- und Badekultur verloren", warnte Haag.

Der anhaltende Trend, ersatzweise Freibäder zu bauen oder auf so genannte Badeteiche auszuweichen, biete witterungsbedingt weder die Verlässlichkeit des Angebots noch tauge die bauliche Struktur für Ausbildung und Sport, sagte der DLRG-Präsident. Hinzu komme, dass die häufig von privaten Investoren erbauten Spaßbäder nicht den notwendigen Ausbildungsgesichtspunkten entsprächen. Allein im vergangenen Jahr sind laut der Petition etwa 4.500 Schwimmprüfungen weniger abgenommen worden als im Vorjahr.

Auch wenn dem Bund derzeit die Gesetzgebungskompetenz fehle, sei über alle Ministerien hinweg der Sport "als die Integrationsmaschine" für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, sagte Staatsekretärin Bohle. Dazu bedürfe es einer engen Kooperation mit den Ländern und Kommunen. Aktiv könne aber durch den Bund eine solche Initiative nicht ergriffen werden, sagte sie.

Zugleich verwies die Ministeriumsvertreterin auf das Instrument der Städtebauförderung, das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sowie den Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier". In diesen drei Programmen seien auch Bäder förderfähig, betonte sie. Strebe man aber eine langfristige Lösung an, so Bohle weiter, müssten Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Eine solche Konzeption könne ausgearbeitet werden, "bis hin zu einer verfassungsrechtlichen Möglichkeit".

Ein solches Zusammenwirken ist auch das Ziel der DLRG. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) sei mit der Petition vertraut, sagte DLRG-Präsident Haag während der Sitzung. Man sei ganz bewusst mit der Vorlage auch an den Bundestag herangetreten, weil Bund, Länder und Kommunen "am selben Strick in die gleiche Richtung ziehen müssen".

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2. Verbände monieren Doppelstrukturen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Die geplante Einrichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird von Vertretern der Zivilgesellschaft höchst unterschiedlich bewertet. Auf der einen Seite begrüßen sie ausdrücklich eine solche Stiftung, auf deren anderen Seite kritisieren sie deren konkrete Aufgabenstellung und Organisation. Dies wurde am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/14336) deutlich. Die Vertreter der geladenen Verbände und Vereine befürchten vor allem den Aufbau von Doppelstrukturen und monieren die Zusammensetzung des Stiftungsrates.

Caroline Dangel-Vornbäumen vom Deutschen Landfrauenverband begrüßte ausdrücklich, dass die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen sowie die Digitalisierung im Fokus der Stiftung stehen soll. Vor allem in den ländlichen Räumen könne die Digitalisierung helfen, den dringend benötigten Nachwuchs für ehrenamtliches Engagement zu rekrutieren. Sie mahnte zugleich, dass die Stiftung dauerhaft mit mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr vom Bund finanziert werden müsse, in keinem Fall dürfe dieses Geld jedoch an anderer Stelle der Ehrenamtsförderung des Bundes eingespart werden. Karin Fehres vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sprach sich dafür aus, die Stiftung als eine reine Förderstiftung aufzubauen. Die Förderung sollte als langfristige Strukturförderung angelegt sein, statt auf kurzfristige und kurzlebige Projekte zu setzen. Rainer Hub von der Diakonie Deutschland schloss sich der Forderung nach einer Förderstiftung an. Kritisch bewertete er das Vetorecht der drei Bundesministerien für Familie, Inneres und Landwirtschaft im Stiftungsrat und dessen Zusammensetzung. Die Vertreter der Zivilgesellschaft seien unterrepräsentiert, monierte Hub. Auch Hartmut Ziebs vom Deutschen Feuerwehrverband forderte, die Position der Zivilgesellschaft müsse im Stiftungsrat gestärkt werden.

Ansgar Klein vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Jens Maedler von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) und Lisi Maier vom Deutschen Frauenrat kritisierten übereinstimmend, dass mit der geplanten Konstruktion und Aufgabenstellung der Stiftung Parallelstrukturen aufgebaut würden. Vor allem im Bereich des Service und der Beratung hätten Länder, Kommunen oder die Verbände in den vergangenen Jahren bereits ein umfangreiches Angebot aufgebaut. Wichtiger hingegen sei eine Stärkung und Förderung der bereits vorhandenen Strukturen, lautete ihr Urteil. Diesem Votum schloss sich Stefan Nährlich von der Stiftung Aktive Bürgerschaft ebenfalls an. Er monierte zudem die geplante personelle Ausstattung der Geschäftsstelle der Stiftung mit bis zu 100 Mitarbeitern. Die dadurch entstehenden Personalkosten würden gemeinsam mit den Sachkosten schätzungsweise bereits zehn der 30 Millionen Euro, die der Bund bereitstellen will, aufbrauchen.

Die Kritik der Verbandsvertreter wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt. Jörg Freese warnte vor dem Aufbau von Doppelstrukturen und forderte zudem, statt einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände drei Vertreter zuzulassen. Dies werde der Bedeutung der Kommunen für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement gerecht.

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3. Verschlankte Planung für Ersatzneubauten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten sollen beschleunigt werden. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (19/15626) enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden.

Mit dem vorgelegten Mantelgesetz soll unter anderen das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert werden, schreibt die Regierung. Darin sei aktuell geregelt, dass im Falle der Erneuerung einer bestehenden Betriebsanlage der Eisenbahnen der Austausch der bestehenden Infrastruktur ausgehend von dem Zustand der vorausgegangenen Planfeststellung dann keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung bedarf, "wenn das zu erneuernde Bauwerk innerhalb der durch die Planfeststellung festgelegten Vorgaben errichtet werden soll". Bei Ersatzneubauten, bei denen beispielsweise die Anpassung an aktuelle technische Standards zu beachten ist, bedürfe es bei der Erneuerung aber häufig einer leichten Vergrößerung des Grundrisses der bestehenden Betriebsanlage, schreibt die Regierung.

Durch die Neuregelung soll nun der Ersatz von bestehenden Betriebsanlagen nur dann genehmigungspflichtig sein, wenn der Grundriss der Betriebsanlage "wesentlich" geändert wird. Die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung des Grundrisses vorliegt, sei nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu bewerten, heißt es. So liegt der Vorlage zufolge eine wesentliche Änderung etwa dann vor, "wenn durch die umfangreicheren Ausmaße des Bauwerks Grundstücke Dritter in Anspruch genommen werden müssen oder Dritte durch die Änderung erstmals oder erheblich mehr belastet werden".

Was Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Gleisanlagen angeht, so soll Eigentümern, Besitzern oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen oder Erneuerungsmaßnahmen benötigt werden, auferlegt werden, das Betreten und die Nutzung des Grundstücks zu dulden, "insoweit, wie dies zum Zwecke der Instandhaltung oder Erneuerung erforderlich ist".

Änderungen sind auch im Bundesfernstraßengesetz geplant. Diese beziehen sich ebenfalls auf die Nutzungserlaubnisse von Grundstücken. Die benötigte Erforderlichkeit sei hier unter anderem bei einer temporären Anlage einer Baustraße oder einer Kranaufstellfläche gegeben, "wenn anders die Unterhaltung nicht durchgeführt werden kann oder in unzumutbarer Weise erschwert wird", schreibt die Regierung. Mit Blick auf die Planfeststellungspflicht soll durch die Novellierung geregelt werden, dass beispielsweise die temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße ohne Kapazitätserweiterung - etwa im Rahmen einer erhaltungsbedingten Erneuerung bestehender Brückenbauwerke zur Anbindung eines Ersatzneubaus - "keinem umfassenden erneuten Genehmigungsverfahren zu unterwerfen und als Unterhaltung zu qualifizieren ist".

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4. Sorge um Indigene in Brasilien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung nimmt die Berichte über Angriffe auf Indigenengebiete, Morde an Indigenenführern und andere Verletzungen grundlegender Rechte mit Sorge zur Kenntnis. Sie lege der brasilianischen Regierung daher konsequent ihre Haltung dar, "dass der Schutz indigener Rechte und ihrer Gebiete sowie die Förderung der Menschenrechte im Amazonas die Grundlage der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen mit Brasilien bildet", schreibt sie in einer Antwort (19/14363) auf eine Kleine Anfrage (19/13387) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ihr seien auch die öffentlichen Aussagen des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro zur Einstellung der Demarkierung von neuen Indigenengebieten und Absichten zur verstärkten Ressourcennutzung, etwa für den Bergbau und die Landwirtschaft, bekannt. Bisher seien diesen aber keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Die Bundesregierung betont, seit Regierungsantritt des neuen Staatspräsidenten habe die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ihre Analyse zur Menschenrechtssituation mit einem besonderen Fokus auf die Rechte indigener Völker ausgeweitet. Ziel sei es, auf der Grundlage von Analysen, Dialog sowie Menschenrechtsberatung und -trainings den Schutz von Menschenrechten in der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung besser zu verankern.

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5. Verein Die Vielen wurde nicht gefördert

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Der Verein "Die Vielen" hat keine finanzielle Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erhalten. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14731) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14191) mit. Unter den tausenden Unterzeichnern eine der "Erklärungen der Vielen" befinden sich nach Angaben der Bundesregierung auch Institutionen, die eine finanzielle Förderung durch den Bund erhalte. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste habe 2019 eine Förderung von 536.000 Euro erhalten. Die Regierung nehme prinzipiell keine Bewertung einzelner Aussagen derartiger Erklärungen wie im Fall des "Vereins der Vielen" vor. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass es geförderten Einrichtungen, Vereinen und Institutionen grundsätzlich freisteht, öffentlich Position zu beziehen oder sich anderen Zusammenschlüssen anzuschließen, die im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handeln.

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6. Auswahl von Smart-City-Modellprojekten

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, wie die Auswahl der ersten Smart-City-Modellprojekte zustande gekommen ist. In einer Kleinen Anfrage (19/15577) erkundigen sich die Abgeordneten konkret nach den Bewerbern, Standards für die Auswahl und nach der Bedeutung von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten.

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7. Rechenschaftsberichte veröffentlicht

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Rechenschaftsberichte der Linken und der SPD (1. Teil, Bundestagsparteien, Band I) liegen für das Kalenderjahr 2018 als Unterrichtung (19/15450) des Bundestagspräsidenten vor. Die Zusammenstellung beinhaltet die Vermögensbilanz einschließlich der an die Parteien geflossenen Spenden.

Ebenfalls als Unterrichtung (19/15451) veröffentlicht wurde der Rechenschaftsbericht des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) für das Kalenderjahr 2018 (2. Teil, Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band I). Der SSW ist die Partei der dänischen Minderheit in Deutschland.

Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben laut Parteiengesetz diejenigen Parteien, die bei der zurückliegenden Europawahl oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1381 - 9. Dezember 2019 - 16.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2019

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