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BUNDESTAG/9164: Heute im Bundestag Nr. 1311 - 21.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1311
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. November 2019, Redaktionsschluss: 11.17 Uhr

1. Zurückweisungen nach Absprachen
2. Schengen-Evaluierungsmechanismus
3. Grenzkontrollen nach Anschlag
4. Erkenntnisse zum Thule-Netz
5. Überstellungen aus Seenot Geretteter
6. Kritik an Bundespolizei-Pressemitteilung


1. Zurückweisungen nach Absprachen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zurückweisungsvereinbarungen mit Griechenland und Spanien sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13362). Danach wurden mit Stand vom 2. Oktober 2019 auf Grundlage der Verwaltungsabsprache des Bundesinnenministeriums mit dem griechischen Migrationsministerium "über die Zurückweisung von Schutzsuchenden, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen und einen Eurodac-Treffer der Kategorie 1 in Griechenland aufweisen", im Rahmen der Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze ab dem 25. April dieses Jahres insgesamt 19 Zurückweisungen nach Griechenland vollzogen.

Ferner wurden auf Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsabsprache mit dem spanischen Innenministerium zwei Zurückweisungen nach Spanien vollzogen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Durch einen im Rahmen von vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen festgestellten Eurodac-Treffer der Kategorie 1 in Griechenland oder Spanien ist den Angaben zufolge festgestellt, dass ein Antrag auf internationalen Schutz bereits in einem anderen Mitgliedstaat gestellt wurde.

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2. Schengen-Evaluierungsmechanismus

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über den "Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13990) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13631). Danach handelt es bei dem Mechanismus "um ein objektives Verfahren", das mit einer EU-Verordnung für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands eingeführt wurde.

"Auf der Grundlage von Fragebögen oder durch Ortsbesichtigungen zu spezifischen Aspekten des Schengen-Besitzstands werden Evaluierungsberichte zu den Ergebnissen und Bewertungen sowie den während der Evaluierung festgestellten Mängeln erstellt", wie die Bundesregierung darlegt. Im Anschluss an einen Evaluierungsbericht und einen Vorschlag der Kommission verabschiede der Rat Empfehlungen zur Beseitigung der bei der Evaluierung festgestellten Mängel.

Damit der Evaluierungsmechanismus möglichst effizient ist, lege der evaluierte Mitgliedstaat der Kommission und dem Rat in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Ratsempfehlungen einen Aktionsplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel vor, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Kommission prüfe nach Konsultation der Ortsbesichtigungsteams die Angemessenheit des Aktionsplans und lege dem Rat ihre Bewertung vor.

Das Verfahren soll den Angaben zufolge sicherstellen, dass die Schengen-Staaten alle Schengen-Vorschriften korrekt und wirksam anwenden. Gleichzeitig stärkten die Evaluierungen das gegenseitige Vertrauen unter den europäischen Mitgliedstaaten. Deutschland beteilige sich daher mit Entsendung entsprechender Experten regelmäßig an den Evaluierungen anderer Mitgliedstaaten. Deutschland bringe sich daneben regelmäßig in der Ratsarbeitsgruppe Schengen-Angelegenheiten ein.

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3. Grenzkontrollen nach Anschlag

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Grenzkontrollen nach dem Attentat auf den Straßburger Weihnachtsmarkt" in der Antwort der Bundesregierung (19/13989) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13628). Darin schrieben die Abgeordneten, dass die Bundespolizei in Rheinland-Pfalz und im Saarland einem Medienbericht zufolge "nach dem Attentat auf den Straßburger Weihnachtsmarkt innerhalb von 50 Stunden bei Grenzkontrollen mehr als 50 Straftaten festgestellt" habe.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, fanden die Kontrollmaßnahmen "im Zeitraum vom 11. Dezember 2018 (nach der Tat) bis 13. Dezember 2018 (Täterfeststellung in Frankreich) im Grenzgebiet zu Frankreich, Belgien und Luxemburg statt". Durch die Bundespolizeiinspektionen Bexbach, Kaiserslautern und Trier seien während des gesamten Einsatzzeitraums vier Ordnungswidrigkeitenverfahren und 46 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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4. Erkenntnisse zum Thule-Netz

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse zum sogenannten "Thule-Netz" enthält die Antwort der Bundesregierung (19/13985) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13654). Danach ist das "Thule-Netz" der Bundesregierung als Verbund von Mailboxen bekannt, in dem Neonazis in den 1990er Jahren kommunizierten. Wie die Bundesregierung ausführt, waren ihrer Kenntnis nach in der Hochzeit des "Thule-Netzes" im Frühjahr 1996 insgesamt 17 Mailboxen beziehungsweise Knotenpunkte im Netz zusammengeschlossen.

Die genaue Anzahl der Personen, die über das "Thule-Netz" kommunizierten, ist der Bundesregierung laut Vorlage nicht bekannt. "Zur Verschleierung ihrer Identität agierten die Teilnehmer unter anderem unter selbstgewählten Pseudonymen, die eine Identifizierung erschweren beziehungsweise verhindern sollten", heißt es in der Antwort weiter. Zum Personenpotenzial des "Thule-Netzes" existieren den Angaben zufolge unterschiedliche Schätzungen, die von rund 150 Personen bis maximal 250 Personen ausgehen.

Innerhalb des "Thule-Netzes" wirkten Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Rechtsextremismus mit, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Neben reinen "Computerfreaks" seien dort Mitglieder der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD), der damaligen "Jungen Nationaldemokraten" (JN) oder der "Deutschen Liga für Volk und Heimat" (DLVH) ebenso zu finden gewesen wie ehemalige Aktivisten verbotener neonazistischer Organisationen, aber auch unorganisierte Neonazis und Skinheads.

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5. Überstellungen aus Seenot Geretteter

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 15. Oktober 2019 sind seit Juli vergangenen Jahres 227 aus Seenot gerettete Personen von Italien oder Malta nach Deutschland überstellt worden. Darunter befanden sich 32 Minderjährige, von denen 16 unbegleitet waren, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/14584) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13946) weiter hervorgeht.

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6. Kritik an Bundespolizei-Pressemitteilung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin (hib/STO) Eine Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion München vom 22. August 2019 ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/13869) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13498). Wie die Fraktion darin ausführte, wurde in der Pressemitteilung die Zurückweisung einer Familie aus Bosnien-Herzegowina an der österreichischen Grenze vermeldet, die ohne erforderliche Papiere habe einreisen wollen. Wörtlich habe es in der Pressemitteilung geheißen: "Die abgelehnten Asylbewerber, die wohl der Minderheit der Sinti und Roma angehören, waren ohne ausreichende Dokumente unterwegs."

In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob sie die Auffassung teilt, die Bundespolizei solle in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ethnische Zugehörigkeiten von Tatverdächtigen allenfalls bei einem begründeten öffentlichen Interesse hervorheben. "Die Nennung der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma war in diesem Fall fehlerhaft und wäre entbehrlich gewesen", schreibt die Bundesregierung weiter. Es handele sich hierbei um einen Einzelfall, der in den Pressestellen der Bundespolizei nachbereitet werde. Es erfolge eine Sensibilisierung der in den Pressestellen der Bundespolizei eingesetzten Mitarbeiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1311 - 21. November 2019 - 11.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2019

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