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BUNDESTAG/9126: Heute im Bundestag Nr. 1273 - 13.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1273
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. November 2019, Redaktionsschluss: 15.33 Uhr

1. Etat des Bundestages für 2020 beschlossen
2. Integrationskosten-Gesetz beschlossen
3. Geldwäscheprävention bei Immobilien
4. FDP setzt auf Wasserstoff
5. Linke: Istanbul-Konvention umsetzen
6. Bericht zu Ausschussvorsitzenden


1. Etat des Bundestages für 2020 beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch den Etat 2020 für den Bundestag beschlossen. Der Beschluss zu dem in einigen Titeln geänderten Einzelplan 02 des Regierungsentwurfes (19/11800) fiel einstimmig. Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.

Der beschlossene Einzelplan sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,033 Milliarden Euro vor. Im Regierungsentwurf waren es rund 1,022 Milliarden Euro. Das Soll für 2019 beträgt 990,9 Millionen Euro.

Die angenommenen Änderungen sind unter anderem mit Mehrbedarfen wegen Stellenplanveränderungen begründet. Zudem sind nach Vorlage der Wirtschaftspläne der Zuwendungsempfänger diverse Titelansätze, beispielsweise zur "Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke", laut Vorlage an den Mehrbedarf angepasst worden. Die "Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages" sollen dem Berichterstattervorschlag zufolge mit 119,4 Millionen Euro um 1,7 Millionen Euro höher ausfallen, als im Regierungsentwurf geplant.

Die Haushaltsberatungen gehen in dieser Woche in die Schlussphase. Am Donnerstag beginnt die sogenannte Bereinigungssitzung des Ausschusses. Den Etat 2020 wird der Haushaltsausschuss voraussichtlich in den frühen Morgenstunden am Freitag beschließen. Die abschließende Beratung des Haushalts im Plenum soll vom 25. bis zum 29. November 2019 stattfinden.

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2. Integrationskosten-Gesetz beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch ohne Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021" (19/14246) beschlossen. Der in einigen Punkten veränderten Vorlage stimmten Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Vertreter von AfD und FDP stimmten gegen den Entwurf.

Der Gesetzentwurf soll am Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Durch die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen verringert sich der Umsatzsteueranteil des Bundes 2019 um weitere 273,9 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 wird der Umsatzsteueranteil des Bundes um weitere 500 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf vermindert, der Anteil der Länder um weitere 500 Millionen Euro erhöht. Zudem ergab sich laut Antrag Änderungsbedarf im Finanzausgleichsgesetz aufgrund der aktuellen Steuerschätzung.

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3. Geldwäscheprävention bei Immobilien

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen gegen Geldwäsche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter verschärft. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger(FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor mit zahlreichen Änderungen unter anderem für mehr Transparenz im Immobilienbereich gesorgt hatten. Zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten schließlich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Linksfraktion enthielt sich, Enthaltungen gab es von den Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Ein von der Linksfraktion als Antrag vorgelegter "Masterplan gegen Geldwäsche" (19/11098) wurde abgelehnt.

Der in geänderter Fassung beschlossene Entwurf sieht unter anderem Einschränkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine stärkere Regulierung bei Bargeldgeschäften vor. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf Schätzungen, wonach das Geldwäschevolumen in Deutschland 100 Milliarden Euro betrage. Geldwäschebekämpfung sei daher Kriminalitätsbekämpfung. Besonders wichtig sei, dass die wirtschaftlich berechtigten von ausländischen Unternehmen, die Immobilien erwerben, in das Transparenzregister eingetragen werden müssten. Geschehe dies nicht, dürften die Notare solche Geschäfte nicht beurkunden. Allerdings wurden auch einige geplante Verschärfungen wieder zurückgenommen. So wird darauf verzichtet, beim Einsatz von sogenannten Prepaid-Karten ab einem Umsatz von 20 Euro eine Identifizierungspflicht einzuführen. Künftig gilt die Identifizierungspflicht erst ab 100 Euro im Internet und 150 Euro offline. Auch die SPD-Fraktion lobte, dass die Maßnahmen gegen Geldwäsche im Immobiliensektor verschärft worden seien. Es sei gelungen, das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu verbessern.

Dagegen wandte sich die AfD-Fraktion grundsätzlich gegen die Maßnahmen, die für sie einen "weiteren Schritt in Richtung Sozialismus" darstellen. Die Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Die Bespitzelung der Bürger durch Meldungen aller Art und Absenkung von Bargeldschwellen bei Edelmetallkäufen lehne die AfD ab: "Der Staat muss nicht alles wissen".

Die FDP-Fraktion bezeichnete den Entwurf in vielerlei Hinsicht als technisch gelungen. Durch die Veränderungen im parlamentarischen Verfahren sei es zu Verbesserungen gekommen. Bei den Meldeschwellen für Güterhändler stelle sich allerdings die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Die Linksfraktion wies die Vorwürfe der AfD-Fraktion zurück: Die Maßnahmen hätten nichts mit Sozialismus und Bespitzelung zu tun, sondern mit Strafverfolgung. Begrüßt wurden von der Fraktion die Verschärfungen im Immobiliensektor. Es sei ein zentrales Immobilienregister erforderlich, damit die wahren Eigentümer bekannt würden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält der Entwurf viel Licht und viel Schatten. Begrüßt wurde, dass im Hochrisikobereich Immobilien etwas geschehe. Die Fraktion wünschte sich aber mehr Aufsicht im Finanzsektor.

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4. FDP setzt auf Wasserstoff

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion will den Emissionshandel auf die Bereiche Gebäude und Verkehr ausdehnen. Außerdem fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/15049), bei der Energiewende verstärkt auf Wasserstoff zu setzen. So sollten bis zu 500 Millionen Euro jährlich ab 2021 für Wasserstoffprojekte in Südeuropa und im nördlichen Afrika zur Verfügung gestellt werden, die von Europäischer Investitionsbank und der KfW-Förderbank finanziert werden. Bei der Energiewende müsse Technologieoffenheit herrschen, heißt es weiter. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Emissionshandel, deren Höhe die Abgeordneten auf etwa 9,5 Milliarden Euro schätzen, sollen dafür genutzt werden, um die Stromsteuer und EEG-Umlage ab 2021 zu senken.

Zur Begründung heißt es, die Energiewende müsse stärker innovativ und international gedacht werden. "Die Bundesregierung hat es versäumt, ihr Klimaschutzprogramm für eine umfassende Reform der Steuern und Umlagen auf Energie zu nutzen." Grüner Wasserstoff könne fossile Brennstoffe in der Industrie ersetzen und in Brennstoffzellen Autos antreiben oder Gebäude heizen. Strom aus Sonne und Wind werde durch chemische Umwandlung in Wasserstoff speicherbar und sei leicht über weite Strecken zu transportieren, argumentieren die Abgeordneten weiter.

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5. Linke: Istanbul-Konvention umsetzen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, eine staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention zu schaffen, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder zur Verhinderung von Gewalt und zum besseren Schutz von Frauen und Mädchen koordiniert. Die Fraktion begründet ihren entsprechenden Antrag (19/14380) mit den Verpflichtungen, die Deutschland mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" eingegangen sei. Entsprechend der Konvention, die in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist, soll die Bundesregierung nach dem Willen der Linksfraktion zudem eine externe und unabhängige Monitoring-Stelle einrichten, die für die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen zuständig ist, sowie eine externe und unabhängige Forschungsstelle, die umfassend Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen erhebt und ein jährliches Lagebild erstellt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen, so schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag, reiche von verbaler sexualisierter Belästigung, Beleidigungen und psychischer Gewalt über körperliche Gewalt, Zwangsheirat und Stalking bis hin zu schwerer sexualisierter Gewalt und im schlimmsten Fall sogar bis zum Mord. Laut der letzten Dunkelfeldforschung von 2004 habe jede vierte Frau in Deutschland schon einmal häusliche Gewalt erlebt.

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6. Bericht zu Ausschussvorsitzenden

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/PK) Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat einen Bericht (19/15076) zur Auslegung der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt. Darin geht es um das "Amtsende eines Ausschussvorsitzenden". In dem Bericht wird erläutert, in welchen Fällen der Vorsitzende eines Ausschusses von seinem Posten abberufen werden kann.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1273 - 13. November 2019 - 15.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2019

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