Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9114: Heute im Bundestag Nr. 1261 - 12.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1261
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. November 2019, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Bundesrat kritisiert Klimaschutzgesetz
2. Kritik am Brennstoffemissionshandelsgesetz
3. Bühl kandiert für Vertrauensgremium
4. Boehringer erneut vorgeschlagen
5. AfD schlägt wieder Glaser und Münz vor
6. Überstellungen im Dublin-Rahmen


1. Bundesrat kritisiert Klimaschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14948) Änderungen gefordert. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen werden.

Die Länder bitten die Bundesregierung darum, zu prüfen, wie das derzeitige System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich konsolidiert und reformiert werden könne. Das bestehende System werde den heutigen Anforderungen durch Energiewende und Klimaschutz nicht mehr gerecht. Weiter unterstreichen sie, dass im Verkehrssektor ein größerer Anteil an erneuerbaren Energien erreicht werden müsse. Dafür müsse die "Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert" werden und eine Infrastruktur für Wasserstoff-Tankstellen in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden. Kurzfristig könne Biogas als Treibstoff dazu beitragen, den Treibhausgasausstoß zu reduzieren.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen kritisiert der Bundesrat, dass Mehreinnahmen für den Bund mit geringeren Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden korrespondieren könnten, und fordert daher eine "faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung".

Laut Stellungnahme soll zudem der Expertenrat für Klimafragen, der Bundesregierung und Bundestag beraten soll, nicht aus fünf, sondern aus sieben sachverständigen Personen aus den Bereichen Klima, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Soziales bestehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am Mittwoch ohne Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden und steht am Freitag zur Abstimmung. Ein wortgleicher Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/14337) befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.

*

2. Kritik am Brennstoffemissionshandelsgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14949) Änderungen gefordert. Die Länderkammer schlägt vor, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dürfe aufgrund des zusätzlichen Bürokratieaufwands nicht beeinträchtigt werde. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

Weiter fordern die Länder die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2021 Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen und zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu treffen. Dies solle über eine kostenfreie Zuteilung der Emissionszertifikate oder Kompensationszahlungen erfolgen.

Mit dem Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Der Regierungsentwurf soll am Mittwoch zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden. Am Freitag soll der Entwurf neben weiteren Gesetzentwürfen zum Klimaschutz abgestimmt werden. Der wortgleiche Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/14746) befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.

*

3. Bühl kandiert für Vertrauensgremium

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Der AfD-Abgeordnete Marcus Bühl kandidiert erneut für das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/14934) hervor. Es ist Bühls nunmehr achte Kandidatur für dieses Gremium.

Bühl hatte seit März 2018 mehrfach erfolglos für einen Sitz in dem Gremium kandidiert. Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden.

Zwischenzeitlich hatte die AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Einen Wahlvorschlag für eine erneute Kandidatur Malsack-Winkemanns (19/14327) hat die Fraktion inzwischen zurückgezogen.

*

4. Boehringer erneut vorgeschlagen

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut den Abgeordneten Peter Boehringer zur Wahl als Mitglied und die Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes vorgeschlagen. Das geht aus einem Wahlvorschlag (19/14936) der Fraktion hervor. Boehringer und Malsack-Winkemann treten zum nunmehr achten Mal für dieses Gremium an.

Zwischenzeitlich hatte die Fraktion den Abgeordneten Albrecht Glaser als Mitglied und den Abgeordneten Volker Münz als Stellvertreter nominiert. Die beiden Kandidaten blieben bei drei Wahlgängen erfolglos. Einen weiteren Wahlvorschlag für Glaser und Münz (19/14329) hat die Fraktion inzwischen zurückgezogen.

*

5. AfD schlägt wieder Glaser und Münz vor

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion schlägt erneut die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz zur Wahl als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes vor. Das geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion hervor (19/14935). Für Glaser und Münz ist es der insgesamt achte Versuch, eine Mehrheit zu erlangen. Beide Kandidaten hatten bereits bei sieben vorausgegangenen Wahlgängen nicht die erforderliche Zahl der Stimmen erreicht.

Zwischenzeitlich hatte die Fraktion die Abgeordneten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle für das Gremium nominiert. Sie waren in drei Wahlgängen am erforderlichen Quorum gescheitert. Einen erneuten Wahlvorschlag für Bühl und Wiehle (19/14328) hat die Fraktion inzwischen zurückgezogen.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören.

*

6. Überstellungen im Dublin-Rahmen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/14079) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12800). Danach kam es in der Zeit von Anfang April bis Ende Juni dieses Jahres zu insgesamt 11.503 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag in diesem Zeitraum bei 7.585 und die der erfolgten Überstellungen bei 2.111.

Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug im zweiten Quartal 2019 den Angaben zufolge 5.126. Hier gab es insgesamt 3.352 Zustimmungen und 1.314 erfolgte Überstellungen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1261 - 12. November 2019 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang