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BUNDESTAG/9113: Heute im Bundestag Nr. 1260 - 12.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1260
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. November 2019, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Sport- und Freizeitflächen für Eisenbahner
2. Papierverbrauch in Deutschland
3. Pkw-Maut: Kein Entschädigungsanspruch
4. Fahrradmitnahme in Fernverkehrszügen
5. Korrekturbitten des BMVI im Mai 2019
6. Regierung informiert über BVWP-Projekte


1. Sport- und Freizeitflächen für Eisenbahner

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Grundstücksbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) befinden sich nach Angaben der Bundesregierung deutschlandweit 350 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 248,21 Hektar, die als Sport- und Freizeitflächen erfasst sind. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/13727) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13207) hervor. Auf die Frage, wie die Bundesregierung sichern will, "dass möglichst viele der noch im BEV vorhandenen Sport- und Freizeitflächen auch künftig für solche Nutzungen zur Verfügung stehen", heißt es in der Antwort: Entsprechend der Sportförderrichtlinien des BEV würden die Sport- und Freizeitflächen den Eisenbahner-Sportvereinen (ESV) unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn der Anteil der förderungswürdigen Mitglieder, also aktive und inaktive "Eisenbahnerinnen und Eisenbahner", an der Gesamtmitgliederzahl mindestens 50 Prozent beträgt.

Als Sozialeinrichtung des BEV anerkannt werden jene ESV, bei denen der Anteil förderungswürdiger Mitglieder zwischen 50 Prozent und 15 Prozent liegt. Sie hätten lediglich eine ermäßigte Miete zu zahlen. Die als Sozialeinrichtung des BEV anerkannten Eisenbahner-Sportvereine könnten nach entsprechendem Antrag Anspruch auf Mietermäßigung orientiert an den örtlichen Vergleichsmieten haben, heißt es in der Antwort. Die weitere sportliche Nutzung der Liegenschaft sei als "beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des BEV" im Grundbuch gesichert. Bei einer Veräußerung an eine Kommune würden die Überlassungsverträge dauerhaft von der jeweiligen Kommune übernommen, schreibt die Bundesregierung.

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2. Papierverbrauch in Deutschland

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der rechnerische Pro-Kopf-Verbrauch an Papier, Pappe und Karton in Deutschland hat in den Jahren 1990 bis 2018 bei Werten zwischen 187 und 274 Kilogramm gelegen. Seit 2015 ist der berechnete Wert leicht rückläufig. Dies teilte die Regierung in ihrer Antwort (19/13658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12732) mit. Darin fragten die Abgeordneten nach einer Aufschlüsselung für die Segmente "Druck-, Presse- und Büropapiere", "Verpackungszwecke", "Hygienepapiere" sowie "sonstige Segmente". Auch die Entwicklung des Verbrauchs durch den Versandhandel interessierte die Fraktion.

Im Bereich der "Druck-, Presse- und Büropapiere" liege der Verbrauch zwischen 1990 und 2018 zwischen 90 und 120 Kilogramm und sei seit dem Jahr 2011 wieder leicht rückläufig, führt die Bundesregierung in der Antwort aus. Im Bereich der "Verpackungszwecke" habe der Verbrauch von 1991 bis 2016 "deutlich zugenommen". Dies sei auf die Zunahme des Online-Versandhandels zurückzuführen, schreibt die Regierung. 1991 waren es 69,7 Kilogramm pro Kopf, 2016 lag der Wert bei 96,3 Kilogramm.

Im Segment der "Hygienepapiere" habe der Verbrauch in den Jahren 1990 bis 2018 zwischen 10 und 19 Kilogramm gelegen. Diese Werte seien seit dem Jahr 2015 leicht rückläufig. Bezüglich des jährlichen Verbrauchs des Versandhandels gebe es keine regelmäßigen Erhebungen der Bundesregierung. Es sei jedoch bekannt, dass sich der Verbrauch von Papier-, Pappe- und Kartonagenverpackungen (PPK) in den letzten 20 Jahren vervielfacht habe. Dies werde auch über die Werte für PPK-Verpackungen im Distanzhandel für private Endverbraucher deutlich, schreibt die Regierung.

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3. Pkw-Maut: Kein Entschädigungsanspruch

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass den Pkw-Maut-Betreiberparteien "wegen der erklärten Kündigungen keine Entschädigungsforderungen zustehen". So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14176) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13721). Die Betreiberparteien hätten bisher vermeintliche Entschädigungsforderungen auch nicht beziffert, schreibt die Regierung. Lediglich hinsichtlich der Beendigung eines Finanzierungsvertrages hätten die Betreiberparteien den Bund über eine der Höhe nach bestimmte Vergleichsforderung der finanzierenden Banken informiert. Die Darlegungslast für vermeintliche Ansprüche und insbesondere die Anrechnung aufgrund der Kündigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten liegt laut Regierung allein bei den Betreiberparteien. "Eigene Berechnungen des Bundes wären spekulativ", heißt es in der Antwort.

Die Liberalen hatten sich in ihrer Anfrage auch nach Unterauftragnehmerverträgen erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort: "Der Betreiber war berechtigt, Unterauftragnehmer zu beauftragen, um seine Leistungspflichten zu erfüllen." Der Abschluss von Unterauftragnehmerverträgen habe jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bundes bedurft, die sowohl für die Person des Unterauftragnehmers als auch für den jeweiligen Vertragsinhalt erforderlich war.

Bereits mit dem zweiten finalen Angebot hätten die Betreiberparteien unter anderem verschiedene konzernverbundene Unternehmen als Unterauftragnehmer benannt und nach Vertragsschluss Vertragsentwürfe mit diesen zur Zustimmung durch den Bund vorgelegt, schreibt die Bundesregierung. Der Bund habe die Zustimmung zum Abschluss dieser sieben vorgelegten Unterauftragnehmerverträge mit konzernverbundenen Unternehmen auf Basis der vorgelegten Entwürfe erteilt, deren Auftragsvolumen nach einem von den Betreiberparteien per 31. Mai 2019 vorgelegten Verzeichnis der Unterauftragnehmer insgesamt 576 Millionen Euro betragen habe.

Nach Kenntnis der Kündigung des Betreibervertrages vom 18./19. Juni 2019 durch den Bund hätten die Betreiberparteien die Vertragsentwürfe für diese sieben Unterauftragnehmerverträge abgeändert, heißt es weiter. Für die so geänderten Vertragsinhalte habe die erforderliche Zustimmung des Bundes jedoch nicht vorgelegen. "Eine solche Zustimmung wäre auch nicht erteilt worden", heißt es in der Antwort.

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4. Fahrradmitnahme in Fernverkehrszügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Deutschen Bahn AG (DB AG) will das Angebot zur Fahrradmitnahme in ihren Fernverkehrszügen kontinuierlich ausweiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13670) hervor. Seit vielen Jahren verfügten die rund 180 Intercity-Züge über Fahrradbereiche, heißt es in der Antwort. Die DB Fernverkehr habe diesen Service auf einige ICE-Baureihen ausgeweitet. Bei allen 59 Triebzügen der ICE-T-Flotte seien Fahrradstellplätze nachgerüstet worden. "Damit können seit April 2019 viele neue und schnelle Direktverbindungen zur Fahrradmitnahme im Fernverkehr angeboten werden", schreibt die Regierung.

Durch neue ICE-4-Züge und neue ECx-Züge würden knapp 60 Prozent der Fernverkehrsflotte bis 2025 über Fahrradstellplätze verfügen, womit alle Fernverkehrsrelationen zur Fahrradbeförderung angeboten werden könnten. Der neue Fernverkehrszug ECx ermögliche an allen Türen einen stufenlosen Einstieg - dies gelte auch für den Fahrradbereich. Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen, so heißt es in der Antwort weiter, sollen Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Bei der Anzahl der Fahrradstellplätze in Neufahrzeugen orientiere sich die DB Fernverkehr AG an den Vorgaben der Neufassung der EU-Fahrgastrechteverordnung. Diese sehe mindestens acht Stellplätze vor.

Beim ICE-3 würden nach Angaben der DB AG nachträglich keine Flächen zur Fahrradmitnahme kapazitätsneutral geschaffen, teilt die Bundesregierung mit. Aufgrund der Grundrissstruktur der ICE-3-Wagen wäre nach Bahnangaben hierfür eine Reduzierung des Sitzplatzangebots erforderlich. Eine Verringerung der Sitzplatzkapazität sei vor dem Hintergrund der bereits heute sehr hohen Auslastung nicht möglich. Hinzu kämen sehr aufwändige bauliche Eingriffe, da die Durchgangsbreite zwischen Einstieg und Fahrgastraum nicht für das regelmäßige Ein- und Ausladen von Fahrrädern ausgelegt sei.

Lastenräder bleiben der Vorlage zufolge weiterhin von der Mitnahme in Fernverkehrszügen ausgeschlossen. Sie seien länger und breiter als herkömmliche Fahrräder und stellten ein Risiko für die Betriebssicherheit dar, indem sie die einzuhaltende Durchgangsbreite und den zur Verfügung stehenden Raum überschreiten, heißt es zur Begründung. Zudem verhinderten die Aufbauten eine sichere Befestigung der Räder. Ein einfaches, gefahrfreies Ein- und Ausladen der Lastenräder werde durch deren Schwerpunkt, der nicht in der Mitte, sondern hinten liege, erschwert. Sobald eine oder mehrere Stufen überwunden werden müssen, könne es zudem zu Problemen beim Einstieg kommen. "Dadurch werden die Haltezeiten überschritten, was sich wiederum negativ auf die Pünktlichkeit des Zuges auswirkt", schreibt die Bundesregierung.

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5. Korrekturbitten des BMVI im Mai 2019

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber Medien im Mai 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13328) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12904). Danach gibt das BMVI lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, "wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet". Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.

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6. Regierung informiert über BVWP-Projekte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) in Mecklenburg-Vorpommern informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14172) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13691). Für die Umsetzung der Projekte sind im Bereich Schiene für alle Mecklenburg-Vorpommern tangierenden Projekte der Antwort zufolge 1,31 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2015). Für den Verkehrsträger Straße sind 556,7 Millionen Euro vorgesehen (Preisstand 2014) und für die Wasserstraßen 95,4 Millionen Euro (Preisstand 2014). "Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf", schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1260 - 12. November 2019 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2019

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