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BUNDESTAG/9077: Heute im Bundestag Nr. 1224 - 05.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1224
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. November 2019, Redaktionsschluss: 10.53 Uhr

1. Auflistung zu Atomtransporten
2. Details zum Atomkraftwerk Mochovce
3. Haftung von Vorständen
4. Bestellerprinzip bei Immobilien
5. Abbiegegeschwindigkeit von Lkw
6. Auslastung von Fernzügen der DB AG


1. Auflistung zu Atomtransporten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) In einer Antwort (19/14454) auf eine Kleine Anfrage (19/13409) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung Daten zur Verbringung von Atomtransporten in den elektronischen Erfassungssystemen des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aufgelistet. In der Kleinen Anfrage wollten die Abgeordneten Details zu genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen erfahren.

Informationen zur grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle werden durch das BAFA nicht elektronisch erfasst, heißt es in der Antwort weiter. Die Zollverwaltung betreibe ein IT-Verfahren, mit dem die "weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Drittländern gewährleistet" werde. Eine Unterscheidung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen sei anhand dieses Systems jedoch nicht eindeutig möglich, schreibt die Regierung.

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2. Details zum Atomkraftwerk Mochovce

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Bei der Grundauslegung des Blocks 5 des Atomkraftwerks (AKW) Greifswald und der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce in der Slowakei handelt es sich um sowjetische AKW. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13733) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grünen (19/13249). Darin wollten die Abgeordneten sicherheitsrelevante Details zum Weiterbau der Reaktoren des slowakischen Atomkraftwerks Mochovce und zu Mängeln am Bauvorhaben, zu Nachrüstungen und Problemen auf der Baustelle erfahren. Es könne bestätigt werden, dass bei der Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 "kein vollständiger baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze realisiert werden" soll, schreibt die Bundesregierung. Nach den Informationen aus den Berichten der Slowakischen Republik zu den Überprüfungstagungen 2017 und 2020 zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit (CNS) seien in den Blöcken 3 und 4 des AKW "alle sicherheitsverbessernden Maßnahmen umgesetzt", heißt es in der Antwort weiter. Eine Stellungnahme zur sicherheitstechnischen Bewertung konkreter Sachverhalte und Ereignisse in kerntechnischen Anlagen anderer Staaten erfolge seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht, schreibt die Regierung in der Vorbemerkung.

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3. Haftung von Vorständen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Gesetz einzubringen, das die Verbesserung der Durchsetzung der persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern in Aktiengesellschaften zum Gegenstand hat. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/14175) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13652), die die Haltung der Regierung zu dem Thema erfahren wollte. Die Bundesregierung stimme der in der Anfrage dargestellten Problembeschreibung nicht zu, wonach die persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft seit dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes im Jahr 1965 in der Praxis nur selten durchgesetzt worden sei. Sie weise darauf hin, dass die Bewertung einzelner Literaturansichten sowie die Auswertung und Zusammenstellung frei verfügbarer Informationen nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages sind.

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4. Bestellerprinzip bei Immobilien

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Angaben zum Erwerb von Immobilien wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen und zur Entwicklung der damit verbunden Kosten macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13401). Die Fragesteller hatten um Hintergrundfakten zum Thema Bestellerprinzip beim Immobilienkauf gebeten und festgestellt, dass die Maklerkosten vielfach den größten Posten der Erwerbsnebenkosten ausmachten. Durch Einführung eines echten Bestellerprinzips würde für die Erwerberseite eine Entlastung geschaffen, die dazu beitragen würde, die anzusparenden Erwerbsnebenkosten unmittelbar zu senken, schrieben sie.

In ihrer Antwort auf die detaillierten Fragen der Abgeordneten, zum Beispiel zu den zehn deutschen Gemeinden, in denen der Erwerb am teuersten ist, der Entwicklung der Wohnflächen, der Zahl der Transaktionen, zu Daten zu Eigenkapitalquoten, Haushaltseinkommen und Maklercourtagen, bezieht sich die Bundesregierung dort, wo ihr Daten vorliegen, auf Angaben des Immobilienverbands Deutschland (IVD), der BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, des Statistischen Bundesamtes und des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA).

Wie die Bundesregierung schreibt, bestehen bislang keine gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien. Davon unabhängig werde eine hälftige Teilung der Maklerprovision aber zwischen den Parteien des Kaufvertrags häufig vereinbart. Auf die Frage nach der Umsetzung der im Koalitionsausschuss beschlossenen hälftigen Teilung der Maklerprovision wird auf den am 9. Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verwiesen. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie nach intensiver Prüfung zu der Auffassung gelangt sei, dass es nicht interessengerecht wäre, das Bestellerprinzip im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das nur bei der Vermittlung von Mietverträgen gilt, auf die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien zu übertragen. Bei Immobilienkäufen sei in vielen Fällen die hälftige Teilung der Provision angemessen.

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5. Abbiegegeschwindigkeit von Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Abbiegegeschwindigkeit von Lkw in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/14247). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob es zutrifft, dass für Fahrzeuge des Schwerverkehrs in der Neufassung der StVO beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Welche Übergangsfristen die Bundesregierung plant, um die notwendigen Anpassungen an den Ampelprogrammen zu ermöglichen, interessiert die Linksfraktion ebenso.

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6. Auslastung von Fernzügen der DB AG

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach der Auslastung der Fernzüge der Deutschen Bahn AG (DB AG) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14235). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, welches die zehn am stärksten sowie die zehn am wenigsten ausgelasteten Fernzugrelationen der DB Fernverkehr im Jahr 2018 waren. Gefragt wird auch, bei wie vielen Fernzugfahrten der DB Fernverkehr es im Jahr 2018 zu einer teilweisen Räumung oder einem Aufruf an Passagiere zum Verlassen eines Zuges beziehungsweise Waggons aufgrund von Überfüllung kam.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1224 - 5. November 2019 - 10.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2019

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