Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9038: Heute im Bundestag Nr. 1185 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1185
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 18.30 Uhr

1. Libra will keine Kredite vergeben
2. Kronzeugenregelung bei Dopingbekämpfung
3. Umwelt-Etat 2020 mit Morsleben-Fonds
4. Grünes Band als Nationales Naturmonument
5. Umfassendes Emissionshandelssystem
6. Linke will Stromsperren verbieten


1. Libra will keine Kredite vergeben

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Das vom Facebook-Konzern initiierte und in Vorbereitung befindliche Zahlungsprojekt Libra soll nicht in die Souveränität von Staaten eingreifen und auch keine Kredite vergeben. Es gehe vergleichbar mit Kreditkarten nur um ein neues Zahlungssystem, erläuterte Bertram Perez von der "Libra Association" in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses und des Ausschusses für digitale Agenda am Mittwoch.

Perez bezeichnete Libra als neue Chance für rund 1,7 Milliarden Menschen, die keinen Zugang zu Banken und zu Finanzdienstleistungen hätten. Libra ist nach seiner Darstellung eine unabhängige Institution mit Sitz in der Schweiz. Ziel sei es, ein Zahlungsverkehrssystem zu schaffen und Kosten zu senken. 21 Unternehmen würden bisher bei dem Projekt mitmachen. Sie hätten jeweils im Rat von Libra eine Stimme. Der Vorstand bestehe aus fünf Personen. Libra sei in Kontakt mit Finanzaufsichtsbehörden und werde mit den Regierungen zusammenarbeiten, versicherte Perez.

Tomer Barel von der Firma "Calibra", einer Tochter des Facebook-Konzerns, erläuterte, sein Unternehmen entwickle digitale Geldbörsen, in denen Libra-Coins aufbewahrt und von denen aus die Coins auch versendet werden könnten. Auch er verwies darauf, dass sehr viele Menschen keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hätten und erklärte: "Wir hoffen, dass wir dieses Problem lösen können." Facebook hat nach Angaben von Barel nur eine von 21 Stimmen in der "Libra Association". Auf Fragen nach dem Verhältnis zwischen dem Facebook-Konzern und Calibra erklärte Barel, Calibra-Nutzer würden nicht bei Facebook sein müssen und Facebook-Nutzer würden nicht bei Calibra sein müssen. Es gebe eine "klare Trennung".

Auf Fragen, wie das Verhältnis zwischen Libra und einem möglicherweise noch zu schaffenden digitalen Euro sein werde, erklärte Perez, die Schaffung eines digitalen Euros werde begrüßt. Der Euro werde auch zu dem Währungskorb gehören, den Libra als Sicherheit für sein System einrichten wolle. Der Korb solle etwa zu 50 Prozent aus amerikanischem Dollar und 20 Prozent aus Euro bestehen. Den Rest würden andere Währungen bilden. Auf Nachfragen versicherte Perez, dass zum Währungskorb nur die stabilsten Währungen der Welt gehören würden. Libra werde stabil sein, erklärte er mit Blick auf andere Systeme wie zum Beispiel Bitcoin, wo es starke Kursschwankungen gebe. Libra werde auch nicht starten, bis alle Fragen zu den Themen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung diskutiert worden seien.

Zu der möglichen Rolle von Libra in Deutschland erklärte Perez, Libra sei nicht als Zahlungsmittel für alle gedacht. Möglichkeiten für Libra sieht Perez vor allem in grenzüberschreitenden Zahlungen. Für Zahlungen über die Grenzen der Eurozone hinaus würden in Deutschland zum Teil sehr hohe Gebühren verlangt. In diesem Bereich wolle Libra das bessere Angebot sein. "Wir haben nicht die Absicht, dass mit Libra ein Kaffee bezahlt wird", erklärte Perez.

*

2. Kronzeugenregelung bei Dopingbekämpfung

Sport/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Bei einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch haben sich sämtliche geladenen Sachverständigen für die Implementierung einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen. Flankiert werden müsse dies durch einen besseren Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower-Schutz) . Ebenso herrschte Einigkeit in der Forderung nach einer Erhöhung der Anzahl an Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Dopingkriminalität, von denen es derzeit deutschlandweit drei gibt. Weitere Forderungen wurden hinsichtlich der Erhöhung des Strafrahmens bei Eigendoping und der Verhängung von Berufsverboten für Trainer und Betreuer sowie einen Approbationsentzug für dopingbelastete Mediziner erhoben.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) würde die Einführung einer spezifischen Kronzeugenregelung für Sportler, die selbst gedopt haben, begrüßen, sagte DOSB-Vorstandsmitglied Christina Gassner. Für die Athleten sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, durch eine Aussage ihre Strafe zu reduzieren, wie es derzeit nur für die Hinterleute bei der Dopingkriminalität möglich sei. Da Hinweisgeber, die sich selbst keines Dopingvergehens strafbar gemacht hätten, derzeit viel riskierten wenn sie sich öffnen, bräuchten sie einen besonderen Schutz, fügte Gassner hinzu.

Neben der Kronzeugenregelung brauche es mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften und die Möglichkeit des Berufsverbotes für Athletenbetreuer, sagte Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada). Die Vergangenheit habe gezeigt, dass ein Netzwerk aus medizinischem Personal, Betreuern und Funktionären die kriminelle Grundlage für nationale und internationale Dopingpraktiken liefere, sagte Gotzmann. Den Forderungen schloss sich auch Athletenvertreter Johannes Herber an. Die Aussicht auf Strafmilderung könne Athleten, die selber gedopt hätten, durchaus dazu bringen, Mittäter zu identifizieren und den Behörden Einblicke in die Methoden des Dopingumfelds zu ermöglichen, sagte der ehemalige Basketballer und jetzige Geschäftsführer von "Athleten Deutschland".

Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Kai Gräber von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Dopingkriminalität in München muss der Strafrahmen für dopende Sportler erhöht werden. Derzeit liege er im Bereich einer tätlichen Beleidigung und unterhalb der eines Ladendiebstahls, sagte Gräber. Gleichzeitig sprach er sich für die Möglichkeit eines Approbationsentzuges für Mediziner eines Dopingnetzwerkes aus. Das sei "möglich und nötig". Auch aus Sicht von Thomas Weickert, Präsident des Tischtennis-Weltverbands ITTF, ist der derzeitige Strafrahmen beim Selbstdoping zu gering. Er stelle keinen Anreiz für einen eventuellen Kronzeugen dar. Whistleblower, so Weickert, müssten zudem besser geschützt werden, da sie immer noch als Nestbeschmutzer angesehen würden.

Der Sportrechtler Rainer Cherkeh verwies darauf, dass noch aktive Spitzensportler weniger die mögliche Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz als vielmehr die drohende sportrechtliche Sperre im Blick hätten. Der Sportler werde also sein Wissen nur dann preisgeben, wenn er neben der Milderung der Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz auch die Herabsetzung oder Aufhebung seiner sportrechtlichen Sperre zugesagt bekomme, sagte Cherkeh.

Claudia Lepping, früher selbst Hinweisgeberin zu Dopingvergehen ihres ehemaligen Leichtathletiktrainers, hält hingegen eine sportrechtliche Sperre für unabdingbar. Alles andere wäre ein falsches Signal. Besser sei es, das Strafmaß "im strafrechtlichen Bereich" zu erhöhen, um die Kronzeugenregelung attraktiver zu machen. Der Rechtsanwalt Dietrich Wieschemann vom Deutschen Anwaltsverein sagte hingegen, dem gedopten Kronzeugen müssten die erreichten Erfolge und Medaillen aberkannt werden. Verzichtbar sei hingegen eine Sperre für die Zukunft, sagte Wieschemann. Das sei auch durch den Wada-Code (Welt-Anti-Doping Agentur) abgedeckt.

*

3. Umwelt-Etat 2020 mit Morsleben-Fonds

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) haben am Mittwoch im Haushaltsausschuss die Klimapolitik der Bundesregierung und ihre Umsetzung im Etat 2020 gegen Kritik der Opposition verteidigt. Das Vorhaben sei "sehr ehrgeizig", sagte Scholz. Der Finanzminister erläuterte im Ausschuss die von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzung des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800). Mit der Ergänzung hatte die Bundesregierung die Beschlüsse der Koalition zum Klimapaket in der Haushalts- und Finanzplanung umgesetzt.

Bundesumweltministerin Schulze verwies während der Aussprache zum Etatansatz ihres Hauses (Einzelplan 16) darauf, dass die Minderungsziele für die Sektoren im von der Bundesregierung eingebrachten Klimaschutz-Gesetz aufgeführt seien. Die Maßnahmen des Klimapakets würden aktuell auch hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltministerium evaluiert, berichtete die Ministerin.

Den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Regierungsentwurf für das Ressort nahm der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an. Der beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktion sieht vor, einen Morsleben-Fonds einzurichten und in den kommenden Jahren mit jeweils 400.000 Euro auszustatten. Analog zu den Salzgitter- und Assefonds sollen die Mittel laut Begründung dazu dienen, "die strukturellen Nachteile des Standortes durch die Lagerung radioaktiver Abfälle abzufedern". Die Gegenfinanzierung ist laut Antrag im Titel "Endlagerung und Standortauswahlverfahren" vorgesehen. Keiner der Änderungsanträge der Opposition fand eine Mehrheit.

Zudem thematisierten die Fraktionsvertreter in der Einzelplanberatung mit der Ministerin einen Bericht des Bundesrechnungshofes zum "Projekt Asse II". Einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen dazu nahm der Ausschuss mit Stimmen der Koalition und FDP bei Enthaltung der Grünen und Linken gegen die Stimmen der AfD an. Damit wird das BMU aufgefordert, unter anderem das Controlling der zuständigen Behörde im Sinne des Berichts zu verbessern.

Der zwischenzeitlich um die Ergebnisse des Klimapakets ergänzte Regierungsentwurf sieht für den Einzelplan im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro vor. Das entspricht einem Aufwuchs von 421,5 Millionen Euro beziehungsweise von 18 Prozent gegenüber dem Soll für 2019. Neben dem Kapitel Klimaschutz, das im kommenden Jahr laut ergänztem Entwurf gegenüber dem Soll für 2019 um 176,6 Millionen Euro auf 717,3 Millionen Euro steigen soll, sind erhebliche Steigerung im Kapitel Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle (+ 153,4 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro) veranschlagt.

Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf sieht der ergänzte Entwurf der Bundesregierung Mehrausgaben in den Kapiteln Umweltschutz in Höhe von 15 Millionen Euro sowie Klimaschutz in Höhe von 68,9 Millionen Euro vor. Im Bereich Umweltschutz sind die ergänzten Mittel für einen neuen Titel "Internationaler Klima- und Umweltschutz - Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere" vorgesehen. Im Bereich Klimaschutz sind laut Ergänzung neben einer Verlagerung des bisher in diesem Einzelplan etatisierten Ansatzes der Nationalen Klimaschutzinitiative in den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) unter anderem eine Erhöhung um 100 Millionen Euro des Ansatzes für "Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland" auf nun 566,8 Millionen Euro vorgesehen.

Die AfD-Fraktion hatte unter anderem vorgeschlagen, im Einzelplan das gesamte Kapitel "Klimaschutz" zu streichen. Zur Begründung führte die Fraktion aus, dass der "sogenannte Klimaschutz durch die Vermeidung von CO2-Emissionen" sich bislang als unwirksam gezeigt habe. Dies sei "nicht überraschend, da ein bedeutender anthropogener Einfluss durch CO2 auf das Klima nicht nachgewiesen werden konnte", führte die Fraktion aus.

Die FDP-Fraktion hatte unter anderem eine Kürzung des Titels "Ankauf von Emissionsrechten nach den EU-Lastenteilungsentscheidung" von 100 Millionen auf null Euro beantragt. Zur Begründung führte die Fraktion aus, dass im kommenden Jahr noch keine Ausgleichszahlungen fällig werden würden. Zudem solle Deutschland im Rahmen der "Effort Sharing Decision" (ESD) zunächst alle Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Flexibilitäten in Anspruch nehmen. Die Ministerin hatte im Ausschuss im Austausch mit einer FDP-Vertreterin betont, dass 2020 frühere Jahre abgerechnet werden und die Zahlungen daher voraussichtlich nötig würden.

Die Fraktion Die Linke hatte unter anderem ein "Ad hoc Förderprogramm Waldumbau" mit einer Ausstattung von 200 Millionen Euro vorgeschlagen. Zur Begründung verwies die Fraktion darauf, dass Dürreereignisse und Schädlingsbefall derzeit ein "massives Waldsterben" verursachten. Zudem forderte die Fraktion ein neues Standortauswahlverfahren für ein Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Mittel in Höhe von rund 340 Millionen Euro für die Inbetriebnahme des Schachts Konrad, der als Standort ausgewählt worden ist, sollten nach Willen der Linken entsprechend gestrichen werden-

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte unter anderem 20 Millionen Euro für ein "Deutsches Institut für Kreislaufwirtschaft" gefordert. Ein solches Institut solle "dauerhaft die Grundlagenforschung im Bereich der Kreislaufwirtschaft voranbringen". Zudem hätte nach Willen der Grünen der Ansatz für "Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland" um weitere 400 Millionen Euro erhöht werden sollen. Die Fraktion sprach sich zudem dafür aus, die ESD-Zahlungen im Einzelplan 60 zu etatisieren.

Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des inzwischen von der Bundesregierung ergänzten Haushaltsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.

*

4. Grünes Band als Nationales Naturmonument

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution gemeinsam mit den Bundesländern das gesamte Grüne Band in Deutschland als "Nationales Naturmonument" auszuweisen. In eine Antrag (19/14382) verlangen die Abgeordneten, einen "einheitlichen Schutz des Kernbereiches des Grünen Bandes und eine abgestimmte Entwicklung in den Regionen sicherzustellen". Das Ziel sei der vollständige Lückenschluss entlang des Grünen Bandes, damit ein durchgehender Lebensraumverbund ohne Störungen entstehen könne. Auch enthält der Antrag Details dazu, dass "Gedenk-, Erinnerungs- und Lernorte entlang des Grünen Bandes" unterstützt werden sollen. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, das europäische Grüne Band weiter voranzubringen und das Band zu einem Ziel für sanften und nachhaltigen Tourismus weiterzuentwickeln. Der Antrag steht in der Nacht zum Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Das fast 1.400 Kilometer lange Grüne Band verläuft in Deutschland entlang des "Todesstreifens" an den ehemaligen Grenzen der Bundesrepublik und der DDR. Der Biotopverbund dient heute im Rahmen eines Naturschutzprojektes insbesondere als Refugium für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

*

5. Umfassendes Emissionshandelssystem

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die FDP-Fraktion fordert, ein umfassendes Emissionhandelssystem durch eine nationale Integration der Bereiche Verkehr und Gebäude auf den Weg zu bringen. In einem Antrag (19/14344) verlangen die Abgeordneten, eine "solide und rechtssichere Basis für einen sektorübergreifenden gesamteuropäischen und später möglichst viele andere Länder einschließenden CO2-Markt zu errichten". Auch heißt es darin, dass "unnötige und teure Sektorziele" aufgegeben werden sollen. Die Abgeordneten fordern, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung ausschließlich für die Forschung und Entwicklung klimaschonender Technologien sowie für Investitionen in die organische CO2-Speicherung zu verwenden und Marktanreize für eine CO2-Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Der Antrag steht am Freitagvormittag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

*

6. Linke will Stromsperren verbieten

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion will Stromsperren gesetzlich verbieten lassen. Die Versorgung mit Strom müsse als Grundrecht jedes Bürgers anerkannt und sichergestellt werden, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/14334). Sie sei eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Daher müsse die Bundesregierung unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Außerdem sollten durch eine Neuregelung der Stromgrundversorgungsverordnung Stromsperren durch die Energieversorger aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern gesetzlich untersagt werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1185 - 23. Oktober 2019 - 18.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang