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BUNDESTAG/9026: Heute im Bundestag Nr. 1173 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1173
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.30 Uhr

1. Investitionslinie beim Bedarfsplan Schiene
2. Infrastrukturmaßnahmen im Schienennetz
3. Korrekturbitten des BMVI im April 2019


1. Investitionslinie beim Bedarfsplan Schiene

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach Investitionsprogrammen für den Erhalt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur des Bundes erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleine Anfrage (19/13420). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich seit 2009 die Investitionslinie beim Bedarfsplan Schiene entwickelt hat. Gefragt wird auch, welche Ausgabereste bei den Investitionen in den Bedarfsplan Schiene in den Haushaltsjahren seit 2009 aufgelaufen sind und wie diese schlussendlich verwendet wurden.

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2. Infrastrukturmaßnahmen im Schienennetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Ob die Bundesregierung ein Investitionsprogramm plant, mit dem es künftig möglich ist, auch "kleine Infrastrukturmaßnahmen" im Schienennetz des Bundes zu finanzieren, die bisher nicht über den Bedarfsplan Schiene finanziert werden können, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/13876) wissen. Die Abgeordneten fragen zudem, ob die Bundesregierung ihrer Einschätzung zustimmt, dass den "kleinen Infrastrukturmaßnahmen" gerade mit Blick auf die Umsetzung des Deutschland-Takts eine herausragende Rolle zukomme, "da auf diese Weise vergleichsweise schnell Verbesserungen der Betriebsqualität und Kapazitätssteigerungen erreicht werden können und daher die Schaffung eines eigenen Investitionsprogramms sinnvoll ist".

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3. Korrekturbitten des BMVI im April 2019

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber Medien im April 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13080) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12647). Danach gibt das BMVI lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, "wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet". Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1173 - 23. Oktober 2019 - 10.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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