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BUNDESTAG/8917: Heute im Bundestag Nr. 1062 - 26.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1062
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. September 2019, Redaktionsschluss: 16.15 Uhr

1. Bessere Förderung von E-Dienstwagen
2. "Aachener Vertrag zügig umsetzen"
3. AfD will Perspektive Heimat stoppen
4. AfD lehnt Agenda 2030 ab
5. Koalition: Beratende Kommission ausbauen
6. Korrekturbitten des TI im Juni 2019


1. Bessere Förderung von E-Dienstwagen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern. Dabei soll die Elektromobilität einen zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung darstellen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436). Darin schreibt die Regierung, dass die Maßnahmen zu steuerlichen Förderung der Elektromobilität einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs leisten würden. Durch eine Vergrößerung des Anteils von Elektroautos könne eine maßgebliche Reduzierung von Emissionen und Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr bewirkt werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, die private Nutzung von Dienstwagen länger als bisher geplant zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um nachhaltige Impulse für mehr Elektromobilität zu setzen und eine längerfristige Planungssicherheit zu schaffen. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben.

Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Wenn ein Arbeitgeber Ladevorrichtungen für Elektroautos für die Nutzung außerhalb des Betriebes übereignet oder Zuschüsse für den Erwerb solcher Ladevorrichtung leistet, ist eine Pauschalversteuerung dieses geldwerten Vorteils mit 25 Prozent vorgesehen. Auch das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Beide bisher bis Ende 2020 befristeten Maßnahmen sollen um zehn Jahre verlängert werden. Wer vom Arbeitgeber kostenlos ein Dienstfahrrad für den Privatgebrauch erhält, kann diese schon bisher steuerfrei nutzen. Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Änderungen gibt es auch für Jobtickets. Schon bisher ist die Überlassung eines Jobtickets eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei. Dies gilt auch für Zuschüsse zu Jobtickets. Der entsprechende Betrag muss allerdings von den Beschäftigten auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale angerechnet werden. Um insbesondere für die nur gelegentliche Nutzung von Jobtickets mehr Anreize zu schaffen, sollen die geleisteten Zuschüsse beziehungsweise der geldwerte Vorteil bei Jobtickets künftig alternativ auch beim Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent besteuert werden können. Dann entstehe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die unentgeltliche Gewährung eines Jobtickets, das nur selten genutzt wird, kein steuerlicher Nachteil mehr, erwartet die Bundesregierung.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Änderungen in anderen Bereichen des Steuerrechts vor. Dazu gehört die Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer, die Anhebung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen, eine Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen, ein Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen sowie die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für sogenannte eBooks.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Verpflegungskostenpauschale für Beschäftigte bei mehrtägigen Dienstreisen in Zukunft pro Tag 28 Euro statt bisher 24 Euro betragen soll. Der steuerfreie "Sachlohnbezug" (bis zu 44 Euro im Monat) bleibt bestehen.

Zu den weiteren Regelungen gehört, dass der durch den Ausfall einer Kapitalforderung oder Ausbuchung einer Aktie entstandene Verlust in Zukunft steuerlich unbeachtlich sein soll.

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2. »Aachener Vertrag zügig umsetzen«

Europa/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fordern von der Bundesregierung eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration ("Aachener Vertrag"), über dessen Ratifizierung der Bundestag heute Abend entscheidet. Unter anderem sollen beide Staaten schnellstmöglich den geplanten Bürgerfonds einrichten, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern und unterstützen soll, sowie das Deutsch-Französische Zukunftswerk, das Transformationsprozesse wie den digitalen Wandel in beiden Gesellschaften begleiten wird, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/13533). Über ihn will der Bundestag am frühen Abend zusammen mit dem Gesetzentwurf (19/10051, 19/10519, 19/11247 Nr. 1) zur Ratifizierung des Vertrags abstimmen.

Der Antrag geht auf eine Entschließung zurück, die von der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, bestehend aus insgesamt hundert Abgeordneten des Bundestages und der französischen Nationalversammlung, auf ihrer zweiten Sitzung am Montag in Berlin verabschiedet wurde.

In dem Antrag fordern die Fraktionen außerdem die zügige Erarbeitung eines rechtsverbindlichen deutsch-französischen Wirtschaftsgesetzbuches und Initiativen zur Kohlendioxidbepreisung für die bislang noch nicht unter das europäische Emissionshandelssystem fallenden Sektoren. Auch sollte der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit baldmöglichst eingesetzt und die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel gestärkt werden.

Nach Ansicht der Fraktionen heben Deutschland und Frankreich mit dem Vertrag von Aachen ihre Freundschaft auf eine neue Stufe, "um gemeinsam im Dienste der europäischen Einigung den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen". Im Zuge dessen hatten auch Bundestag und Assemblée nationale ihre parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Parlamentsabkommen vom 25. März 2019 ausgebaut und institutionalisiert. Das französische Parlament will am 3. Oktober über die Ratifizierung entscheiden.

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3. AfD will Perspektive Heimat stoppen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion fordert die sofortige Einstellung des Programms "Perspektive Heimat" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Dieses stelle keine Rückkehrerinitiative dar, sondern fördere im Gegenteil die Zunahme der Migration nach Deutschland durch Migrationsberatungsangebote für Ausländer, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/13522), über den der Bundestag heute Abend erstmals berät.

"Mit der Durchführung des Programms 'Perspektive Heimat' überschreitet die Bundesregierung die Grenzen ihrer nationalen Zuständigkeit", heißt es in der Begründung. Die im Rahmen des Programms im Ausland errichteten Migrationsberatungszentren ähnelten deutschen Arbeitsämtern. Diese "Ausdehnung des deutschen Sozialstaates auf die gesamte Welt" sei jedoch strikt abzulehnen.

Die Bundesregierung solle nach Beendigung aller Maßnahmen und Projekte eine Ex-Post-Evaluation durchführen, verlangen die Abgeordneten. Für die Zukunft solle sie davon Abstand nehmen, "sich illegal in Deutschland aufhaltende Ausländer durch staatliche Leistungs- und Beratungsangebote zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen". Stattdessen solle die "konsequente zwangsweise Rückführung aller Illegalen" betrieben werden.

Das 2017 vom BMZ begonnene Programm hat sich zum Ziel gesetzt, vor Ort Alternativen zu irregulärer Migration aufzuzeigen, Rückkehrer vor und während der Rückkehr sowie beim Wiedereinstieg zu begleiten und möglichst allen Rückkehrern aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland machen. Zu den 13 Partnerländern gehören unter anderem Afghanistan, Irak und Marokko.

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4. AfD lehnt Agenda 2030 ab

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die AfD lehnt die im September 2015 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ab und fordert die Bundesregierung auf, ihre Unterstützung dafür einzustellen und bei den UN deren Aufhebung zu beantragen. Sie sei als Instrument deutscher Entwicklungszusammenarbeit nicht geeignet, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/13531), über den der Bundestag heute erstmals berät. Zudem seien die Entwicklungsziele der Agenda 2030 "utopisch und in weiten Teilen unpräzise".

Die Umsetzung der Ziele sei "zum Nachteil Deutschlands", heißt es außerdem in der Begründung. Die sogenannte "Transformation unserer Welt", von der in der Agenda 2030 die Rede sei, gehe vor allem zu Lasten der Industrienationen. Die Bundesregierung müsse stattdessen "ein eigenes, nachhaltiges, tragfähiges und auf den eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen basierendes Konzept für die Entwicklungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern" vorlegen, verlangen die AfD-Abgeordneten. Insbesondere sollte die Entwicklungspolitik verstärkt auf direkte, bilaterale Abkommen mit den Empfängerstaaten mit genau definierten wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungszielen setzen.

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5. Koalition: Beratende Kommission ausbauen

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD soll die Restitution von NS-Raubkunst fortgesetzt und die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" weiterentwickelt werden. In ihrem entsprechenden gemeinsamen Antrag (19/13511) fordern die beiden Fraktionen die Bundesregierung auf, der Beratenden Kommission eine neu organisierte und personell angemessen ausgestattete Geschäftsstelle in Berlin und eine eigene Onlinepräsenz zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstelle müsse befähigt sein, ihre administrativen Aufgaben selbstständig erledigen und die Kommission in wissenschaftlichen Fragen kompetent unterstützen zu können. Zudem müsse der Beratenden Kommission und ihrer Geschäftsstelle innerhalb des Wirtschaftsplans des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) ein der Aufgabe angemessenes Budget zur Verfügung zu stellen.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll es zukünftig auch Antragstellern mit Wohnsitz im Ausland ermöglicht werden, beim DZK einen Antrag auf Forschungsförderung für Kulturgüter zu beantragen, die sich in Deutschland befinden oder in Deutschland vermutet werden. Zudem sollen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass auch private Einrichtungen und Personen, die Angebote des DZK und der Beratenden Kommission im Sinne der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-Raubkunst verstärkt nutzen. Die historische und moralische Verantwortung für die Aufarbeitung des NS-Kunstraubes liege nicht beim Staat allein, sondern auch beim Kunsthandel und den Sammlern, argumentieren Union und Sozialdemokraten.

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6. Korrekturbitten des TI im Juni 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12911) danach, aus welchen Anlässen das TI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1062 - 26. September 2019 - 16.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

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