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BUNDESTAG/8914: Heute im Bundestag Nr. 1059 - 26.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1059
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. September 2019, Redaktionsschluss: 14.26 Uhr

1. Grundsteuer wird neu geregelt
2. Externe Teilung bei Betriebsrenten
3. Unterrichtung zur Wohnraumüberwachung
4. Bezahlbarer Wohnraum für Studenten
5. Strategie für die Digitalisierung
6. Korrekturbitten des BfR im Juni 2019


1. Grundsteuer wird neu geregelt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

Die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte anknüpfte, war vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. In Zukunft soll für die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt werden. Ist das Grundstück bebaut, werden außerdem Erträge wie Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach den neuen Bewertungsregeln ist der 1. Januar 2022 vorgesehen.

Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in Zukunft durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen mittels einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens erfolgen. Dies führe zugleich zu einer erheblichen Vereinfachung der Bewertungssystematik, wird erwartet.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird die Grundsteuer als für die kommunalen Haushalte besonders bedeutsam bezeichnet. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stelle die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Das weitgehend stabile Gesamtaufkommen der Grundsteuer habe im Jahr 2017 rund 14 Milliarden Euro betragen.

Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. In der Begründung heißt es, durch die Änderungen könne es zu einer nicht beabsichtigten strukturellen Erhöhung des Grundsteueraufkommens kommen. "An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern", heißt es im Entwurf, der inhaltlich identisch ist mit dem von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf auf Bundestagsdrucksache 19/11085.

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2. Externe Teilung bei Betriebsrenten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Aufhebung einer Sonderregelung im Versorgungsausgleichsgesetz ist Thema eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13552). Danach soll Paragraf 17 des Gesetzes aufgehoben und die externe Teilung werthaltiger Versorgungen zurückgenommen werden.

Wie es in dem Entwurf heißt, enthält der Paragraf eine Sonderregelung hinsichtlich der externen Teilung von Betriebsrenten für bestimmte betriebsnahe Versorgungsarten. Während für die externe Teilung auf Verlangen des Versorgungsträgers grundsätzlich enge Wertgrenzen gelten würden, hebe die Sonderregelung diese Wertgrenzen für die Direktzusage als häufigste Versorgungsform und die betriebliche Unterstützungskasse erheblich an. Die Sonderregelung könne im Ergebnis zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes führen, der eine notwendige Folge des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie, der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und des Schutzes der während der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft erworbenen Versorgungsansprüche sei. Diese Verletzung gehe in der Praxis vor allem zu Lasten von Frauen.

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3. Unterrichtung zur Wohnraumüberwachung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat ihren Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung für das Jahr 2018 vorgelegt. Der Unterrichtung (19/13435) beigefügt ist eine Tabelle, die vom Bundesamt für Justiz aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erstellt wurde. Danach sind im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in acht Ländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in insgesamt 13 Verfahren insgesamt 13 Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in zwölf Verfahren hiervon auch vollzogen worden. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Maßnahmen zur Eigensicherung seien im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht durchgeführt worden.

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4. Bezahlbarer Wohnraum für Studenten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich in einem Antrag (19/13551) für bezahlbaren Wohnraum für Studenten ein. Diese brauchten nicht nur einen Platz im Hörsaal, sondern auch gute Studienberatung, hervorragende Lehre, eine solide Studienfinanzierung und nicht zuletzt ein bezahlbares Dach über dem Kopf. All dies zu ermöglichen, ist trotz aller Anstrengungen von Bund, Ländern und Hochschulen, aus Sicht der Abgeordneten noch nicht gelungen.

Gerade für Studieninteressierte aus einkommensarmen und Nicht-Akademiker-Familien seien eine verlässliche Studienfinanzierung und eine bezahlbare Bleibe wesentliches Entscheidungskriterium, ein Studium aufzunehmen oder es zu unterlassen. Diese soziale Dimension des Studiums beherzt politisch zu adressieren, sei wichtig, um die soziale Schieflage beim Hochschulzugang gerade zu rücken, schreiben die Abgeordneten. Die Grünen betonen, dass von 100 Kindern aus Akademikerfamilien 79 ein Hochschulstudium aufnähmen, hingegen bei Nicht-Akademikerfamilien gerade einmal 27 von 100 Kindern studieren würden. Dieses Ungleichgewicht gelte es auszugleichen.

Seit 2005 habe sich die Zahl der Studenten um 45 Prozent zugenommen, die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze sei hingegen nur um rund 8,5 Prozent gestiegen. Rund 17.000 zusätzliche öffentlich geförderte Wohnheimplätze seien zwischen 2011 und Ende 2017 entstanden. Insgesamt gebe es damit deutschlandweit knapp 245.000 öffentlich geförderte Wohnheimplätze. Dennoch sei die Chance auf einen Platz im Wohnheim auf ein gesamtdeutsches Allzeittief gesunken, die Unterbringungsquote liege bei nur noch 9,6 Prozent.

Abgesehen vom Elternhaus sei der Platz im Wohnheim für Studenten nach wie vor die deutlich preisgünstigste Wohnform. So habe die Monatsmiete in den Wohnanlagen der Studentenwerke, die 80 Prozent der geförderten Wohnheimplätze bewirtschafteten, Ende 2017 durchschnittlich rund 246 Euro einschließlich aller Nebenkosten betragen. Wie groß der Bedarf an Wohnheimen sei, zeige auch der starke Anstieg bei den von privaten Investoren betriebenen Wohnheimen. Die Zahl der Plätze in privat betriebenen Wohnheimen habe sich zwischen 2010 und 2016 von 12.000 auf 40.000 erhöht.

Auch künftig wird Prognosen zufolge die Studierneigung hoch bleiben, ebenso das Interesse von internationalen Studenten, in Deutschland zu studieren. Hochschulstädte erfreuten sich großer Beliebtheit. Zusammen mit den Studenten-Rekorden stelle das viele Hochschulstädte vor große Herausforderungen. Nicht nur München, Stuttgart, Frankfurt, Köln oder Hamburg meldeten Knappheit an bezahlbarem Wohnraum und Wartelisten für Zimmer in Studentenwohnheimen, auch in bisher günstigeren Hochschulstädten würden die Mieten deutlich ansteigen. Die Wahl des Studienorts dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau, die der Bund den Ländern überweist, ersetzten nicht konkretes, eigenes Handeln der Bundesregierung für mehr bezahlbaren Wohnraum, schreiben die Abgeordneten.

Gefordert wird, gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Hochschulen eine Offensive für das studentische Wohnen mit dem Ziel auf de Weg zu bringen , ein Bund-Länder-Programm zum Bau von öffentlich geförderten Wohnheimen zu verhandeln. Dabei sollen die Konditionen für die öffentliche Förderung unter besonderer Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien festgelegt werden, um die neugeschaffenen Wohnheimplätze kostengünstig anbieten zu können. Ferner soll die Zwischennutzungen von Bundesliegenschaften erleichtert werden und Hochschulstädte zur kreativen Quartiersentwicklung ermutigt werden. Auch innenstadtfernere Quartiere sollen durch ein besseres Nahverkehrsangebot oder Radverkehrsanlagen für studentisches Wohnen attraktiver werden.

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5. Strategie für die Digitalisierung

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassene Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Nutzer. Eine kohärente Strategie für die Digitalisierung sei noch immer nicht in Ansätzen erkennbar, heißt es in einem Antrag (19/13539) der Fraktion.

Durch eine systematische strategische Begleitung des gesamten Digitalisierungsprozesses müsse ein Nutzen für die Patienten, das Gesundheitswesen, die Pflege und die Forschung erzielt werden.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, die Entwicklung und Verbreitung von interoperablen Standards und offenen Schnittstellen im Gesundheitswesen auf Grundlage international gebräuchlicher Terminologien stärker zu fördern.

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6. Korrekturbitten des BfR im Juni 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12599) danach, aus welchen Anlässen das BfR im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1059 - 26. September 2019 - 14.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

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