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BUNDESTAG/8908: Heute im Bundestag Nr. 1053 - 26.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1053
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. September 2019, Redaktionsschluss: 10.32 Uhr

1. Experten: Geplanter CO2-Preis zu niedrig
2. FDP-Vorstoß für die Familien
3. Korrekturbitten des BMEL im Juni 2019


1. Experten: Geplanter CO2-Preis zu niedrig

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der von Klimakabinett vorgeschlagene Einstiegspreis für die CO2-Bepreisung von zehn Euro pro Tonne ist aus Sicht von Experten zu niedrig. Das wurde während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema "Mögliche CO2-Bepreisungs-Modelle" am Mittwochabend deutlich. Der Preis sollte bei 35 bis 50 Euro pro emittierte Tonne CO2 liegen, um die gewünschte Lenkungswirkung erreichen zu können, hieß es aus den Reihen der geladenen Sachverständigen.

Bei der Wahl zwischen einer CO2-Bepreisung über den Emissionsrechtehandel oder über eine reformierte Besteuerung, ist nach Auffassung von Professor Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung "eine Energiesteuerreform die überlegene Option". Damit schaffe man mittel- bis langfristig Planungssicherheit, da durch einen glaubhaft festgelegten Preispfad für CO2 das Preisrisiko für Haushalte und Unternehmen vermieden werde, das sich ihrer Auffassung nach unter Einbeziehung des Wärme- und des Verkehrssektors in den Emissionshandel für die Endverbraucher ergeben würde, sagte Kemfert. Zudem biete eine CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Steuersystems den Vorteil, "dass sie kurzfristig mit geringem Aufwand auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann". Die Rückvergütungsmechanismen in Form einer Klimaprämie oder Strompreissenkungen könnten innerhalb einer nationalen Steuerreform einfacher und mit geringeren Transaktionskosten umgesetzt werden als im europäischen Rahmen. Eine progressive Ausgestaltung der Reform würde ihrer Ansicht nach vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen leicht entlasten.

Professor Gernot Klepper vom Institut für Weltwirtschaft verwies auf eine Studie seines Institutes, wonach ein umfassendes Emissionshandelssystem (ETS), das nicht - wie bisher im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) - nur knapp die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen erfasst, möglich ist. Die zu einem ETS-PLUS neu hinzukommenden Treibhausgas-Emissionen beträfen Kleinstemittenten wie Heizungsanlagen und mobile Emissionsquellen wie Fahrzeuge. Nicht-CO2-Emissionen wie Methan und Lachgas würden zu einem Gutteil in der Landwirtschaft anfallen und seien daher gut identifizierbar. Zur Erfassung und Regulierung dieser neu hinzukommenden Treibhausgas-Emissionen müsse das EU-ETS, das bisher anlagenorientiert gewesen sei, auf Upstream-Lösungen ausgeweitet werden, sagte Klepper. Die Kontrolle von Importen und deren Wettbewerbseffekte, so räumte er ein, sei derzeit noch ungelöst.

Ein sinnvolles Reformpaket muss aus Sicht von Professor Barbara Praetorius von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin eine stufenweise steigende, vorhersehbare CO2-Bepreisung in Form der CO2-orientierten Erhöhung der Energiesteuern enthalten, um klimaschonendes Verhalten und technischen Fortschritt zu belohnen. Gleichzeitig brauche es eine Senkung der Strompreise auf dem Weg der Senkung der Stromsteuer und der Entlastung der EEG-Umlage von innovations- und industriepolitischen Kosten. Um mit den zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung spürbare Entlastungswirkungen zu bewirken, werde eine integrierte Steuerreform benötigt, sagte Praetorius.

Professor Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sagte, das Ziel der CO2-Bepreisung bestehe primär darin, die CO2-Emissionen auf effiziente Weise zu reduzieren, "nicht jedoch darin, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren". Um in der Bevölkerung die Akzeptanz für die CO2-Bepreisung zu erhöhen, sollten die daraus erwachsenden Einnahmen zurückverteilt und dies sozial ausgewogen gestaltet werden. Gelinge dies, könnten private Haushalte gerade im Bereich der unteren Einkommen beispielsweise bei einem CO2-Preis von 35 Euro je Tonne sogar entlastet werden, sagte Schmidt.

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2. FDP-Vorstoß für die Familien

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat sich für eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien ausgesprochen. In einem Antrag (19/13461) heißt es, Familien hätten hohe finanzielle Lasten zu tragen. Das deutsche Steuerrecht spiegele dies an vielen Stellen jedoch nicht wider. Viele Regelungen würden Eltern sogar benachteiligen. Darüber hinaus seien viele Kinder- und Familienpauschalen seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Es habe häufig nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben.

Die FDP-Fraktion fordert daher, den Kinderfreibetrag im haushaltsverträglichen Schritten an den Grundfreibetrag für Erwachsene anzugleichen, die steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten auch von schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer zu ermöglichen, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag auf 2.200 Euro (von derzeit 1.908 Euro) und den Erhöhungsbetrag je Kind auf 275 Euro (von derzeit 240 Euro) zu erhöhen und den Ausbildungsfreibetrag, der seit 2001 nicht mehr erhöht worden sei, von 924 auf 1.200 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Zukunft regelmäßig angehoben werden, um Preissteigerungen auszugleichen. Zu den weiteren Forderungen gehört, den Ansatz des Ausbildungsfreibetrags auch für nicht volljährige Kinder in Berufsausbildung zu ermöglichen, den Ausbildungsfreibetrag regelmäßig anzuheben, um Preissteigerung auszugleichen, und die Kosten für die Kinderbetreuung vollständig steuerlich abzugsfähig zu machen.

In der Begründung des Antrags schreibt die FDP-Fraktion, dass der Kinderfreibetrag seit Jahren nur noch zum Teil an die Preisentwicklung angepasst werde. So werde lediglich das sächliche Existenzminimum erhöht, nicht jedoch der Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser sei zuletzt 2010 von 1.080 auf 1.320 Euro erhöht worden. "Hier besteht Nachholbedarf", heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion.

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3. Korrekturbitten des BMEL im Juni 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12606) danach, aus welchen Anlässen das BMEL im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1053 - 26. September 2019 - 10.32 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019

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