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BUNDESTAG/8857: Heute im Bundestag Nr. 1002 - 12.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1002
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. September 2019, Redaktionsschluss: 11.27 Uhr

1. AfD für Zulassung von 44-Tonnen-Lkw
2. Beziehungen zur Agrarwirtschaft
3. Keine Korrekturbitten des MRI


1. AfD für Zulassung von 44-Tonnen-Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion will das zulässige Gesamtgewicht für Lkw "maßvoll anpassen". In einem Antrag (19/13097), den der Bundestag am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen will, sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, für Lkw "mit sechs oder mehr Achsen, die mindestens mit dreiachsigem Zugfahrzeug und dreiachsigem Anhänger beziehungsweise Sattelauflieger in besonders straßen- und brückenschonender Bauweise ausgeführt sind" ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen zuzulassen. Derzeit liegt die Beschränkung für Lkw bei 40 Tonnen.

Angesichts der Verhältnisse in den übrigen EU-Ländern sollte auch in Deutschland das zulässige Gesamtgewicht für Lkw maßvoll angepasst werden, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Wenn die entsprechenden Vorschriften dezidiert formuliert sind, könne dadurch erreicht werden, "dass einerseits der Verbrauch je Tonnenkilometer reduziert wird und sich gleichzeitig die Straßenbelastung vermindert", schreibt die AfD-Fraktion. Insgesamt lasse sich somit die Nachhaltigkeitsbilanz verbessern.

Bei der Legalisierung von Gesamtgewichten größer 40 bis 44 Tonnen müsse die Zugmaschine mindestens drei Achsen haben, um ein stabiles Fahr- und vor allem Bremsverhalten auf glattem Untergrund oder kurvigen Straßen zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten. Eine Fahrzeugkombination aus Zwei-Achs-Zugmaschine und Vier-Achs-Auflieger werde ausdrücklich nicht befürwortet, heißt es in der Vorlage.

Wie die AfD-Fraktion schreibt, sei auch weiterhin mit einer Steigerung des Güterkraftverkehrsaufkommens in Europa zu rechnen. Um den dadurch verursachten, zusätzlichen Verkehr bewältigen zu können, seien gemeinsame Anstrengungen der Verkehrsträger Eisenbahn, Binnenschiff und Straße notwendig. Insbesondere LKW-Verkehre im Nahbereich mit spezifisch schwerer Ladung, wie alles rund um den Bereich Bau-, Steine-, Forst-, Silo- oder Tanktransporte, könnten durch 44-Tonner ressourcenschonender transportiert werden.

Eine befürchtete Benachteiligung des kombinierten Verkehrs Lkw/Bahn, durch schwerere Lkw werde nicht eintreten, prognostizieren die Parlamentarier. Die Bahn fahre heute schon dicht an der Kapazitätsgrenze und könne zusätzliche Gütermengen ohne weiteren Netzausbau nur schwerlich aufnehmen. Bis dahin würden allerdings noch Jahre vergehen. "Bei der erwarteten Steigerung der Gütermengen um 38 Prozent von 2010 bis 2030 wird sich für den kombinierten Verkehr noch ein erheblicher Anteil am Gesamtaufkommen ergeben", heißt es in dem Antrag.

Was die durch den Schwerlastverkehr verursachten Straßenschäden angeht, so schreibt die Fraktion: Der Unterschied bei dem Gesamtgewicht über 40 bis 44 Tonnen sei weitaus weniger ausschlaggebend, wenn es gelinge, "die Achslasten durch detaillierte Vorschriften entsprechend zu reduzieren". Nach den Ergebnissen der europäischen Untersuchung COST-334, an der auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beteiligt gewesen sei, "ist ein gut konstruierter Sechs-Achsen Lastkraftwagen mit 44 Tonnen Gewicht nicht mehr und bei optimierter Bereifung sogar weniger straßenschädigend als ein EU-konformer Standard-40-Tonner".

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2. Beziehungen zur Agrarwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seine nachgeordneten Behörden stehen grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Fischerei im ständigen Austausch. Weder bestehe eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten, noch sei es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/12868) auf eine Kleine Anfrage (19/12055) der Linksfraktion zu Kontakten der Regierung zur Agrarwirtschaft. Darüber hinaus werden in der Antwort absolvierte Gesprächstermine mit Verbands- und Unternehmensvertretern im BMEL und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgelistet.

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3. Keine Korrekturbitten des MRI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Max Rubner-Institut (MRI) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12825) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12322) der AfD-Fraktion hervor. Das MRI gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1002 - 12. September 2019 - 11.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2019

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