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BUNDESTAG/8684: Heute im Bundestag Nr. 827 - 25.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 827
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. Juli 2019, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Verkehrsminister Scheuer in Sondersitzung
2. Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte
3. Tierschutzvorschriften beim Transport
4. Fischereipolitik im Falle des Brexits
5. Stationäre Patientenversorgung
6. Korrekturbitten des BMWi im Februar erfragt
7. Korrekturbitten des BKartA im Februar erfragt
8. Korrekturbitten der BNetzA im Februar erfragt


1. Verkehrsminister Scheuer in Sondersitzung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/JAR) In einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses berichtete Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) über die bereits abgeschlossenen Maut-Verträge. Im Zentrum stand die Frage, ob Scheuer diese Abkommen voreilig abgeschlossen hat und damit Verantwortung trägt für Schadenersatzansprüche, welche die eigentlich geplanten Betreiber nun geltend machen könnten - der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Projekt am 18. Juni gekippt; unter anderem, weil es Autobesitzer aus dem Ausland benachteilige. Geplant war gewesen, Inländer gleichzeitig bei der Kfz-Steuer zu entlasten, so dass sie insgesamt nicht hätten draufzahlen müssen.

Zu Beginn der Sitzung sagte Scheuer, dies sei eine gute Gelegenheit, mit ein paar unkorrekten Behauptungen aufzuräumen, welches ihm "ein großes Bedürfnis" sei und referierte, die Abgeordneten seien stets darüber informiert gewesen, dass die Bundesregierung die Mautpläne wegen der Klage Österreichs vor dem EuGH nicht ausgesetzt habe.

Dem Ausschuss hatte Scheuer 21 Aktenordner übergeben. Die darin enthaltenen Verträge mit den Betreibern seien ungeschwärzt. Diese habe er auch der Öffentlichkeit so zugänglich machen wollen, es seien indes im Schriftwechsel mit den Anwälten der Betreiberfirmen Einschränkungen konkretisiert worden; die Vertragspartner hätten eine Beschränkung auf das Mindestmaß gewollt, während von ihnen nach außen kommuniziert worden sei, alles solle offengelegt werden.

Scheuer betonte, zu seinem Antritt als Bundesverkehrsminister im März 2018 sei die Maut bereits beschlossen gewesen. Nun sei es darum gegangen, Risiken zu erkennen und zu steuern, "auch das bevorstehende Urteil". Scheuer: "Alle Experten gingen nicht davon aus, dass das gesamte Infrastruktur-System vom EuGH gekippt wird." So sei es in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Vergabe eingegangen, sein Ministerium sei begründet davon ausgegangen, dass das Verfahren europakonform sei. Scheuer erinnerte daran, dass in den Verhandlungen mit den Parteien nach der Bundestagswahl im September 2017 die Maut nicht in Frage gestellt worden sei. "Es gab keinen Anlass mit dem Zuschlag zu warten", der Zeitpunkt des Urteils sei auch unbekannt gewesen. Ziel sei gewesen, Kosten allein im Jahr 2020 in Höhe von 850 Millionen Euro zu vermeiden; eine Neuausschreibung hätte erhebliche zeitliche Aufschläge erbracht.

Der Generalanwalt des EuGH hatte sich im Februar 2019 für ein Abnicken der Mautpläne ausgesprochen. "In 80 bis 90 Prozent der Fälle folgt der EuGH den Argumenten des Generalanwalts", das Urteil sei in der kompletten Ablehnung überraschend gekommen.

Zu den Verträgen mit den Betreibern sagte der Bundesminister, vergleichbare Regelungen seien in Europa und in Deutschland vereinbart worden. Scheuer hatte kurz nach dem EuGH-Urteil diese gekündigt. Nun stehen Streitschlichtungsverfahren und Schiedsgerichte an. "Innerhalb von vier Monaten soll die Adjudikation abgeschlossen sein"; falls nicht, übernehme ein Schiedsgericht. "Ob Schadensersatzansprüche bestehen, muss das Schiedsgericht klären."

Scheuer berichtete, angesichts der 30 vorgesehenen möglichen Kündigungsgründe in den Verträgen habe sein Haus aus zwei Gründen gekündigt. Zum einen wegen Nichterfüllung diverser Punkte, "der Betreiber deutete einen Tag vor dem Urteil eine zeitliche Verzögerung an", und zum anderen wegen des EuGH-Urteils selbst.

Da der EuGH das komplette Modell insgesamt verworfen habe, sei eine Kündigung unvermeidlich gewesen, um weitere Kosten zu vermeiden. Die Behauptung des Betreibers, in fünfeinhalb Monaten fertig zu sein, sei unhaltbar.

Scheuer berichtete ferner, für 2019 mit laufenden Kosten für die Mautpläne in Höhe von 19,3 Millionen Euro zu rechnen. Ab 2021 sollten keine weiteren Gelder mehr anfallen.

Zu Beginn der Befragung durch die Abgeordneten bezeichnete Unions-Obfrau Daniela Ludwig die Ausführungen Scheuers als "sehr umfassend", man habe mit "sehr viel Netz und doppeltem Boden" gearbeitet und es könne erwartet werden, dass zügig ausgeschrieben werde. "Es war keine einsame Entscheidung des Ministers."

Wolfgang Wiehle von der AfD dagegen sagte, zum Vertragsabschluss am 31.12.2018 habe es keinen Zwang gegeben, eben trotz des Risikos eines Negativurteils. Scheuers Einwand mit dem Generalanwalt zähle nicht, da der erst nach Vertragsabschluss im Februar 2019 entschieden habe.

SPD-Obfrau Kirsten Lühmann umriss das weitere Vorgehen des Ausschusses. Bedarf an Debatte sei, führte sie aus, "wenn wir wissen, wie viel Schadenersatz erstattet wird. Wann?"

Oliver Luksic kritisierte wie der AfD-Vertreter, dass das EuGH-Urteil nicht abgewartet worden sei und fragte nach der Chronologie der vergebenen Verträge. Jörg Cezanne von Die Linke wollte wissen, ob es eine alternative Planung der Vertragsabgabe gegeben habe, wenn man also das Urteil abgewartet hätte. Und Stephan Kühn von den Grünen schloss sich mit der Frage an, warum nicht das Votum des Generalanwalts abgewartet worden sei. Ferner erbat er nähere Informationen zu den Abwägungen nach dem Urteil, mit Blick auf die Kosten.

Scheuer antwortete, nach dem Urteil am Morgen des 18. Juni habe man den Tag über geprüft und sei in der Task Force "schnell zu dem Ergebnis gekommen, mit diesem System kann man nicht mehr weiterarbeiten". Zu den beim Vertragsabschluss vorgesehenen Einnahmen für den Staat sagte er, dafür seien klare Korridore skizziert gewesen. "Die sollten sichergestellt werden, mit diesen fixierten Einnahmen mussten wir arbeiten." Durch das Risikomanagement sei beschlossen worden, "dass wir das Verfahren im Blick haben, aber eine Vergabe angemessen ist. Und so haben wir es gemacht." Auf die Fragen nach dem Generalanwalt entgegnete Scheuer: "Was hätte es gebracht, wenn wir die Stellungnahme des Generalanwalts abgewartet hätten?"

Ein Datum für eine Schadensersatzeinigung, sagte der Bundesminister, sei ihm nicht bekannt.

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2. Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte liegen der Bundesregierung nicht vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/11769) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11335). Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug, der eine Angelegenheit der Länder sei, lägen der Bundesregierung nur zum Teil konkrete Erkenntnisse zu den Fragen der Abgeordneten vor.

Wie es weiter in der Antwort heißt, verbüßten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Ende März 50.957 Straftäter eine Freiheitsstrafe. Davon seien 16.267 Ausländer oder Staatenlose gewesen. Angaben zu Personen mit einem Migrationshintergrund lägen nicht vor. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von Straftaten gegen Justizbeamte nicht erforderlich. Die Tätlichkeiten gegen Bedienstete im Justizvollzug würden bereits aktuell in den Vollzugseinrichtungen erfasst und sanktioniert. Diese Daten lägen den zuständigen Ländern auch statistisch verwertbar vor.

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3. Tierschutzvorschriften beim Transport

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport von Tieren soll durch die Entwicklung einer Datenbank verbessert werden, in der den zuständigen Behörden Informationen zu Transportrouten zur Verfügung stehen. Die Datenbank soll die Veterinäre vor Ort bei der Bewertung der Plausibilität von Transportplanungen unterstützen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11781) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11140) zur digitalen Tiertransportkontrolle hervor. Weiter heißt es, dass die Regierung außerdem an die Europäische Kommission herangetreten sei und diese aufgefordert habe, dem Tierschutz beim Transport von Tieren stärker Rechnung zu tragen und dazu die EU-Tierschutz-Transportverordnung zu überarbeiten. Weiterhin seien alle Wirtschaftsbeteiligten nachdrücklich aufgefordert worden, ihren tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

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4. Fischereipolitik im Falle des Brexits

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Im Falle eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) lassen sich die Auswirkungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen nicht abschätzen. Dies gelte insbesondere für die Übergangszeit, in der es noch keine gemeinsamen Vereinbarungen gebe. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11426) zur Verwirklichung einer nachhaltigen Gemeinsamen Fischereipolitik bis 2020 fest. Im Falle eines geregelten Austritts sei Teil der politischen Erklärung zum Rahmen für die zukünftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich, dass bis zum Ende der Übergangsphase das künftige Verhältnis im Rahmen eines Fischereiabkommens verbindlich geregelt sein soll, heißt es weiter. Es sei davon auszugehen, dass dabei für übergreifende Bestände eine gemeinsame Bewirtschaftung auf der Grundlage der Nachhaltigkeit festgeschrieben werde. Während der Übergangsphase bleibe das Vereinigte Königreich an die Gemeinsame Fischereipolitik gebunden.

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5. Stationäre Patientenversorgung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach "Auswirkungen der Ergebnisse des Qualitätsberichts über stationäre Patientenversorgung in Krankenhäusern" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11761). Wie die Fraktion darin ausführt, sind die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland seit 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Aus dem am 31. Oktober 2018 veröffentlichen ersten Bericht des Gemeinsamen Bundesauschusses, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, über planungsrelevante Qualitätsergebnisse gehe hervor, dass 73 von bundesweit 1.084 in dem Bericht erfassten Krankenhäusern bei mindestens einem von elf sogenannten Qualitätsindikatoren schwerwiegende Mängel aufweisen und ihnen deswegen im jeweiligen Teilbereich "unzureichende Qualität" attestiert wurde.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele der 73 Krankenhäuser, die nur unzureichende Qualität in mindestens einem der Qualitätsindikatoren erreichen, sich nach Kenntnis der Bundesregierung in privater, freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft befinden. Auch fragen sie unter anderem, welche der 73 Krankenhäuser nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Personalbestand entsprechend vergrößert haben.

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6. Korrekturbitten des BMWi im Februar erfragt

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/fno) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Februar 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11812) danach, "aus welchen Anlässen" das Ministerium im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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7. Korrekturbitten des BKartA im Februar erfragt

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/fno) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundeskartellamt (BKartA) im Februar 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11796) danach, "aus welchen Anlässen" das BKartA im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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8. Korrekturbitten der BNetzA im Februar erfragt

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/fno) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Februar 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11814) danach, "aus welchen Anlässen" die BNetzA im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 827 - 25. Juli 2019 - 11.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2019

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