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BUNDESTAG/8632: Heute im Bundestag Nr. 775 - 11.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 775
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Juli 2019, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
2. Lkw-Stellplatzprognose geplant
3. Erneuerbare-Energien-Anlagen der Bahn
4. Eingleisige Bahnstrecken in Deutschland
5. AfD-Fraktion fragt nach E-Fahrzeugen
6. AfD fragt nach Kameras auf Fernstraßen


1. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Zu vom Umweltbundesamt (UBA) vorgegebenen Anwendungsbestimmungen für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln laufen innerhalb der Bundesregierung noch Abstimmungsprozesse. Konkret geht es dabei um die Vorgabe, dass Landwirte beim Einsatz dieser Mittel einen bestimmten Anteil an Biodiversitätsflächen ausweisen müssen. Diverse Aspekte des Themas, etwa die Vereinbarkeit mit EU-Recht oder die Qualifizierung der Vorgaben als Enteignung beziehungsweise enteignungsgleichen Eingriff, erörtere die Bundesregierung aktuell noch, heißt es in einer Antwort (19/11292) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10357). Der Abstimmungsprozess findet demnach zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft statt (BMEL). Zudem beteiligt sich laut Bundesregierung auch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz weiterhin an der Diskussion.

Der Antwort zufolge liegt für den Zeitraum vom 6. November 2018 bis zum 17. Mai 2019 das Einvernehmen des Umweltbundesamtes für die Zulassung von 49 Pflanzenschutzmittel vor. Dieses Einvernehmen hat das UBA an Anwendungsbestimmungen geknüpft, die nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2020 wirksam werden sollen. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Ausführungen der Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das zum Geschäftsbereich des BMEL gehört. Das UBA gehört zum Geschäftsbereich des BMU.

In der Antwort zitiert die Bundesregierung direkt aus den Anwendungsbestimmungen. Demnach darf zum Schutz der biologischen Vielfalt ein Mittel nur dann angewendet werden, "wenn auf der Gesamtackerfläche (ackerbaulich genutztes und brachliegendes Ackerland) des Betriebes ein ausreichender Anteil an Biodiversitätsflächen vorhanden ist". Der Anteil ist laut UBA-Vorgabe ausreichend, "wenn der Summenwert der gewichteten Biodiversitätsflächen in Hektar mindestens zehn Prozent des Zahlenwertes der Gesamtackerfläche des Betriebes in Hektar beträgt".

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2. Lkw-Stellplatzprognose geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Zwischen 2009 und 2018 ist die Zahl neuer Lkw-Stellplätze an Rastplätzen und Parkständen von bundesweit 1.982 auf 1.118 Stellplätze zurückgegangen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10833). Insgesamt stünden an Bundesautobahnen auf Rastanlagen und Grenzzollanlagen rund 51.600 Lkw-Stellplätze zur Verfügung. Über einen Zuwachs auf privaten Autohöfen könne keine Aussage getroffen werden. Im Hinblick auf den zukünftig erforderlichen Stellplatzbedarf erarbeite die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) derzeit eine Lkw-Stellplatzprognose mit dem Zielhorizont 2030, schreibt die Bundesregierung weiter.

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3. Erneuerbare-Energien-Anlagen der Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Um den Ökostromanteil am Bahnstrommix weiter zu erhöhen, verändert der Energieversorger der Deutschen Bahn in den kommenden Jahren sein Portfolio. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10847). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem erkundigt, ob die Deutsche Bahn AG plane, die Stromerzeugung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ihren Grundstücksflächen zukünftig auszubauen. Derzeit würden keine Flächen für Energiewälder oder Kurzumtriebsplantagen genutzt, heißt es in der Antwort weiter. Der größte Anteil der Verkehrsflächen, die im Eigentum der Deutschen Bahn AG sind, sei mit Infrastrukturanlagen belegt und nur "ein sehr geringer Anteil" sei mit Gebäuden bebaut. Derzeit seien Erneuerbare-Energie-Anlagen auf kleineren Betriebsgebäuden zur Deckung des Eigenbedarfs der jeweiligen Fläche geplant. "Alle großen und zusammenhängenden Freiflächen sind bereits verpachtet und werden bereits energetisch genutzt", schreibt die Bundesregierung weiter. Dies umfasst 84.000 Quadratkilometer Dach- und Freiflächen.

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4. Eingleisige Bahnstrecken in Deutschland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) In einer Kleinen Anfrage (19/11325) erkundigt sich die AfD-Fraktion wiederholt, welche Strecken beziehungsweise Streckenabschnitte des gesamtdeutschen Schienennetzes, die zu einem früheren Zeitpunkt seit 1945 einmal zweigleisig waren, heute nach Kenntnis der Bundesregierung eingleisig betrieben werden. Außerdem will sie wissen, bei welchen der Strecken der Rückbau auf Demontage zurückzuführen ist.

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5. AfD-Fraktion fragt nach E-Fahrzeugen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/11323) Elektrofahrzeuge. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, wie viele E-Personenwagen zwischen 2017 und April 2019 jeweils nach Leistungsklasse getrennt zugelassen worden sind.

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6. AfD fragt nach Kameras auf Fernstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Um den Einsatz von Kameras auf Bundesfernstraßen geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/11364). Darin erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung nach der Anzahl, den Typen, den genauen Standorten und dem Zweck der Kameras. Die Abgeordneten möchten außerdem erfahren, ob die Kameras geeignet seien "Personen und/oder Kennzeichen" zu erkennen und wie die Daten, die die Kameras aufnehmen, gespeichert und verwendet würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 775 - 11. Juli 2019 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2019

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