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BUNDESTAG/8626: Heute im Bundestag Nr. 769 - 10.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 769
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Juli 2019, Redaktionsschluss: 09.31 Uhr

1. Agentur für Sprunginnovationen
2. Studien des Justizministeriums
3. Prüfung von Algorithmenanwendung
4. Beschwerden nach NetzDG
5. Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte
6. Fortschrittsbericht zur Energiewende


1. Agentur für Sprunginnovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Gründungskommission zum Aufbau der Agentur für Sprunginnovationen hat am 12. März 2019, am 12. April 2019 und am 29. Mai 2019 getagt. Weitere Sitzungen waren für den 3. und 4. Juli 2019 vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11347) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10944), die sich nach den Fortschritten beim Aufbau der Agentur erkundigt hat. Die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Position des Gründungsdirektors beziehungsweise der Gründungsdirektorin der Agentur für Sprunginnovationen sei nicht auf den deutschsprachigen Raum beschränkt, da für diese Position internationale Erfahrungen vorausgesetzt werden, schreibt die Bundesregierung. Gleichwohl setze die Gründungskommission in dem Prozess zur Erarbeitung von entsprechenden Personalempfehlungen eine umfassende Kenntnis der spezifischen Rahmenbedingungen in Deutschland voraus.

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2. Studien des Justizministeriums

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) In Form einer Tabelle hat die Bundesregierung Angaben zu den seit Oktober 2013 vom Bundesjustizministerium und nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien aufgelistet. Von den darin enthaltenen knapp 70 Studien sei die überwiegende Zahl veröffentlicht worden, heißt es in der Antwort (19/11345) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10925). Auch nicht veröffentlichte Studien würden im digitalen Zeitalter mit anderen Ressorts regelmäßig geteilt. Es sei daher rein faktisch nicht möglich, nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Fördermittelvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben Regierungsjahren eingeflossen sind. Zudem flössen regelmäßig zahlreiche Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein typischerweise nicht entflechten lassen.

Wie die Abgeordneten in ihrer Anfrage schrieben, ist es für eine fundierte politische Arbeit unabdingbar, dass die Bundesregierung externe Studien in Auftrag gibt. Das Parlament müsse jedoch wissen, wie die Bundesregierung sich extern Informationen, Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung dürfe sich nicht wiederholen.

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3. Prüfung von Algorithmenanwendung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen Algorithmen-basierter Entscheidungen auf den demokratischen Willensbildungsprozess prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich sind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11351) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10965) schreibt, hat sie im Herbst 2018 eine Datenethikkommission eingesetzt, die binnen eines Jahres ethische Maßstäbe entwickeln sowie konkrete Regulierungsoptionen in den Bereichen Umgang mit Daten, Algorithmen-basierte Entscheidungen und Künstliche Intelligenz vorschlagen soll. Die Datenethikkommission werde ihre Ergebnisse voraussichtlich am 23. Oktober 2019 der Bundesregierung vorstellen. Die Bundesregierung werde die Empfehlungen der Datenethikkommission abwarten, bevor sie ihre Prüfung möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs abschließt. Im Rahmen ihrer Überlegungen würden auch die auf internationaler Ebene formulierten Prinzipien für die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz einfließen.

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4. Beschwerden nach NetzDG

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung geht nicht von einem Rückgang der bei den größten Plattformbetreibern eingehenden Beschwerden über äußerungsrechtliche Delikte wie Hassrede aus. Das schreibt sie in der Antwort (19/11348) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10947). Die Zahlen der Beschwerden nach den zweiten Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für das zweite Halbjahr 2018 seien denen nach den ersten Transparenzberichten für das erste Halbjahr 2018 ähnlich. Daher nehme die Bundesregierung insgesamt keinen Rückgang der Beschwerdezahlen an.

Wie es weiter in der Antwort heißt, existiert keine abschließende Liste von Netzwerkbetreibern, die vom NetzDG erfasst sind. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des NetzDG werde vom Bundesamt für Justiz (BfJ) im Rahmen eines konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen das NetzDG im jeweiligen Einzelfall geprüft. Berichte über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte hätten insgesamt sieben Anbieter veröffentlicht. Diese Berichte seien auch auf der Bundesanzeiger-Webseite veröffentlicht. Nach Angaben der Bundesregierung hat das BfJ seit Inkrafttreten des NetzDG rund 1.100 Verfahren eingeleitet. Diese beträfen unterschiedliche bußgeldbewehrte Pflichten des NetzDG und seien in der Bearbeitung zeitintensiv. Das BfJ habe mit Stand vom 21. Juni 2019 noch keinen Bußgeldbescheid erlassen. Im laufenden Jahr seien bis zu diesem Stichtag 342 Meldungen eingegangen. Wie sich das Meldeverhalten in Zukunft entwickeln wird, lasse sich nicht abschätzen. Hintergrund der Anfrage ist den Fragestellern zufolge eine um das NetzDG entbrannte kontrovers geführte Debatte über dessen Sinn, Zweck, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit.

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5. Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Ob die Bundesregierung Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte von 2014 bis heute hat, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/11335) wissen. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten nach Erkenntnissen der Bundesregierung über die Zahl der Straftäter, die momentan in deutschen Gefängnissen Freiheitsstrafen verbüßen, und deren Herkunft. Außerdem erkundigen sie sich danach, wie viele der Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte durch Täter mit ausländischer Herkunft begangen wurden. Schließlich wollen die Fragesteller wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus der Entwicklung der Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte zieht. Die Anfrage bezieht sich auf Aussagen des Vizechefs des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands in der Presse.

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6. Fortschrittsbericht zur Energiewende

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/FNO) Der Primärenergieverbrauch ist in Deutschland 2017 um 0,8 Prozent gestiegen und der Anteil der erneuerbaren Energien (EE) in der Stromerzeugung sei dabei auf 36 Prozent angewachsen. Das schreibt die Bundesregierung ihrem als Unterrichtung (19/10760) vorliegendem Fortschrittsbericht zur Energiewende. Gleichzeitig konnte den Angaben zufolge die Förderkosten erheblich gesenkt werden, auch die Dynamisierung der EE-Umlage wurde gebremst. Die Strompreise für Haushaltskunden seien 2017 und 2018 daher weitestgehend konstant geblieben. Industriekunden hätten dagegen im Schnitt 4,7 Prozent mehr gezahlt. Um bis zum Jahr 2030 die Zielmarke von 65 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen, müssen dem Fortschrittsbericht zufolge weitere Maßnahmen getroffen werden. Schon jetzt seien die Genehmigungen für Windenergieanlagen rückläufig, passende Freiflächen würden fehlen oder seien durch Interessenkonflikte blockiert. Mit dem Energiesammelgesetz sollen bis 2021 vier Gigawatt Wind- und Solarstrom zusätzlich entstehen. Über den weiteren "Ausbaupfad" der erneuerbaren Energien bis 2030 solle im Herbst dieses Jahres entschieden werden.

Im Verkehrssektor werde nicht nur die 2020er Zielmarke verfehlt, es zeichne sich jetzt schon ab, dass auch bis 2030 nicht die vorgesehene Senkung des Endenergieverbrauchs um zehn Prozent erfolgt sein werde. Selbst bei der Umsetzung aller zuletzt beschlossenen Maßnahmen sei die Zielerreichung nicht sichergestellt. 2017 erhöhte sich der Energieverbrauch im Verkehrsbereich laut Vorlage um 2,4 Prozent, im Vergleich zum Referenzwert 2005 erhöhte sich der Verbrauch sogar um 6,5 Prozent.

Die Bundesregierung betont in ihrem Fortschrittsbericht auch die Bedeutung der Wärmeerzeugung, die für mehr als die Hälfte des deutschen Energieverbrauchs verantwortlich sei. Besondere Bedeutung hätten daher Dämmungsmaßnahmen und moderne Wärmenetze. Momentan reichten die Maßnahmen allerdings nicht aus, um das 2020-Ziel zu erreichen. Der Energieverbrauch in Gebäuden sei 2017 um 2,6 Prozent angestiegen.

Die Energiewende bleibe momentan vor allem eine Stromwende, heißt es in dem Bericht. In fast allen Sektoren müssten erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die für 2030 gesteckten Ziele noch erreichen zu können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 769 - 10. Juli 2019 - 09.31 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2019

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