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BUNDESTAG/8620: Heute im Bundestag Nr. 763 - 05.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 763
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 5. Juli 2019, Redaktionsschluss: 11.46 Uhr

1. Verbraucherpolitik im BMJV
2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
3. MINT-Förderung von jungen Frauen
4. Chancengleichheit noch nicht erreicht
5. Erasmus-Programm in Westbalkan-Ländern
6. Verstoß gegen Verhaltensregeln


1. Verbraucherpolitik im BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Fragen zu Details einzelner Haushaltstitel aus dem Bereich Verbraucherpolitik des Etats 2019 des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie zur personellen Ausstattung der Verbraucherpolitikreferate des Ministeriums und zu den dort bearbeiteten Projekten beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11277) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10377). Ziel der Anfrage war den Abgeordneten zufolge insbesondere die Überprüfung der Frage, inwiefern in diesem Bereich Ausgabenbedürfnisse und Einsparungsmöglichkeiten für den Bundeshaushalt bestehen.

In der Antwort, die mehrere Tabellen mit Angaben zur Verwendung der Haushaltsmittel und zur personellen Ausstattung der zuständigen Referate umfasst, wird der Ausgabenanstieg bei verschiedenen Titeln begründet. So wird unter anderem auf die Förderung der Projekte "Marktwächter Finanzen", "Marktwächter Digitale Welt" und "Marktwächter Energie" verwiesen. Wie es weiter heißt, führt das BMJV kontinuierlich aufgabenkritische Betrachtungen aller Referate durch. Die Bundesregierung teile nicht die Ansicht, dass der Output der Referate unzureichend sei. Die Referate nähmen ihre Aufgaben effizient wahr. Personalmehrbedarf bestehe nicht.

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2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu drei weiteren identischen Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben (19/10878, 19/10880, 19/10881) Stellung genommen. In den entsprechenden Antworten (19/11274, 19/11273, 19/11289) schreibt sie, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf würden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daneben würden zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung veröffentlicht. Zur Frage nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es, die Abfrage auf Leitungsebene habe bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. So mussten die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen teilweise sehr fernliegend gewesen sei. Dazu seien 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Dies sei regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden.

Die Anfragen betrafen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (Bundesratsdrucksache 197/19), den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Bundesratsdrucksache 232/19) sowie den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Bundesratsdrucksache 233/19).

Zu 197/19 und 232/19 heißt es, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die Entwürfe hätten im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Zu 233/19 werden in der Antwort die eingegangenen Verbände-Stellungnahmen aufgelistet. Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren. Die Antworten enthalten auch Angaben zu den Gesprächen von Regierungsvertretern mit externen Dritten.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.

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3. MINT-Förderung von jungen Frauen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Laut Statistischem Bundesamt hat sich der Anteil der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die im 1. Fachsemester ein MINT-Fach studieren, zwischen 2008 und 2017 von 36 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/11286) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10811). Um das Potenzial der jungen Frauen für MINT-Studiengänge und -Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) weiter auszuschöpfen, seien zielgruppenorientierte Ansprachekonzepte weiterhin erforderlich. Dazu sei es auch wichtig, ein realistisches Bild der MINT-Berufe zu vermitteln und die Chancen für Frauen und Männer in diesen Feldern aufzuzeigen. Gleichstellungspolitisch sei es zudem wichtig, dass Frauen und Männer darin bestärkt werden, sich bei der Berufswahl nicht von klischeehaften Geschlechtervorstellungen einschränken zu lassen, sondern ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten zu folgen.

Die Bundesregierung stellt in der Antwort die Entwicklung in verschiedenen MINT-Fächern dar. In der Elektrotechnik habe sich die Gesamtanzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger (1. Fachsemester) zwischen 2008 und 2017 von 18.383 auf 27.898 erhöht. Dabei sei die Anzahl der Frauen von 1.787 auf 4.560 gestiegen und habe sich damit um den Faktor 2,6 auf einen Anteil von 16,3 Prozent (2008: 9,7 Prozent) erhöht. Die Anzahl der Männer sei im selben Zeitraum von 16.596 auf 23.228 um den Faktor 1,4 gestiegen. Im Studienbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik ist laut Bundesregierung die Gesamtanzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger zwischen 2008 und 2017 von 43.121 auf 55.694 gestiegen. Dabei sei die Anzahl der Frauen im gleichen Zeitraum um den Faktor 1,5 von 8.126 auf 12.408 auf einen Anteil von 22,3 Prozent (2008: 18,8 Prozent) gestiegen.

Die AfD-Fraktion hatte gefragt, welche Projekte die Bundesregierung fördert, die exklusiv Mädchen und junge Frauen adressieren und welche Projekte die Bundesregierung fördert, um exklusiv Jungen und junge Männer für MINT-Berufe oder -Studiengänge zu motivieren. Die Abgeordneten hatten kritisiert, dass die Bundesregierung sich zunehmend auf die Bildung von Mädchen und jungen Frauen fokussiere und dass damit und Jungen und junge Männer von Förderangeboten ausgeschlossen würden.

Der Bundesregierung seien zahlreiche Studien mit diversen methodischen Zugängen bekannt, die das Berufswahlverhalten von Frauen und Männern beleuchteten, heißt es dazu in der Antwort. Verschiedene Studien erzielten teils differierende Ergebnisse zum optimalen Design von MINT-Fördermaßnahmen, befürworteten aber in der Regel die hohe Relevanz von geschlechtersensiblen Ansätzen. Auf Basis dieser Erkenntnisse hält die Bundesregierung insgesamt daran fest, dass die Berufswahl komplexen Entscheidungswegen folge und gesellschaftliche Rahmenbedingungen eine maßgebliche Rolle spielten. Studien, die gegen eine geschlechtersensible Förderung sprechen, seien der Bundesregierung nicht bekannt.

Die Bundesregierung betont, dass der "Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen" und die Richtlinie "Erfolg mit MINT - Neue Chancen für Frauen" zur Förderung von Projekten und Fachveranstaltungen im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" auch darauf abziele, Maßnahmen zur Unterstützung von jungen Frauen bei der (akademischen) Berufs- und Studienwahl zugunsten eines MINT-Faches zu fördern. Zudem führt die Bundesregierung in ihrer Antwort eine lange Liste von Programmen an verschiedenen Universitäten in Deutschland auf, an denen junge Frauen in MINT-Fächern gefördert werden. Die Gesamtfördersumme der ausgewiesenen Projekte betrage rund 17,8 Millionen Euro. Die Bundesregierung unterstreicht, dass in dem Rahmen keine Projekte gefördert würden, die darauf abzielten, exklusiv Jungen und junge Männer für MINT-Berufe oder -Studiengänge zu motivieren.

Ferner unterstreicht die Bundesregierung, dass der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte "Girls'Day-Mädchen-Zukunftstag" sich bisher positiv auf die Steigerung des Interesses von Mädchen an MINT-Berufen auswirke.

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4. Chancengleichheit noch nicht erreicht

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Nach Angaben aus dem Bildungsbericht 2018 kann eine mangelnde Chancengerechtigkeit für Frauen im Bildungsbereich nicht generell festgestellt werden. Allerdings zeigen sich im Bildungsverlauf nach wie vor in einzelnen Bereichen geschlechterspezifische Unterschiede, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/11287) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10813). In der Anfrage hatten die Abgeordneten die Ansicht vertreten, dass Jungen im deutschen Bildungssystem zunehmend das Nachsehen hätten.

Die Bundesregierung betont, dass zu Beginn ihrer Bildungskarriere Mädchen zunächst erfolgreicher (zum Beispiel hinsichtlich des Alters bei der Einschulung, des Besuchs einer Förderschule oder der Lesekompetenz im Primarbereich) seien, dies jedoch im weiteren Verlauf abnehme. Bereits im Sekundarbereich seien die Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern in den letzten Jahren zurückgegangen. Nur in Mathematik und Naturwissenschaften würden die Jungen besser abschneiden als die Mädchen. Beim Übergang zur Berufstätigkeit hätten junge Frauen geringere Chancen als junge Männer, ihre Bildungsabschlüsse am Arbeitsmarkt zu verwerten. Dies schlage sich etwa bei der Teilhabe an Führungspositionen und der Entgeltlücke sowie der geringeren Erwerbsbeteiligung und des geringeren Erwerbsumfang von Frauen, sowie dem Unterschied in den eigenen Alterssicherungsleistungen zwischen Frauen und Männern nieder. Ferner weist die Bundesregierung auf das erhöhte Armutsrisiko für Frauen sowie die ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeiten (unter anderem Sorgetätigkeiten) zu Lasten von Frauen hin.

Das Ziel der Bundesregierung sei, das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Bezogen auf den Bildungsbereich setze sich die Bundesregierung dafür ein, dass Bildungschancen junger Menschen nicht von individuellen Grunddispositionen, vom Geschlecht oder von sozialer oder kultureller Herkunft abhängen.

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5. Erasmus-Programm in Westbalkan-Ländern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Das Erasmus-Programm der EU (ERASMUS+) in Westbalkanstaaten steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/11065) der FDP-Fraktion. Gastarbeiterabkommen in den 1950er Jahren und die blutigen Konflikte in den 1990er und frühen 2000er Jahren auf dem Gebiet Jugoslawiens hätten zur Migration von tausenden Menschen aus den Ländern des Westbalkans nach Deutschland geführt. Heute lebten rund 77.000 Staatsangehörige aus den Ländern des Westbalkans in der Bundesrepublik. Durch eine angespannte Arbeitslage und schlechte Zukunftsperspektiven für die eigene Jugend halte die Abwanderung an.

Der Mangel an Fachkräften führe dazu, dass potentielle Investitionen, um die Wirtschaft der Länder zu stärken, ausblieben. Seit 1. Januar 2019 sei die Republik Serbien offizielles Programmland von ERASMUS+ und somit nach Nordmazedonien das zweite Land des Westbalkans, das diesen Status erhalten habe. Die übrigen Länder des Westbalkans, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Montenegro, seien Partnerländer von ERASMUS+. Das Programm ermögliche einen Wissenstransfer nicht nur im Bereich der universitären Bildung, sondern auch im Bereich der Berufsbildung und könne so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den negativen Auswirkungen des sogenannten "Brain-Drains" in den Ländern des Westbalkans entgegenzuwirken und so insgesamt zur Sicherung der Stabilität in der Region beitragen. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Auszubildende, Studierende und Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit Staatsangehörigkeit aus dem Westbalkan in den Jahren 2014 bis 2018 am Programm ERASMUS+ teilgenommen haben.

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6. Verstoß gegen Verhaltensregeln

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der CDU-Abgeordnete Albert Stegemann hat gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/11339) des Bundestagspräsidiums hervor. Stegemann hat den Angaben zufolge in mehreren Fällen bestimmte Einkünfte verspätet angezeigt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 763 - 5. Juli 2019 - 11.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2019

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