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BUNDESTAG/8591: Heute im Bundestag Nr. 734 - 27.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 734
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. Juni 2019, Redaktionsschluss: 14.25 Uhr

1. Aufsichtsfunktion des Parlaments
2. AfD will Grundsteuer abschaffen
3. FDP will einfaches Flächenmodell
4. Gemeinnütziger Bundesbodenfonds
5. Kein Wertschöpfungskettengesetz geplant
6. Potentiale der Genderforschung


1. Aufsichtsfunktion des Parlaments

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Fraktionen von FDP und Grünen fordern eine systematische Befassung des Parlaments vor und nach internationalen Entscheidungsprozessen. Für einen vitalen Parlamentarismus müsse die Regierung das Parlament aktiv und frühzeitig über die Lage innerhalb der europäischen und internationalen Gremien aufklären und dem Parlament die Möglichkeit geben, die Verhandlungslinie Deutschlands mitzuprägen, heißt es in einem gemeinsamen Gesetzentwurf (19/11151) der beiden Fraktionen.

Die Abgeordneten fordern konkret Vor- und Nachbereitungsdebatten rund um Treffen des Europäischen Rates, der G7- und G20-Staaten, der Nato-Staaten und der OSZE sowie der UN-Generalversammlung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs.

Die Bundeskanzlerin müsse verpflichtet werden, vor jedem dieser Treffen im Bundestag eine Regierungserklärung über Lage, Themen und Ziele der Bundesregierung abzugeben. An diese Erklärung solle sich eine Debatte anschließen, um allen Fraktionen die Gelegenheit zu geben, ihre Haltung und ihre Verbesserungsvorschläge anzubringen.

Nach den Treffen sollten Fraktionen auf Verlangen von 25 Prozent der Mitglieder des Bundestages das Recht haben, eine Debatte mit der Bundeskanzlerin darüber zu führen, inwieweit sich die Ergebnisse eines Gipfels mit den Erläuterungen aus der Vorbereitungsdebatte in Einklang bringen ließen (Nachbereitungsdebatte).

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2. AfD will Grundsteuer abschaffen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Das System der herkömmlichen Grundsteuer soll abgeschafft werden. Dies verlangt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/11125) und fordert die Schaffung eines Rechtsrahmens, der die notwendige Gegenfinanzierung für die Gemeinden durch eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer beziehungsweise eine angemessene Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbeertragsteuer sicherstellt.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Verkehrswertmodell, das von der tatsächlichen oder einer fiktiven Nettokaltmiete als Maßstab die Bewertung ausgeht, bezeichnet die AfD-Fraktion angesichts von 35 Millionen neu zu bewertender Immobilien als sehr zeitaufwendig und nur mit großen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Finanzverwaltung und Finanzgerichten drohe eine Überlastung, die Steuergerechtigkeit im Einzelfall könne dabei nicht mehr gewährleistet werden. Nach Ansicht der AfD-Fraktion bleibt die eigentliche Problematik der Grundsteuer auch nach einer Reform bestehen. Sie sei eine Steuer, die ungeachtet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben werde und damit den Grundsätzen der Gerechtigkeit widerspreche. Und sie treffe jeden Bürger in gleichem Maße, ob mit hohen oder niedrigen oder gar keinem Einkommen. Das Prinzip der verfassungsrechtlich gesicherten Steuerfreiheit des Existenzminimums werde verletzt. Hinzu komme, dass die bisherige Grundsteuer Eigentümer und Mieter von Wohneigentum in gleicher Weise belaste. Als Alternative zur Grundsteuer schlägt die AfD-Fraktion vor, den Gemeinden ein eigenes Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer einzuräumen. Die örtliche Wirtschaft als Ersatz für die wegfallende Grundsteuer soll eine höhere Gewerbesteuer zahlen.

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3. FDP will einfaches Flächenmodell

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Für ein einfaches Flächenmodell ohne automatische Steuererhöhungen bei der Grundsteuer spricht sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/11144) aus. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Einheitsbewertung zur künftigen Erhebung der Grundsteuer würden sich durch hohe Umsetzungskosten und überbordende Bürokratie auszeichnen.

Die FDP-Fraktion bezweifelt Aussagen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform. Für die Menschen werde die Grundsteuer teurer und mit deutlich mehr bürokratischen Aufwand verbunden sein. Ebenso stehe die Finanzverwaltung vor der kaum lösbaren Aufgabe, rund 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Der Umstand, dass sowohl Bodenrichtwerte wie auch Mieten in die geplante Bemessungsgrundlage mit einfließen sollen, werde dazu führen, dass die Grundsteuer künftig ständig steigen werde.

Auch die Einführung einer Länderöffnungsklausel könne die offenkundigen Schwächen der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung nicht beheben, sondern nur abmildern, argumentiert die FDP-Fraktion. Als Lösung schlägt sie vor, ein einfaches wertunabhängiges Flächenmodell einzuführen. Für die Berechnung der Grundsteuer solle ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Gebäudenutzfläche beziehungsweise bei unbebauten Grundstücken allein die Grundstücksfläche relevant sein. Das Flächenmodell sei weniger streitanfällig und bedeutend weniger aufwendig in der Erhebung. Durch die Nutzung von in aller Regel bereits behördlich bekannten Informationen, insbesondere zur Grundstücksfläche und zur Gebäudenutzfläche, würden die Belastungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzverwaltung deutlich reduziert, erwartet die FDP-Fraktion.

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4. Gemeinnütziger Bundesbodenfonds

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr auf eine gemeinwohlorientierte und nachhaltige Liegenschaftspolitik ausgerichtet werden. Diese Politik müsse sich an der gesellschaftlichen Herausforderung der Schaffung günstigen Wohnraums und der Unterstützung genossenschaftlicher und gemeinnütziger Wohnprojekte ausrichten, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/11147). Als Maßnahmen schlagen sie vor, ein Moratorium beim Verkauf von Liegenschaften der BImA und des Bundeseisenbahnvermögens in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten einzuleiten. Dies müsse so lange gelten, bis Liegenschaften in einen neu zu schaffenden "Gemeinnützigen Bundesbodenfonds" überführt worden seien. Die Liegenschaften sollten nur noch an gemeinnützige sowie kommunale oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaft oder am Gemeinwohl orientierte Träger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Erbpacht vergeben oder zu günstigen Konditionen verkauft werden.

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5. Kein Wertschöpfungskettengesetz geplant

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, einen Entwurf für ein "Nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz" zu erarbeiten. Grundlage für ihr Handeln seien der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und der Koalitionsvertrag, schreibt sie in einer Antwort (19/10985) auf eine Kleine Anfrage (19/10584) der AfD-Fraktion.

Medienberichten zufolge hatte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ein solches Gesetz vorgeschlagen, um in Deutschland ansässigen Unternehmen, die im Ausland produzieren und dort menschenrechtlichen, sozialen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, mit ordnungs- und strafrechtlichen Sanktionen belegen zu können.

Auf Grundlage des Ergebnisses des NAP-Monitorings von 2020 werde die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen, erklärt sie. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass sie national gesetzlich tätig werde und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen wolle, falls die umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis komme, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht. Sozial- und Umweltstandards in nachhaltigen Wertschöpfungsketten könnten am besten durch eine intelligente Verknüpfung freiwilliger und verbindlicher Ansätze gestärkt werden ("smart mix"), betont die Bundesregierung. Das von Müller am 16. Oktober 2014 ins Leben gerufene Textilbündnis sei hierfür ein gutes Beispiel.

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6. Potentiale der Genderforschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Genderforschung analysiert aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Geschlechterverhältnisse in verschiedenen gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Kontexten aus unterschiedlichen theoretischen und methodischen Perspektiven. Sie trage dazu bei, den Zusammenhang mit anderen gesellschaftlichen Kategorien wie sozialer Status oder Herkunft zu verdeutlichen und den Zusammenhang mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen aufzudecken, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/11023). Damit erweise sich nach Ansicht der Grünen die Gender- beziehungsweise Geschlechterforschung sowohl in der Grundlagenforschung als auch bei der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen als äußerst produktiv. Aus diesem Grund sei die Verankerung der Genderforschung in nationalen Forschungsprogrammen als eines der zentralen Ziele für die Weiterentwicklung des gemeinsamen europäischen Forschungsraums festgeschrieben.

Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche Bedeutung die Bundesregierung der Genderforschung für Wissenschaft, Bildung und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland beimisst und welche eigenständigen Förderrichtlinien für Vorhaben der Genderforschung als eigenständiges Lehr- und Forschungsgebiet die Bundesregierung seit 2013 veröffentlicht hat. Auch interessiert die Fraktion, wie hoch die Ausgaben des Bildungsministeriums für Vorhaben der Genderforschung seit 2017 waren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 734 - 27. Juni 2019 - 14.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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