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BUNDESTAG/8485: Heute im Bundestag Nr. 628 - 31.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 628
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 31. Mai 2019, Redaktionsschluss: 09.14 Uhr

1. Zwei Staatssekretäre im BER-Aufsichtsrat
2. Potenziale des automatisierten Fahrens
3. Online-Verkauf von Bahntickets
4. Havariekommando erfüllt seine Aufgaben
5. ÖPNV-Planung in Sachsen-Anhalt
6. Evaluierung der KV-Förderrichtlinie


1. Zwei Staatssekretäre im BER-Aufsichtsrat

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bund wird nach Aussage der Bundesregierung durch die beiden beamteten Staatssekretäre Werner Gatzer (Bundesministerium der Finanzen, BMF) und Gerhard Schulz (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) vertreten. In der Gesellschafterversammlung der FBB werde der Bund regelmäßig durch das BMVI vertreten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/10091) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9589)

Auf die Frage, ob Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) regelmäßig oder nur im Bedarfsfall über den Sachstand zu den Baufortschritten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) informiert wird, heißt es in der Antwort: "Für die Arbeitsweise des BMVI einschließlich der Information der Hausleitung gelten insbesondere die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, die ergänzende Geschäftsordnung des BMVI sowie der Geschäftsverteilungsplan des BMVI."

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2. Potenziale des automatisierten Fahrens

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Das automatisierte beziehungsweise autonome und vernetzte Fahren hat nach Auffassung der Bundesregierung ein erhebliches Potenzial, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrseffizienz zu steigern, Emissionen zu reduzieren, den Innovationsstandort Deutschland zu fördern und moderne, nachhaltige Mobilität zu ermöglichen." So heißt es in der Antwort der Regierung (19/10089) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9434). Von der Einführung automatisierter beziehungsweise autonomer Fahrzeuge würden alle Menschen profitieren, schreibt die Regierung. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Behinderung entstünden dadurch neue Mobilitätskonzepte und -Lösungen. Diese böten neue, bessere und vielfältigere Möglichkeiten, am Verkehr und somit auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, heißt es in der Vorlage.

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3. Online-Verkauf von Bahntickets

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Immer mehr Bahn-Tickets werden über den Online-Vertrieb verkauft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10087) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9322) hervor. Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) habe sich die Anzahl verkaufter Fahrkarten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von 2011 bis 2018 in etwa entsprechend dem Marktanteil von DB Regio im SPNV entwickelt, "der maßgeblich durch Ausschreibungsgewinne Dritter beeinflusst wird", schreibt die Bundesregierung. Erwartungsgemäß habe der Anteil des Online-Vertriebs auch im SPNV zugenommen, "dies hauptsächlich zu Lasten des Automaten-Verkaufs". Der Anteil des personenbedienten Vertriebs liege im SPNV bei knapp 10 Prozent.

Der Vertrieb von Fahrkarten der DB Fernverkehr hat den Angaben zufolge seit 2011 um knapp 40 Prozent zugenommen. Auch hier zeichne sich eine starke Zunahme des Online/Mobile-Vertriebs ab, sogar bedeutend stärker als im SPNV, teilt die Regierung mit. Der Anteil habe 2018 bei über 70 Prozent gelegen. Vertriebswege Dritter spielten im Vertrieb Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) keine besondere Rolle. Der Anteil der Reisebüros liege bei unter fünf Prozent.

Online-Plattformen Dritter würden hingegen stark wachsen. Der Gesamtanteil liege aber noch unter dem der Reisebüros. Seit 2017 vertreibe die DB AG Fernverkehrsfahrkarten über Automaten Dritter, der Anteil sei jedoch noch sehr gering, heißt es in der Antwort.

Sowohl für SPNV als auch SPFV gelte, dass die dargestellte Entwicklung für die Anzahl der Fahrkarten auf die Einnahmen übertragbar ist. Der Einnahmenanteil von Online/Mobile im Fernverkehr liege leicht unter den genannten 70 Prozent, der Anteil der Reisebüros etwas höher als fünf Prozent. Aufgrund derzeit anhängiger gerichtlicher Verfahren zum Themenkomplex des Fahrkartenvertriebs durch die DB AG seien darüber hinaus keine Angaben möglich, schreibt die Bundesregierung.

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4. Havariekommando erfüllt seine Aufgaben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat laut Bundesregierung am 6. März 2019 den Untersuchungsbericht 408/17 zur Strandung des Frachters MS Glory Amsterdam am 29. Oktober 2017 vorgelegt. Die Prüfung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen dauere an, heißt es in der Antwort der Regierung (19/10088) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9432). In der Antwort heißt es zudem, das Havariekommando (HK) sei in der Lage, seine Aufgaben gemäß dem Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste wahrzunehmen. Notwendige Optimierungen würden aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Dem HK stünden Informationen zur Erstellung seines Lagebildes zur Verfügung. Diese Informationen würden auch von den Verkehrszentralen genutzt. Die Bundesregierung prüfe laufend, ob technische Optimierungen erforderlich sind und setze diese zeitnah um, heißt es in der Vorlage. Dies erfolge auf der Grundlage von Erfahrungen aus Einsatzfällen beziehungsweise Übungen und Trainings des HK.

Technisch und rechtlich seien für das HK die Voraussetzungen geschaffen worden, um über den Seefunk zu kommunizieren. "Seit Anfang Januar 2019 läuft der Probebetrieb", schreibt die Regierung.

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5. ÖPNV-Planung in Sachsen-Anhalt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) setzen sich die innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt für die Planung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständigen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen kontinuierlich für ein integriertes Gesamtsystem ein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10064) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9626). Es würden an möglichst vielen Verknüpfungspunkten räumlich und zeitlich kurze Umstiege angeboten, heißt es in der Antwort weiter. Der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH obliege hierbei die Fahrplanplanung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Weiterhin sei diese an der Gestaltung und Förderung landesbedeutsamer Buslinien beteiligt.

Alle weiteren Bus- beziehungsweise Straßenbahnverkehre (ÖSPV) würden durch die Landkreise und kreisfreien Städte geplant, schreibt die Regierung. Aufgrund diverser Abhängigkeiten und Randbedingungen sei eine flächendeckende Abstimmung für jede einzelne Verkehrsstation sehr komplex. Aus diesem Grund würden die Anschlüsse vor allem an Umsteigepunkten im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt nach Prioritäten geplant und an ausgewählten Stationen zwischen bestimmten Linien realisiert. Nach Angaben der NASA gibt es an etwa 100 Stationen abgestimmte Anschlüsse zwischen SPNV und ÖSPV, heißt es in der Antwort.

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6. Evaluierung der KV-Förderrichtlinie

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auf Grundlage der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 wurde nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung der KV-Förderrichtlinie 2012 (Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen) der Ausbaubedarf an Umschlagkapazität für die beiden KV-Sektoren Schiene-Straße und Binnenwasserstraße-Straße ermittelt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/10086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9314) hervorgeht, beträgt laut der Prognose der Ausbaubedarf der betrieblichen Umschlagkapazität 3,4 Millionen Ladeeinheiten bis 2030. "Unter der Annahme, dass ein KV-Terminal bei einer durchschnittlichen jährlichen Auslastung von 85 Prozent betrieblich voll ausgelastet ist, beträgt der Ausbaudarf der technischen Umschlagkapazität 4,1 Millionen Ladeeinheiten", schreibt die Regierung.

Auf die Frage, welche Verlagerungseffekte vom Straßengüterverkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße durch die Förderung des Kombinierten Verkehrs in den vergangenen fünf Jahren erreicht werden konnten, vermag die Bundesregierung keine konkreten Daten vorzulegen. Die Daten seien teilweise Gegenstand der Evaluierung der KV-Förderrichtlinie durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die nächste Evaluierung solle im zweiten Halbjahr 2020 begonnen werden, heißt es in der Antwort.

Im Rahmen der Evaluierung werde überprüft, "ob die KV-Förderrichtlinie ihre Ziele erreicht hat" und die Wirksamkeit und Effizienz der Förderungen begutachtet. Sie werde auch die aufgeworfenen Themen aufgreifen, wie beispielsweise die Prüfung einer Förderung von Ersatzinvestitionen und die Evaluierung des konkreten Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs der KV-Förderung. Zusätzlich würden im Rahmen der Evaluierung regelmäßig Möglichkeiten zur Verbesserung der Förderung begutachtet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 628 - 31. Mai 2019 - 09.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2019

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