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BUNDESTAG/8444: Heute im Bundestag Nr. 587 - 20.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 587
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. Mai 2019, Redaktionsschluss: 12.52 Uhr

1. Linke: Waffenexportstopp für Algerien
2. Militärdiktatur in Brasilien bis 1985
3. Lage in Papua und West-Papua
4. Verbesserung bei Rückkehrkooperation
5. Software für Krisenfrüherkennung
6. Chancen der Samtenen Revolution
7. Strompreisabgaben und -entwicklung


1. Linke: Waffenexportstopp für Algerien

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen die weitere Aufrüstung Algeriens. In einem Antrag (19/10291) fordert sie die Bundesregierung auf, "keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Algerien mehr zu erteilen, sowie umgehend alle diesbezüglich bereits erteilten Genehmigungen unverzüglich zu widerrufen". Das nordafrikanische Land befinde sich in einem politischen Umbruch. Noch sei unklar, welche Kräfte sich bei Wahlen nach dem Rücktritt von Präsident Abdelaziz Bouteflika durchsetzen werden und wie die Rolle des algerischen Militärs sein wird. Algerien sei seit Jahren einer der besten Abnehmer deutscher Rüstungsexporte, obwohl es weder Nato- noch EU-Mitglied ist, schreiben die Abgeordneten.

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2. Militärdiktatur in Brasilien bis 1985

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine genauere Untersuchung und Aufarbeitung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Brasilien zwischen 1964 und 1985. In der Antwort (19/10078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9057) verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass die Vielzahl der von den Abgeordneten erbetenen Informationen frei zugänglich sei. "Nach dem - hier gegebenen - Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur Verfügung, so dass die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag weder einen Wissensvorsprung noch weitergehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs, des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts und sonstiger der historischen Forschung zugänglicher Quellen."

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3. Lage in Papua und West-Papua

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die aktuelle Menschenrechtslage in den indonesischen Provinzen Papua und West-Papua nach wie vor angespannt. Wie sie in der Antwort (19/10079) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19/9087) schreibt, sei es bei Demonstrationen und anderen Kundgebungen wiederholt zu menschenrechtsrelevanten Vorfällen gekommen. Zudem unterlägen die Arbeitsbedingungen von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten in West-Papua nach wie vor erheblichen Einschränkungen. "Das trifft insbesondere auf ausländische Journalistinnen und Journalisten zu." Die Bundesregierung befürworte nachdrücklich die baldige Durchführung des mit der Regierung Indonesiens bereits vereinbarten Besuches der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen oder ihres Büros zur Überprüfung der Menschenrechtslage in den Provinzen Papua und West-Papua.

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4. Verbesserung bei Rückkehrkooperation

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Zeitraum von 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2018 ist der Aufenthalt von insgesamt 13 Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Akkreditierung von der Bundesregierung nicht weiter geduldet worden. Das geht aus der Antwort (19/9819) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/9145), die darin unter anderem die Auffassung vertrat, "dass Restriktionen bei der Vergabe von Visa an Regierungsoffizielle und Geschäftsreisende zu einer höheren Mitwirkungsbereitschaft an der Ausstellung von Reisepapieren und Rücknahme der eigenen Staatsangehörigen bei den Flüchtlingsherkunftsländern führen könnten". Dazu heißt es in der Antwort: "Der kohärente Ansatz der Bundesregierung zielt auf eine in allen Bereichen verbesserte Rückübernahmezusammenarbeit mit den Herkunftsländern ab." Hierbei setze die Bundesregierung zur Erhöhung der Rückübernahmebereitschaft die gesamte Bandbreite der Einflussmöglichkeiten aller Ressorts, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungs- und der Visapolitik ein. Auf Initiative der Bundesregierung sei das Thema "Einsatz der Visapolitik als Hebel zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme" auf EU-Ebene vorangetrieben worden. Mit Abschluss der laufenden Reform des Visakodex werde eine Verknüpfung zwischen Rückkehrkooperation und der Erteilung von Schengen-Visa rechtlich verankert.

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5. Software für Krisenfrüherkennung

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zur Erweiterung der Analysefähigkeit im Bereich der Krisenfrüherkennung des Auswärtigen Amts ist bis Ende 2020 die Anschaffung eines Volltextsuchsystems geplant. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10057) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9514) schreibt, müssten die Softwarekomponenten die notwendige Leistungsfähigkeit zur Verarbeitung großer Datenmengen und zu ihrer Visualisierung aufweisen. "Zudem müssen für die Erstellung von Prognosen Transparenz sowie Reproduzierbarkeit der Ergebnisse gewährleistet sein." In der Krisenfrüherkennung des Auswärtigen Amts würden durch die Einbindung entsprechender Indikatoren auch demografische Aspekte berücksichtigt. Geprüft werde derzeit zudem die Verwendung der Analyse sozialer Medien.

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6. Chancen der Samtenen Revolution

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in der so genannten Samtenen Revolution einen möglichen Ausgangspunkt für umfassende Reformen zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Armenien. Wie sie in der Antwort (19/10120) auf eine Kleine Anfrage (19/8778) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, seien neben dem bereits zuvor eingeleiteten Übergang von einer präsidialen zur parlamentarischen Demokratie die Sicherstellung von richterlicher Unabhängigkeit und Transparenz des Regierungshandelns zentrale Reformvorhaben. Dies eröffne neue Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe und den Aufbau demokratischer Institutionen auf rechtsstaatlicher Grundlage. "Mit dem Regierungswechsel gingen auch auf höchster Ebene eine merkliche Entspannung der Rhetorik um den Bergkarabach-Konflikt und ein deutlicher Rückgang der Zwischenfälle an der Kontaktlinie einher." Die jüngsten Treffen des neuen armenischen Ministerpräsidenten mit dem aserbaidschanischen Staatspräsidenten sowie der Außenminister beider Länder seien Signale der Entspannung und trügen damit auch zur Stabilität in der Region bei. "Damit kann ein positives Umfeld für die Wiederaufnahme von substantiellen Verhan dlungen der am Bergkarabach-Konflikt beteiligten Seiten unter der Leitung der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geschaffen werden", schreibt die Bundesregierung.

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7. Strompreisabgaben und -entwicklung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der prozentuale Anteil für staatlich veranlasste Preisbestandteile bei den Stromkosten beträgt in der Summe etwa 54 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden. Dieser Anteil setze sich aus der Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), der EEG-Umlage (22,7 Prozent), der Stromsteuer (6,9 Prozent), der Umsatzsteuer (16 Prozent), der Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), der Umlage nach Paragraph 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent) sowie der Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) und der Umlage für abschaltbare Lasten (kleiner als 0,1 Prozent) zusammen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/9905) auf eine Kleine Anfrage (19/9474) der FDP-Fraktion. Sie werde die "Anreiz- und die Lenkungswirkung" der Abgaben überprüfen. Zu einzelnen Maßnahmen existierten jedoch keine konkreten Pläne.

Der Strompreis stieg den Angaben zufolge zwischen 2008 und 2018 von 21,39 Cent pro Kilowattstunde auf 29,88 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung verweist darauf, dass es sich hierbei um den über alle Vertragskategorien mengengewichteten Elektrizitätspreis für Haushaltskunden für das Abnahmeband zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden pro Jahr handele.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 587 - 20. Mai 2019 - 12.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2019

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