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BUNDESTAG/8348: Heute im Bundestag Nr. 487 - 02.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 487
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 2. Mai 2019, Redaktionsschluss: 13.36 Uhr

1. Rechtsanspruch auf schnelles Internet
2. Bekämpfung von Kinderehen
3. FDP fragt nach Haushalt des Patentamts
4. Personalmangel bei Gerichten
5. BfV-internes Schreiben zu AfD-Kontakten
6. Einflussnahme auf Regierungsentwurf


1. Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Deutschland sind Mitte 2018 nach Angaben der Bundesregierung knapp zwei Drittel (63,9 Prozent) der Haushalte über hochleistungsfähige TV-Kabelnetze (HFC-Netze) an das Internet angebunden gewesen. Diese Netze würden durch die Umstellung auf den Standard Docsis 3.1 zukünftig gigabitfähig sein, heißt es in der Antwort der Regierung (19/9214) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8728).

Gefragt nach im Jahr 2018 erfolgten Glasfaseranschlüssen, teilt die Regierung mit: Von Mitte 2017 bis Mitte 2018 seien in Deutschland 483.900 Haushalte mit Glasfaserkabeln angeschlossen worden. 52.800 Haushalte davon seien in ländlichen Räumen angesiedelt.

Mit Blick auf die Schaffung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet heißt es in der Antwort: Die Bundesregierung sei derzeit damit befasst, die Vorgaben des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, der am 18. Dezember 2018 in Kraft getreten sei, bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu seien weitreichende Anpassungen sowie Veränderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) erforderlich. Im Rahmen dieser TKG-Novelle würden die Anforderungen, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergeben, in das TKG eingearbeitet. "Hierzu zählt auch der im Koalitionsvertrag angekündigte rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet sowie die Umsetzung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Glasfaserkabeln", schreibt die Bundesregierung. Ihr Ziel sei eine ganzheitliche und transparente Lösung, "die den rechtlich abgesicherten Anspruch mit dem bestehenden beziehungsweise zu modernisierenden Instrumentarium des TKG, einschließlich der Zugangs- und Entgeltregulierung sowie dem Universaldienst, und der Förderung sinnvoll verbindet".

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2. Bekämpfung von Kinderehen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung wird das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wie vorgesehen im Juli 2020 evaluieren. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/9568) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8907). Der Gesetzgeber habe diese Frist festgelegt, um eine verlässliche Tatsachengrundlage für die Evaluierung zu gewährleisten. Die geänderten Vorschriften müssten von der Verwaltung implementiert und von den Gerichten angewandt werden. Die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, heißt es weiter. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der Bundesgerichtshof das Verfahren wegen einer im Februar 2015 geschlossenen Ehe, bei der die Ehefrau zum Zeitpunkt der Eheschließung in Syrien noch keine 16 Jahre alt war, ausgesetzt habe, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

Wie es in der Antwort weiter heißt, werde die Bundesregierung bei der Evaluierung die vorliegenden Verfahrensstatistiken sowie die zu den einzelnen Fallkonstellationen ergangene Rechtsprechung auswerten. Ferner würden die Länder um entsprechende weitere Daten gebeten werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie keine Möglichkeiten habe, Eheschließungen im Ausland zu verhindern. Jedoch unterfielen nach Rückkehr aus dem Ferienaufenthalt die im Ausland geschlossenen Ehen den deutschen Schutzvorschriften. Ehen, in denen mindestens ein Ehegatte bei der Eheschließung im Ausland jünger als 16 Jahre war, würden nicht für unwirksam erklärt, sie seien von Gesetzes wegen unwirksam. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung trotz fehlender Daten die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sowie dessen Evaluierung gewährleistet.

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3. FDP fragt nach Haushalt des Patentamts

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die Ausgabenpraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9473). Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass die Haushaltspläne nicht alle Fragen über Ausgaben und Anschaffungen beantworteten und sich die tatsächliche Verwendung der Mittel nicht nachvollziehen lasse. Es stelle sich die Frage, welche konkreten Anschaffungen durch oder für das DPMA getätigt, worin investiert und welche Aufträge vergeben wurden. Konkret fragen die Abgeordneten unter anderem nach der Begründung für die wachsenden Haushaltsmittel für das DPMA für den Zeitraum 2014 bis 2019, nach Anschaffungen für Geschäftsbedarf und Kommunikation, nach Aufträgen und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik sowie nach Ausgaben im Bereich Vermischte Verwaltungsausgaben. Wie es weiter in der Anfrage heißt, erscheine zudem besonders interessant, wie sich die Ausgaben des DPMA hinsichtlich eines längeren Zeitraums gelohnt haben, ob sich Einsparungspotenziale ergeben haben und ob sich die gute Qualität der Arbeit des DPMA durch andere Prioritätensetzungen langfristig weiter verbessern oder beschleunigen lässt.

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4. Personalmangel bei Gerichten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Einen Überblick über die Personalsituation an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Bundes gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8861). Dabei ist die Zahl der nicht besetzten Planstellen im staatsanwaltschaftlichen Bereich besonders augenfällig. Dazu schreibt die Bundesregierung, der Stellenplan der Bundesanwaltschaft habe in den letzten Jahren wegen der erheblich gestiegenen Verfahrenszahlen einen erheblichen Aufwuchs erfahren. Zur Vorbereitung von Übernahmen in den Bundesdienst rekrutiere die Bundesanwaltschaft deshalb regelmäßig Staatsanwälte sowie Richter im Wege von Abordnungen aus den Landesjustizverwaltungen. Die derzeit abgeordneten Richter und Staatsanwälte schlössen mit ihrer Arbeit die sich aus der Übersicht ergebende Diskrepanz von 56,2 Stellen, so dass der Personalbedarf durch Planbeamte und abgeordnetes Personal insgesamt gedeckt ist. Über den Personalbedarf der Justiz in den Ländern führe die Bundesregierung keine Statistiken.

Wie es weiter in der Antwort heißt, werde die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Beschäftigten bei den Gerichten und der Bundesanwaltschaft die Belastungssituation der Gerichte des Bundes und der Bundesanwaltschaft in den nächsten Jahren aufmerksam verfolgen und auf notwendige Veränderungen angemessen reagieren. Die Bundesregierung plane zusammen mit den Ländern derzeit keine Maßnahmen, die über den im "Pakt für den Rechtsstaat" vereinbarten Personalaufbau im Justizbereich hinausgehen. Die Fragesteller hatten unter Hinweis auf einen Personalmangel an vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften festgestellt, dass die für eine sichere Rechtsgewährleistung notwendige Analyse des langfristigen tatsächlichen Personalbedarfs im Justizbereich fehle.

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5. BfV-internes Schreiben zu AfD-Kontakten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um ein internes Schreiben der Geheimschutzbeauftragten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) an die Belegschaft des BfV geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9615) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8948). Darin schrieb die Fraktion, dass nach einem Pressebericht vom 1. März 2019 die Geheimschutzbeauftragte die Mitarbeiterschaft der Behörde mit einem Rundschreiben vom 24. Januar 2019 dazu aufgefordert habe, "der Geheimschutzstelle zu melden, ob sie Kontakte zur Alternative für Deutschland unterhalten".

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, handelt es sich um ein internes Informationsschreiben an die BfV-Belegschaft mit der Bitte, bei möglich erscheinenden Interessenkonflikten das Beratungsangebot der Geheimschutzbetreuung des BfV in Anspruch zu nehmen. In dem Schreiben werde auf bestehende Obliegenheiten hingewiesen, "mögliche Interessenkonflikte beziehungsweise Überschneidungen von dienstlichen und privaten Belangen anzuzeigen, um eine ordnungsgemäße und unparteiische Aufgabenerfüllung sicherzustellen". Das Schreiben sei "vor fürsorgerechtlichem Hintergrund" erfolgt und diene der Sensibilisierung. Die in dem Schreiben enthaltene, an die Beschäftigten des BfV gerichtete Bitte enthalte keine Verpflichtung.

Das Bundesinnenministerium (BMI) "billigt die Maßnahme der Geheimschutzbeauftragten des BfV", heißt es in der Antwort weiter. In der Vergangenheit habe es eine vergleichbare Sensibilisierung hinsichtlich der Gruppierung der "Reichsbürger und Selbstverwalter" und der Scientology-Organisation gegeben. Die Entscheidung, Mitarbeiter im Wege eines Informationsschreibens zu sensibilisieren, werde je nach Lage des konkreten Falles - insbesondere, wenn neue Phänomene in das Blickfeld des BfV rücken - getroffen. Jeder Entscheidung, mit Blick auf alle Phänomenbereiche und andere Parteien, "lag und liegt eine Einzelfallprüfung und -abwägung zugrunde, die sich generalisierenden Aussagen zu Differenzierungsgründen und -erwägungen entziehen".

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6. Einflussnahme auf Regierungsentwurf

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach Einflussnahmen von Interessensvertretern auf den Regierungsentwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/9518). Darin fragt die Fraktion, welche Stellungnahmen mit Bezug zum Inhalt des Gesetzentwurfes bei der Bundesregierung eingegangen sind. Auch möchte sie unter anderem wissen, welche "Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder Ähnliches von welchen externen Dritten" gegebenenfalls dem Gesetzentwurf der Bundesregierung als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 487 - 02. Mai 2019 - 13.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2019

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