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BUNDESTAG/8339: Heute im Bundestag Nr. 477 - 30.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 477
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. April 2019, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Grüne für bessere Arzneimittelversorgung
2. Zehn Diamorphin-Ambulanzen
3. Wettbewerb der Krankenkassen
4. Verteilung der Medizinstudienplätze
5. Zusatznutzen bei Neurologika


1. Grüne für bessere Arzneimittelversorgung

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Arzneimittelversorgung muss nach Ansicht der Grünen-Fraktion bundesweit wohnortnah gewährleistet sein. Patienten hätten jederzeit und überall einen Anspruch auf Arzneimittel und eine kompetente Beratung, heißt es in einem Antrag (19/9699) der Fraktion. Eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken sei somit unverzichtbar.

Konkret fordern die Grünen unter anderem, die Höhe der packungsabhängigen Vergütung für die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments an den Umsatz der abgebenden Apotheke zu koppeln. So könne einer Konzentration auf wenige große Versandapotheken entgegengewirkt werden.

Die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker müssten gezielter honoriert werden. Sie sollten eine stärkere Rolle beim Medikationsmanagement von Patienten mit chronischen und Mehrfacherkrankungen bekommen.

Die besonderen Versorgungsbedürfnisse strukturschwacher und sozial benachteiligter Regionen müssten berücksichtigt werden. Der Botendienst sollte ausgebaut und gezielt honoriert werden.

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2. Zehn Diamorphin-Ambulanzen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die diamorphingestützte Substitution für schwer Drogenabhängige wird nach Angaben der Bundesregierung von den Patienten und behandelnden Personen angenommen. Das Ziel sei eine zusätzliche therapeutische Option zur Behandlung schwerstkranker Opioidabhängiger, heißt es in der Antwort (19/9569) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9003) der Grünen-Fraktion.

Mit Einführung der neuen Therapie 2009 gab es den Angaben zufolge in Deutschland sieben Diamorphin-Ambulanzen, die bis heute in Bonn, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München weiter bestehen. 2013 kam eine Ambulanz in Berlin hinzu, 2014 in Stuttgart und 2016 in Düsseldorf. Somit gibt es nun bundesweit zehn solche Einrichtungen.

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3. Wettbewerb der Krankenkassen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Der Wettbewerb setze die maßgeblichen Anreize, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern sowie gute Leistungen und einen guten Service anzubieten, heißt es in der Antwort (19/9577) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8994) der AfD-Fraktion.

Mit der Einführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) 1994 und dessen Weiterentwicklung 2009 sei der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in einen solidarischen Rahmen eingebettet worden, um Anreize für eine Risikoselektion zu vermeiden.

Der solidarische Wettbewerb habe seither zu erheblichen Anstrengungen der Kassen geführt, effizienter zu wirtschaften und sorgsam mit Beitragsgeldern umzugehen. Dies sei ein wesentlicher Grund für die Beitragsstabilität, von der die Versicherten in den vergangenen Jahren profitiert hätten.

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4. Verteilung der Medizinstudienplätze

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9531) mit dem Medizinstudium. Der Anteil der weiblichen Studienanfänger liege derzeit bei zwei Dritteln. Die Patientenbeauftragte habe unlängst eine Männerquote bei der Vergabe der Medizinstudienplätze gefordert. Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung zu diesem Vorschlag steht.

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5. Zusatznutzen bei Neurologika

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9449) mit der Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose (MS). Menschen mit neurologischen Erkrankungen benötigten häufig eine lebenslange Therapie. MS sei ein Beispiel für eine therapeutisch anspruchsvolle neurologische Erkrankung.

Neurologika gehörten jedoch zu den Anwendungsgebieten, die besonders selten einen Zusatznutzen zugesprochen bekämen. In der Folge erhielten Patienten keinen Zugang zu vielen innovativen Neurologika.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, warum Arzneimittel der Neurologie in der frühen Nutzenbewertung im Vergleich zu anderen Indikationsgebieten besonders häufig keinen Zusatznutzen zugesprochen bekommen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 477 - 30. April 2019 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2019

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