Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8335: Heute im Bundestag Nr. 473 - 29.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 473
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 29. April 2019, Redaktionsschluss: 11.10 Uhr

1. Anhörung zur Schwarzarbeitsbekämpfung
2. Wohneigentum um 30 Prozent verteuert
3. Cyberattacken auf Kryptowährungen
4. Personalwechsel von SPD ins Ministerium
5. Kontrolle von Finanzberatern


1. Anhörung zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691) eine öffentliche Anhörung durchführen, die am Montag, den 6. Mai, von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen oder vorgetäuscht werden. Der Prüfungsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll auch auf Anhaltspunkte für unberechtigten Bezug von Kindergeld ausgedehnt werden.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Gerhard Bosch (Universität Duisburg-Essen), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Karsten Bunk (Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit), Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Unternehmerverband Deutschlands (BVMW), Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Colette Hercher (Präsidentin der Generalzolldirektion), KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, Daniela Lesmeister (Innenministerium Nordrhein-Westfalen) sowie Professor Hermann Plagemann (Deutscher Anwaltverein).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

*

2. Wohneigentum um 30 Prozent verteuert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Kaufpreise für selbstgenutztes Wohneigentum sind zwischen 2009 und 2017 um rund 30 Prozent gestiegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9562) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8911) mit. Im gleichen Zeitraum hätten sich die Einkommen um etwa 16 Prozent erhöht, heißt es in der Antwort weiter. Unter Berufung auf eine Studie teilt die Regierung mit, dass für selbstgenutztes Wohneigentum in den Jahren 2012 bis 2017 durchschnittlich 305.000 Euro aufgewendet wurden. Etwa 412.000 Haushalte hätten pro Jahr Wohneigentum erworben, heißt es unter Berufung auf eine Befragung. Als Maßnahme zur Förderung der Wohneigentumsbildung nennt die Bundesregierung unter anderem das Baukindergeld. Damit würden gezielt Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Außerdem werde eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten angestrebt.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland lag im dritten Quartal 2018 insgesamt bei 6,246 Billionen Euro. Der größte Teil des Vermögens bestand aus Bargeld und Einlagen mit 2,468 Billionen Euro und Ansprüchen gegen Versicherungen mit 2,257 Billionen Euro. Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds hatten mit 1,334 Billionen Euro nur einen kleineren Anteil am Geldvermögen der privaten Haushalte. Das in Aktien angelegte Vermögen wurde mit 441 Milliarden Euro angegeben (Summe in Anteilsrechten und Anteilen an Investmentfonds enthalten). Der Wert des Immobilienvermögens soll bei rund acht Billionen Euro liegen.

Die Sparquote der privaten Haushalte wird mit 10,4 Prozent angegeben. Gespart wurden im Jahr 2018 rund 207 Milliarden Euro. 2008 waren es noch rund 166 Milliarden gewesen.

Der Anteil der Haushalte in Deutschland, die direkt in Aktien investiert haben, lag im Jahr 2017 bei elf Prozent und blieb damit seit 2010 beinahe unverändert. Ein Datenvergleich habe gezeigt, dass auch in anderen europäischen Ländern der Anteil von Haushalten mit direktem Aktienbesitz überwiegend gering sei, erläutert die Bundesregierung. So beträgt der Anteil der Haushalte mit Aktienbesitz im Euroraum durchschnittlich 8,8 Prozent. In Frankreich liegt der Anteil bei 11,7 Prozent und in Italien bei 3,7 Prozent. Der Anteil der Haushalte mit Aktienbesitz in den USA wird mit knapp 14 Prozent angegeben. Beliebt in Deutschland sind Anlagen in Fonds, die im Jahr 2017 von 16 Prozent der Haushalte gehalten wurden.

Auf Fragen nach einem Wertverlust durch die niedrigen Zinsen heißt es in der Antwort, zwar sei die nominale Verzinsung von besonders sicheren und liquiden Anlageformen aktuell sehr gering. "Unter Berücksichtigung der moderaten Inflationsentwicklung der letzten Jahre sowie anderer relevanter Anlageformen fällt der Renditerückgang im Zeitablauf insgesamt jedoch weniger stark aus, als es die Entwicklung der Nominalzinsen allein suggerieren würde", so die Bundesregierung.

*

3. Cyberattacken auf Kryptowährungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Empfehlungen der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zu sogenannten Kryptowährungen geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9530). Die Abgeordneten wollen wissen, ob der Bundesregierung bekannt ist, dass es im Bereich von Kryptoassets bereits zu Cyberattacken, Betrug, Geldwäsche oder Marktmanipulationen gekommen ist. Wissen wollen die Abgeordneten auch, ob die Bundesregierung die Einschätzung der ESMA teilt, dass es regulatorische Grauzonen bei den Kryptoassets gibt.

*

4. Personalwechsel von SPD ins Ministerium

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der personellen Ausstattung der Leitungsabteilung des Bundesministeriums der Finanzen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/9529). Die Bundesregierung soll angeben, wie hoch die Dienstpostenanzahl in der letzten Legislaturperiode war und wie hoch diese Zahl gegenwärtig ist. Gefragt wird unter anderem auch, wie viele Stellen mit externen Mitarbeitern besetzt wurden, die zuvor in der Friedrich-Ebert-Stiftung oder in der SPD-Bundestagsfraktion beziehungsweise bei SPD-Abgeordneten tätig waren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage stellen die Abgeordneten fest, es habe in der 19. Legislaturperiode in der Leitungsabteilung des Ministeriums einen "deutlichen Personalstellenaufbau" gegeben.

*

5. Kontrolle von Finanzberatern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Überwachung und Kontrolle beim Vertrieb von Finanzprodukten macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/9497). Gefragt wird unter anderem, wie viele Darlehensvermittler, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobilien-Darlehensvermittler gewerberechtliche Erlaubnisse haben. Außerdem wird nach der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden gefragt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage äußert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Auffassung, dass die Aufsicht über die verschiedenen gesetzlichen Typen von Vermittlern und Beratern derzeit unübersichtlich und uneinheitlich sei.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 473 - 29. April 2019 - 11.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang