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BUNDESTAG/8135: Heute im Bundestag Nr. 270 - 13.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 270
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2019, Redaktionsschluss: 17.32 Uhr

1. Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben
2. Geschäftsgeheimnisgesetz angenommen
3. Regierung macht Weg frei für E-Scooter
4. Antrag zu Kindersoldaten abgelehnt
5. Lebensmittelgesetzbuch wird novelliert
6. AfD-Antrag zum Pflanzenschutz abgelehnt


1. Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/4764) der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Für den Entwurf stimmte neben der FDP nur die AFD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen ihn ablehnten.

Mit dem Gesetzentwurf wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) dynamisch erhöht werden können. Die Liberalen hatten kritisiert, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren.

Die FDP hatte deshalb vorgeschlagen, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte im kommenden Jahr die Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Entwurf der Liberalen.

Kritisiert wurde er unter anderem, weil er nach Meinung von SPD, Grünen und Linken zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der vor allem Frauen betroffen seien.

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2. Geschäftsgeheimnisgesetz angenommen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 39. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, zur Annahme empfohlen. Für die endgültige Fassung, für die ein Änderungsantrag der Koalition Berücksichtigung fand, stimmten neben SPD und CDU/CSU auch die Grünen, während sich Die Linke enthielt. Die AfD lehnte den Entwurf ab. Mit dem Gesetz (19/4724) sollen Geschäftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden.

In der Diskussion erklärten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, dass nach der öffentlichen Anhörung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch wesentliche Veränderungen am Entwurf vorgenommen worden seien. Die Anhörung habe wertvolle Impulse für Verbesserungen geliefert. Allerdings sei die EU-Vorlage nicht ideal gewesen. Abgeordnete der Linken und der Grünen lobten den Umgang der Koalitionsfraktionen mit der Kritik an dem Entwurf und die Einigung auf einen besseren Hinweisgeberschutz. Für die FDP sind die Verbesserungen nicht weitgehend genug, während die AfD das Gesetz als Musterbeispiel für die kritiklose Übername von EU-Vorgaben sieht. Bedenken, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), zur Vereinbarkeit des Entwurfs mit der EU-Richtlinie vorbrachte, wurden von Koalitionsabgeordneten nicht geteilt. Ein Änderungsantrag der AfD sowie Anträge der Linken und der Grünen für einen besseren Whistleblower-Schutz wurden abgelehnt.

Der Ausschuss beschloss ferner die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der AfD und der Linken zur Aufhebung beziehungsweise Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und einem Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung dieses Gesetzes (19/81, 19/218, 19/5950) am 15. Mai 2019. Eine weitere öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (19/4557), mit dem Verbraucher beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien entlastet werden sollen, wurde auf den 8. Mai 2019 terminiert.

Auf Antrag der FDP-Fraktion erstattete Staatssekretär Lange einen Bericht der Bundesregierung über die Besetzung der Referatsleiterstelle im Bundesjustizministerium für das Projekt "Pakt für den Rechtsstaat". Aus Sicht der FDP bestehen weiterhin Unklarheiten bezüglich der Ausschreibung dieser Stelle, sodass sich der Ausschuss nach längerer Diskussion, unter anderem mit der Forderung, Ministerin Katarina Barley (SPD) in den Ausschuss zu zitieren, mit knapper Mehrheit darauf einigte, entsprechende Fragen schriftlich vorzulegen und diese bis zur nächsten Ausschusssitzung beantworten zu lassen.

Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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3. Regierung macht Weg frei für E-Scooter

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bis zum Frühsommer 2019 will die Bundesregierung auf dem Wege einer Verordnung die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Elektro-Tretrollern (E-Scooter) am Straßenverkehr geregelt haben. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich.

Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen. Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht - wie etwa Elektro-Skateboards -, so sei eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium derzeit in Arbeit, erläuterte der Staatssekretär.

Dass es nun einen Verordnungsentwurf für Elektrokleinstfahrzeuge gibt, wurde während der Sitzung von allen Fraktionen begrüßt. In der inhaltlichen Bewertung gab es jedoch Unterschiede.

Die Unionsfraktion kann nach Aussage ihres Vertreters mit dem Entwurf gut leben. Es sei sehr sinnvoll, die Elektrokleinstfahrzeuge als Teil des bundesweiten Mobilitätskonzeptes zu implementieren, sagte er. Die gefundenen Regelungen seien unbürokratisch und würden dennoch den Blick auf die Verkehrssicherheit werfen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Verordnungsentwurf "angemessen und pragmatisch". Schon jetzt seien diese Fahrzeuge unterwegs, sagte ein Fraktionsvertreter. Daher würden rechtliche Grundlagen - etwa in der Frage des Versicherungsschutzes - benötigt.

Bei der AfD-Fraktion zeigte man sich verwundert darüber, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit unter 12 km/h Gehwege nutzen dürfen sollen. Das entspräche nicht den von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer Studie ausgewiesenen Empfehlungen, sagte der Fraktionsvertreter.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte man die Zulassung unbürokratischer regeln können. Gerade die Versicherungspflicht führe dazu, dass die jungen Menschen im ländlichen Raum, die man als Nutzer der Elektrokleinstfahrzeuge "für die letzte Meile" habe erreichen wollen, eben nicht erreiche, kritisierte die Fraktionsvertreterin.

Elektrokleinstfahrzeuge können nach Ansicht der Linksfraktion durchaus zu einer Reduktion des Individualverkehrs betragen. Allerdings müsse der Platz dafür bereitgestellt werden. Dazu sei eine Anpassung der Flächenaufteilung zwischen Autos, Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeug-Nutzern nötig.

Ähnlich sahen das die Grünen, die Kritik daran übten, dass auch Gehwege genutzt werden sollen. Es brauche grundsätzlich eine Debatte, welchem Verkehrsträger wieviel Platz zugestanden werden sollte, sagte der Fraktionsvertreter.

Staatssekretär Bilger machte deutlich, dass die Bundesregierung eine "Evaluierung dieser neuen Mobilitätsform" vorsehe. Auf den Vorwurf eingehend, der Verordnungsentwurf sei zu bürokratisch, sagte der Staatssekretär, es sei richtig und wichtig, dass die auch von einigen Verbänden geäußerten Befürchtungen berücksichtigt würden. Dazu gehöre auch die bewusste Entscheidung für eine Versicherungspflicht. Laut Bilger sollen die Kosten dafür pro Jahr bei unter 23-Jährigen durchschnittlich 90 Euro betragen, bei über 23-Jährigen 60 Euro.

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4. Antrag zu Kindersoldaten abgelehnt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP einen Antrag (19/5549) der Linksfraktion abgelehnt, in dem diese Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Einsatz von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten fordert. Lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte die Initiative.

Darin verlagen die Linken unter anderem, dass sich die Bundesregierung für die Demobilisierung sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Kindersoldaten einsetzt und entsprechende Projekte mit ausreichenden Finanzmitteln ausstattet. In Deutschland sollte außerdem zukünftig das vollendete 18. Lebensjahr als Mindestalter für die Rekrutierung und Einstellung zum Dienst in der Bundeswehr verbindlich festgelegt werden.

Insbesondere letzterer Punkt stieß auf Kritik. So lehnten bis auf die Grünen alle Fraktionen die Vermischung der Problematik von Kindersoldaten mit der freiwilligen Rekrutierung von 17-Jährigen für die Bundeswehr ab. Diese würden keinen Dienst an der Waffe leisten und auch nicht in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden, betonte ein Unions-Vertreter. Aus der SPD hieß es, die Rekrutierungspraxis der Bundeswehr gehöre nicht in diesen Antrag, allerdings stellte sie klar, dass auch sie grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren für den Dienst in der Bundeswehr befürwortet.

Ein Vertreter der AfD verwies auf das Völkerrecht, wonach die Rekrutierung 17-Jähriger auf freiwilliger Basis möglich sei. Die FDP nannte den Antrag ein Vehikel, um die Forderung der Linken nach einer Anhebung des Mindestalters in der Bundeswehr erneut zu thematisieren. Zugleich forderte sie die Bundesregierung auf, mehr für die Resozialisierung von ehemaligen Kindersoldaten, die auch nach Deutschland kämen, zu tun. Diese seien häufig traumatisiert und daher nicht ungefährlich.

Eine Vertreterin der Linken urteilte, es gehe ihrer Fraktion nicht um eine Vermischung von Themen. Jedoch sollte die Bundesregierung mit Blick auf die Bundeswehr eine Vorbildfunktion inne haben, wenn sie sich international gegen den Einsatz von Kindersoldaten engagiere. Der Missbrauch von Kindern als Soldaten gehöre zu den abscheulichsten Verbrechen. Die Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) müssten daher deutlich ausgeweitet und auf die Bedürfnisse von traumatisierten Kindern ausgerichtet werden.

Auch seitens der Grünen hieß es, es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit, wenn Deutschland das Mindestalter für die Bundeswehr auf 18 Jahre anheben würde. Auch unterstützte die Fraktion die Forderung nach einem größeren Engagement des BMZ.

Laut Linksfraktion, die sich auf Angaben der Vereinten Nationen (UN) beruft, werden weltweit in mindestens 19 Staaten zirka 250.000 Kinder unter 18 Jahren als Soldaten in bewaffneten Konflikten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure eingesetzt.

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5. Lebensmittelgesetzbuch wird novelliert

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen für die Annahme des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/4726) in geänderter Fassung gestimmt. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD befürwortete das Gremium gegen das Votum der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Annahme der Vorlage im Plenum. Die Union betonte, dass mit der Änderung ein verfassungsfestes Gesetz verabschiedet werde.

Mit der Vorlage sollen künftig die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Mit dem Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglicht und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festgeschrieben werden. Eine frühere Regelung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße sei seit dem Jahr 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen worden, weil mehrere Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.

Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Vorlage die Rechte der Verbraucher weniger schwer gewichte als die Rechte der Unternehmen. Die geplante Löschfrist von sechs Monaten sei zu kurz bemessen. Die Fraktion legte daher einen Antrag (19/4830) vor, der Frist rechtssicher auf zwei Jahre verlängern sollte. Darüber hinaus sollte eine Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des "Hygiene-Smileys" oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben geschaffen werden.

Die Vorlage wurde von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, aber mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch die Grünen bemängelten, dass nicht alle Möglichkeiten für mehr Transparenz ausgeschöpft würden. Zudem würden jene, die Fehler machen, durch die Regelung eher geschützt. Die Grünen legten ebenfalls einen Antrag (19/7435) vor, der bei Unterstützung der Linksfraktion von den übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung darin auf, die Ergebnisse behördlicher Kontrollen unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße gegen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung und Irreführung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollte die Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder "Smileys" geschaffen werden.

Die SPD erläuterte, dass mit der Änderung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert werde und die Veröffentlichung von Verfehlungen unverzüglich nach Feststellung stattfinden werde, was den Verbrauchern unmittelbar nutze. Darüber hinaus sollen Informationen zu nachgewiesenen verbotenen Stoffen veröffentlicht werden, auch wenn diese unter den Grenzwerten liegen, hieß es. Die AfD betonte die ökonomische Bedeutung eines funktionierenden Kontrollwesens und warnte davor, dass nicht die Prangerwirkung das einzige Ziel des Gesetzes sein dürfe. Sollten festgestellte Mängel in kontrollierten Unternehmen abgestellt worden sein, müsse auch eine Löschung gewährleistet werden. Die FDP kritisierte, dass die dafür notwendigen Nachkontrollen gar nicht wirksam durchgeführt werden können. Die dafür notwendigen Kontrolleure würden überall fehlen.

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6. AfD-Antrag zum Pflanzenschutz abgelehnt

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochmorgen mit breiter Mehrheit gegen die Annahme eines Antrags der AfD-Fraktion zur wirksamen Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel (19/7429) ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt damit die Ablehnung der Vorlage im Plenum, die unter anderem ein Konzept für ein monetäres Anreizsystem für diejenigen Landwirte vorsieht, die den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel reduzieren. Die Fraktion begründete den Vorstoß damit, dass solchen Landwirten unter die Arme gegriffen werden müsse. Die FDP begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die Vorschläge inhaltlich hinter den tatsächlichen Anforderungen zur Verbesserung der Situation zurückliegen würden. Zudem brauche es kein monetäres Anreizsystem aus Sicht der Liberalen, denn Pflanzenschutzmittel seien teuer genug und Einsparungen deshalb ohnehin im Interesse der Landwirte. Die Fraktion Die Linke sah darüber hinaus einige Forderungen bereits umgesetzt, was den Antrag überflüssig mache. Die Union betonte, dass die Vorschläge überholt seien. Es wurde darauf verwiesen, dass die Bundesregierung eine Ackerbaustrategie vorlegen werde. Aus Sicht von CDU/CSU brauche es eine Perspektive, die chemischen Pflanzenschutz, mechanische Bearbeitung, Fruchtfolge und Zucht zur Verbesserung kombiniert. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den AfD-Antrag als Bekenntnis zur intensiven Landwirtschaft. Die Vorschläge seien nicht geeignet, um die formulierten Ziele zu erreichen. Die Sozialdemokraten stellten fest, dass mittels der EU-Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gesellschaftliche Leistungen bereits honoriert werden. Ein neues Anreizsystem für die Landwirte zu schaffen, sei daher nicht erforderlich.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 270 - 13. März 2019 - 17.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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