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BUNDESTAG/8123: Heute im Bundestag Nr. 257 - 12.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 257
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. März 2019, Redaktionsschluss: 13.16 Uhr

1. Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen
2. Pfandbriefdeckung nach dem Brexit
3. AfD fragt nach Entwertung von Bargeld
4. Mittelkontrolle beim Digitalpakt
5. Verwendung der Flüchtlingsrücklage
6. Umgang mit Chinas Wirtschaftskraft


1. Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt gelten als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform auszugestalten. "Dabei sollen die Steuerbefreiungen einen klar definierten Anwendungsbereich erhalten und für die Zukunft rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand gewährt werden können", heißt es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (19/8037)

Die Stromsteuerbefreiung nach Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) umfasst künftig Strom, der in Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und zum reinen Eigen- beziehungsweise Selbstverbrauch des Betreibers der Stromerzeugungsanlage verwendet wird. Das Erfordernis eines "Grünstromnetzes" fällt weg. Dadurch und durch die Beschränkung auf den Selbstverbrauch erhält die Befreiung nach Angaben der Regierung innerhalb des Stromsteuerrechts einen klar definierten Anwendungsbereich, "der bei Stromerzeugungsanlagen dieser Größenordnung zudem nicht Gegenstand der maßgeblichen Förderung für in das Netz eingespeisten Strom nach den bestehenden Begünstigungsregelungen ist".

Die Grundstruktur der bisherigen Steuerbefreiungen nach Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes für Erzeugungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt soll erhalten bleiben. Die Befreiungen sollen künftig jedoch auf Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern oder mittels umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie (KWK) erzeugt wird, beschränkt werden.

Der Bundesrat meldet in seiner Stellungnahme mehrere Änderungswünsche an, die die Bundesregierung prüfen will oder ablehnt.

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2. Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen soll auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005) vor. Wie die Bundesregierung erläutert, ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit und dem Ausscheiden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum als Drittstaat zu behandeln. Im Bereich des Pfandbriefrechts würde dies bedeuten, dass keine Indeckungnahme von Werten im Vereinigten Königreich mehr möglich wäre.

Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht soll auf acht Millionen Euro vereinheitlicht werden.

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3. AfD fragt nach Entwertung von Bargeld

Finanzen/Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Eine "De-facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld" ist das Thema einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124). Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 5. Februar 2019. In dem Papier geht es um das Funktionieren negativer Zinssätze. Als eine Möglichkeit, negative Zinsen einzuführen, werde die Abschaffung des Bargelds genannt. Der Internationale Währungsfonds schlage auch vor, die lokale Währung in zwei Währungen aufzuspalten: in Bargeld und elektronisches Geld. Beim Abheben würde das elektronische Geld mit einem Umrechnungskurs in Bargeld transferiert. Dieser Umrechnungskurs solle den negativen Zinssatz reflektieren. Bei einem negativen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr würde der Umrechnungskurs 0,97 Prozent betragen. "Für 100 Euro Bankguthaben erhielte der Kunde nur 97 Euro Bargeld. Das Bankguthaben würde durch den negativen Zins im Zeitraum von einem Jahr auf den gleichen Betrag abschmelzen", schreiben die Abgeordneten in der Großen Anfrage und erklären, "mit diesem System wäre es Zentralbanken möglich, sehr niedrige negative Zinsen zu implementieren, ohne dass es zu Bargeldabhebungen in größerem Umfang käme".

Die Bundesregierung soll angeben, ob ihr die Bestrebungen des Internationalen Währungsfonds bekannt sind und wie sie den Vorschlag des IWF einschätzt. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob sie internationale Initiativen zur Abschaffung des Bargeldes unterstützen wird. Die Abgeordneten wollen von der Regierung auch wissen, ob sie ihre Auffassung teilt, "dass mit dem beschriebenen System zur Rettung der Konjunktur die Sparer ausgebeutet werden sollen".

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4. Mittelkontrolle beim Digitalpakt

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Auf welchen rechtlichen Grundlagen die Verwendung der Mittel im Rahmen des Digitalpakts kontrolliert werden soll, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8189) in Erfahrung bringen. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie weitere Vereinbarungen mit Ländern, Kommunen und Schulen über die Kontrolle der Mittelverwendung plant. Außerdem wird nach der Information des Bundes durch Länder, Kommunen und Schulen gefragt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Bund und Länder hätten einen Digitalpakt Schule ausgehandelt, um die Schulen besser mit digitaler Technik auszustatten. Das Volumen solle fünf Milliarden Euro über fünf Jahre betragen. Der Pakt sei seit 2016 angekündigt, aber noch nicht unterzeichnet worden.

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5. Verwendung der Flüchtlingsrücklage

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Kriterien die Bundesregierung für Entnahmen aus der Flüchtlingsrücklage aufgestellt hat, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7988) erfahren. Die Bundesregierung soll auch angeben, in welcher Höhe sie in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 eine Entnahme von Mitteln aus der Flüchtlingsrücklage plant. Zudem wird nach einer Bewertung des kontinuierlichen Anwachsens der Flüchtlingsrücklage auf inzwischen rund 35 Milliarden Euro und damit rund zehn Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltes 2019 gefragt. Die Bundesregierung soll auch zur Vorhaltung von Haushaltsüberschüssen über mehrere Jahre hinweg Stellung nehmen, besonders vor dem Hintergrund, dass die Bundeshaushaltsordnung vorschreibt, einen Überschuss insbesondere zur Reduzierung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden. Aus Sicht der FDP-Fraktion fungiert die Flüchtlingsrücklage als Überlaufbecken für nicht benötigte Steuergelder, um sie in späteren Jahren ausgeben zu können, anstatt sie zu Tilgung alte Schulden zu benutzen.

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6. Umgang mit Chinas Wirtschaftskraft

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/8137) zum Umgang der Bundesregierung mit der Rolle Chinas als prägender Wirtschaftsmacht gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob diese die Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) teile, dass China ein systemischer Wettbewerber sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 257 - 12. März 2019 - 13.16 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2019

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