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BUNDESTAG/8109: Heute im Bundestag Nr. 243 - 06.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 243
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. März 2019, Redaktionsschluss: 15.23 Uhr

1. Aus- und Weiterbildung international
2. Nachhaltigkeit von Tragetaschen
3. Einfluss von Mikroplastik
4. Übereinkommen zur biologischen Vielfalt
5. Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe
6. Chancen geordneter Migration
7. Regierung: Migrationspakt nicht bindend


1. Aus- und Weiterbildung international

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Die Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" beschäftigt sich am Montag, den 11. März ab 13 Uhr in einer öffentlichen Anhörung mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung im internationalen Vergleich. Insbesondere die Systeme in der Schweiz und in Österreich sollen im Hinblick auf Ansätze für die Weiterentwicklung der deutschen Systeme genauer beleuchtet werden. Zudem soll es um das Validieren informell erworbener Kompetenzen gehen.

Die Sitzung unter Leitung von Stefan Kaufmann (CDU) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E200 des Paul-Löbe-Hauses. Als externe Sachverständige sind geladen: Peter Schlögel vom Österreichischen Institut für Bildungsforschung (öibf) in Wien sowie Patrizia Salzmann vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zollikofen/Schweiz.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail
(vorzimmer.pa28@bundestag.de) anzumelden.

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2. Nachhaltigkeit von Tragetaschen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR Nach Erkenntnissen des IFEU-Instituts weise die Produktion von Einweg-Papiertragetaschen mit Blick auf die Bilanzgrößen Klimarelevanz und kumulierte Energieaufwand tendenziell ökologische Vorteile gegenüber leichten Kunststofftragetaschen auf, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/8071) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7686). Im Hinblick auf die aquatische Eutrophierung und die Versauerung seien hingegen leichte Kunststofftragetaschen in der Produktion im Vorteil. Für Baumwalltragetaschen könne kein ökobilanzieller Vergleich gezogen werden, heißt es in der Antwort weiter. Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, dass je nach ökologischer Bilanzgröße "eine Baumwolltasche zwischen rund 10 und mehr als 100 Nutzungszyklen benötigt, um ökologisch günstiger zu sein als lediglich einmal genutzte Papiertragetaschen bzw. leichte Kunststofftragetaschen".

Im Hinblick auf den Verbrauch von Kunststofftragetaschen zeige sich ein Rückgang in der Nutzung: Während der Pro-Kopf-Verbrauch 2015 noch bei 68 Stück lag, sei nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2015/720 eine Reduktion auf 25 Stück pro Jahr erfolgt. Dieser Wert liege bereits deutlich unter dem langfristigen Verbrauchsziel von 40 Stück, schreibt die Bundesregierung.

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3. Einfluss von Mikroplastik

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Vereinzelte Studien reichen für eine fachliche abgesicherte Bewertung der verschiedenen gesundheitlichen Eckpunkte, die von Mikroplastik beeinflusst sein könnten, nicht aus. Daher könne auch keine "angemessene Höhe" für Forschungsgelder benannt werden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8069) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7678) schreibt. Darin hatte sich die Fraktion erkundigt, welche Erkenntnisse über die Mikroplastik-Belastung im menschlichen Organismus vorliegen und inwieweit aus den Ergebnissen einer Pilotstudie der Uni Wien Konsequenzen gezogen würden.

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4. Übereinkommen zur biologischen Vielfalt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Bei der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in Sharm El Sheik (CBD COP 14) Mitte November 2018 habe sich die deutsche Position in den EU-Positionen widergespiegelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8072) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7687). Bezüglich eines neuen globalen Rahmens für Biodiversität, vertrete die Bundesregierung die Überzeugung, dass die Biodiversitätsziele der CBD "nicht hinter das Ambitionsniveau des aktuellen Strategischen Plans 2011-2020 zurückfallen dürfen", heißt es weiter. Daher werde sich die Bundesregierung für "einen ambitionierten Nachfolgeprozess" einsetzen. In den Beschlüssen zu den sozio-ökonomischen Erwägungen sowie der Risikobewertung und dem -management bezüglich des Cartagena-Protokolls, habe sich die EU-Position weitgehend durchsetzen können, schreibt die Bundesregierung.

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5. Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Projektförderung des Bundes ist grundsätzlich zweckgebunden, sodass vergebene Mittel nicht etwa für politische Aktivitäten genutzt werden können. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7683) hervor, in der sich die Fragesteller nach der öffentlichen Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe e.V. und zu ihr gehörigen Firmen erkundigt hatten. Eine aktuelle Abfrage bei den Ressorts zu weiteren Mittelvergaben zwischen dem Jahr 2000 und 2019 "ergab keine weiteren Auftragsvergaben bzw. Projektförderungen als Zuwendungen" als diejenigen, die bereits in den Antworten 19/2320, 19/7585 und 19/1241 aufgeführt wurden, schreibt die Bundesregierung weiter.

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6. Chancen geordneter Migration

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration als "Ergebnis einer Überprüfung von Fakten und Daten zum Thema Migration, die im Rahmen eines offenen, transparenten und inklusiven Prozesses von den Vereinten Nationen gesammelt wurden". Das schreibt sie in der Antwort (19/8044) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7275). Geordnete, reguläre Migration könne, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Herkunfts-, Transit- und Zielländer, insbesondere dazu beitragen, sinkende Erwerbspersonenpotenziale in Zielländern und fehlende Erwerbsmöglichkeiten in Herkunftsländern zu kompensieren. Die ökonomischen Vorteile insbesondere der Arbeits- und Ausbildungsmigration, seien unter anderem von der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds bestätigt worden, heißt es in der Antwort weiter.

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7. Regierung: Migrationspakt nicht bindend

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstreicht wiederholt, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist, sondern ein "rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen". Das schreibt sie in der Antwort (19/8055) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7669), die sich darin unter anderem auf eine frühere Antwort auf Drucksache 19/6515 bezogen hatte. Den Abgeordneten ging es um die Frage, ob aus dem Migrationspakt unabhängig von der möglichen Entstehung von Völkergewohnheitsrecht Verpflichtungen erwachsen, weil Formulierungen in dessen Ziffern 7 und 15 ihrer Ansicht nach nicht eindeutig sind. Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Antwort, dass bereits in der Präambel des Pakttextes deutlich gemacht werde, dass es sich um einen "rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen" handle. Außerdem verweist sie auf die entsprechenden Ausführungen in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2018.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 243 - 6. März 2019 - 15.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2019

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