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BUNDESTAG/8094: Heute im Bundestag Nr. 228 - 01.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 228
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 1. März 2019, Redaktionsschluss: 10.40 Uhr

1. Bundesregierung teilt BRH-Kritik nicht
2. Bundesweite Barrierefreiheit im ÖPNV
3. Aufnahme syrischer Weißhelme
4. Kooperation mit libyscher Küstenwache
5. Beteiligung an Resettlement-Programmen
6. Anwednungen bei virtueller Realität


1. Bundesregierung teilt BRH-Kritik nicht

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Zielen der Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) über eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) für die bestehende Eisenbahninfrastruktur wird von der Bundesregierung überwiegend nicht geteilt." Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/7970) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7277). Die Grünen hatten in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass der BRH in seinem Bericht (19/6200) von schwerwiegenden Mängeln gesprochen habe. Die Eisenbahninfrastruktur sei laut Bundesrechnungshof jahrelang auf Verschleiß gefahren worden. Sie sei in einem schlechten Zustand, der Investitionsstau wachse. Bei ihrem Erhalt laufe vieles schief. Wie die Tochtergesellschaften der DB AG die Milliardenzuschüsse des Bundes für den Erhalt der Bahninfrastruktur einsetzen, wisse das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Angaben des BRH nicht. Ändern wolle das BMVI daran derzeit aber nichts, heißt es in der Anfrage der Grünen.

Empfehlungen des Bundesrechnungshofes würden im Rahmen der Verhandlungen zur LuFV III berücksichtigt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Aus diesem Grund bestehe für den Bundesrechnungshof die Möglichkeit, an den Sitzungen der LuFV III-Unterarbeitsgruppen sowie der LuFV III-Hauptarbeitsgruppen teilzunehmen.

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2. Bundesweite Barrierefreiheit im ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann keine Auskunft darüber geben, ob das Ziel der "bundesweiten Barrierefreiheit" im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Jahr 2022 erreicht werden kann. In ihrer Antwort (19/7815) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7298) schreibt die Regierung: Die Umsetzung des Ziels, vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, obliege den Ländern. Eine Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bund bestehe nicht. Daher lägen der Bundesregierung "keine eigenen Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung vor".

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3. Aufnahme syrischer Weißhelme

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/ROK) Laut der Bundesregierung sind bisher in Deutschland drei Mitglieder der "Weißhelme" aus Syrien mit ihren Familien aufgenommen und 98 weitere Mitglieder mit 324 Familienangehörigen im Juli 2018 nach Jordanien evakuiert worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7629) auf eine Kleine Anfrage (19/7189) der Fraktion die Linke hervor. Erfahrungen aus Aleppo, Ghouta und Homs hätten gezeigt, dass Mitglieder dieser syrischen Zivilschutz-Organisation und ihre Angehörigen nach der Einnahme eines Gebietes durch das syrische Regime akut gefährdet sind und mit Repressalien durch das syrische Regime und dessen Verbündete zu rechnen haben. Die in Deutschland aufgenommenen "Weißhelme" seien nach vorhandenem Bezug zu Deutschland und individuellem Grad der Gefährdung ausgewählt worden.

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4. Kooperation mit libyscher Küstenwache

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigener Auskunft keine Kenntnis davon, dass es eine Vernetzung zwischen den zivilen und militärischen Einsätzen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUBAM Libyen sowie EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Luft- und Seerettungsleitstelle (JRCC) gibt. Das geht aus der Antwort (19/7802) auf eine Kleine Anfrage (19/7135) der Fraktion die Linke hervor. Es bestehe zudem keine Übereinkunft zwischen der libyschen Küstenwache und der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex, die Voraussetzung für eine Weitergabe von Frontex-Ereignismeldungen oder Lageberichten wäre.

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5. Beteiligung an Resettlement-Programmen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Deutschland beteiligt sich in den Jahren 2018 und 2019 mit insgesamt 10.200 angekündigten Resettlement- und humanitären Aufnahmen am Resettlement-Programm der Europäischen Union (EU). Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/7531) auf eine Kleine Anfrage (19/6762) der AfD-Fraktion hervorgeht, seien im Rahmen des seit 2012 fortlaufenden deutschen Resettlement-Programmes unter Beteiligung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) insgesamt 3.277 Personen in Deutschland aufgenommen worden. "Darüber hinaus hat Deutschland schutzbedürftige Personen im Rahmen sonstiger humanitärer Aufnahmeprogramme, beispielsweise aus der Türkei, aufgenommen."

Die Resettlement-Programme des Bundes zielen laut Antwort darauf ab, alle Mitglieder der Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige ledige Kinder, gemeinsam aufzunehmen. "Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sind die gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug einschlägig."

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6. Anwednungen bei virtueller Realität

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die virtuelle Welt wird bald fester Bestandteil des Alltags sein. Das schreibt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7911) und betont, dass die nachfolgenden Generationen einen erheblichen Teil ihrer Zeit in virtuellen Welten verbringen werden. Die Virtuelle Realität (Virtual Reality - VR) sei zu einem Überbegriff für eine Technologie geworden, die eine neue Stufe "realer" Erfahrungen einläutet. Die Liberalen gehen davon aus, dass die Menschen dort Aufgaben erledigen, neue Fertigkeiten erlernen, ihre Wohnung einrichten oder Ausbildungsinhalte erlernen. Dazu würden die Nutzer eine VR-Brille aufziehen und in ihrer Wahrnehmung mitten im Inhalt stehen. Das Display werde verschwinden. Das Alleinstellungsmerkmal der VR nennt sich Immersion ("Eintauchen" in die virtuelle Welt). Bei gut gemachten VR-Erfahrungen habe der Nutzer das Gefühl, an einem anderen Ort zu sein.

Die Erweiterte Realität (Augmented Reality - AR) beschreibe hingegen die Ergänzung der realen Umgebung mit virtuellen Elementen. Das reiche von einem Navigationssystem im Sichtfeld über virtuelle Modelle bis hin zur Kinoleinwand im eigenen Wohnzimmer. Anders als Virtual Reality bringe Augmented Reality den Nutzer nicht in eine eigene, virtuelle Umgebung, sondern unterstütze die reale. Die FDP-Fraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung zustimmt, dass VR und AR Zukunftstechnologien mit hohem Potential sind. Ferner interessiert die Abgeordneten, welche Bereiche die Bundesregierung der VR- und welche der AR-Technologie zuordnet und welche unterschiedlichen Nutzer und Einsatzmöglichkeiten sie für beide Technologien sieht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 228 - 1. März 2019 - 10.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2019

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