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BUNDESTAG/8081: Heute im Bundestag Nr. 215 - 26.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 215
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. Februar 2019, Redaktionsschluss: 10.58 Uhr

1. Privatisierung von Eisenbahnersiedlungen
2. Externe Sachverständige beim BMVI
3. Verwendung von Regionalisierungsmitteln
4. Regierung: Pkw-Mautkosten im Rahmen
5. Kein Förderbedarf bei Tram-Train-System
6. Bewertung europäischer Fahrgastrechte


1. Privatisierung von Eisenbahnersiedlungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die an private Wohnungsunternehmen verkauften Anteile der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften (EWG) - sogenannte Eisenbahnersiedlungen - sind nach Aussage der Bundesregierung auch nach dem Verkauf "weiterhin betriebliche Sozialeinrichtungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV)". Dies sei in den entsprechenden Privatisierungsverträgen vertraglich vereinbart worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7615) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7262). Im Rahmen der Privatisierungsverträge seien "Wohnungsfürsorge- und Wohnungsbeschaffungsverträge" abgeschlossen worden, mit denen das Wohnungsfürsorgepapier zur "Ausgestaltung der Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter/-innen der DB AG und des BEV" vertraglich umgesetzt worden sei, schreibt die Regierung. "Diese Verträge laufen auf unbestimmte Zeit", heißt es in der Antwort.

Was die Anzahl der Eisenbahnersiedlungen angeht, so verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/701). Darin heißt es, seit 1994 seien insgesamt 50.088 Wohneinheiten des BEV - teilweise durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) - mit einem Gesamtwert von 1,16 Milliarden Euro veräußert worden. Über die Käufer der Wohnungen kann die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben machen. "Eine Statistik über die Käufer von Liegenschaften des BEV und deren Kategorisierung wird vom BEV nicht vorgehalten, da die Aufgabenerledigung des BEV eine derartige Datenhaltung nicht erfordert", heißt es dazu in der Antwort.

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2. Externe Sachverständige beim BMVI

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/7616) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6947) Gremien auf, die mit externen Sachverständigen besetzt sind und derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) arbeiten. Außerdem verweist die Regierung darauf, dass in dieser Legislaturperiode zusätzlich noch die Einrichtung einer "Innovationskommission" geplant sei. Deren Aufgabe werde es sein, "die Umsetzung des Innovationsprogramms Logistik 2030 zu begleiten und relevante Entwicklungen, die die Logistik der Zukunft maßgeblich beeinflussen werden, zu identifizieren".

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3. Verwendung von Regionalisierungsmitteln

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant nach eigener Aussage, gemeinsam mit den Ländern, das Thema Vergleichbarkeit der erfassten Daten bei den Verwendungsnachweisen für die vom Bund an die Länder gereichten Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in einer Arbeitsgruppe zu erörtern und ein gemeinsames Verständnis herzustellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7618) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7351) hervor. Ziel sei es, den dazu bereits erstellten Leitfaden weiterzuentwickeln, damit die Vergleichbarkeit der Daten stetig verbessert werde, heißt es in Antwort weiter.

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4. Regierung: Pkw-Mautkosten im Rahmen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens" kann die Bundesregierung die für sie entscheidenden Faktoren für die Vergabe des PKW-Mautsystems an das Konsortium der Firmen Kapsch TrafficCom und CTS Eventim nicht nennen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7783) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7394) hervor. Auch zur Höhe eines "finalen Angebotes" von Kapsch TrafficCom und CTS Eventim will sich die Regierung aus dem gleichen Grunde nicht äußern. Sie weist in der Antwort aber daraufhin, dass die beiden im Jahr 2018 geschlossenen "Verträge zur Kontrolle und Erhebung der Infrastrukturabgabe" im haushaltsrechtlichen Rahmen von bis zu 2,08 Milliarden Euro lägen.

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5. Kein Förderbedarf bei Tram-Train-System

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die Weiterentwicklung von Tram-Train-Systemen, die eine Kombination aus Eisenbahn und Straßenbahn darstellen, stellt die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Mittel zur Verfügung, "da kein Förderbedarf besteht". Das geht aus der Antwort (19/7617) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7330) hervor. Derzeit, so heißt es in der Antwort weiter, werde auch kein Bedarf für spezielle eisenbahnregulierungsrechtliche Regelungen für Tram-Train-Systeme gesehen.

Mit dem neuen Paragraf 2b Absatz 3 Nummer 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), der mit dem im Januar durch den Bundestag verabschiedeten Fünften Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes eingeführt wurde, werde den Bedürfnissen der Tram-Train-Systeme Rechnung getragen, schreibt die Regierung. Im Übrigen erlaube der geltende Rechtsrahmen für Eisenbahnen bereits heute, Tram-Train-Systeme auf Eisenbahninfrastrukturen zu betreiben.

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6. Bewertung europäischer Fahrgastrechte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Europäische Union hat im Bereich des Luftverkehrs nach Aussage der Bundesregierung "im internationalen Vergleich das höchste Verbraucherschutzniveau". Das geht aus der Antwort (19/7619) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6980) hervor. Was die Rechte von Bahnreisenden angeht, so wird aus Sicht der Regierung mit der entsprechenden EU-Verordnung "europaweit ein grundsätzlich befriedigendes Verbraucherschutzniveau erreicht". Die Europäische Kommission habe Vorschläge zu einer Überarbeitung der Verordnung gemacht, mit denen die Fahrgastrechte erweitert würden. "Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort.

Hinsichtlich der bestehenden Regelungen für den Kraftomnibusverkehr ist die Bundesregierung der Auffassung, "dass die Regelungen für verspätete oder ausgefallene Beförderungen ausreichend sind". Für diesen Verkehrsträger habe die EU-Kommission nach Konsultation verschiedener Fahrgast- und Branchenvertreter festgestellt, dass Änderungen bei den Fahrgastrechten derzeit nicht erforderlich seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 215 - 26. Februar 2019 - 10.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2019

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