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BUNDESTAG/8079: Heute im Bundestag Nr. 213 - 25.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 213
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. Februar 2019, Redaktionsschluss: 16.13 Uhr

1. EZB kauft Anleihen für 1,75 Billionen
2. Bessere Geldwäscheaufsicht in Europa
3. Keine Schätzung zu neuer Steuer
4. Ehegattensplitting wird nicht geändert
5. Noch keine Erkenntnisse zu Danske-Bank
6. Regierung setzt auf Forschungsförderung


1. EZB kauft Anleihen für 1,75 Billionen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem ersten Quartal 2015 von den Euro-Ländern Deutschland, Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal Staatsanleihen im Wert von 1,75 Billionen Euro erworben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7667) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7359) hervor. Danach hat die EZB deutsche Staatsanleihen im Wert von rund 518 Milliarden Euro gekauft. Französische Staatsanleihen wurden im Wert von 420 Milliarden Euro erworben und italienische Staatsanleihen im Wert von 365 Milliarden Euro. Die gekauften spanischen Staatsanleihen hatten einen Buchwert von rund 260 Milliarden Euro, die aus den Niederlanden einen Wert von rund 115 Milliarden, und portugiesische Anleihen wurden im Buchwert von 36 Milliarden Euro angekauft.

Die Bundesregierung erinnert an die Entscheidung des EZB-Rates vom 24. Januar 2019, wonach die EZB auslaufende Anleihen durch den Ankauf neuer Anleihen ersetzen will. Diese Reinvestitionsphase solle auch über den Zeitpunkt der ersten Leitzinsänderung hinaus fortgesetzt werden. "In dieser Zeit werden Fälligkeiten grundsätzlich vollständig reinvestiert, womit der Bestand auf gleicher Höhe gehalten wird", heißt es in der Antwort.

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2. Bessere Geldwäscheaufsicht in Europa

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von einer Verbesserung der Geldwäscheaufsicht in Europa würde auch Deutschland als größter Mitgliedstaat der EU profitieren. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7281) fest. Die Diskussion dazu, mit welchen Instrumenten Verbesserungen erreicht werden könnten, stehe aber noch aus.

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3. Keine Schätzung zu neuer Steuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung tritt dafür ein, die Verhandlungen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene erfolgreich zu Ende zu bringen. Dies teilt sie in einer Antwort (19/7657) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7284) mit. Dem Ziel der Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene diene der von den Finanzministern Deutschlands und Frankreichs erarbeitete neue Vorschlag. Auf Fragen der Abgeordneten, welche Steuereinnahmen bei Realisierung dieses Vorschlags zu erwarten wären, schreibt die Regierung, bisher würden keine den aktuellen Vorschlag betreffende Aufkommensschätzungen für die an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Staaten vorliegen. Die Bundesregierung selbst will eine solche Schätzung nicht vornehmen.

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4. Ehegattensplitting wird nicht geändert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant keine Reform des sogenannten steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7323) mit. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.

Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.

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5. Noch keine Erkenntnisse zu Danske-Bank

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat noch keine gesicherten Erkenntnisse zum Verdacht der Geldwäsche bei der estländischen Filiale der Danske-Bank, die auch in Verbindung mit der Deutschen Bank gestanden haben soll. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/7840) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6935) mit, soweit vorläufige Erkenntnisse über das Transaktionsvolumen vorliegen würden, sei bislang nicht bekannt, in welcher Höhe die Transaktionen tatsächlich kriminellen Ursprungs seien. Den Abgeordneten wurden die vorläufigen Erkenntnisse zum Transaktionsvolumen zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bereitgestellt.

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6. Regierung setzt auf Forschungsförderung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung verfolgt fortlaufend das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität Deutschlands zu stärken. Dies schreibt sie in einer Antwort (19/7614) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7339). Für Unternehmen sollen wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sichergestellt werden. Es sei erforderlich, weiterhin die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, damit deutsche Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, weltweit wettbewerbsfähig bleiben würden. "Hierfür enthält der Koalitionsvertrag mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung eine erste zielgerichtete Maßnahme", heißt es in der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion, die gefragt hatte, warum Deutschland im Bereich Steuern beim Länderindex Familienunternehmen 2018 so schlecht abgeschnitten habe. Dazu stellt die Regierung fest, die in der Untersuchung getroffenen Annahmen, die ausgewählten Größen und festgelegten Gewichtungen sowohl der einzelnen Subindizes als auch der im Subindex "Steuer" einbezogenen steuerlichen Regelungen seien nur eingeschränkt belastbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 213 - 25. Februar 2019 - 16.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2019

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