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BUNDESTAG/7948: Heute im Bundestag Nr. 082 - 23.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 82
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Januar 2019, Redaktionsschluss: 16.02 Uhr

1. Bankenfonds reicht eventuell nicht
2. Hinterlegungsstellen und Kapitalsteuer
3. Keine Pflicht zur Gesprächserfassung
4. Gesetzgebung wegen des Brexits
5. Steuer auf Klärgasverstromung


1. Bankenfonds reicht eventuell nicht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der europäische Bankenabwicklungsfonds SRF kann in bestimmten Situationen eventuell über nicht ausreichende Mittel verfügen. Dies gelte besonders in der Aufbauphase, aber auch darüber hinaus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/6772) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6319). "Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Letztsicherung als letztes Mittel erforderlich für den Fall, dass der SRF nicht oder nicht ausreichend befüllt ist und außerordentliche, nachträglich zu erhebende Bankenbeiträge nicht rechtzeitig in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen", heißt es in er Antwort. Der Abwicklungsfonds soll eine Größe von 59,8 bis 71,3 Milliarden Euro haben

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2. Hinterlegungsstellen und Kapitalsteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass durch inländische Hinterlegungsstellen von Aktien mehr Kapitalertragsteuer bescheinigt als tatsächlich abgeführt wurde und durch die bestimmte Verwendung von Hinterlegungsscheinen (Pre-Release-ADRs) wie bei Cum/Ex-Gestaltungen die Erstattung zuvor niemals abgeführter Kapitalertragsteuer geltend gemacht wurde. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7091) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6753). Die Abgeordneten hatten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf Betrügereien mit Hinterlegungsscheinen in den USA hingewiesen. Dabei seien ADRs genutzt worden, um Erstattungen von Kapitalertragsteuer zu erwirken, obwohl die Steuer nie gezahlt worden sei.

Auf die Frage, wie ausländische Eigentümer von ADRs die ihnen zustehende Kapitalertragsteuererstattung erlangen können, nachdem das bislang übliche Datenträgerverfahren von der Bundesregierung ausgesetzt wurde, heißt es, eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von ADRs könne weiterhin auf einem amtlichen Vordruck beantragt werden. Eine erneute Zulassung dieser Anträge zum Datenträgerverfahren werde nach Abschluss und Auswertung der gegenwärtigen Ermittlungen geprüft.

Wie die Bundesregierung erläutert, betrafen die Feststellungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zu ADRs Transaktionen auf dem US-Kapitalmarkt. Deutsche Behörden hätten keine Befugnis, eigenständig Ermittlungen auf dem US-Kapitalmarkt durchzuführen.

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3. Keine Pflicht zur Gesprächserfassung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/7093) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6623), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

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4. Gesetzgebung wegen des Brexits

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sich aus dem EU-Austrittsabkommen mit Großbritannien für die Bereiche Steuern, Finanzen und Zoll ergeben, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7103) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird weiter nach den erforderlichen Maßnahmen für den Fall, dass es kein Abkommen zum EU-Austritt von Großbritannien gibt. Die Abgeordneten interessiert auch, wie die Bundesregierung über Veränderungen und Konsequenzen aus dem Austritt informieren will.

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5. Steuer auf Klärgasverstromung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung das Verhalten verschiedener Hauptzollämter beurteilt, die die Steuerbefreiung von selbst verbrauchtem Strom aus Klärgas nicht mehr anerkennen, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6982) erfahren. Wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, berufen sich die Ämter auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes und heben die Steuerbefreiung auf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 82 - 23. Januar 2019 - 16.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

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